Frage des Tages:
Welche Unterlagen sollte ich für den Steuerberater bereithalten?

von Dennis Josef Meseg | 10.06.2025 | 4 Minuten Frage des Tages: Welche Unterlagen sollte ich für den Steuerberater bereithalten?

Wer Monteurzimmer, Monteurwohnungen oder Ferienunterkünfte vermietet, muss Einnahmen korrekt versteuern. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Steuerberater spart Zeit, Geld und Nerven. Doch welche Unterlagen sind eigentlich wichtig? Und wie können Sie die Buchhaltung möglichst einfach vorbereiten?
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Belege, Verträge und Abrechnungen Sie unbedingt sammeln sollten – und wie Sie diese ideal ordnen. So sind Sie bestens vorbereitet und vermeiden unnötige Rückfragen.
Der Artikel richtet sich an Vermieter von Monteurunterkünften und erklärt praxisnah, welche Dokumente der Steuerberater wirklich braucht.

Neuigkeiten

Wozu braucht der Steuerberater Unterlagen?

Der Steuerberater hilft Ihnen, die steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen. Je besser Sie Ihre Unterlagen vorbereiten, desto schneller kann er arbeiten – und desto geringer sind die Kosten. Besonders wenn Sie als Gewerbetreibender oder mit mehreren Objekten vermieten, ist eine vollständige Dokumentation wichtig.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Folgende Unterlagen sollten sortiert und vollständig vorbereitet sein:

  • Mietverträge mit allen Gästen
  • Rechnungen über alle Einnahmen (z.B. Übernachtungskosten)
  • Quittungen und Belege über Ausgaben (z.B. Möbel, Reinigung, Reparaturen)
  • Kontobewegungen (Kontoauszüge)
  • Fahrtenbuch, wenn Sie Ihr Auto für die Vermietung nutzen
  • Telefon- und Internetrechnungen, wenn diese anteilig absetzbar sind
  • Belege für Werbung wie Inserate auf Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de

Einnahmen und Ausgaben – alles dokumentieren

Alle Einnahmen sollten nachvollziehbar aufgelistet sein. Führen Sie am besten ein Einnahmenbuch. Nutzen Sie ein einfaches Tabellenprogramm oder ein digitales Rechnungsprogramm. Auch Barausgaben müssen mit Quittung oder Notiz belegt werden.

Welche Einnahmen sind steuerpflichtig?

Steuerpflichtig sind z.B.:

  • Übernachtungserlöse
  • Endreinigungsgebühren
  • Stornokosten oder Nebenkostenpauschalen

Ausnahmen bestehen, wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

So sortieren Sie Ihre Unterlagen sinnvoll

Verwenden Sie am besten Monatsordner (digital oder analog). Jede Ausgabe und jede Einnahme erhält ein Datum und eine Nummer.

Sortieren Sie nach Kategorien wie:

  • Einnahmen
  • Werbung
  • Reinigung
  • Instandhaltung
  • Versicherungen
  • Bankgebühren

Digitale Vorbereitung spart Zeit

Nutzen Sie ein digitales Rechnungstool, um Rechnungen automatisch zu erfassen. Viele Programme exportieren eine EÜR, die Sie direkt dem Steuerberater übergeben können. So vermeiden Sie Zahlendreher und sparen Zeit.

Belege archivieren – aber wie lange?

Für die meisten Unterlagen gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Das betrifft Rechnungen, Buchungsunterlagen und Verträge. Auch wenn Sie nur privat vermieten, empfiehlt es sich, diese Frist einzuhalten – für den Fall einer Prüfung.

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Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

Welche Unterlagen muss ich als Kleinunternehmer meinem Steuerberater vorlegen?

Auch als Kleinunternehmer müssen Sie Ihrem Steuerberater eine vollständige Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und relevante Belege vorlegen. Dazu zählen Mietverträge, Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge und gegebenenfalls ein Fahrtenbuch.

Wie oft sollte ich meine Unterlagen für den Steuerberater vorbereiten?

Idealerweise sollten Sie Ihre Unterlagen monatlich oder quartalsweise für den Steuerberater vorbereiten. So behalten Sie den Überblick über Ihre Vermietung und vermeiden Stress zum Jahresende.

Müssen auch private Vermieter Unterlagen sammeln?

Auch private Vermieter ohne Gewerbeanmeldung müssen Unterlagen für den Steuerberater sammeln. Dazu zählen insbesondere Belege für Mieteinnahmen und laufende Kosten, um die Steuer korrekt berechnen zu können.

Kann ich auch digitale Belege beim Steuerberater einreichen?

Digitale Belege wie PDF-Rechnungen oder gescannte Quittungen werden von den meisten Steuerberatern akzeptiert. Wichtig ist, dass sie vollständig, lesbar und chronologisch geordnet sind.

Was passiert, wenn Unterlagen für den Steuerberater fehlen?

Wenn wichtige Unterlagen für den Steuerberater fehlen, kann die Steuererklärung fehlerhaft oder verspätet eingereicht werden. Das führt zu höheren Kosten, Rückfragen vom Finanzamt oder sogar Bußgeldern.

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