Frage des Tages

Was kostet die Endreinigung bei einem Monteurzimmer?
Preise, Beispiele & Spartipps

von Dennis Josef Meseg | 19.04.2026 4 Minuten Frage des Tages: Was kostet die Endreinigung bei einem Monteurzimmer?

Die Kosten für die Endreinigung in einem Monteurzimmer variieren je nach Größe, Ausstattung und Vereinbarung mit dem Vermieter. Üblich sind Pauschalen zwischen 25 und 80 €.
Wichtig für Mieter: Klären Sie vor der Buchung, ob die Endreinigung im Preis enthalten ist oder separat berechnet wird. Für Vermieter gilt: Transparente Angaben vermeiden Missverständnisse und schaffen Vertrauen.

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Dieser Beitrag ist Teil unseres Themenclusters rund um Endreinigung, Zwischenreinigung und Reinigungskosten bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen.

Den vollständigen Überblick zu Zuständigkeiten, Kosten, vertraglichen Regelungen und praktischer Umsetzung finden Sie im Hauptartikel zur Endreinigung bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen.

Was ist bei der Endreinigung enthalten?

Zur Endreinigung von Monteurzimmern und Ferienwohnungengehören in der Regel das Reinigen der Böden, der Sanitäranlagen und der Küche. Auch das Wechseln der Bettwäsche und das Entfernen von Abfall gehören dazu. Vermieter können die genauen Leistungen in der Buchungsbestätigung oder im Vertrag festlegen.

Weiterführend: Putzplan erstellen (Abläufe, Intervalle & Vorlagen).

Was kostet die Endreinigung konkret?

Die Kosten für die Endreinigung eines Monteurzimmers liegen in der Regel zwischen 25,00 € und 80,00 € – abhängig von Größe, Ausstattung und Verschmutzungsgrad der Unterkunft.

Ein kleines Einzelzimmer lässt sich meist kostengünstiger reinigen als eine voll ausgestattete Monteurwohnung mit Küche und Bad. Auch der Aufwand bei starker Nutzung, etwa durch mehrere Gäste über Wochen, kann den Preis erhöhen. Manche Vermieter berechnen die Endreinigung pauschal, andere staffeln nach Anzahl der Übernachtungen oder der Zimmergröße. Wichtig ist, dass die Kosten für die Endreinigung transparent im Inserat angegeben werden – idealerweise mit einem klaren Hinweis, ob sie im Übernachtungspreis enthalten sind oder separat hinzukommen.

Transparenz & Beispieltext für das Inserat

Muster: „Endreinigung: 45,00 € einmalig (inkl. MwSt.). Bei Mindestaufenthalt 5 Nächte entspricht das 9,00 € pro Nacht. Zwischenreinigung optional 25,00 € pro Stunde.“

Tipp: Bei separater Gebühr den Gesamtpreis für Verbraucher trotzdem klar ausweisen (Endpreis inkl. aller Pflichtbestandteile).

Recht & Preisangabe: PAngV: Endpreise korrekt ausweisen.

Wer zahlt die Endreinigung?

In den meisten Fällen trägt der Mieter die Kosten für die Endreinigung. Die Gebühr wird oft vorab in Rechnung gestellt oder bei der Abreise berechnet. Es ist wichtig, dies vor der Buchung abzuklären.

Praxis: Für Firmenbuchungen wichtig: Rechnung mit ausgewiesener MwSt.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

  • Die Kosten für die Endreinigung liegen in der Regel zwischen 25 und 60 € pro Unterkunft. Faktoren wie Zimmergröße, Ausstattung (z. B. Küche, mehrere Bäder) und Dauer des Aufenthalts können den Preis beeinflussen.
  • Manche Vermieter kalkulieren die Endreinigung bereits im Gesamtpreis ein, andere erheben eine separate Pauschale. Prüfen Sie daher unbedingt die Leistungsbeschreibung im Inserat oder fragen Sie beim Vermieter nach.
  • Viele Vermieter bieten die Option, das Zimmer selbst gründlich zu reinigen. Wichtig: Rücksprache halten und auf Sauberkeit achten, sonst kann nachträglich eine Reinigungsgebühr berechnet werden.
    • Reinigung von Böden, Oberflächen und Bädern
    • Gründliches Lüften
    • Entfernung von Müll und Essensresten
    • Reinigung der Küche inkl. Herd, Kühlschrank und Geschirr
    • Frische Bettwäsche und Handtücher (je nach Vereinbarung)
  • Der Preis hängt u. a. ab von Größe, Ausstattung, Verschmutzungsgrad und ob eine externe Reinigungsfirma eingesetzt wird. Auch regionale Unterschiede (Stadt vs. Land) spielen eine Rolle.
  • Ja, laut Preisangabenverordnung muss klar erkennbar sein, ob die Endreinigung im Gesamtpreis enthalten ist oder zusätzlich berechnet wird.
  • Bei außergewöhnlich starker Verschmutzung dürfen Vermieter zusätzliche Kosten in Rechnung stellen. Voraussetzung: dies ist im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt.
  • Ja, für Vermieter gelten Reinigungskosten als Betriebsausgaben. Mieter können sie bei einer geschäftlichen Reise ggf. als Reisekosten absetzen.
  • Private Vermieter setzen oft Pauschalen an. Gewerbliche Anbieter kalkulieren die Reinigung professioneller – meist inkl. Material- und Personalkosten – und weisen die Steuer gesondert aus.
  • Bei längeren Aufenthalten (ab 2 Wochen) ist eine Zwischenreinigung empfehlenswert. Das sorgt für Hygiene, reduziert Endkosten und erleichtert die Arbeit der Reinigungskräfte.
  • Ja, viele Vermieter arbeiten mit externen Firmen zusammen. Dadurch können die Kosten höher ausfallen, allerdings ist die Reinigungsqualität meist professioneller.
  • Eine Verweigerung ist nicht möglich, wenn die Endreinigung vertraglich vereinbart wurde. In diesem Fall darf der Vermieter die Kosten einbehalten oder nachfordern.
    • Zimmer während des Aufenthalts sauber halten
    • Müll regelmäßig entsorgen
    • Küche & Kühlschrank vor Abreise säubern
    • Rücksprache mit dem Vermieter über Eigenreinigung
  • Vermieter berücksichtigen bei der Kalkulation Arbeitszeit, Reinigungsmittel, Wäsche, Strom- und Wasserkosten sowie ggf. Fahrtkosten der Reinigungskräfte.
  • Endreinigung: übliche Reinigung nach dem Aufenthalt (Böden, Bäder, Küche). Grundreinigung: intensivere Arbeiten wie Teppichwäsche, Möbelpflege oder Fensterputzen – meist nur in größeren Abständen notwendig.
Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps, damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.

2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

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