Frage des Tages:
Gibt es weitere Verwertungsgesellschaften wie GEZ oder GEMA, die für Vermieter von Monteurzimmern wichtig wären: VG Media, GVL & Co.?

von Dennis Josef Meseg | 02.05.2025 | 4 Minuten Frage des Tages: Gibt es weitere Verwertungsgesellschaften wie GEZ oder GEMA, die für Vermieter von Monteurzimmern wichtig wären: VG Media, GVL & Co.?

Viele Vermieter von Monteurzimmern stellen Fernsehen, WLAN oder auch Radios bereit. Doch oft ist unklar: Muss dafür eine Gebühr an GEZ, GEMA oder andere Stellen gezahlt werden? Und gibt es weitere Verwertungsgesellschaften wie VG Media oder GVL, die ebenfalls Ansprüche erheben können?
Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick: Wer verlangt Geld, in welchen Fällen sind Zahlungen fällig – und was können Sie vermeiden? So behalten Sie als Vermieter den Durchblick bei Gebühren für Mediennutzung und Hintergrundmusik in Ihren Unterkünften.

Neuigkeiten

Viele Vermieter fragen sich, ob sie außer der GEZ auch noch Gebühren an GEMA, VG Media oder andere Stellen zahlen müssen. Die Antwort ist: Ja – unter bestimmten Bedingungen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Verwertungsgesellschaften und was Sie als Vermieter beachten sollten.

GEZ – der Rundfunkbeitrag für jede Unterkunft

Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) muss für jedes vermietete Objekt gezahlt werden, auch für Monteurzimmer, Monteurwohnungen oder Ferienwohnungen. Entscheidend ist nicht, ob Ihre Gäste Fernsehen oder Radio nutzen – sondern ob Empfangsgeräte bereitstehen. Pro Objekt fällt meist ein fester Beitrag an (aktuell rund 5,83€ pro Monat bei Gästezimmern).

GEMA – wann wird sie fällig?

Die GEMA erhebt Gebühren, wenn Musik öffentlich zugänglich gemacht wird. Das betrifft z.B.:

  • Hintergrundmusik in Fluren, Küchen oder Aufenthaltsräumen
  • Musik über Radio oder TV in Gemeinschaftsräumen
  • Nutzung von Musik in Werbevideos auf Ihrer Website

In privaten Räumen wie Einzelzimmern fällt GEMA in der Regel nicht an, da es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe handelt. Sicherheitshalber sollten Sie Musikquellen in Gemeinschaftsbereichen vermeiden oder bei der GEMA melden.

GVL – was ist das und wann gilt sie?

Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) unterscheidet sich von der GEMA: Sie vertritt z.B. die Rechte von Sprechern, Produzenten und Tonstudios. Auch hier gilt: Wer Musik öffentlich wiedergibt, z.B. im Frühstücksraum, muss ggf. zusätzlich GVL-Gebühren zahlen. Die GVL prüft oft bei Betrieben mit GEMA-Lizenz automatisch mit.

VG Media – eher selten für Vermieter relevant

Die VG Media vertritt private TV- und Radiosender, z.B. ProSieben, RTL oder Sat.1. Eine Lizenz wird z.B. bei Hotel-TV-Systemen oder Weiterleitung von Programmen auf mehrere Zimmer benötigt. Für Vermieter, die einfache Fernseher mit Antenne oder Kabelanschluss im Zimmer bereitstellen, ist eine Zahlung an VG Media in der Regel nicht notwendig. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Anfrage.

Wie kann man Kosten vermeiden?

  • GEZ: Nicht vermeidbar – Anmeldung ist Pflicht
  • GEMA/GVL: Nur vermeiden, wenn keine Musik öffentlich läuft
  • VG Media: Nur bei komplexer TV-Verteilung relevant

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, verzichten Sie auf Musik in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder schließen Sie eine einfache GEMA-Lizenz ab. Für TV im Zimmer reicht meist die Zahlung des Rundfunkbeitrags.

Fazit für Vermieter

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, bestimmte Mediengebühren zu zahlen – vor allem den Rundfunkbeitrag. Die GEMA und GVL sind nur bei öffentlicher Musiknutzung relevant. Wer Fernsehen im Zimmer anbietet, ist meist von zusätzlichen Lizenzkosten befreit. Prüfen Sie trotzdem regelmäßig, ob sich Ihre Nutzung verändert hat. Wer öffentlich Medien nutzt, sollte dafür eine rechtssichere Lizenz abschließen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

Muss ich den Rundfunkbeitrag für jedes Monteurzimmer zahlen?

Ja, für jede vermietete Unterkunft mit Empfangsgerät ist der Rundfunkbeitrag fällig – auch wenn der Gast nicht fern sieht oder Radio hört.

Wann wird die GEMA für Monteurunterkünfte relevant?

Die GEMA wird relevant, wenn Musik öffentlich abgespielt wird – etwa über Radio im Flur oder TV im Gemeinschaftsraum. Für private Zimmer gilt das meist nicht.

Was ist der Unterschied zwischen GEMA und GVL?

Die GEMA vertritt Komponisten und Textautoren, die GVL hingegen ausübende Künstler und Tonträgerproduzenten. Beide werden aktiv, wenn Musik öffentlich genutzt wird.

Muss ich VG Media bezahlen, wenn ich Fernsehen anbiete?

In der Regel nicht. Die VG Media wird nur bei komplexen Hotel-TV-Systemen oder bei Weiterleitung auf mehrere Zimmer relevant. Für einfache Fernseher im Zimmer nicht nötig.

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