Was muss der Arbeitgeber bereitstellen?
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten. Dazu gehören:
- Schutzausrüstung wie Helme, Handschuhe und Sicherheitsschuhe.
- Sichere Arbeitsbedingungen, z. B. geprüfte Maschinen und stabile Gerüste.
- Schulungen und Unterweisungen zu Gefahren am Arbeitsplatz.
- Freie Fluchtwege und Notfallpläne.
Was tun, wenn Schutzmaßnahmen fehlen?
Monteure können sich gegen unsichere Arbeitsbedingungen wehren. Folgende Schritte sind sinnvoll:
- Gespräch mit dem Arbeitgeber: Zuerst den Vorgesetzten informieren und eine Lösung vorschlagen.
- Missstände dokumentieren: Fotos und schriftliche Notizen helfen bei späteren Nachweisen.
- Sicherheitsbeauftragten oder Betriebsrat informieren: Falls vorhanden, können sie vermitteln.
- Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde einschalten: Falls keine Besserung erfolgt.
Darf ich die Arbeit verweigern?
Monteure dürfen Arbeiten ablehnen, wenn eine **unmittelbare Gefahr** besteht. Dazu zählen:
- Arbeiten in großer Höhe ohne Absturzsicherung.
- Umgang mit ungesicherten Maschinen.
- Arbeiten mit giftigen Stoffen ohne Schutzkleidung.
Wichtig: Eine Arbeit darf nur verweigert werden, wenn eine akute Gefahr vorliegt. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber sollte immer der erste Schritt sein.
Welche Strafen drohen Arbeitgebern?
Arbeitgeber, die gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen:
Verstoß | Folge | Strafe |
---|---|---|
Fehlende Schutzkleidung | Mitarbeiter sind Gefahren ausgesetzt | Bußgeld bis 10.000 € |
Keine Unterweisung der Mitarbeiter | Unwissenheit über Risiken | Bußgeld bis 5.000 € |
Verweigerung von Schutzmaßnahmen | Hohe Unfallgefahr | Freiheitsstrafe möglich |