Frage des Tages:
Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

von Dennis Josef Meseg | 25.04.2025 | 3 Minuten Frage des Tages: Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung – kurz EÜR – ist eine einfache Methode, um Einnahmen und Ausgaben zu erfassen. Sie wird häufig von Kleinunternehmern, Selbstständigen und auch von Vermietern verwendet, wenn diese gewerblich tätig sind. Für viele Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen ist die EÜR die erste Berührung mit buchhalterischen Pflichten.
Doch was gehört eigentlich in eine EÜR, wann ist sie Pflicht – und wie wird sie richtig erstellt?
In diesem Ratgeber erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Aufbau, steuerliche Bedeutung und praktische Tipps zur Anwendung. Einfach erklärt und ideal für alle, die rechtlich und steuerlich sicher vermieten möchten.

Neuigkeiten

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine einfache Methode, um den Gewinn zu ermitteln. Sie ist besonders für Vermieter von Monteurzimmern geeignet, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Bei der EÜR werden alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.

Wer darf die EÜR nutzen?

Die EÜR ist für Kleinunternehmer und nicht buchführungspflichtige Vermieter vorgesehen. Wenn Sie Ihre Monteurzimmer im Rahmen eines Kleingewerbes vermieten und bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, können Sie die EÜR anwenden.

Wie funktioniert die EÜR?

Die EÜR basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich geflossen sind. Es ist wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.

Welche Einnahmen und Ausgaben gehören in die EÜR?

Zu den Betriebseinnahmen zählen Mieteinnahmen, Nebenkosten und andere Einnahmen aus der Vermietung. Betriebsausgaben können Kosten für Reinigung, Instandhaltung, Versicherungen und Werbung sein. Eine detaillierte Auflistung finden Sie in unserem Artikel zur Nebenkosten für Vermieter von Monteurzimmern.

Wie wird die EÜR beim Finanzamt eingereicht?

Die EÜR wird jährlich zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Hierfür nutzen Sie die Anlage EÜR in der Steuererklärung. Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung und steuerlichen Pflichten finden Sie in unserem Artikel zur Gewerbeanmeldung für Vermieter.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Wer muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen?

Die EÜR müssen alle Unternehmer und Vermieter erstellen, die nicht buchführungspflichtig sind. Das betrifft viele Kleinunternehmer und private Vermieter.

Ja. Für jede Einnahme und Ausgabe im Rahmen der EÜR benötigen Sie einen Beleg. Diese Belege müssen Sie geordnet und nachvollziehbar aufbewahren.

Sie können die EÜR mit einer einfachen Excel-Tabelle, mit ELSTER oder mit spezieller Buchhaltungssoftware wie Lexware, sevDesk oder WISO erstellen.

Wenn Sie die EÜR nicht fristgerecht einreichen, kann das Finanzamt Ihren Gewinn schätzen. Das kann zu Steuernachzahlungen und Strafen führen.

Ja, wenn Ihre Einnahmen bestimmte Grenzen überschreiten oder Sie gewerblich mit hohen Gewinnen vermieten, kann eine Bilanzierungspflicht entstehen.

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