Arbeitsschutzkleidung
Sicherheit beim Arbeiten durch persönliche Schutzkleidung

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 2 Minuten

Arbeitsschutzkleidung ist nicht nur ein Kleidungsstück, sondern ein Lebensretter am Arbeitsplatz. Der Artikel taucht tief in die Welt der Sicherheitskleidung ein, klärt über die Pflichten der Arbeitgeber auf und beleuchtet, was passiert, wenn man die Schutzvorschriften ignoriert. Ein Muss für jeden, der die Sicherheit am Arbeitsplatz ernst nimmt.

Arbeitsschutzkleidung

Sicherheit durch Arbeitsschutzkleidung / Unfallgefahr durch Arbeitsschutzkleidung verringern

Besonders bei schlechtem Wetter steigt die Unfallgefahr für Sie, wenn Sie draußen im Freien arbeiten. Auch als Handwerker und Bauarbeiter der in Gebäuden arbeitet, sind Sie durch Ihren Job täglich einem großen Gesundheits- und Unfallrisiko ausgesetzt. Daher ist für Sie eine geeignete Arbeitskleidung extrem wichtig.

Die Arbeitsschutzmaßnahmen für Beschäftigte im Handwerk und Baugewerbe beinhalten eine ordnungsgemäße Ausstattung mit Arbeitsschutzkleidung und Sicherheitsschuhen für Ihre Sicherheit beim Arbeiten.

Die Nutzung Ihrer sogenannten „persönlichen Schutzausrüstung“ (PSA) wird zum einen durch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verordnet, zum anderen durch Betriebsvereinbarungen Ihres Arbeitgebers.

Arbeitsschutzkleidung Schutzbrille

Als Arbeitsschutzkleidung gelten im Einzelnen Kleidungsstücke, die Sie nicht in der Freizeit benutzen und somit als Berufskleidung trage. Häufig wird von Ihrem Arbeitgeber auch eine einheitliche Arbeitskleidung vorgeschrieben, die als Markenzeichen des Unternehmens dient.

Wie genau Ihre persönliche Schutzkleidung aussieht, regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen.

Was gehört zur Arbeitsschutzkleidung?

  • Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und Durchtrittschutz
  • Arbeitsschutzhelme
  • Hitzebeständige Schutzkleidung
  • Schutzkleidung gegen Nässe und Kälte
  • Schutzbrillen
  • Sicherheitshandschuhe
  • Schutzmasken
  • Gehörschutz
  • Arbeitsschutzhosen
  • Kniepolster / Knieschützer
  • Arbeitswesten
  • Arbeitsjacken

Gerade Ihre Sicherheitsschuhe haben auf Baustellen eine enorm wichtige Bedeutung. Für die spezielle Ausrüstung der Schuhe existiert eine eigene Kennzeichnung: Je nach Sicherheitsgrad gibt es vier verschiedene Klassen (S1 bis S4).

Sicherheitsschuhe besitzen zum Schutz eine eingearbeitete Stahlkappe, eine trittsichere Schuhsohle, einen Fersen- und Knöchelschutz sowie eine Gelenkverstärkung. Zusätzlich sind sie antistatisch und rutschhemmend, damit Sie sich mit diesen gut und vor allem unfallfrei auf Gerüsten und glatten Untergründen bewegen.

Sobald Ihr Beruf eine Arbeitsschutzkleidung erfordert, ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen die Kleidung zu stellen und zu bezahlen. Zudem trägt Ihr Arbeitgeber die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Zustand der Schutzkleidung.

Das Teilen von Schutzkleidung ist rechtlich nicht gestattet: Als Arbeitnehmer (auch Auszubildender) müssen Sie eine eigene - individuell angepasste - Kleidung zur Verfügung gestellt bekommen.

Arbeitsschutzkleidung Helm Schutzbrille Handschuhe

Anders sieht es aus, wenn Sie Arbeitskleidung nur aus persönlichen Gründen tragen, etwa um Ihre private Kleidung zu schonen. In diesem Fall kann von Ihnen als Beschäftigten verlangt werden, dass Sie die Kosten für die Kleidung selbst übernehmen.

Gibt es vom Arbeitgeber eine Anordnung für Arbeitsschutzkleidung, sind Sie als Arbeitnehmer dazu verpflichtet diese zu tragen und sie ordnungsgemäß zu verwenden. Ignorieren Sie diese Anordnung, kann das zu einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen, da Sie den gesetzlichen Unfallschutz riskieren.

Achten Sie auf Qualität bei Arbeitsschutzkleidung

Achten Sie bei Schutzkleidung auf Qualität. Ein geringer Preis hilft zwar dem Geldbeutel, kann aber das Risiko einer Verletzung erhöhen, wenn die Schutzkleidung nicht das hält, was sie verspricht.

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Wem gehört die Arbeitschutzkleidung?

Sollte der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Schutzkleidung gestellt haben, bleibt diese auch im Besitz des Arbeitgebers, sofern dies vertraglich nicht anders vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall nur Nutzer der Arbeitsschutzkleidung.

Arbeitgeber muss Schutzkleidung im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes stellen

Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutzkleidung hat der Arbeitgeber zu stellen. Dazu zählen Sicherheitsschuhe, Helme sowie Schutzbrillen. Weitere Schutzkleidung wird je nach Arbeitgeber gestellt oder kann vom Arbeitnehmer erfragt werden.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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