Frage des Tages

Brauche ich als Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen einen Schneeräumdienst / Winterdienst?

von Dennis Josef Meseg | 14.04.2026 5 Minuten Frage des Tages: Brauche ich als Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen einen Schneeräumdienst?

Der Winter bringt für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen besondere Pflichten. Denn sobald Schnee und Eis liegen bleiben, können Wege rutschig und Dächer gefährlich werden. Kommt es zu einem Unfall, haften in vielen Fällen die Eigentümer oder Vermieter.
Deshalb ist es wichtig, genau zu wissen, wann ein Schneeräumdienst notwendig ist und welche weiteren Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen. Dazu gehört nicht nur das Räumen und Streuen von Gehwegen, sondern auch das Absichern vor Dachlawinen oder herabfallenden Eiszapfen.
Wer seine Unterkunft verantwortungsvoll vermietet, sorgt rechtzeitig für Sicherheit.

Frage des Tages

Pflichten beim Winterdienst

Als Vermieter tragen Sie die Verantwortung, dass Gäste und Passanten auf Ihrem Grundstück sicher gehen können. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Gehwege vor dem Haus bei Schnee geräumt und bei Glatteis gestreut werden müssen. Diese Pflicht können Sie durch einen Hausmeister oder einen professionellen Schneeräumdienst erfüllen. Wichtig bleibt aber, dass Sie die Arbeit regelmäßig kontrollieren.

Schneeräumdienst oder Eigenleistung

Sie können die Räumarbeiten selbst übernehmen oder einen Schneeräumdienst beauftragen. Ein Vorteil des Dienstleisters: Sie gewinnen Zeit und vermeiden Konflikte bei Urlaub oder Krankheit. Die Kosten lassen sich als Nebenkosten umlegen.

Aufgabe Verantwortlich Häufigkeit
Schnee räumen Vermieter / Schneeräumdienst Morgens und bei Bedarf mehrmals täglich
Glatteis streuen Vermieter / Schneeräumdienst Bei Frost oder Nässe sofort
Laub beseitigen Vermieter / Hausmeister Im Herbst regelmäßig
Dachlawinen sichern Vermieter Vor Wintereinbruch prüfen
Eiszapfen entfernen Vermieter Sofort bei Gefahr

Gefahren im Herbst

Auch im Herbst bestehen Risiken für Ihre Gäste. Heruntergefallene Blätter vermischen sich mit Nässe und bilden schnell eine rutschige Schicht auf Gehwegen und Treppen. Wer hier nicht regelmäßig reinigt, riskiert Stürze und damit auch Haftungsansprüche. Achten Sie auf eine regelmäßige Laubbeseitigung und kontrollieren Sie besonders schattige und feuchte Stellen rund um Ihre Unterkunft.

Gefahren durch Dachlawinen und Eiszapfen

Neben glatten Wegen drohen im Winter auch Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen. Besonders an steilen Dächern kann das für Gäste lebensgefährlich sein. Bringen Sie rechtzeitig Schneefanggitter an oder sichern Sie gefährliche Stellen mit Warnschildern. So schützen Sie nicht nur Ihre Unterkunft, sondern vermeiden auch Haftungsrisiken.

Haftung bei Verletzungen und Schäden

Kommt es durch nicht geräumte Wege, Dachlawinen, Eiszapfen oder nasses Laub zu einem Unfall, haften Sie als Vermieter. Die Versicherung prüft, ob Sie Ihre Räum- und Streupflichten erfüllt haben. Ohne Nachweis drohen Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall gerichtliche Auseinandersetzungen.

Organisation und Dokumentation

Halten Sie fest, wann und wie der Winterdienst oder die Laubbeseitigung durchgeführt wurde. Eine einfache Checkliste oder ein digitales Protokoll reicht aus. Diese Nachweise sind im Streitfall wertvoll und zeigen, dass Sie Ihre Pflicht ernst nehmen.

Praktische Tipps für Vermieter

  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Arbeit des Schneeräumdienstes.
  • Entfernen Sie Laub sofort, besonders nach Regen.
  • Stellen Sie Streugut wie Salz oder Splitt bereit.
  • Bringen Sie gut sichtbare Warnschilder bei Dachlawinen- oder Eisgefahr an.
  • Informieren Sie Ihre Gäste über geräumte Bereiche und mögliche Gefahren.
  • Kalkulieren Sie die Kosten in Ihre Preisgestaltung ein.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

  • Der Schneeräumdienst für Monteurzimmer beginnt in der Regel ab den frühen Morgenstunden. In den meisten Gemeinden gilt die Pflicht zwischen 7 und 20 Uhr. Wer also Monteurzimmer oder Ferienwohnungen vermietet, muss darauf achten, dass Gehwege und Zufahrten ab 7 Uhr frei von Schnee und Eis sind, um Gäste zu schützen.

  • Der Schneeräumdienst bei Monteurzimmern umfasst in erster Linie die Gehwege vor dem Haus. Zusätzlich müssen auch Zugänge zur Haustür, Parkplätze und ggf. Zufahrtswege geräumt werden. Nur so ist sichergestellt, dass Gäste gefahrlos zur Unterkunft gelangen.

  • Die Kosten für einen Schneeräumdienst bei Monteurzimmern hängen von der Größe der Flächen ab. In Städten liegen die Preise zwischen 200 und 600 Euro pro Saison. Vermieter können diese Ausgaben über die Nebenkostenabrechnung auf die Gäste oder Mieter umlegen.

  • Wenn der Schneeräumdienst bei Monteurzimmern nicht rechtzeitig arbeitet, bleibt die Verantwortung beim Vermieter. Kommt es durch nicht geräumte Flächen zu einem Unfall, haftet der Vermieter für Schäden und kann zu Schadensersatz verpflichtet werden.

  • Der Schneeräumdienst darf bei Monteurzimmern nicht auf Gäste übertragen werden. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer oder Vermieter. Gäste sind Nutzer der Unterkunft und dürfen nicht für die Sicherheit rund um das Haus verantwortlich gemacht werden.

  • Vermieter, die keinen Schneeräumdienst organisieren, riskieren hohe Kosten. Neben Bußgeldern können auch Schmerzensgeld und Haftungsansprüche von verletzten Personen entstehen. Daher ist es dringend notwendig, diese Pflicht ernst zu nehmen.

  • Dachlawinen können für Gäste von Monteurzimmern lebensgefährlich sein. Vermieter müssen daher Schneefanggitter installieren oder Warnschilder aufstellen. Nur so kann die Gefahr minimiert und die eigene Haftung reduziert werden.

  • Unfälle durch Schnee und Eis rund um Monteurzimmer sind in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Vermieters abgedeckt. Wichtig ist, dass die Versicherung informiert wird, wenn ein professioneller Schneeräumdienst beauftragt wurde.

  • Nachts besteht für Vermieter von Monteurzimmern in der Regel keine Pflicht zur Schneeräumung. Die meisten Gemeinden schreiben die Pflicht nur für den Zeitraum 7 bis 20 Uhr vor. Bei starkem Schneefall in der Nacht muss jedoch am nächsten Morgen sofort geräumt werden.

  • Um sich als Vermieter von Monteurzimmern abzusichern, sollten Sie den Schneeräumdienst dokumentieren. Ein einfaches Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Art der Arbeit genügt. Diese Nachweise sind vor Gericht ein wichtiger Beleg.

  • Im Herbst müssen Vermieter von Monteurzimmern auch auf rutschige Blätter achten. Blätter müssen regelmäßig entfernt werden, da sie in Verbindung mit Nässe schnell zu gefährlichen Rutschflächen führen können. Auch hier gilt die Verkehrssicherungspflicht.

  • Die Kosten für den Schneeräumdienst bei Monteurzimmern können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dadurch mindern sich die Einnahmen aus der Vermietung und Sie sparen Steuern. Zusätzlich können diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben werden.

Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps, damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.

2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

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