Auf einen Blick
Wer Monteurzimmer oder Ferienwohnungen vermietet, muss diese in vielen Städten anmelden.
Je nach Stadt ist das Ordnungsamt, Wohnungsamt oder Gewerbeamt zuständig.
In Berlin brauchen Vermieter meist eine Wohnraumschutznummer.
In München und Frankfurt erfolgt die Anmeldung oft über das Wohnungsamt.
In Köln und Hamburg gelten gesonderte Regeln zur
Zweckentfremdung.
Gewerbliche Vermietungen müssen zusätzlich beim Gewerbeamt angezeigt werden.
Wenn Sie eine Monteurunterkunft oder
Ferienwohnung anbieten, stellt sich oft die Frage: Wo melde ich meine Unterkunft richtig an?
In Städten wie Berlin,
Köln,
München,
Hamburg oder
Frankfurt am Main gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten und Pflichten.
Das Ordnungsamt – zuständig bei Zweckentfremdung
In Berlin ist das Bezirksamt über das Ordnungsamt oder Amt für Bürgerdienste zuständig.
Hier benötigen Sie oft eine sogenannte Wohnraumschutznummer.
Auch in Köln und Hamburg greifen ähnliche Regelungen, um Wohnraumzwecke nicht zu verändern.
Diese Regel nennt sich Zweckentfremdungsverbot.
Das Wohnungsamt – bei dauerhafter Vermietung
In Städten wie München und Frankfurt am Main erfolgt die Anmeldung von Ferienwohnungen und Monteurzimmern beim Wohnungsamt.
Dort erhalten Sie Informationen zu Genehmigungen, Auflagen und Pflichten bei der Vermietung.
In vielen Fällen ist dort auch die Abgabe eines Mietvertrags erforderlich.
Das Gewerbeamt – bei gewerblicher Nutzung
Wenn Sie Ihre Unterkunft regelmäßig und gewerblich vermieten, müssen Sie dies beim Gewerbeamt Ihrer Stadt anzeigen.
In Städten wie Hamburg oder Berlin benötigen Sie zudem eine Gewerbeanmeldung.
Auch eine steuerliche Registrierung ist ratsam.
So finden Sie das richtige Amt
Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Stadtverwaltung. Dort finden Sie unter dem Stichwort „Unterkunft anmelden“ meist alle nötigen Infos.
Nutzen Sie zudem die Hilfe von Plattformen wie Deutschland-Monteurzimmer.de
DMZ.de und die jeweiligen Ratgeber.
Fazit
Je nach Stadt ist eine andere Behörde zuständig. In Berlin ist es meist das Bezirksamt, in Köln das Wohnraumschutzamt, in
Frankfurt und München das Wohnungsamt.
Gewerbliche Vermietungen gehören immer zum Gewerbeamt.
Prüfen Sie immer die Website Ihrer Stadt oder wenden Sie sich direkt an die Bürgerdienste.

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.
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Häufig gestellte Fragen zu dem Thema
Ja, auch einzelne Zimmer, die regelmäßig vermietet werden, unterliegen je nach Stadt einer Anmeldepflicht. Dies gilt besonders bei Kurzzeitvermietung oder gewerblicher Nutzung.
In vielen Städten ist auch eine gelegentliche Vermietung anmeldepflichtig. Die Behörden prüfen, ob eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt – unabhängig von der Häufigkeit der Vermietung.
Bei fehlender Anmeldung drohen Bußgelder. In Berlin können es bis zu 100.000 Euro sein. Auch eine nachträgliche Nutzungsgenehmigung ist dann oft schwierig zu bekommen.
Ein Mietvertrag ist keine Pflicht für die Anmeldung, wird aber häufig verlangt – z.B. zur Prüfung der Nutzungsart und der Dauer. Er hilft zudem rechtlich abzusichern.
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