Auf einen Blick
Brutto bedeutet: Der Preis enthält alle Zusatzkosten, z.B. Mehrwertsteuer. Netto ist der reine Betrag ohne diese Zuschläge. Für Vermieter wichtig: Mietpreisangaben, Quittungen und Einnahmen richtig einordnen, damit keine Steuerprobleme entstehen.
Brutto – der Preis mit allem drin
Brutto ist der Gesamtpreis, den ein Gast oder Auftraggeber bezahlt. Er enthält alle Nebenkosten und die Umsatzsteuer. Wenn Sie Ihre Monteurwohnung als gewerblicher Vermieter anbieten, müssen Sie meistens 19% Mehrwertsteuer auf Ihre Miete aufschlagen – das ergibt dann den Bruttobetrag.
Ein Beispiel: Sie berechnen 50€ netto für eine Übernachtung. Mit 19% Steuer sind das 59,50€ brutto. Diesen Betrag sieht der Mieter in der Rechnung und zahlt ihn auch.
Wann Sie brutto angeben müssen
Wenn Sie eine Rechnung an eine Firma oder einen Monteur mit Firma stellen, müssen Sie den Bruttobetrag ausweisen. Denn Firmen brauchen die Steuerbeträge für ihre Buchhaltung. In Ihrer eigenen Buchführung dürfen Sie dann netto und die Steuer getrennt erfassen.
Netto – der Betrag ohne Steuer
Der Nettobetrag ist die Grundlage Ihrer Berechnung. Er enthält nur die Miete ohne Mehrwertsteuer. Für Ihre eigene Übersicht ist dieser Betrag besonders wichtig – etwa bei Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Ein häufiger Fehler: Manche Vermieter geben Preise auf der Plattform Deutschland-Monteurzimmer.de
DMZ.de ohne Steuer als Endpreis an. Dadurch kommt es zu Verwirrung bei den Mietern.
Wenn Sie die Preise auf Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de angeben, dann kennzeichnen Sie diese bitte
unbedingt mit den vorgegebenen Werten "Inkl. MwSt." (also brutto), "zzgl. MwSt. (also netto) oder "ohne MwSt." (als Kleinunternehmer der keine MwSt. berechnet).
Praxis-Tipp für Plattformpreise
Wenn Sie auf Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de inserieren, geben Sie am besten den Brutto-Übernachtungspreis an – inklusive Steuer. So vermeiden Sie Missverständnisse mit Mietern und Nachfragen.
Fallbeispiel 1: Monteur zahlt bar vor Ort
Ein Handwerker bucht für eine Woche eine Unterkunft für 35€ pro Nacht. Er zahlt bar und verlangt eine Quittung.
- Netto: 35,00€
- Mehrwertsteuer: 6,65€
- Brutto: 41,65€
Tragen Sie auf der Quittung alle drei Beträge ein – oder weisen Sie klar aus, dass der Betrag brutto ist.
Fallbeispiel 2: Vermieter in Kleinunternehmerregelung
Sie nehmen an der sogenannten Kleinunternehmerregelung teil. Das bedeutet: Sie müssen keine Umsatzsteuer berechnen.
Dann ist der Nettopreis gleich Brutto. Eine Übernachtung für 45€ ist auch der Endbetrag. In Ihrer Rechnung müssen Sie aber den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) schreiben. So ist alles korrekt.
Unterschied bei Quittung oder Rechnung?
Eine Quittung reicht bei Barzahlung oft aus, muss aber auch klar machen, ob es sich um einen Brutto- oder Nettobetrag handelt. Eine Rechnung brauchen Firmenkunden – hier muss die Steuer immer getrennt ausgewiesen werden, wenn Sie nicht Kleinunternehmer sind.
Wann gilt netto für Mieteinnahmen?
Wenn Sie Ihre Einnahmen für die Steuer aufschreiben, interessiert sich das Finanzamt für den "Nettobetrag". Die Umsatzsteuer führen Sie separat ab. Das heißt: Für Sie als Vermieter ist der Nettobetrag der eigentliche Gewinnanteil, die Steuer geben Sie nur weiter.
Was heißt das für Ihre Preisgestaltung?
Rechnen Sie genau durch: Wie viel bleibt Ihnen nach Abzug der Steuer? Kalkulieren Sie Ihre Preise so, dass Sie Ihre Kosten decken und trotzdem konkurrenzfähig bleiben. Wer online mit einem „ab 25€ pro Nacht“-Preis wirbt, sollte sichergehen, dass dies der Bruttopreis ist – inklusive Steuer, Reinigung und allen Nebenkosten.
Bei Geschäftskunden gilt immer netto
Wenn Sie mit Firmenkunden sprechen – zum Beispiel mit einem Einzelunternehmer, einer GbR oder GmbH –, wird fast immer in netto gesprochen. Das gilt für Telefonate, Preisverhandlungen per E-Mail oder auch langfristige Buchungen. Selbst wenn nicht ausdrücklich „netto“ gesagt wird, können Sie davon ausgehen, dass der genannte Preis ohne Mehrwertsteuer gemeint ist. Diese kommt bei der Rechnung immer noch dazu. Geben Sie bei Rückfragen am besten beide Beträge an – das sorgt für Klarheit.
Fazit
Brutto ist der volle Betrag, den der Gast zahlt – mit allem drin. Netto ist der Betrag, den Sie als Vermieter als Einnahme verbuchen – ohne Steuer. Für korrekte Rechnungen, klare Angebote und richtige Steuerangaben müssen Sie den Unterschied genau kennen. Beachten Sie auch Ihre Rolle als privater oder gewerblicher Anbieter, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.
Deutschland-Monteurzimmer.de (DMZ.de)
"Wir schätzen die gute Übersichtlichkeit der Website, gute Erreichbarkeit für die Kunden, faire Preise, einfache Abwicklung bei der Einstellung der Objekte und hohes Kundenfeedback. Wir sind seit 14 Jahren Kunde und sind von dem Portal begeistert. Vielen Dank dafür!"
AES Apartment GmbH - Nachricht vom 28.08.2024
Häufig gestellte Fragen zu dem Thema
Als Vermieter müssen Sie bei der Preisangabe für Ihre Unterkunft darauf achten, ob Sie privat oder gewerblich vermieten. Gewerbliche Anbieter mit Umsatzsteuerpflicht müssen die Preise inklusive Mehrwertsteuer (Brutto) ausweisen, zum Beispiel auf Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de.
Ja, aber wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) fallen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Dann ist Ihr Bruttopreis gleich Ihrem Nettopreis. Wichtig: Auf der Rechnung müssen Sie den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung angeben.
Bei Barzahlungen sollten Sie dem Mieter eine Quittung mit Bruttobetrag ausstellen. Der Bruttobetrag enthält die Steuer. Wenn Sie steuerpflichtig sind, müssen Sie diesen Anteil später beim Finanzamt angeben.
In Angeboten, E-Mails oder Inseraten sollten Sie prüfen, ob "inkl. MwSt." oder "zzgl. MwSt." steht. Ohne Hinweis kann es zu Missverständnissen kommen. Bei Geschäftskunden gilt: Preise sind in der Regel netto.
Bei B2B-Vereinbarungen wird fast immer netto gesprochen, weil die Umsatzsteuer für Firmen ein durchlaufender Posten ist. Diese holen sie sich vom Finanzamt zurück. Daher beziehen sich Preisabsprachen in der Regel auf Netto-Beträge.
Wenn Sie eine Summe als Bruttopreis angegeben haben, müssen Sie die enthaltene Umsatzsteuer korrekt herausrechnen und ans Finanzamt abführen. Sie dürfen die Steuer nicht zusätzlich verlangen, wenn der Preis schon als Endpreis vereinbart war.
Um den Netto-Betrag zu berechnen, teilen Sie den Bruttopreis durch 1,19 (bei 19% MwSt.). Beispiel: 59,50€ brutto ergibt 50,00€ netto. Der Steueranteil wären 9,50€.
Ja, auch Nebenkosten wie Strom, Wasser oder Reinigung können umsatzsteuerpflichtig sein, wenn Sie gewerblich vermieten. Diese müssen dann brutto ausgewiesen werden, damit Ihre Rechnungen korrekt sind.
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