Frage des Tages:
Welche Behörde ist für die Anmeldung meiner Unterkunft zuständig?

von Dennis Josef Meseg | 23.05.2025 | 3 Minuten Frage des Tages: Welche Behörde ist für die Anmeldung meiner Unterkunft zuständig?

Wenn Sie eine Unterkunft wie ein Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung vermieten möchten, brauchen Sie oft eine Anmeldung bei der Stadt. Doch: Wer ist zuständig? In Berlin, Hamburg, Köln, München oder Frankfurt ist das nicht einheitlich geregelt. Mal ist es das Ordnungsamt, mal das Wohnungs- oder Gewerbeamt. Dazu kommen lokale Vorschriften, z.B. zur Wohnraumschutznummer oder zur Zweckentfremdung.
Damit Sie rechtssicher vermieten, erklären wir in diesem Artikel, wie Sie Ihre Unterkunft richtig anmelden und bei welcher Behörde das geschieht. So starten Sie ohne Ärger in die Vermietung.

Neuigkeiten

Wenn Sie eine Monteurunterkunft oder Ferienwohnung anbieten, stellt sich oft die Frage: Wo melde ich meine Unterkunft richtig an?
In Städten wie Berlin, Köln, München, Hamburg oder Frankfurt am Main gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten und Pflichten.

Das Ordnungsamt – zuständig bei Zweckentfremdung

In Berlin ist das Bezirksamt über das Ordnungsamt oder Amt für Bürgerdienste zuständig.
Hier benötigen Sie oft eine sogenannte Wohnraumschutznummer.
Auch in Köln und Hamburg greifen ähnliche Regelungen, um Wohnraumzwecke nicht zu verändern.
Diese Regel nennt sich Zweckentfremdungsverbot.

Das Wohnungsamt – bei dauerhafter Vermietung

In Städten wie München und Frankfurt am Main erfolgt die Anmeldung von Ferienwohnungen und Monteurzimmern beim Wohnungsamt.
Dort erhalten Sie Informationen zu Genehmigungen, Auflagen und Pflichten bei der Vermietung.
In vielen Fällen ist dort auch die Abgabe eines Mietvertrags erforderlich.

Das Gewerbeamt – bei gewerblicher Nutzung

Wenn Sie Ihre Unterkunft regelmäßig und gewerblich vermieten, müssen Sie dies beim Gewerbeamt Ihrer Stadt anzeigen.
In Städten wie Hamburg oder Berlin benötigen Sie zudem eine Gewerbeanmeldung.
Auch eine steuerliche Registrierung ist ratsam.

So finden Sie das richtige Amt

Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Stadtverwaltung. Dort finden Sie unter dem Stichwort „Unterkunft anmelden“ meist alle nötigen Infos.
Nutzen Sie zudem die Hilfe von Plattformen wie Deutschland-Monteurzimmer.de DMZ.de und die jeweiligen Ratgeber.

Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

Muss ich auch ein einzelnes Zimmer anmelden, wenn ich es vermiete?

Ja, auch einzelne Zimmer, die regelmäßig vermietet werden, unterliegen je nach Stadt einer Anmeldepflicht. Dies gilt besonders bei Kurzzeitvermietung oder gewerblicher Nutzung.

Benötige ich eine Anmeldung auch bei nur gelegentlicher Vermietung?

In vielen Städten ist auch eine gelegentliche Vermietung anmeldepflichtig. Die Behörden prüfen, ob eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt – unabhängig von der Häufigkeit der Vermietung.

Was passiert, wenn ich meine Unterkunft nicht anmelde?

Bei fehlender Anmeldung drohen Bußgelder. In Berlin können es bis zu 100.000 Euro sein. Auch eine nachträgliche Nutzungsgenehmigung ist dann oft schwierig zu bekommen.

Brauche ich zusätzlich einen Mietvertrag für die Anmeldung?

Ein Mietvertrag ist keine Pflicht für die Anmeldung, wird aber häufig verlangt – z.B. zur Prüfung der Nutzungsart und der Dauer. Er hilft zudem rechtlich abzusichern.

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