Frage des Tages:
Kann das Zustellbett Nebenkosten wie Kontoführung oder Werbung decken?

von Dennis Josef Meseg | 15.05.2025 | 3 Minuten Frage des Tages: Kann das Zustellbett Nebenkosten wie Kontoführung oder Werbung decken?

Viele Vermieter fragen sich, wie sie ihre Fixkosten im laufenden Betrieb senken oder gegenfinanzieren können. Eine überraschend einfache Möglichkeit: das Zustellbett. Es bringt nicht nur mehr Buchungen, sondern kann bei geschicktem Einsatz sogar Werbung, Kontoführung oder Reinigungskosten kompensieren. Doch wie viel bringt ein Zustellbett wirklich ein? Und lohnt es sich auch langfristig?
In diesem Ratgeber klären wir, wie ein zusätzliches Bett zur finanziellen Entlastung beiträgt, worauf Sie steuerlich achten müssen und wie sich der Einsatz konkret auf Ihren Umsatz auswirkt. Ideal für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen.

Neuigkeiten

Wie viel bringt ein Zustellbett pro Monat?

Ein Zustellbett kostet einmalig ca. 100 bis 200€. Vermieter verlangen dafür oft 5–15€ pro Nacht. Bei nur 10 Buchungstagen im Monat wären das 50 bis 150€ Zusatzeinnahmen.

Damit können Sie monatliche Fixkosten wie Kontoführungsgebühren oder kleine Werbemaßnahmen problemlos decken. Bei höherer Auslastung rentiert sich das Bett sehr schnell.

Diese Nebenkosten können Sie ausgleichen

  • Kontoführungskosten: ca. 5–10€ im Monat
  • Online-Werbung: 30–100€, z.B. auf Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de
  • Reinigung oder Pflege: je nach Anbieter 10–50€

Die Einnahmen aus dem Zustellbett reichen häufig aus, um diese Beträge zu decken. Schon eine Buchung pro Woche bringt spürbare Entlastung.

Wann lohnt sich die Anschaffung?

Wenn Sie bereits mehrere Buchungen im Monat haben oder oft nach einem weiteren Bett gefragt werden, lohnt sich das Zustellbett fast immer.

Auch bei Familien oder Gruppen ist ein Zustellbett attraktiv. Sie können es flexibel aufstellen und so mehr Gäste gleichzeitig unterbringen.

Wie bewerben Sie das Zustellbett richtig?

Geben Sie das Zustellbett in Ihren Inseraten klar an. Nutzen Sie dafür Portale wie Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de.

Gute Bilder und positive Bewertungen erhöhen die Buchungschancen deutlich.

Wie viel Ihres Umsatzes sollten Sie für Werbung einplanen?

Empfohlen sind 5 bis 10% des Jahresumsatzes für Werbung. Verdienen Sie 10.000€ pro Jahr, sollten Sie 500–1.000€ in Werbung investieren.

Ein Teil davon lässt sich über Zusatzangebote wie das Zustellbett refinanzieren. Diese Einnahmen helfen dabei, Nebenkosten zu stabilisieren.

Steuerliche Behandlung der Einnahmen

Die Zusatzeinnahmen aus dem Zustellbett sind steuerpflichtig. Sie müssen als Einnahmen in der EÜR oder in der Steuererklärung angegeben werden.

Auch die Buchführung sollte das berücksichtigen. Legen Sie am besten einen Eintrag für „Zusatzbett“ an, um die Einnahmen zu dokumentieren.

Kosten-Nutzen-Vergleich

Posten Monatliche Kosten Einnahmen durch Zustellbett
Kontoführung 8€ 50–150€
Online-Werbung 30–100€
Reinigung 20–40€

Unser Tipp: Zustellbett als Teil des Konzepts

Integrieren Sie das Zusatzbett in Ihr Konzept. Das hilft nicht nur bei der Preisgestaltung, sondern verbessert auch Ihre Chancen auf mehr Buchungen.

Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

Muss ich ein Zustellbett beim Finanzamt angeben?

Ja, die Einnahmen durch das Zustellbett zählen zu den Mieteinnahmen und müssen in der Steuererklärung erfasst werden – am besten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Wie oft kann ich ein Zustellbett im Monat vermieten?

Das hängt von der Auslastung Ihrer Unterkunft ab. Bei guter Lage und Nachfrage ist eine Nutzung an 10 bis 20 Tagen im Monat realistisch.

Gibt es gesetzliche Vorgaben für Zustellbetten?

Nein, aber das Zustellbett sollte stabil, sauber und bequem sein. Achten Sie auf Sicherheitsstandards und genug Platz im Raum.

Wie berechne ich den richtigen Preis für ein Zustellbett?

Üblich sind 5 bis 15 Euro pro Nacht. Berücksichtigen Sie Kosten für Reinigung, Bettwäsche und Steuern, damit sich das Angebot rechnet.

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