Auf einen Blick
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für nicht buchführungspflichtige Vermieter. Sie stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber und basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Die EÜR ist besonders geeignet für Kleinunternehmer und wird jährlich mit der Steuererklärung eingereicht.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine einfache Methode, um den Gewinn zu ermitteln. Sie ist besonders für Vermieter von Monteurzimmern geeignet, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Bei der EÜR werden alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.
Wer darf die EÜR nutzen?
Die EÜR ist für Kleinunternehmer und nicht buchführungspflichtige Vermieter vorgesehen. Wenn Sie Ihre Monteurzimmer im Rahmen eines Kleingewerbes vermieten und bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, können Sie die EÜR anwenden.
Wie funktioniert die EÜR?
Die EÜR basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich geflossen sind. Es ist wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.
Welche Einnahmen und Ausgaben gehören in die EÜR?
Zu den Betriebseinnahmen zählen Mieteinnahmen, Nebenkosten und andere Einnahmen aus der Vermietung. Betriebsausgaben können Kosten für Reinigung, Instandhaltung, Versicherungen und Werbung sein. Eine detaillierte Auflistung finden Sie in unserem Artikel zur Nebenkosten für Vermieter von Monteurzimmern.
Wie wird die EÜR beim Finanzamt eingereicht?
Die EÜR wird jährlich zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Hierfür nutzen Sie die Anlage EÜR in der Steuererklärung. Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung und steuerlichen Pflichten finden Sie in unserem Artikel zur Gewerbeanmeldung für Vermieter.
Fazit
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache und effektive Methode zur Gewinnermittlung für Vermieter von Monteurzimmern. Sie ermöglicht eine übersichtliche Darstellung der finanziellen Situation und erleichtert die steuerliche Abwicklung. Durch die Nutzung der EÜR können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: die erfolgreiche Vermietung Ihrer Unterkünfte.
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Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema
Die EÜR müssen alle Unternehmer und Vermieter erstellen, die nicht buchführungspflichtig sind. Das betrifft viele Kleinunternehmer und private Vermieter.
Ja. Für jede Einnahme und Ausgabe im Rahmen der EÜR benötigen Sie einen Beleg. Diese Belege müssen Sie geordnet und nachvollziehbar aufbewahren.
Sie können die EÜR mit einer einfachen Excel-Tabelle, mit ELSTER oder mit spezieller Buchhaltungssoftware wie Lexware, sevDesk oder WISO erstellen.
Wenn Sie die EÜR nicht fristgerecht einreichen, kann das Finanzamt Ihren Gewinn schätzen. Das kann zu Steuernachzahlungen und Strafen führen.
Ja, wenn Ihre Einnahmen bestimmte Grenzen überschreiten oder Sie gewerblich mit hohen Gewinnen vermieten, kann eine Bilanzierungspflicht entstehen.
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