Gesellschaftsformen für Vermieter
Welche ist sinnvoll?

von Deutschland-monteurzimmer.de | 9 Minuten
Vermieter Informationen

Die Wahl der Gesellschaftsform ist ein entscheidender Schritt für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen. Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Sie als Einzelunternehmer starten oder eine Partnerschaft in Betracht ziehen sollten? Dieser Ratgeber beleuchtet die unterschiedlichen Gesellschaftsformen – von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften – und deren Vor- und Nachteile. Er geht darauf ein, wie die Haftung, die Anmeldung im Handelsregister und die Bildung einer Firma Ihre Entscheidung beeinflussen können. Besonders interessant ist die Auseinandersetzung mit der Frage, wie Sie als Vermieter von Monteurzimmern rechtlich und finanziell am besten aufgestellt sind. Welche Gesellschaftsform bietet Ihnen die beste Balance zwischen Risiko und Flexibilität? Dieser Artikel ist ein Muss für alle, die in der Vermietungsbranche erfolgreich sein wollen.

Gesellschaftsform Vermietung Idee Glühbirne

Die grundsätzliche Unterteilung der Gesellschaftsformen

Die zahlreichen Gesellschaftsformen in Deutschland sind grundsätzliche in drei Arten unterteilt. Hierbei handelt es sich um das einzelkaufmännische Unternehmen, die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften.

Als Vermieter von Monteurzimmern oder Monteurwohnungen stellen Sie vorerst ein einzelkaufmännisches Unternehmen dar. Abhängig von Ihrer Wahl der Gesellschaftsform kann sich Ihr Unternehmen zu einer Person- oder Kapitalgesellschaft weiterentwickeln.

Gesellschaftsform Vermietung Auswahl Form der Gesellschaft

Grundsätzlich bilden Sie eine Personengesellschaft, wenn Sie sich mit einer anderen Person zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Befindet sich die Immobilie, die Sie vermieten, nicht in Ihrem alleinigen Besitz, bilden Sie gemeinsam mit dem anderen Eigentümer eine Personengesellschaft.

Diese Situation ist bei Vermietern von Monteurzimmern und Ferienimmobilien häufig der Fall. Die Grundstücke und Eigentumswohnungen bei verheirateten Personen gehören in der Regel beiden Eheleuten gleichermaßen. Eines der wesentlichsten Merkmale von Personengesellschaften ist, dass die Haftung an die Personen gebunden ist, aus denen die Gesellschaft besteht.

Bei einer Kapitalgesellschaft verfolgen mehrere Gesellschafter ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel. Hier ist die Haftung für das wirtschaftliche Handeln an das Kapital und nicht an die Personen der Gesellschaft gebunden.

Das bedeutet, dass Sie sämtliche Aufwendungen und Verbindlichkeiten mit dem Geld begleichen, das im Unternehmen gebunden ist. Im Gegensatz zur Personengesellschaft haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen für die durchgeführten wirtschaftlichen Aktionen Ihres Unternehmens.

Was ist ein eingetragener Kaufmann oder eine eingetragene Kauffrau?

Die Begriffe sind irreführend, da die meisten Personen mit ihnen einen Händler in Verbindung bringen, der Waren einkauft und diese weiterverkauft.

Nach deutschem Recht wird jedes gewerbliche Unternehmen als Handelsgewerbe bezeichnet. Aus diesem Grund ist jede Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, rechtlich betrachtet ein Kaufmann oder eine Kauffrau. Hierbei ist unerheblich, dass Sie keine Waren verkaufen, sondern eine Immobilie vermieten.

Gesellschaftsformen rechtliches

Die Bezeichnung eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau weist darauf hin, dass ein Kaufmann oder eine Kauffrau sich in das Handelsregister eintragen lassen hat.

Die Eintragung ins Handelsregister ist für jeden Einzelunternehmer, jede OHG und jede KG ohne vorgeschriebene Betriebsgröße möglich. Hierdurch entstehen einige Vor- sowie Nachteile. So ist die Eintragung in das Handelsregister mit einigen Kosten verbunden, ermöglicht Ihnen jedoch, eine Firma zu bilden.

Was ist eine Firma für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienimmobilien?

Bei dem Begriff "Firma" kommt es für gewöhnlich zu Missverständnissen. Das liegt daran, dass landläufig die Begriffe Firma, Unternehmen und Betrieb als Synonyme verwendet werden. Tatsächlich handelt es sich hierbei um drei unterschiedliche Dinge.

Für Sie als Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen sind die Begriffe Unternehmen und Firma relevant. Für die Vermietung Ihrer Immobilien müssen Sie ein Unternehmen gründen. Aus diesem Grund ist die Eintragung in das Handelsregister für Sie nicht notwendig.

Durch diese erhalten Sie das Recht, eine Firma zu bilden. Eine Firma bezeichnet rechtlich betrachtet ausschließlich den Namen eines Unternehmens. Wenn ein Unternehmer firmiert, bedeutet dies, dass er unter einem bestimmten Namen agiert. Ohne die Eintragung ins Handelsregister firmieren Sie unter Ihrem Nachnamen sowie einem Ihrer Vornamen, den Sie frei wählen können.

Gesellschaftsform Vermietung

Zusätzlich können Sie ebenfalls eine erklärende Bezeichnung, wie "Vermieter" ergänzen. Dieser Name müssen Sie auf den Rechnungen des Unternehmens verwenden.

Tragen Sie ein Unternehmen in das Handelsregister ein, dürfen Sie einen frei erfundenen Phantasienamen als Firma eintragen. Diesen ergänzen Sie mit dem Rechtsformzusatz. Im Falle eines eingetragenen Kaufmanns müssen Sie "e. Kfm." und im Falle einer eingetragenen Kauffrau "e. Kfr." verwenden.

Bevorzugen Sie eine geschlechterneutrale Bezeichnung, steht Ihnen in beiden Fällen das Kürzel "e. K." zur Verfügung. Dadurch können Sie im Rechtsverkehr beispielsweise als "Ferienvermieter e. K." auftreten.

Der Einzelunternehmer – alle Vor- und Nachteile

Ein Unternehmen als Kaufmann oder Kauffrau zu führen stellt den einfachsten Weg dar und erfordert den geringsten Aufwand. Mit Ausnahme von Kleinstbetrieben wird jeder Gewerbetreibende automatisch als Einzelunternehmer oder einzelkaufmännisches Unternehmen betrachtet.

Beginnen Sie die Vermietung Ihrer Arbeiterzimmer oder Ferienimmobilien allein und machen keine ergänzenden Angaben, entsteht bei der Anmeldung Ihrer Tätigkeit automatisch ein Einzelunternehmen. Hierfür ist kein spezieller Gründungsakt notwendig. Sie nehmen am allgemeinen Rechtsverkehr mit Ihrem echten Namen teil und erstellen die Rechnungen auf Ihren Namen. Hier sind Sie grundsätzlich der Alleininhaber Ihres Unternehmens.

Gesellschaftsform Vermietung Startup

Der Vorteil dieser Rechtsform besteht darin, dass die Gründung schnell und unkompliziert verläuft. Diese Gesellschaftsform ist für Sie geeignet, wenn Sie bei der Vermietung Ihrer Immobilien keinen großen zusätzlichen Aufwand in Kauf nehmen wollen.

Hierbei haben Sie die absolute Kostenkontrolle und behalten 100 % aller Gewinne für sich. Natürlich werden von diesen Steuern erhoben. Diese Rechtsform bietet Ihnen die volle Kontrolle Ihres Unternehmens und verursacht bei einem leichten Einstieg geringe Startkosten.

Der große Nachteil dieser Gesellschaftsform ist, dass Sie als alleiniger Gesellschafter grundsätzlich für sämtliche Ihrer Handlungen haften. Die Aktionen Ihres Unternehmens haben einen großen Einfluss auf Ihr Privatvermögen und stellen ein Risiko dar.

Bieten Sie Ihre Unterkunft schon ab 5,53 € pro Monat an
Volle Kostenkontrolle
Provisionsfrei vermieten
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Für die Gründung einer GbR benötigen Sie eine weitere Person. In der Regel der Ehepartner, ein Familienmitglied oder ein guter Freund. Da das Recht zur Gründung dieser Gesellschaftsform jedem deutschen Staatsbürger uneingeschränkt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zugesprochen wird, heißt die GbR häufig auch BGB-Gesellschaft. Um eine GbR zu gründen muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden.

In der Praxis verläuft die Gründung wesentlich unkomplizierter als in der Theorie. Das liegt daran, dass Sie diesen Gesellschaftsvertrag sowohl schriftlich als auch mündlich abschließen können. Ein kurzes formloses Gespräch mit Ihrem Ehepartner, Ihrem Familienmitglied oder Ihrem Bekannten genügt, um eine GbR zu gründen.

Für Vermieter von Monteurzimmern, Arbeiterwohnheimen oder Ferienimmobilien ergibt sich hierbei ein kleines Hindernis. Bringen Sie ein Grundstück oder eine Immobilie in eine GbR ein, erfordert der Gesellschaftsvertrag eine notarielle Beurkundung. Diese ist ebenso wie alle anderen notariellen Leistungen relativ kostspielig.

In diesem Gesellschaftsvertrag muss alles schriftlich festgehalten werden, was im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern geregelt ist. Hierzu gehören der Geschäftszweck, die Verteilung von entstehenden Gewinnen oder Verlusten sowie die Kündigungs-, Abfindungs- und Ausscheidungsregeln.

Gesellschaftsform Vermietung

Die großen Vorteile einer GbR sind, dass Sie diese verhältnismäßig einfach und schnell gründen. Dabei besteht für Sie keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung, die einen erhöhten Aufwand darstellt.

Diese Verpflichtung kommt erst hinzu, wenn Sie mit der Vermietung Ihrer Immobilien jährlich einen Umsatz von über 260.000 € oder einen Gewinn von über 25.000 € generieren. Außerdem regeln Sie im Gesellschaftsvertrag alles, was Sie möchten.

Hierbei wird Ihnen absolute Vertragsfreiheit zugesprochen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie keine Mindesteinlage und kein Stammkapital für diese Gesellschaftsform benötigen. Als Gesellschafter einer GbR erhalten Sie einfach einen Kredit, da Sie mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen für diesen haften. Letztlich genießen Sie als GbR einen erhöhten Freibetrag für die Gewerbesteuer von 24.500 €.

Diese attraktiven Vorteile gehen mit einigen Nachteilen einher. Der größte Nachteil stellt hierbei die Haftung mit dem Privatvermögen dar. Aus sämtlichen Aktionen des Unternehmens ergibt sich ein wirtschaftliches Risiko für Sie. Außerdem profitieren Sie als Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen nicht unkomplizierten Gründung der GbR, da ein Notar den Gesellschaftsvertrag beurkunden muss.

Es ist nicht möglich, eine GbR in das Handelsregister eintragen zu lassen und eine Firma zu bilden. Sie nehmen mit Ihrem Echtnamen und einer Geschäftsbezeichnung am Rechtsverkehr teil.

Da die Gesellschafter einer GbR grundsätzlich gleichberechtigt sind und die GbR nach Außen repräsentieren, ist ein hohes gegenseitiges Vertrauen notwendig, um mit jemandem eine GbR zu gründen und zu führen.

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) für Vermieter

Die OHG ähnelt sich in vielen Punkten der GbR und wird von Experten häufig als der kaufmännische Gegenpart der GbR bezeichnet.

Eines der wesentlichen Unterscheidungsmerkmale ist, dass Sie die OHG im Gegensatz zur GbR in das Handelsregister eingetragen müssen. Dadurch erfordert die Gründung der OHG eine notariell beglaubigte Anmeldung beim Registergericht.

Gesellschaftsform Vermietung OHG Offene Handelsgesellschaft

Auch bei dieser Gesellschaftsform sind Sie als Vermieter von Monteurzimmern/ Privatzimmern von besonderen Hindernissen bei der Gründung betroffen. So müssen Sie im Gegensatz zu den meisten Gründern ebenfalls Ihren Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden lassen.

Dieser Schritt ist notwendig, wenn große Teile des Privatvermögens oder ein Grundstück in die OHG eingebracht werden.

Da Sie die OHG in das Handelsregister eintragen müssen, muss der Gesellschaftsvertrag zwingend ebenfalls den Firmennamen enthalten.

Darüber hinaus müssen sämtliche Informationen des Gesellschaftsvertrags einer GbR ebenfalls enthalten sein. Dazu gehören der Geschäftsgegenstand, die Befugnisse der Gesellschafter, die Einlagen der Gesellschafter, die Verteilung von Gewinnen und Verlusten sowie die Bedingungen für die Beendigung der Gesellschaft.

Weiterhin setzt die Gründung einer OHG ebenfalls eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde oder der Stadt voraus.

Zu welchen Vorteilen führt eine OHG?

Einer der großen Vorteile einer OHG besteht darin, dass diese immer eine Firma führt. Dadurch nehmen Sie grundsätzlich am Rechtsverkehr unter dem Namen des Unternehmens teil, der sich aus einem Phantasienamen, einem Sachzusatz und dem Rechtsformzusatz "OHG" zusammensetzt.

Die Firmenbezeichnung führt zu einem erhöhten Vertrauen bei Kunden und erleichtert es Ihnen, einen passenden Mieter für Ihre Monteurzimmer oder Ferienimmobilien zu finden.

Die OHG stellt die optimale Gesellschaftsform für gleichberechtigte und verpflichtete Partner dar, die gemeinsam in der Gesellschaft tätig werden möchten.

Bei der Gründung dieser Form der Personengesellschaft ist keine Mindesteinlage notwendig. Hierbei stellt die OHG die optimale Gesellschaftsform für gleichberechtigte und verpflichtete Partner dar, die gemeinsam in der Gesellschaft tätig werden möchten.

Jeder Gesellschafter kann bei einer OHG die gesamte Gesellschaft einzeln vertreten und Verträge im Namen der Gesellschaft abschließen.

Eine OHG genießt grundsätzlich eine hohe Kreditwürdigkeit, da Sie für diesen mit dem Privatvermögen aller Gesellschafter haften.

Für Sie als Vermieter von Monteurzimmern und Ferienimmobilien ist hierbei vorteilhaft, dass die OHG neben der Delikt-, und Prozessfähigkeit ebenfalls über die Grundbuchfähigkeit verfügt. Sie können die OHG in das Grundbuch Ihrer Grundstücke eintragen lassen. Letztlich genießt die OHG einen erhöhten Freibetrag bei der Gewerbesteuer von 24.500 €.

Welche Nachteile besitzt eine OHG?

Der größte Nachteil einer OHG besteht darin, dass sämtliche Gesellschafter sowohl unmittelbar, unbeschränkt als auch solidarisch füreinander haften. Das bedeutet, dass Sie für Fehlentscheidungen aufkommen, die einer Ihrer Partner im Namen der Gesellschaft trifft.

Ein Gläubiger kann mit seiner Forderung auf jeden einzelnen Gesellschafter zugehen.

Da Sie sich bei der Gründung einer OHG zwingend in das Handelsregister eintragen lassen, besteht ein erhöhter Gründungs- sowie Zeitaufwand.

Gesellschaftsform Vermietung KG Kapitalgesellschaft

Als OHG müssen Sie handelsrechtliche Bücher führen und sich sämtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unterwerfen. Das setzt ein sehr hohes gegenseitiges Vertrauen der Gesellschafter voraus. Da Sie für sämtliche Entscheidungen haften, die einer Ihrer Partner trifft, ist dieses Vertrauen bei einer OHG unabdingbar.

Weiterhin erschwert die Rechtsform der OHG das Verfassen von Geschäftsbriefen. Diese müssen zwingend die Firma, den Sitz des Unternehmens, den Sitz des zuständigen Registergerichts und die Handelsregisternummer beinhalten.

Diese Rechtsform ist unter Nichtkaufleuten eher unbekannt und kann zu Skepsis und Verwirrung führen.

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Bei der KG handelt es sich ebenso wie bei der OHG um eine eintragungspflichtige Personengesellschaft. Diese müssen ebenfalls mindestens zwei Personen gründen.

Der Unterschied hierbei ist, dass sich die Teilhaber voneinander in ihren Haftungsrisiken stark unterscheiden. Die KG umfasst mindestens einen Vollhafter (Komplementär) und einen Teilhafter (Kommanditist). Hierbei haften sämtliche Vollhafter mit ihren gesamten Privatvermögen, während die Teilhafter mit ihrem eingebrachten Vermögen haften.

Die Kommanditeinlage des Teilhafters darf einen beliebig hohen Betrag annehmen.

Im Gegenzug sind die Kommanditisten zunächst von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ausgeschlossen und müssen als Prokuristen bestellt werden, um Geschäfte abzuschließen.

Auch bei dieser Personengesellschaft muss die Anmeldung im Handelsregister notariell beglaubigt werden und nahezu alle Vorschriften für eine OHG gelten für die KG.

Diese Gesellschaftsform eignet sich für Sie, wenn Sie die Haftung auf das Privatvermögen eines der Gesellschafter beschränken wollen. Dadurch sind Sie zumindest teilweise finanziell abgesichert und handeln mit vermindertem Risiko.

Die Vorteile der KG

Der größte Vorteil dieser Rechtsform besteht darin, dass der Kommanditist lediglich mit seiner Einlage haftet. Das Privatvermögen bleibt von Forderungen gegen das Unternehmen ausgeschlossen.

Hierbei erfolgt die erforderliche Einlage des Kommanditisten in einer beliebigen Höhe und sowohl durch Sachwerte als auch durch Geld hinterlegt werden.

Es ergibt sich eine ideale Möglichkeit, um das Geschäftsrisiko auf das Privatvermögen einer der beiden Partner zu verteilen und gleichermaßen die Grundstücke in die KG einzubringen, die beiden Partnern gleichermaßen gehören.

Gesellschaftsform Vermietung Daumen noch

Hierbei ist auch die KG berechtigt eine Firma zu bilden. Sie nehmen unter einem Phantasienamen mit dem Zusatz "KG" am Rechtsverkehr teil. Die Führung des Geschäfts regeln Sie beliebig vertraglich und unterliegen keinerlei Einschränkungen. Bei der Gewerbesteuer genießt die KG einen Freibetrag von 24.500 €.

Welche Nachteile birgt eine KG?

Obwohl die Haftung für einen der Gesellschafter auf das eingebrachte Vermögen beschränkt ist, haftet der Komplementär bei dieser Rechtsform mit seinem gesamten Privatvermögen. Aus diesem Grund stellen die wirtschaftlichen Handlungen bei dieser Rechtsform noch ein gewisses Risiko für Sie dar.

Steuerrechtlich zählt der Mitunternehmer bei der KG ebenfalls als Unternehmer und kann kein Gehalt erhalten. Jegliche Entlohnung des Kommanditisten zählt als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und kann von der KG nicht als Personalkosten abgerechnet werden.

Hierbei handelt es sich um eine Gewinnentnahme. Die KG muss handelsrechtliche Bücher führen und verursacht in ihrer Gründung aufgrund des verpflichtenden Handelsregistereintrags einen erhöhten Gründungsaufwand.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Als Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienimmobilien können Sie eine Kapitalgesellschaft gründen.

Die bekannteste Form von Kapitalgesellschaften stellt die GmbH dar, die als vollwertige juristische Person mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit auftritt. Diese juristische Person entsteht mit der Eintragung der GmbH in das Handelsregister.

Die Kapitalgesellschaft erhält eigene Rechte sowie Pflichten und handelt im Rechtsverkehr durch ihren Geschäftsführer.

Die GmbH ist nicht an eine bestimmte Anzahl von Gesellschaftern gebunden. Sie kann sowohl von einer einzigen Person als auch von mehreren Personen gegründet werden.

Gesellschaftsform Vermietung GmbH

Hierbei muss ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag vorliegen, der einige Mindestanforderungen aufweisen muss. Neben dem verpflichtenden Eintrag ins Handelsregister benennen Sie ebenfalls den Gegenstand Ihres Unternehmens und bilden eine Stammeinlage. Als Vermieter müssen Sie hierbei im Gegensatz zu Handwerksbetrieben keinerlei Sondernachweise tätigen.

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 € notwendig. Dieser Betrag hinterlegen Sie, wenn Sie die GmbH in das Handelsregister eintragen und bilden wollen. Hierbei ist es empfehlenswert, einen zweiten Gesellschafter hinzuzuziehen. Bei zwei Gesellschaftern reduziert sich der Betrag auf 12.500 € Bareinlage. Die restlichen 12.500 € können Sie zu einem späteren Zeitpunkt einzahlen.

Wenn Sie keine Geldeinlage tätigen, sondern Ihre GmbH durch eine Sacheinlage gründen wollen, müssen Sie mindestens Sachgegenstände im Wert von 25.000 € in die GmbH einlegen.

Hierbei muss jeder Gesellschafter mindestens 100 € in die GmbH einzahlen. Häufig wird hierbei vernachlässigt, dass dieser Betrag keinesfalls als Bargeld vorliegen muss. Der Gesetzgeber räumt Gründern die Möglichkeit einer Sachgründung ein, von der Vermieter von Monteurzimmern und Ferienimmobilien profitieren.

Wenn Sie keine Geldeinlage tätigen, sondern Ihre GmbH durch eine Sacheinlage gründen, müssen Sie mindestens Sachgegenstände im Wert von 25.000 € in die GmbH einlegen. Diesen Wert erreichen Sie in der Regel durch die zu vermietenden Grundstücke und Eigentumswohnungen, weshalb sich diese Gesellschaftsform für die Vermietung von Monteurzimmern und Ferienimmobilien eignet.

Die Vorteile einer GmbH für Vermieter

Durch die Gründung der GmbH trennen Sie die Kapitalgesellschaft von Ihrem privaten Bereich. Jegliche Handlungen, die Sie im Namen der GmbH durchführen, haben keinen Einfluss auf Ihr Privatvermögen, sondern betreffen Ihre eingebrachten Vermögensgegenstände.

Gläubiger haben für die Begleichung von betrieblichen Verbindlichkeiten ausschließlich Anspruch auf das Geschäftsvermögen sowie die eingebrachten Rücklagen.

Sie benötigen nicht zwangsläufig einen zweiten Gesellschafter für die Gründung der GmbH. Diese können Sie ebenso allein gründen. Hierbei erhalten Sie die Möglichkeit, für Ihr eigenes Unternehmen in einem Angestelltenverhältnis tätig zu werden. Steuerrechtlich werden Sie als Arbeitnehmer betrachtet.

Gesellschaftsform Vermietung Vorteile Nachteile

Fortlaufend können Gesellschafter in die GmbH eintreten sowie aus dieser austreten. Nach Außen ändert sich nichts, solange der Gesellschafterwechsel den Geschäftsführer nicht betrifft.

Da Sie sich mit einer GmbH ein eigenes Gehalt auszahlen und dieses steuerrechtlich als Arbeitnehmergehalt zählt, profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen. Hierbei eignet sich diese Gesellschaftsform ideal für die Bildung von Pensionsrückstellungen und ermöglicht Ihnen eine bessere Altersvorsorge.

Auch Direktversicherungen im Namen der Kapitalgesellschaft, die den Geschäftsführer begünstigen, sind möglich. Darüber hinaus setzen Sie im Gegensatz zu sämtlichen Personengesellschaften sämtliche Miet- sowie Pachtzinsen als Betriebsausgaben ab. Auch die Unternehmensnachfolge ist bei dieser Gesellschaftsform im Gegensatz zu allen anderen Formen eher unkompliziert.

Die Nachteile einer GmbH

Den größten Nachteil dieser Gesellschaftsform stellen die außerordentlich hohen Gründungskosten dar.

Neben den Notarkosten und den Kosten für das Registrierungsgericht tragen Sie ebenfalls die Veröffentlichungskosten bei der Gründung einer GmbH. Abhängig vom Umfang Ihres Unternehmens belaufen sich die Kosten für die Gründung zwischen 1.000 € und 2.000 €. Dabei entsteht die GmbH erst mit der Eintragung in das Handelsregister.

Vor diesem Zeitpunkt haften alle Gesellschafter mit ihrem vollständigen Privatvermögen.

Neben diese hohen Anfangskosten müssen Sie für die Gründung der GmbH über ein hohes Stammkapital verfügen. Weiterhin ist eine Kapitalgesellschaft zahlreichen steuerlichen Vorschriften und Pflichten der Rechnungslegung unterworfen, sodass sowohl Buchführung als auch steuerrechtliche Fragen ein qualifizierter Steuerberater übernehmen sollte. Dessen Beschäftigung ruft für Sie ebenfalls hohe Kosten hervor.

In Hinsicht auf die Körperschaftssteuer gibt es gesonderte Regelungen, weshalb Sie diese im Vorfeld zahlen müssen. Diese Vorgehensweise heißt im Allgemeinen "Liquiditätsabschöpfung".

Gesellschaftsformen Nachteile Vorteile

Weiterhin müssen Sie als GmbH zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine vollständige Bilanz erstellen. Diese beinhaltete eine detaillierte Gewinn-und-Verlust-Rechnung und einen nach speziellen Vorgaben zu erstellenden Anhang.

Aus diesem Grund bietet es sich in den meisten Fällen an, die Bilanzaufstellung von einem qualifizierten Buchhalter erstellen zu lassen.

Für den Jahresabschluss wird Ihnen lediglich eine Frist von sechs Monaten gewährt. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie den Jahresabschluss erstellen und einreichen. Die fertige Bilanz reichen Sie beim zuständigen Registergericht ein und müssen sie ab einer bestimmten Gesellschaftsgröße veröffentlichen.

Die Regelungen für einen Insolvenzfall sind bei einer GmbH im Gegensatz zu Personengesellschaften stark abgeändert. Während Sie als Personengesellschaft erst Insolvenz anmelden müssen, wenn es zur Zahlungsunfähigkeit gekommen ist, müssen Sie als Geschäftsführer einer GmbH bereits Insolvenz anmelden, wenn das Unternehmen nach § 19 InsO überschuldet ist.

Eine GmbH genießt keine hohe Kreditwürdigkeit bei Banken. Im Gegensatz zu einer OHG werden bei einer GmbH in der Regel weitere Sicherheiten für die Aufnahme eines Kredites benötigt. Häufig benötigen Banken eine oder mehrere Bürgschaften sowie die Aufnahme von Grundschulden, um einer GmbH einen Finanzierungskredit zu gewähren.

Als Vermieter von Monteurzimmern und Ferienimmobilien wägen Sie die Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsformen gründlich ab, um die richtige Rechtsform für sich zu finden.

In jeder Situation bietet sich die Gründung einer anderen Gesellschaftsform an, sodass Sie mit diesem Überblick über die zahlreichen Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen eine fundierte Entscheidung treffen können.

Externe Informationsquellen zu diesem Thema:

Ferienwohnung vermieten trotz Corona

Mietausfälle vermeiden und in Corona-Zeiten erfolgreich Ferienwohnung vermieten.

Eintrag vermieten trotz Corona
Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
Startseite
Merkliste
Kundenkonto