Auf einen Blick
GEZ (Rundfunkbeitrag) ist in jedem Monteurzimmer zu zahlen.
GEMA fällt nur an, wenn Musik öffentlich abgespielt wird.
GVL betrifft Hintergrundmusik, z.B. über Radio im Frühstücksraum.
VG Media ist für TV-Geräte ohne Hotelverträge meist nicht relevant.
Tipp: Hintergrundmusik vermeiden oder rechtlich absichern.
Wichtig: Jede Form von öffentlich zugänglicher Mediennutzung kann lizenzpflichtig sein.
Viele Vermieter fragen sich, ob sie außer der GEZ auch noch Gebühren an GEMA, VG Media oder andere Stellen zahlen müssen. Die Antwort ist: Ja – unter bestimmten Bedingungen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Verwertungsgesellschaften und was Sie als Vermieter beachten sollten.
GEZ – der Rundfunkbeitrag für jede Unterkunft
Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) muss für jedes vermietete Objekt gezahlt werden, auch für Monteurzimmer, Monteurwohnungen oder Ferienwohnungen. Entscheidend ist nicht, ob Ihre Gäste Fernsehen oder Radio nutzen – sondern ob Empfangsgeräte bereitstehen. Pro Objekt fällt meist ein fester Beitrag an (aktuell rund 5,83€ pro Monat bei Gästezimmern).
GEMA – wann wird sie fällig?
Die GEMA erhebt Gebühren, wenn Musik öffentlich zugänglich gemacht wird. Das betrifft z.B.:
- Hintergrundmusik in Fluren, Küchen oder Aufenthaltsräumen
- Musik über Radio oder TV in Gemeinschaftsräumen
- Nutzung von Musik in Werbevideos auf Ihrer Website
In privaten Räumen wie Einzelzimmern fällt GEMA in der Regel nicht an, da es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe handelt. Sicherheitshalber sollten Sie Musikquellen in Gemeinschaftsbereichen vermeiden oder bei der GEMA melden.
GVL – was ist das und wann gilt sie?
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) unterscheidet sich von der GEMA: Sie vertritt z.B. die Rechte von Sprechern, Produzenten und Tonstudios. Auch hier gilt: Wer Musik öffentlich wiedergibt, z.B. im Frühstücksraum, muss ggf. zusätzlich GVL-Gebühren zahlen. Die GVL prüft oft bei Betrieben mit GEMA-Lizenz automatisch mit.
VG Media – eher selten für Vermieter relevant
Die VG Media vertritt private TV- und Radiosender, z.B. ProSieben, RTL oder Sat.1. Eine Lizenz wird z.B. bei Hotel-TV-Systemen oder Weiterleitung von Programmen auf mehrere Zimmer benötigt. Für Vermieter, die einfache Fernseher mit Antenne oder Kabelanschluss im Zimmer bereitstellen, ist eine Zahlung an VG Media in der Regel nicht notwendig. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Anfrage.
Wie kann man Kosten vermeiden?
- GEZ: Nicht vermeidbar – Anmeldung ist Pflicht
- GEMA/GVL: Nur vermeiden, wenn keine Musik öffentlich läuft
- VG Media: Nur bei komplexer TV-Verteilung relevant
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, verzichten Sie auf Musik in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder schließen Sie eine einfache GEMA-Lizenz ab. Für TV im Zimmer reicht meist die Zahlung des Rundfunkbeitrags.
Fazit für Vermieter
Als Vermieter sind Sie verpflichtet, bestimmte Mediengebühren zu zahlen – vor allem den Rundfunkbeitrag. Die GEMA und GVL sind nur bei öffentlicher Musiknutzung relevant. Wer Fernsehen im Zimmer anbietet, ist meist von zusätzlichen Lizenzkosten befreit. Prüfen Sie trotzdem regelmäßig, ob sich Ihre Nutzung verändert hat. Wer öffentlich Medien nutzt, sollte dafür eine rechtssichere Lizenz abschließen.
Fazit
Für Vermieter von Monteurzimmern ist der Rundfunkbeitrag verpflichtend. GEMA und GVL sind nur relevant, wenn Musik in öffentlichen Räumen abgespielt wird. VG Media betrifft Sie nur, wenn Sie komplexe TV-Lösungen anbieten. Vermeiden Sie Hintergrundmusik oder holen Sie sich eine einfache Lizenz. So bleiben Sie auf der sicheren Seite.
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Häufig gestellte Fragen zu dem Thema
Ja, für jede vermietete Unterkunft mit Empfangsgerät ist der Rundfunkbeitrag fällig – auch wenn der Gast nicht fern sieht oder Radio hört.
Die GEMA wird relevant, wenn Musik öffentlich abgespielt wird – etwa über Radio im Flur oder TV im Gemeinschaftsraum. Für private Zimmer gilt das meist nicht.
Die GEMA vertritt Komponisten und Textautoren, die GVL hingegen ausübende Künstler und Tonträgerproduzenten. Beide werden aktiv, wenn Musik öffentlich genutzt wird.
In der Regel nicht. Die VG Media wird nur bei komplexen Hotel-TV-Systemen oder bei Weiterleitung auf mehrere Zimmer relevant. Für einfache Fernseher im Zimmer nicht nötig.
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