Elementarschäden in Unterkünften
Was ist versichert?

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 4 Minuten
Vermieter Informationen

Bieten Sie Ihre Monteurzimmer der Ferienwohnungen in einem von Naturgewalten heimgesuchten Gebiet an, schützen Sie Ihr Eigentum mit einer Elementarschaden-Versicherung. Kommt es zu starken Überschwemmungen oder einem Lawinenabgang, leistet der Versicherer im Extremfall eine Entschädigung bis zum Wert eines Haus-Neubaus.

Versicherungen für Vermieter Sachversicherung für Elementarschäden

Was sind Elementarschäden?

Als Elementarschäden werden Sachschäden an Wohngebäuden und Hausrat, die die Natur verursacht, bezeichnet. Zu diesen gehören Überschwemmungen, Hochwasser, Orkane, Starkregen, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsche, Hagelschlag, Blitzeinschläge, Vulkanausbrüche und starker Schneedruck, der Hausdächer zum Einstürzen bringt.

Klimaforscher stellen für die vergangene Dekade eine Zunahme an extremen Unwettern und Naturkatastrophen fest. Diese verursachten hierzulande Schäden in einstelliger Milliardenhöhe.

Elementarschäden versichern Schneefräse auf dem Dach Schneelast

Da die Wissenschaftler davon ausgehen, dass die extremen Wetterereignisse in absehbarer Zeit an Häufigkeit und Stärke zunehmen, sollten Sie als Hauseigentümer den Abschluss einer Elementarschaden-Versicherung in Erwägung ziehen.

Derzeit sind nur etwa 35 Prozent der deutschen Eigenheim-Besitzer gegen die von Naturgewalten herbeigeführten Schäden abgesichert. Und dies, obwohl 99 % der deutschen Immobilien derart versicherbar sind (sogar mit Vorschäden).

Es muss kein Jahrhundert-Hochwasser sein, das Sie als Hauseigentümer in den finanziellen Ruin treibt. Wenn tagelanger, ununterbrochener Starkregen Keller und Erdgeschoss unter Wasser setzen, reicht dies oft aus.

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Welche Versicherungen helfen bei Elementarschäden?

Die deutschen Versicherer unterscheiden bei der Absicherung gegen Naturkatastrophen zwischen dem Basis-Schutz und dem erweiterten Schutz. Ersterer ist meist in verbundenen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherungen enthalten.

Sind Sie Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen, sollten Sie wissen, dass die klassische Wohngebäudeversicherung lediglich Risiken wie

  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Feuer
  • Sturm ab Windstärke 8
  • Leitungswasser

abdeckt. Für Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, kommt sie nicht auf.

Elementarschäden versichern Sturm Windstärke 8

Der Grund: Da immer mehr Gebiete von Naturkatastrophen betroffen und die auftretenden Schäden enorm sind, müssten die Versicherer ihre Jahresbeiträge drastisch erhöhen und immense Rücklagen bilden.

Die herkömmliche Hausrat-Versicherung leistet nur bei den genannten Schadensereignissen, wenn beweglicher Hausrat und eventuell noch Wertgegenstände betroffen sind.

Möchten Sie eine Elementarschaden-Versicherung haben, müssen Sie diese als zusätzlichen Baustein zu Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung abschließen. Dabei können Sie die auf Ihre Region zutreffenden Einzelrisiken nicht frei wählen: Die Versicherungsleistung umfasst sämtliche Elementarschäden.

Haben Sie eine Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung, erhalten Sie die Elementarschaden-Versicherung je nach Anbieter entweder als Zusatz-Police oder Sie ergänzen Ihren Vertrag um einen entsprechenden Zusatz.

Verzichten Sie auf diesen Versicherungsschutz, bekommen Sie im Katastrophenfall keine staatliche Beihilfe.

Welchen Schutz bietet die Elementarschaden-Versicherung?

Die zusätzliche Naturgefahrenversicherung, wie sie von manchen Anbietern genannt wird, deckt Schäden ab durch

  • Überschwemmungen
  • Rückstau
  • Schneedruck
  • Erdbeben
  • Erdrutsche
  • Erdsenkungen
  • Lawinen

Überschwemmungen im Sinne der Versicherungsbestimmungen entstehen durch über die Ufer tretende Gewässer, Starkregen und im Hausinnern (nicht im Keller!) aufsteigendes Grundwasser. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Sturmflut-Schäden und die Durchfeuchtung des Keller-Mauerwerks durch gestiegenes Grundwasser.

Elementarschäden versichern Hochwasser

Ein Rückstau liegt vor, wenn Überschwemmungen oder Starkregen das, aus dem Haus geführte Abwasser, ins Gebäude zurückdrängt und Rückstau-Ventile zerstört.

Schäden durch Erdsenkungen, Erdbeben und Erdrutsche werden nur übernommen, wenn sie von der Natur verursacht sind. Befindet sich Ihr Haus mit den Ferienwohnungen auf einem ehemaligen Bergwerk-Abbaugelände und senken sich Fundament und Haus ab, kommt die Elementarschaden-Versicherung nicht für entstehende Gebäude- und Inventar-Schäden auf.

Tarife und Leistungen

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat die Bundesrepublik in verschiedene Gefährdungsklassen eingeteilt. Der zu zahlende Tarif richtet sich überwiegend nach der Zone, in der sich Ihre Ferienwohnungen oder die Monteurzimmer befinden.

Elementarschäden versichern Tarife und Leistungen

Kommt es dort öfter zu Überschwemmungen oder zum Abgang von Lawinen, rechnen Sie mit höheren Beiträgen und einer höheren Selbstbeteiligung.

Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) hat die Gefährdungsklassen:

GK1: sehr geringes Risiko (höchstens ein Hochwasser in 200 Jahren)
GK2: geringes Risiko (ein Hochwasser in 100 bis 200 Jahren)
GK3: hohes Risiko (eine Überschwemmung in 10 bis 100 Jahren)
GK4: sehr hohes Risiko (mindestens ein Hochwasser innerhalb von 10 Jahren)

Während höchstens ein Prozent der Deutschen in GK1 und GK2 Regionen leben, sind es bei der GK3 7,4 %. Zirka 90,9 % der Bevölkerung wohnen in, als sehr hochwassergefährdet eingestuften, Gebieten.

Die Zuordnung Ihres Hauseigentums zu einer Gefährdungsklassen und der Schadensverlauf der letzten fünf Jahre entscheiden, ob Sie eine zusätzliche Elementarschaden-Versicherung abschließen können oder nicht, und falls ja, zu welchem Tarif. Außerdem entscheidet die Einstufung Ihrer Immobilie in eine bestimmte Bauart-Klasse über Ihren Tarif. Wählen Sie bei Vertragsabschluss am besten eine großzügig bemessene Versicherungssumme.

Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt der Anbieter die Kosten für:

  • das Schadengutachten
  • das Aufräumen in Ihrem Hauseigentum
  • erforderliche Reparaturen
  • nötige Renovierungen
  • den gleichwertigen Ersatz bei Neuanschaffungen
  • für einen Neubau entsprechend dem ortsüblichen Immobilienwert
Elementarschäden versichern Gutachten erstellen

Falls Sie wissen möchten, ob sich Ihre Immobilie in einer gefährdeten Region befindet, nutzen Sie den GDV Kompass Naturgefahren und geben die Adresse ein. Befindet sie sich im GK3 oder GK4 Bereich, benötigen Sie den zusätzlichen Versicherungsschutz.

Pflichten des Versicherungsnehmers

Leben Sie in einer hochwassergefährdeten Region und haben Sie eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, Rückstau-Ventile einzubauen und für ihre Funktionstüchtigkeit zu sorgen.

Bei der kombinierten Wohngebäude- und Elementarschaden-Versicherung halten Sie die, auf Ihrem Grundstück verlaufende Abflussleitung, stets frei.

Schließen Sie Ihre Naturgefahren-Versicherung zusätzlich zur Hausratversicherung ab, müssen Sie im Keller aufbewahrte Gegenstände in einem Abstand von wenigstens 12 Zentimetern über dem Fußboden lagern. Finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag keine diesbezügliche Klausel, können Sie diese im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 28 Abs. 3 nachlesen.

Wird das Gebäude von einer Naturgewalt getroffen und haben Sie schuldhaft gegen diese Bestimmung verstoßen, muss der Versicherer für die entstandenen Schäden nicht aufkommen. Außerdem kann es passieren, dass er Ihren Vertrag kündigt.

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Voraussetzungen für die Elementarschaden-Versicherung

Experten raten Hauseigentümern, ihre Elementarschaden-Versicherung in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Eine Hausratversicherung ist wegen des erhöhten Tarifs nur sinnvoll, wenn Sie die beschädigte Wohnungseinrichtung nur unter großen finanziellen Schwierigkeiten ersetzen könnten.

Haben Sie eine zu DDR-Zeiten abgeschlossene und später von der Allianz weitergeführte Hausratversicherung mit dem ursprünglichen Elementarschaden-Schutz, benötigen Sie keine weitere Versicherung gegen Naturgewalten.

Eine Photovoltaik-Anlage sichern Sie am besten über eine gute Photovoltaik-Versicherung ab. Diese leistet bei nahezu allen entstandenen Schäden.

Möchten Sie Ihre bestehende Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadenversicherung erweitern, kann es passieren, dass Ihr Versicherer dies ablehnt. Ist die Versicherung gegen Naturgefahren kein zusätzlicher Vertrag, kündigen Sie Ihre Versicherung und schließen beide Verträge bei einem anderen Anbieter ab. Ihr bisheriger Versicherer ist verpflichtet, Sie zu diesem Zweck vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.

Der Grund: Da Sie die Zusatzversicherung nicht einzeln abschließen können, wären Sie im Falle eines Schadens benachteiligt. Stimmt der Anbieter dem Zusatz oder der Vertragserweiterung zu, ist es ratsam, eine bestehende Unterversicherung zu beseitigen und eine höhere Versicherungssumme festzulegen.

Dies ist notwendig, wenn Sie Umbauten, Einbauten oder teure Neuanschaffungen vorgenommen haben. Möchten Sie die neue Versicherungssumme nicht mithilfe des Pauschalpreises pro m² Wohnfläche berechnen, lassen Sie am besten ein Sachverständigen-Gutachten erstellen.

Elementarschäden versichern Versicherungsvertrag Versicherung Vertrag unter die Lupe nehmen

Eine Hausratversicherung, die nicht mehr benötigte Kosten-Positionen enthält, bereinigen Sie um diese. Sind die festgesetzten Beträge nicht angemessen, korrigieren Sie diese. Damit bestimmen Sie zugleich, was im Fall von Elementarschäden gilt.

Welche Selbstbeteiligung für Sie akzeptabel ist, entscheiden Sie mithilfe der Beitragshöhe: Je höher der Selbstbehalt ist, desto niedriger ist meist der Jahresbeitrag. Die Elementarschaden-Versicherung ist oft wesentlich kostengünstiger als die Beiträge für eine Kfz-Vollkaskoversicherung.

Die meisten Versicherer schlagen Selbstbeteiligungen von 500 bis 2.500 Euro vor. Die Wartezeit beträgt je nach Anbieter zwei bis sechs Monate. Im Ausnahmefall enthalten die Verträge keine Wartezeit und keinen Eigenanteil des Versicherungsnehmers.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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