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Tag für Tag sind Menschen in Betrieben oder auf höhergelegenen Baustellen mit Arbeiten in Druckluft beschäftigt. Dies sind Tätigkeiten, bei denen Monteure oder Handwerker einem Überdruck von mehr als 0,1 bar ausgesetzt sind - und damit auch besonderen Gesundheitsgefahren.
Werden die Arbeiten in Druckluft von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt, so gilt dafür nach dem BGB seit 1972 eine spezielle Druckluftverordnung (DruckLV). Ausnahmen bilden Taucherarbeiten und Arbeiten in Taucherglocken ohne Schleusen. Die Druckluftverordnung dient dazu besondere Gesundheitsgefahren zu vermeiden, die durch das Arbeiten in Druckluft entstehen. Daher beinhaltet sie zum Beispiel folgende Themen:
Im Alltag führt eine einheitliche Anwendung dieser Verordnung allerdings laut Seiten der Unfallversicherungsträger und der Länder zu Problemen. Daher wurden einzelne Regelungen der Druckluftverordnung von einer speziellen Projektgruppe „Arbeiten in Druckluft“ überarbeitet, zum Beispiel die ärztliche Präsenz, die Kombination aus Tauch- und Drucklufteinsätzen und der zulässige Arbeitsdruck. Daraus sind neue Richtlinien für das Arbeiten in Druckluft entstanden – zuletzt 2013.