Abmahnung wegen Gäste-Internet
für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 3 Minuten

Als Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen wissen Sie, dass es Gästen nicht nur auf ein gemütliches und sauberes Zimmer ankommt. Mit der zunehmenden Digitalisierung wird es immer wichtiger, den Gästen ebenfalls einen Zugang zu einem WLAN-Hotspot zu gewähren.

Abmahnwelle gegen Vermieter von Monteurzimmern wegen Gäste-WLANs

Als Vermieter gehen Sie dabei unter Umständen ein großes Risiko ein. Es kommt immer wieder zu Abmahnungen gegen Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen, die durch das Verhalten der Gäste im Internet begründet werden.

Wieso werden die Abmahnungen ausgesprochen?

In der heutigen Zeit wird für viele alltägliche Tätigkeiten ein Zugang zum Internet benötigt. Manche Gäste, denen Sie ein Zimmer vermieten, benötigen das Internet für ihre Arbeit oder zum Kontakt mit Freunden und Verwandten.

Unabhängig von den individuellen Umständen gewährt die Nutzung des Internets jedem Menschen einen großen Nutzen.

Nicht jeder dieser Vorteile ist rechtlich unbedenklich. Die meisten Menschen scheuen sich davor, etwas Unrechtmäßiges im Internet zu tun, da sie eine Verfolgung ihrer Straftaten befürchten. In einem freien und anonymen Netzwerk werden diese Vorbehalte schnell abgeworfen.

Es kommt immer wieder zu illegalen Aktivitäten im Internet, weshalb große Abmahnwellen ausgelöst werden.

Immer wieder kommt es dazu, dass Gäste das WLAN ihrer Vermieter rechtswidrig nutzen, um sich kostenfrei Musikstücke, Filme und Unterhaltungselektronik herunterzuladen oder sich einen illegalen Zugang zu fremden Netzwerken zu verschaffen.

Warum werden die Vermieter statt ihrer Mieter belangt?

In Deutschland können Sie rechtlich nicht für ein Fehlverhalten belangt werden, was ein Dritter ausgeübt hat. Dennoch werden zahlreiche Vermieter abgemahnt und müssen hohe Kosten tragen, weil einige ihrer Mieter illegalen Aktivitäten im Internet nachgegangen sind.

Das liegt an der sogenannten Störerhaftung. Diese greift, wenn eine illegale Handlung nicht selbst durchgeführt, aber ermöglicht wurde. Für den Gesetzgeber ist die Faktenlage eindeutig. Ihr Mieter hätte die illegale Handlung nicht durchführen können, wenn Sie ihm keinen Zugang zum Internet gewährt hätten.

Es spielt keine Rolle, dass Sie Ihren Gästen einen Zugang zum Internet gewähren müssen, um nicht von Leerstand betroffen zu sein.

Abmahnwelle Vermieter Monteurzimmer Haftung

Der Mieter kann in diesen Fällen nicht belangt werden, da in den meisten Fällen nicht bewiesen werden kann, dass er diese Handlungen durchgeführt hat.

Aus diesem Grund entgehen die meisten Mieter einer Bestrafung ihrer illegalen Handlungen und Sie als Vermieter haften für die entstandenen Kosten.

Nach deutschem Gesetz ist jeder Nutzer des Internets verpflichtet, seinen Zugang vor einem unbefugten Zugriff zu schützen.

Wer ist von diesen Abmahnwellen betroffen?

Von den Abmahnwellen sind nicht nur Vermieter betroffen, die Ihren Gästen einen uneingeschränkten anonymen Zugriff auf das hauseigene WLAN gewährt haben.

Jeder Vermieter über dessen Netzwerk illegal Daten ausgetauscht wurden oder unbefugt auf die Daten Dritter zugegriffen wurde, ist von Abmahnungen betroffen. Viele der Betroffenen haben ihren Gästen noch nicht einmal einen Zugang zum Internet bereitgestellt.

Der Zugang zum Internet muss durch ein sicheres Passwort geschützt sein. Dieses darf nicht von Unbefugten ausgespäht werden können.

Laut Rechtsprechung sind Sie grundsätzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich kein Dritter unbefugten Zugang zu Ihrem Netzwerk verschaffen kann.

Hierbei müssen Sie gleichermaßen dafür sorgen, dass der Zugang zum Internet durch ein sicheres Passwort geschützt ist und dass dieses nicht von Unbefugten ausgespäht werden kann.

Aus diesem Grund sind viele Vermieter betroffen, die ein Zimmer ihres Hauses an Gäste vermietet haben, während sie in einem anderen Teil des Gebäudes wohnen und dort ein freies oder nicht ausreichend geschütztes Internet nutzten.

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Wie läuft eine solche Abmahnung ab?

Die Abmahnung von illegalen Handlungen im Internet kann eine lange Zeit in Anspruch nehmen. Die Anwaltskanzleien agieren gegen Sie, bevor Sie den Verstoß festgestellt haben.

Mit einem Eilverfahren werden gerichtliche Beschlüsse erwirkt, die den Abmahnanwälten Zugang zu ihrem Anschluss und Ihrer Datentechnik gewähren.

In der Regel arbeiten diese mit speziellen Ermittlungsunternehmen zusammen, die alle notwendigen Daten für eine erfolgreiche Abmahnung im Vorfeld sammeln.

Dabei sind Ihre Chancen, sich ohne die Hilfe eines Anwaltes gegen dieses Verhalten zu wehren, faktisch nicht vorhanden. Das liegt daran, dass diese Maßnahmen ausschließlich dem Schutz von Urheberrechten dienen.

Abmahnung Vermieter wegen Gäste WLAN Brief im Briefkasten

Den ersten Kontakt zu einem Abmahnanwalt erhalten Sie erst, wenn alles zu spät ist. Dieser geschieht durch ein schriftliches Abmahnschreiben, in welchem Sie zur Zahlung einer verhältnismäßig geringen Strafe und hohen Anwaltskosten für die Tätigkeit des Abmahnanwaltes verpflichtet werden.

Diese Situation ist sehr ernst.

Aus diesem Grund sollten Sie das Schreiben des Anwalts weder ignorieren noch sich selbst verteidigen. Hierbei wird grundsätzlich die Hilfe eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts erforderlich.

Wie Sie sich vor einer Abmahnung schützen

Der einfachste Weg, um sich vor einer Abmahnungen zu schützen, besteht darin, den Gästen keinen Zugang zum Internet zu gewähren und das Passwort für den eigenen Zugang zum Internet sicher zu verwahren.

Für viele Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen ist dies keine adäquate Lösung, da die Attraktivität ihrer Räumlichkeiten stark abfällt.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Nutzung eines sicheren und zurückverfolgbaren Internetzugangs.

Da Sie als Vermieter Ihre Mieter nicht überwachen dürfen und nicht sicherstellen können, dass diese keine illegalen Handlungen im Internet durchführen, müssen Sie die Strafverfolgung so gut wie möglich erleichtern und illegalem Verhalten vorbeugen.

Um die Provider bestimmter Anbieter nutzen zu können, müssen Ihre Gäste persönliche Daten hinterlassen, die eine eindeutige Rückverfolgung und Zuordnung von deren Aktivitäten im Internet zulassen.

Im Falle einer illegalen Handlung können Sie nachweisen, welcher Ihrer Gäste zu der fraglichen Zeit Ihren Internetzugang nutzte und was dieser in dieser Zeit im Internet gemacht hat.

Sofern Sie Ihre Gäste darüber informieren, dass deren Nutzung des Internets zurückverfolgt werden kann, entgehen Sie einer Abmahnung aufgrund einer Störerhaftung.

Die meisten Mieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen wollen nicht ihre persönlichen Daten für einen Zugang zum Internet angeben. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit der Installation eines professionellen Providers.

Mit diesen Geräten generieren Sie einen individuellen Zugangsschlüssel und aktivieren diesen für Ihre Gäste über eine im Vorfeld definierte Zeitspanne.

Dieser Zugangsschlüssel wird anschließend intern Ihrem Gast zugeordnet, damit im Falle einer illegalen Handlung nachgewiesen werden kann, welcher Ihrer Gäste diese durchgeführt hat.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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