Frage des Tages:
Was ist der Unterschied zwischen brutto und netto bei Mieteinnahmen und Rechnungen?

von Dennis Josef Meseg | 29.06.2025 | 4 Minuten Frage des Tages: Was ist der Unterschied zwischen brutto und netto bei Mieteinnahmen und Rechnungen?

Brutto oder netto? Diese Frage begegnet uns oft – bei der Miete, beim Gehalt oder auf einer Quittung. Für Monteure, die eine Unterkunft buchen oder bezahlt bekommen, ist der Unterschied wichtig. Aber auch Vermieter müssen wissen, was sie in Rechnungen oder Anzeigen angeben.
Ist der Strom inklusive? Kommt die Mehrwertsteuer noch dazu?
In diesem Artikel erklären wir ganz einfach und mit Beispielen, was brutto und netto bedeuten. So vermeiden Sie Missverständnisse, sparen Geld und schaffen klare Verhältnisse – ganz gleich, ob Sie mieten oder vermieten.

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Brutto – der Preis mit allem drin

Brutto ist der Gesamtpreis, den ein Gast oder Auftraggeber bezahlt. Er enthält alle Nebenkosten und die Umsatzsteuer. Wenn Sie Ihre Monteurwohnung als gewerblicher Vermieter anbieten, müssen Sie meistens 19% Mehrwertsteuer auf Ihre Miete aufschlagen – das ergibt dann den Bruttobetrag.

Ein Beispiel: Sie berechnen 50€ netto für eine Übernachtung. Mit 19% Steuer sind das 59,50€ brutto. Diesen Betrag sieht der Mieter in der Rechnung und zahlt ihn auch.

Wann Sie brutto angeben müssen

Wenn Sie eine Rechnung an eine Firma oder einen Monteur mit Firma stellen, müssen Sie den Bruttobetrag ausweisen. Denn Firmen brauchen die Steuerbeträge für ihre Buchhaltung. In Ihrer eigenen Buchführung dürfen Sie dann netto und die Steuer getrennt erfassen.

Netto – der Betrag ohne Steuer

Der Nettobetrag ist die Grundlage Ihrer Berechnung. Er enthält nur die Miete ohne Mehrwertsteuer. Für Ihre eigene Übersicht ist dieser Betrag besonders wichtig – etwa bei Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Ein häufiger Fehler: Manche Vermieter geben Preise auf der Plattform Deutschland-Monteurzimmer.de DMZ.de ohne Steuer als Endpreis an. Dadurch kommt es zu Verwirrung bei den Mietern.

Wenn Sie die Preise auf Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de angeben, dann kennzeichnen Sie diese bitte unbedingt mit den vorgegebenen Werten "Inkl. MwSt." (also brutto), "zzgl. MwSt. (also netto) oder "ohne MwSt." (als Kleinunternehmer der keine MwSt. berechnet).

Praxis-Tipp für Plattformpreise

Wenn Sie auf Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de inserieren, geben Sie am besten den Brutto-Übernachtungspreis an – inklusive Steuer. So vermeiden Sie Missverständnisse mit Mietern und Nachfragen.

Unterschied bei Quittung oder Rechnung?

Eine Quittung reicht bei Barzahlung oft aus, muss aber auch klar machen, ob es sich um einen Brutto- oder Nettobetrag handelt. Eine Rechnung brauchen Firmenkunden – hier muss die Steuer immer getrennt ausgewiesen werden, wenn Sie nicht Kleinunternehmer sind.

Wann gilt netto für Mieteinnahmen?

Wenn Sie Ihre Einnahmen für die Steuer aufschreiben, interessiert sich das Finanzamt für den "Nettobetrag". Die Umsatzsteuer führen Sie separat ab. Das heißt: Für Sie als Vermieter ist der Nettobetrag der eigentliche Gewinnanteil, die Steuer geben Sie nur weiter.

Was heißt das für Ihre Preisgestaltung?

Rechnen Sie genau durch: Wie viel bleibt Ihnen nach Abzug der Steuer? Kalkulieren Sie Ihre Preise so, dass Sie Ihre Kosten decken und trotzdem konkurrenzfähig bleiben. Wer online mit einem „ab 25€ pro Nacht“-Preis wirbt, sollte sichergehen, dass dies der Bruttopreis ist – inklusive Steuer, Reinigung und allen Nebenkosten.

Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Das sagen Vermieter auf
Deutschland-Monteurzimmer.de (DMZ.de)

"Wir schätzen die gute Übersichtlichkeit der Website, gute Erreichbarkeit für die Kunden, faire Preise, einfache Abwicklung bei der Einstellung der Objekte und hohes Kundenfeedback. Wir sind seit 14 Jahren Kunde und sind von dem Portal begeistert. Vielen Dank dafür!"
AES Apartment GmbH - Nachricht vom 28.08.2024

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

Muss ich als Vermieter immer Brutto- oder Nettopreise angeben?

Als Vermieter müssen Sie bei der Preisangabe für Ihre Unterkunft darauf achten, ob Sie privat oder gewerblich vermieten. Gewerbliche Anbieter mit Umsatzsteuerpflicht müssen die Preise inklusive Mehrwertsteuer (Brutto) ausweisen, zum Beispiel auf Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de.

Darf ich als Kleinunternehmer Brutto-Preise verwenden?

Ja, aber wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) fallen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Dann ist Ihr Bruttopreis gleich Ihrem Nettopreis. Wichtig: Auf der Rechnung müssen Sie den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung angeben.

Was ist bei Barzahlungen zu beachten – brutto oder netto?

Bei Barzahlungen sollten Sie dem Mieter eine Quittung mit Bruttobetrag ausstellen. Der Bruttobetrag enthält die Steuer. Wenn Sie steuerpflichtig sind, müssen Sie diesen Anteil später beim Finanzamt angeben.

Wie erkenne ich, ob ein Preis netto oder brutto ist?

In Angeboten, E-Mails oder Inseraten sollten Sie prüfen, ob "inkl. MwSt." oder "zzgl. MwSt." steht. Ohne Hinweis kann es zu Missverständnissen kommen. Bei Geschäftskunden gilt: Preise sind in der Regel netto.

Warum wird bei Firmenkunden netto gesprochen?

Bei B2B-Vereinbarungen wird fast immer netto gesprochen, weil die Umsatzsteuer für Firmen ein durchlaufender Posten ist. Diese holen sie sich vom Finanzamt zurück. Daher beziehen sich Preisabsprachen in der Regel auf Netto-Beträge.

Was passiert, wenn ich versehentlich brutto abrechne?

Wenn Sie eine Summe als Bruttopreis angegeben haben, müssen Sie die enthaltene Umsatzsteuer korrekt herausrechnen und ans Finanzamt abführen. Sie dürfen die Steuer nicht zusätzlich verlangen, wenn der Preis schon als Endpreis vereinbart war.

Wie kann ich den Nettobetrag aus einem Bruttopreis berechnen?

Um den Netto-Betrag zu berechnen, teilen Sie den Bruttopreis durch 1,19 (bei 19% MwSt.). Beispiel: 59,50€ brutto ergibt 50,00€ netto. Der Steueranteil wären 9,50€.

Muss ich auch bei Nebenkosten zwischen brutto und netto unterscheiden?

Ja, auch Nebenkosten wie Strom, Wasser oder Reinigung können umsatzsteuerpflichtig sein, wenn Sie gewerblich vermieten. Diese müssen dann brutto ausgewiesen werden, damit Ihre Rechnungen korrekt sind.

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