Frage des Tages:
Welche Rechte habe ich, wenn mein Arbeitgeber keine ausreichenden Schutzmaßnahmen bereitstellt?

von Dennis Josef Meseg | 01.02.2025 | 1 Minuten Frage des Tages: Welche Rechte habe ich, wenn mein Arbeitgeber keine ausreichenden Schutzmaßnahmen bereitstellt?

Monteure arbeiten oft unter schwierigen Bedingungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, für sichere Arbeitsplätze zu sorgen und notwendige Schutzmaßnahmen bereitzustellen. Doch was passiert, wenn Schutzkleidung fehlt oder Arbeitsgeräte unsicher sind? Was dürfen Monteure tun, wenn sie sich gefährdet fühlen?

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Monteure haben, wie sie Missstände richtig melden und welche Schritte notwendig sind, wenn Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden. Außerdem beleuchten wir die Pflichten von Arbeitgebern und die möglichen Strafen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz.

Neuigkeiten

Was muss der Arbeitgeber bereitstellen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten. Dazu gehören:

  • Schutzausrüstung wie Helme, Handschuhe und Sicherheitsschuhe.
  • Sichere Arbeitsbedingungen, z. B. geprüfte Maschinen und stabile Gerüste.
  • Schulungen und Unterweisungen zu Gefahren am Arbeitsplatz.
  • Freie Fluchtwege und Notfallpläne.

Was tun, wenn Schutzmaßnahmen fehlen?

Monteure können sich gegen unsichere Arbeitsbedingungen wehren. Folgende Schritte sind sinnvoll:

  1. Gespräch mit dem Arbeitgeber: Zuerst den Vorgesetzten informieren und eine Lösung vorschlagen.
  2. Missstände dokumentieren: Fotos und schriftliche Notizen helfen bei späteren Nachweisen.
  3. Sicherheitsbeauftragten oder Betriebsrat informieren: Falls vorhanden, können sie vermitteln.
  4. Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde einschalten: Falls keine Besserung erfolgt.

Darf ich die Arbeit verweigern?

Monteure dürfen Arbeiten ablehnen, wenn eine **unmittelbare Gefahr** besteht. Dazu zählen:

  • Arbeiten in großer Höhe ohne Absturzsicherung.
  • Umgang mit ungesicherten Maschinen.
  • Arbeiten mit giftigen Stoffen ohne Schutzkleidung.

Wichtig: Eine Arbeit darf nur verweigert werden, wenn eine akute Gefahr vorliegt. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber sollte immer der erste Schritt sein.

Welche Strafen drohen Arbeitgebern?

Arbeitgeber, die gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen:

Verstoß Folge Strafe
Fehlende Schutzkleidung Mitarbeiter sind Gefahren ausgesetzt Bußgeld bis 10.000 €
Keine Unterweisung der Mitarbeiter Unwissenheit über Risiken Bußgeld bis 5.000 €
Verweigerung von Schutzmaßnahmen Hohe Unfallgefahr Freiheitsstrafe möglich
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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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