Ein Erste-Hilfe-Koffer gehört in jede Wohnung. Doch was ist mit Monteurzimmern oder Ferienhäusern? Wie verhält es sich mit sonstigen medizinischen Geräten? Insbesondere mit solchen, die Laien ohne Vorkenntnisse kaum bedienen können?
Zu ihnen gehört der Defibrillator. Das Gerät versetzt dem Patienten unterschiedlich starke
Stromimpulse. Auf diese Weise ist es möglich, ein aus dem Takt geratenes oder kurzzeitig
stillstehendes Herz zum Schlagen zu animieren.
Der Kauf eines solchen Lebensretters ist für Privatwohnungen und Feriendomizile stark umstritten.
Vermietern sei angeraten, einen Defibrillator in ihren Unterkünften zu installieren – und ihn
damit für den Notfall griffbereit zu haben.
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Nothilfe in der Ferienwohnung
Es lässt sich ausgiebig darüber diskutieren, welche Maßnahmen zur Soforthilfe bei
Krankheiten und Unfällen in der vermieteten Immobilie vorliegen sollten. Als Grundsatz gilt:
Erforderlich ist alles, was die Leiden des Betroffenen akut lindert.
Für viele Vermieter beginnt damit die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Was genau gewünscht
ist, hängt vom Einzelfall ab. Und eine gesetzliche Grundlage für derlei Fragen existiert
nicht. Zwar lassen sich bei den Verbraucherschutzzentralen und beim Verband der Hoteliers zahlreiche
Empfehlungen finden. Letztlich sind Sie als Wohnungseigentümer aber auf sich alleine gestellt.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, einen Erste-Hilfe-Koffer gut sichtbar im Monteurzimmer oder in der Ferienwohnung
anzubringen. Er umfasst diverses Zubehör, um bei einem Notfall erste Hilfsmaßnahmen
einzuleiten und damit eventuell das Leben des Betroffenen zu retten.
Den Koffer müssen Sie regelmäßig kontrollieren: Welche Inhalte fehlen, welche
Bestandteile sollten Sie auffrischen oder austauschen? Befindet sich der Inhalt noch im Rahmen der
Haltbarkeit?
Daneben ist es wichtig, eine Liste mit allen Kontaktdaten von Ärzten in der Umgebung anzubringen,
die im Ernstfall helfen können. Auch Kliniken und Rettungsstellen sind mit Anschrift und
Telefonnummer zu erwähnen.
Entscheidend ist im akuten Notfall sowohl physische als auch psychische Rettungsmaßnahmen zu
ermöglichen.
Damit leisten Sie als Vermieter nicht nur Hilfe. Sie umgehen den straf- und zivilrechtlichen Verdacht,
nicht alles Mögliche unternommen zu haben.
Der Defibrillator als Grundausstattung
Wie sieht es mit dem Defibrillator aus? Ein derartiges Gerät kann mit seinen elektrischen Impulsen ein aussetzendes Herz zum Schlagen animieren. Es rettet tatsächlich Leben und findet sich in jedem Rettungswagen. Je eher es zum Einsatz kommt, desto höher stehen die Chancen, dem Betroffenen die notwendige Hilfe zukommen lassen zu können.
Er lässt sich vergleichsweise simpel anwenden. Eine vorherige Einweisung ist erwünscht, doch
auch Laien können im Notfall in der Bedienung kaum Fehler begehen. Wenn Sie sich absichern möchten,
erlernen Sie bei einem Erste-Hilfe-Kurs den Umgang mit dem Defibrillator.
Ob ein solches Gerät in einer Ferienwohnung oder im Monteurzimmer anzutreffen sein sollte, wird
kontrovers debattiert. Die Zahl der Befürworter steigt. Seine lebensrettende Soforthilfe ist
unstrittig. Demgegenüber stehen die üppigen Kosten bei der Anschaffung, die nicht jedem
Vermieter zuzumuten sind.
Darüber hinaus fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Nicht einmal die Empfehlung der Bundesbehörden
zum Kauf eines Defibrillators ist in den kommenden Jahren zu erwarten.
Als Vermieter entscheiden Sie, ob sie diesen nicht eben preiswerten Schritt wagen. Entscheiden Sie sich
dagegen, drohen Ihnen bislang aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.
Das Herz als Motor des Lebens
Noch immer gehen zahlreiche Krankheiten und Todesfälle auf eine Fehlfunktion des Herzens zurück.
Das Tückische dabei: Ein Fehler lässt sich kaum erkennen. Oft weist der Betroffene keine
sichtbaren Leiden auf, ehe das Herz aussetzt.
Er fühlt sich matt und müde, eventuell setzen leichte Schwindelgefühle ein. Ein akutes
Anzeichen sind Schmerzen im Bereich der Brust und der Arme. Häufig werden diese ersten Warnsignale
ignoriert.
In diesem Verhalten liegt die Ursache dafür, dass Herzrhythmusstörungen, Kammerflimmern und
Herzinfarkte noch immer oft zu beobachten sind und zum Tode führen. Lediglich in den ersten Minuten
nach dem Kollaps kann eine rettende Maßnahme eingeleitet werden, um Schlimmeres zu vermeiden.
Wer nicht rechtzeitig den Arzt aufsucht, begibt sich in Lebensgefahr. Und wenn Sie als Vermieter einer
Ferienwohnung oder eines Monteurzimmers keinen Defibrillator griffbereit in der Immobilie installieren,
erschweren Sie rechtzeitige Hilfe durchaus.
Es bietet sich an, über die Anschaffung eines solchen Gerätes nachzudenken, die Vorzüge
mit den Nachteilen abzuwägen und zu entscheiden, ob Sie diese Investition eingehen.
Vermieter mit einer geringen Auslastung der Wohnung entscheiden sich vermutlich dagegen. Wenn Sie häufig
Gäste empfangen,
sollten Sie sich mit dem Kauf des Defibrillators aber ernsthaft auseinandersetzen.
Wer hilft im Notfall?
Ein Kriterium für den Kauf ist das Umfeld der Ferienwohnung oder des Monteurzimmers: Handelt es sich
hierbei um ein städtisches Gebiet oder eher um ein ländliches Idyll?
Im erstgenannten Fall gehen Sie davon aus, dass in einer dicht besiedelten Gegend immer spontane
Nothilfe möglich ist. Denken Sie nicht alleine an die in der Nähe gelegenen Rettungsstellen
und Arztpraxen. Immer mehr Supermärkte, Dienstleister, Fitnesscenter und Behörden weisen einen
Defibrillator auf.
Ist ein solches Gerät greifbar, kann der Kauf und damit die Investition von rund 1.000 bis 1.500
Euro ausbleiben. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass im akuten Notfall eine Verwendung möglich
ist.
Anders sieht die Ausgangslage in Regionen aus, die gering bevölkert sind. Gerade im Urlaubsareal
lassen sich zuweilen nur vereinzelt Häuser finden. Die Fahrt zum nächsten Shop dauert dort
gerne einige Minuten. Rettende Maßnahmen lassen sich hier nicht sofort ergreifen.
In Gebieten, die die sportliche Leistungskraft der Gäste ansprechen, bietet sich der Kauf eines
Defibrillators an. Wenn Herz und Kreislauf beim Wandern, Schwimmen oder Radfahren stärker als
üblich beansprucht werden, kommt es häufiger zu einem Aussetzen.
Vor dem Erwerb ergründen Sie als Vermieter sorgfältig, wie schnell Sie notwendige Hilfe im
Ernstfall beanspruchen können – und wie Sie die Dauer verkürzen.
Keine Frage des Preises
Rund 125.000 Menschen erleiden in Deutschland jedes Jahr einen Herzinfarkt. Oft könnte ein solches Schicksal mit allen nachfolgenden Konsequenzen verbessert werden, würde sich in der nahen Umgebung des Betroffenen ein Defibrillator befinden.
Immer mehr private und öffentliche Einrichtungen gehen dazu über, in ihren Räumen ein
solches Gerät zu installieren – und es für den Notfall griffbereit zu haben. Ebenso
steigt die Zahl der Haushalte, in denen sich der Defibrillator finden lässt.
Kleinere Vermieter scheuen die Anschaffung allerdings noch oft. Leider gehen auch größere
Beherbergungsketten und Hotels mit keinem guten Beispiel
voran: Das Umsetzen lebensrettender Maßnahmen
erschwert sich hier häufig durch das fehlende Zubehör oder die mangelnde Kompetenz der
Mitarbeiter.
Ein Defibrillator in der Grundausführung erfordert eine Investition von rund 1.000 Euro. Das dies
private Anbieter einer Ferienwohnung kaum aus den laufenden Einnahmen
bestreiten können, ist
nachvollziehbar. Zudem ist zu bedenken, dass staatliche und kommunale Behörden den Erwerb des Gerätes
finanziell nicht fördern. Lediglich eine Anrechnung im
Steuerbescheid ist vorstellbar.
Für Sie als Vermieter stellt der Kauf ein finanzielles Risiko dar. Immerhin rentiert sich ein
Defibrillator wirtschaftlich kaum – erfahrungsgemäß kamen viele Anbieter einer
Ferienwohnung noch nie in eine Situation, in der sich der Erwerb des Lebensretters wirklich gelohnt hätte.
Andererseits kommt der Notfall spontan. Dafür muss vorgesorgt werden.
Die Wartung muss bedacht werden
Der Defibrillator gehört zu jenen elektrischen Geräten, die Sie regelmäßig auf ihre
Funktionsweise hin überprüfen sollten. Niemand möchte einen Defekt im Ernstfall
riskieren.
Die daran befindlichen Klebe-Elektroden, die vor der Anwendung auf der Haut des Betroffenen angebracht
werden, verlieren über Zeit an Klebekraft. Rutschen sie im entscheidenden Moment vom Leib,
vergeuden Sie wertvolle Sekunden für die Rettung.
Für die korrekte Anwendung im Notfall ist es erforderlich, das Gerät regelmäßig zu
kontrollieren. Je nach Hersteller und der Art des Modells wird ein Zeitraum von ein bis zwei Jahren
empfohlen. Bei älteren Defibrillatoren ist eine Routineüberprüfung im halbjährlichen
Abstand sinnvoll.
Als Vermieter sollten Sie ohnehin im engen Kontakt mit dem Hersteller des lebensrettenden Elektrokoffers
stehen. Schon kleinste Mängel sind diesem mitzuteilen und ohne Zeitverlust zu beheben. Darüber
fertigen Sie anschließend ein Protokoll an, das den sachgemäßen Einsatz
bescheinigt.
Hersteller solcher Geräte bieten meist ein Rundum-Paket, bei dem sie neben der Lieferung die
Installation des Defibrillators vornehmen. Darüber hinaus ist mit umfangreichen Wartungs- und
Gewährleistungsmaßnahmen
zu rechnen. Selbstverständlich erfolgt eine Einweisung in die korrekte Bedienung.
Ein derartiger Service hat seinen Preis, der inklusive der
Folgekosten für die Wartung schnell hohe
Investitionen erfordert. Defibrillatoren im Kostensegment zwischen 2.000 und 5.000 Euro gehören
nicht zu den teuersten Modellen.
Für ein gerettetes Leben lässt sich kein Preis ansetzen
Das Für und Wider des Kaufes eines Defibrillators sollten früher oder später alle
Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern durchdenken. Auch solche, die eine geringe Auslastung
der Räumlichkeiten aufweisen und bei denen sich die Frage der wirtschaftlichen Machbarkeit einer
derart teuren Anschaffung stellt.
Kritiker bemängeln, dass der Kauf des Gerätes noch kein Leben rettet. Erst die fachmännische
Anwendung des Stromimpulses taugt zur Soforthilfe. Wenn Sie als Vermieter nicht über darin
geschultes Personal verfügen, werden Sie Betroffenen kaum akut helfen.
Als Vermieter sie Ihnen angeraten, sich mit dem Erwerb konstruktiv – und gerne kritisch
– auseinanderzusetzen. Zwar mag sich die Investition finanziell kaum rechnen. Doch wer möchte
schon einen Preis für ein Menschenleben festlegen? Setzt das Herz des Urlaubers, des Monteurs oder
des Geschäftsreisenden aus, ist
jede Hilfe wertvoll.
Nach dem Kauf sollte eine Einweisung in die Bedienung erfolgen. Als Vermieter können Sie darin auch
Gäste unterrichten. Das Anbringen von Anwendungshinweisen neben dem Gerät gehört darüber
hinaus zu den Pflichten. In leicht verständlicher Sprache und mit Symbolen sowie Grafiken wird
verdeutlicht, welche Schritte konkret einzuleiten sind.
Es bedarf nicht viel, um ein Menschenleben zu retten. Und wenn ein solcher Notfall auch eher selten
auftritt: Vorsorge ist in diesen Situationen unabdingbar. Geht es um wichtige Minuten oder Sekunden, um
den Schlag des Herzens zu animieren, muss jede mögliche Maßnahme ergriffen werden.