Auf einen Blick
Zustellbetten können laufende Nebenkosten wie Werbung, Kontoführung oder Reinigungskosten mitfinanzieren.
Sie bringen meist mehr Einnahmen als sie kosten.
Schon ein Zusatzbett pro Monat kann Fixkosten decken.
Einnahmen müssen versteuert werden – steuerlich als
zusätzliche Einnahme behandeln.
Eine gute Ausstattung
steigert die Auslastung deutlich.
Wie viel bringt ein Zustellbett pro Monat?
Ein Zustellbett kostet einmalig ca. 100 bis 200€. Vermieter verlangen dafür oft 5–15€ pro Nacht. Bei nur 10 Buchungstagen im Monat wären das 50 bis 150€ Zusatzeinnahmen.
Damit können Sie monatliche Fixkosten wie Kontoführungsgebühren oder kleine Werbemaßnahmen problemlos decken. Bei höherer Auslastung rentiert sich das Bett sehr schnell.
Diese Nebenkosten können Sie ausgleichen
- Kontoführungskosten: ca. 5–10€ im Monat
- Online-Werbung: 30–100€, z.B. auf Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de
- Reinigung oder Pflege: je nach Anbieter 10–50€
Die Einnahmen aus dem Zustellbett reichen häufig aus, um diese Beträge zu decken. Schon eine Buchung pro Woche bringt spürbare Entlastung.
Wann lohnt sich die Anschaffung?
Wenn Sie bereits mehrere Buchungen im Monat haben oder oft nach einem weiteren Bett gefragt werden, lohnt sich das Zustellbett fast immer.
Auch bei Familien oder Gruppen ist ein Zustellbett attraktiv. Sie können es flexibel aufstellen und so mehr Gäste gleichzeitig unterbringen.
Wie bewerben Sie das Zustellbett richtig?
Geben Sie das Zustellbett in Ihren Inseraten klar an. Nutzen Sie dafür Portale wie Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de.
Gute Bilder und positive Bewertungen erhöhen die Buchungschancen deutlich.
Wie viel Ihres Umsatzes sollten Sie für Werbung einplanen?
Empfohlen sind 5 bis 10% des Jahresumsatzes für Werbung. Verdienen Sie 10.000€ pro Jahr, sollten Sie 500–1.000€ in Werbung investieren.
Ein Teil davon lässt sich über Zusatzangebote wie das Zustellbett refinanzieren. Diese Einnahmen helfen dabei, Nebenkosten zu stabilisieren.
Steuerliche Behandlung der Einnahmen
Die Zusatzeinnahmen aus dem Zustellbett sind steuerpflichtig. Sie müssen als Einnahmen in der EÜR oder in der Steuererklärung angegeben werden.
Auch die Buchführung sollte das berücksichtigen. Legen Sie am besten einen Eintrag für „Zusatzbett“ an, um die Einnahmen zu dokumentieren.
Kosten-Nutzen-Vergleich
Posten | Monatliche Kosten | Einnahmen durch Zustellbett |
---|---|---|
Kontoführung | 8€ | 50–150€ |
Online-Werbung | 30–100€ | |
Reinigung | 20–40€ |
Unser Tipp: Zustellbett als Teil des Konzepts
Integrieren Sie das Zusatzbett in Ihr Konzept. Das hilft nicht nur bei der Preisgestaltung, sondern verbessert auch Ihre Chancen auf mehr Buchungen.
Fazit
Ein Zustellbett ist eine lohnenswerte Ergänzung. Es kann Fixkosten decken und den Gewinn steigern, ohne großen Aufwand zu verursachen. Vermieter sollten gezielt prüfen, ob sich der Einsatz in ihrer Unterkunft lohnt. Die Einnahmen aus dem Bett lassen sich leicht für Werbung, Reinigung oder Kontoführung nutzen – bei guter Auslastung bleibt sogar Gewinn übrig. Wer clever plant, macht aus dem Zusatzbett einen echten Vorteil.

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.
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Häufig gestellte Fragen zu dem Thema
Ja, die Einnahmen durch das Zustellbett zählen zu den Mieteinnahmen und müssen in der Steuererklärung erfasst werden – am besten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Das hängt von der Auslastung Ihrer Unterkunft ab. Bei guter Lage und Nachfrage ist eine Nutzung an 10 bis 20 Tagen im Monat realistisch.
Nein, aber das Zustellbett sollte stabil, sauber und bequem sein. Achten Sie auf Sicherheitsstandards und genug Platz im Raum.
Üblich sind 5 bis 15 Euro pro Nacht. Berücksichtigen Sie Kosten für Reinigung, Bettwäsche und Steuern, damit sich das Angebot rechnet.
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