Schwarzarbeit im Handwerk
Das Wichtigste zusammengefasst

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 2 Minuten

Am meisten sind handwerkliche Betriebe vom Thema Schwarzarbeit betroffen. Viele wissen nicht, wann eine Gefälligkeit aufhört und die strafbare Schwarzarbeit anfängt. Daher gilt es, sich im Vorfeld umfassend zu informieren, um möglichen Strafen vorzubeugen.

Schwarzarbeit Schwarzarbeiter Geld unter der Hand

In welchem Umfang dürfen Arbeiter tätig werden, ohne die Vergütung steuerlich und vertraglich in einem offiziellen Vertrag zu regeln?

Was gilt als Schwarzarbeit?

Im Baugewerbe und Handwerk ist Schwarzarbeit ein häufiges Thema, bei dem in der Praxis viele Fragen und Unklarheiten herrschen: Was gilt als Schwarzarbeit? Was wird noch als Gefälligkeit angesehen und wo fängt Schwarzarbeit an?

Sobald ein Handwerker komplett ohne Rechnung arbeitet, ist die Sache eindeutig, doch was ist mit Ihrem Freund, dem Elektroniker, der Ihnen nach Feierabend hilft?

Offiziell gilt Schwarzarbeit als Werk- oder Dienstleistung, die Arbeiter gegen Entgelt durchführen, aber ohne, staatliche Abgaben abzuführen. Der Auftragnehmer bei einer Schwarzarbeit erfüllt keine notwendigen handwerks- oder gewerberechtlichen Voraussetzungen.

Die Aufträge für Schwarzarbeit erfolgen meist mündlich. Das Entgelt für die Dienst- oder Werkleistung wird in der Regel bar gezahlt.

In der Praxis bedeutet das: Sobald ein Handwerker Reparaturen oder Bauarbeiten erledigt und dafür etwas bekommt, ist es Schwarzarbeit. Bei der Unterscheidung zwischen Schwarzarbeit und Gefälligkeit zählt in erster Linie die Frage: Geht es um das Geld oder um das Helfen?

Sobald für eine Leistung eine Gegenleistung erfolgt, müssen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen, die für eine vernünftige Abrechnung nötig sind.

Schwarzarbeit am Bau

Ist die Gegenleistung statt Geld beispielsweise ein Essen als Dankeschön für die erbrachte Leistung, gilt das generell nicht als Schwarzarbeit. Allgemein wird die Schwarzarbeit nach wie vor als rechtliche Grauzone angesehen, für die es keine eindeutigen Grenzen gibt.

Vorsicht! Bei Schwarzarbeit drohen hohe Strafen

Wenn Sie „schwarz arbeiten“ oder „schwarz arbeiten lassen“ rechnen Sie mit schwerwiegenden Folgen, denn Schwarzarbeit ist gleichzusetzen mit Steuerhinterziehung.

Folgen von Schwarzarbeit sind auf der einen Seite die Nachzahlung von Sozialabgaben und Steuern, auf der anderen aber auch Bußgelder oder Strafanzeigen.

Wie hoch ist die Strafe für Schwarzarbeit?

Durch Schwarzarbeit können Strafen in Höhe von 100.000 Euro entstehen. Strafen treffen dabei nicht nur den ausführenden Handwerker, sondern auch den Auftraggeber.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Sie sind als Auftraggeber und als Handwerker dazu verpflichtet sich vor Beginn der Tätigkeit darüber zu informieren, ob es sich um Schwarzarbeit handelt. Juristen nennen dies "gesteigerte Erkundungspflicht".

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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