Regelmäßige Vermietung und Werbung
Das Gesetz macht keinen festen Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Vermietern (Z.B. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen).
Es hängt oft von der Entscheidung des Finanzamts ab.
Man muss prüfen, ob die Zimmer oder Wohnung ständig vermietet ist oder nur manchmal. Auch wichtig ist, ob immer neue Mieter kommen oder oft die gleichen.
Das Finanzamt könnte entscheiden, dass die Vermietung ein Gewerbe ist. In diesem Fall müssen alle Einnahmen nach dem Gesetz (§21 EStG) versteuert werden.
Es ist auch wichtig, ob man Werbung macht, um Mieter zu finden. Wenn ja, könnte das Finanzamt ebenfalls denken, dass die Vermietung ein Gewerbe ist.
Gewerbe wegen zusätzlichen Dienstleistungen
Wenn man zusätzliche Dienstleistungen zur Übernachtung anbietet oder Personal hat, könnte das Finanzamt die Vermietung als Gewerbe sehen.
Das Finanzamt denkt, dass die Verwaltung hier aufwendiger ist, was typisch für ein Gewerbe ist.
Man darf aber Reinigungskräfte einstellen, ohne dass das Finanzamt sofort ein Gewerbe vermutet.
Wenn das Finanzamt entscheidet, dass die Vermietung ein Gewerbe ist, ändern sich einige Dinge.
Beispielsweise muss man seine Buchhaltung (Rechnungen und Finanzen) anders machen und auch Gewerbesteuer bezahlen.
Wenn man unsicher ist, kann man einen Steuerberater fragen. Dieser kann weiterhelfen.
Private oder gewerbliche Vermietung – was ist steuerlich zu beachten?
Ob Sie Ihre Unterkunft privat oder gewerblich vermieten, hat steuerliche Folgen.
Tipp: Sprechen Sie mit einem Steuerberater. Er kann prüfen, wie Ihre Vermietung eingestuft wird – und welche Pflichten oder Vorteile damit verbunden sind.
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