Frage des Tages:
Muss ich Steuern auf meine Einnahmen zahlen

die ich durch die Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen erziele?

von Dennis Josef Meseg | 02.07.2025 | 3 Minuten Frage des Tages: Muss ich Steuern auf meine Einnahmen durch die Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen zahlen?

Wer eine Ferienwohnung oder ein Monteurzimmer vermietet, steht nicht nur vor organisatorischen Herausforderungen wie Buchungen, Reinigung und Ausstattung. Auch steuerliche Fragen spielen eine zentrale Rolle. Ob Sie Ihre Einnahmen versteuern müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der Einnahmen, die Art der Vermietung und der Umfang Ihrer Ausgaben.

Dieser Artikel klärt, was bei der Steuerpflicht für Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern zu beachten ist, welche Freibeträge gelten und wie Sie Ihre Einkünfte korrekt angeben. So behalten Sie den Überblick und vermeiden unnötige Probleme mit dem Finanzamt.

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Wann werden Einnahmen steuerpflichtig?

In Deutschland sind Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig. Wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein Monteurzimmer vermieten, zählen die Mieteinnahmen zu Ihrem Einkommen. Sie müssen diese Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt sowohl für private Vermieter als auch für Unternehmer.

Was wird versteuert?

Die Steuer bezieht sich auf den Gewinn, nicht auf den gesamten Umsatz. Der Gewinn ergibt sich aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben. Zu den Ausgaben zählen zum Beispiel:

  • Abschreibungen auf Gebäude und Inventar
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten
  • Reinigungskosten (auch Fremdleistungen)
  • Nebenkosten für Wasser, Strom, Heizung
  • Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung)
  • Werbung und Marketing (z. B. Inserate, Webseiten)
  • Gebühren für Buchungsportale und Vermittlungsdienste
  • Finanzierungskosten (z. B. Zinsen für Hypotheken oder Kredite)
  • Verbrauchsmaterialien (z. B. Toilettenpapier, Seife, Bettwäsche)
  • Verwaltungskosten (z. B. Steuerberatung, Buchhaltungssoftware)
  • Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Auflagen
  • Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen (z. B. Rauchmelder, Feuerlöscher)
  • Gartenpflege und Winterdienst

Gibt es Freibeträge?

Für kleine Vermietungen kann ein Freibetrag gelten. Liegen Ihre Einnahmen unter 520 Euro im Jahr, sind diese steuerfrei. Diese Grenze bezieht sich allerdings nur auf die Bruttoeinnahmen, nicht auf den Gewinn.

Was ist bei der Umsatzsteuer zu beachten?

Wenn Sie regelmäßig vermieten, prüfen Sie, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Die Vermietung von Ferienwohnungen wird meist als kurzfristige Vermietung gewertet. Diese unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Sie können allerdings die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag.

Welche Steuerarten können anfallen?

Wenn Sie Einnahmen durch die Vermietung erzielen, betrifft dies verschiedene Steuerarten. Die wichtigste ist die Einkommenssteuer, da die Mieteinnahmen als Teil Ihres Gesamteinkommens gelten.

Darüber hinaus kann die Umsatzsteuer relevant sein, insbesondere wenn Sie häufiger oder gewerblich vermieten. Die kurzfristige Vermietung unterliegt in der Regel dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, während längerfristige Vermietungen oft von der Umsatzsteuer befreit sind.
Als Vermieter müssen Sie den regulären Umsatzsteuersatz von 19 % berechnen, wenn Sie zusätzlich zur Vermietung umfangreiche Dienstleistungen anbieten, wie z. B. regelmäßige Verpflegung, tägliche Reinigung oder weitere Hotel-ähnliche Leistungen, die über eine reine Beherbergung hinausgehen.

In manchen Fällen könnte auch die Gewerbesteuer zum Tragen kommen, wenn Ihre Vermietung gewerblichen Charakter annimmt, etwa bei mehreren Objekten oder umfangreichen zusätzlichen Dienstleistungen. Es lohnt sich, die individuellen Umstände genau zu prüfen.

Wie gebe ich die Einnahmen an?

Sie tragen die Einnahmen und Ausgaben in die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) Ihrer Steuererklärung ein. Für Unternehmer oder Gewerbetreibende gelten andere Regelungen. Hier kann es notwendig sein, eine Gewinnermittlung vorzulegen.

Warum sollte ich einen Steuerberater hinzuziehen?

Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre steuerlichen Pflichten vollständig und korrekt zu erfüllen. Er kennt sich mit den relevanten Gesetzen aus und weiß, welche Freibeträge und Abzüge Sie nutzen können. Darüber hinaus unterstützt er Sie bei der Erstellung der Steuererklärung und kann Sie vor unnötigen Nachzahlungen oder Fehlern schützen. Besonders bei komplexen Fällen oder gewerblichen Vermietungen ist ein Steuerberater eine wertvolle Hilfe.

Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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