Rundfunkbeitrag (GEZ/GEMA) bei Unterkunftsvermietung
Welche Gebühren fallen an?

von Deutschland-monteurzimmer.de | 2 Minuten
Vermieter Informationen

Die Vermietung von Monteurzimmern bringt die Frage nach der GEZ- und GEMA-Gebührenpflicht mit sich. Dieser Ratgeber beleuchtet, unter welchen Umständen Vermieter für ihre Unterkünfte Rundfunkgebühren an den Beitragsservice (ehemals GEZ) und Musiknutzungsgebühren an die GEMA entrichten müssen. Es geht um die Kriterien für die Gebührenpflicht, mögliche Ausnahmen und Ermäßigungen, sowie die Unterschiede zwischen der Anmeldung bei GEZ und GEMA. Der Fokus liegt darauf, Vermietern zu helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und ihre Kosten im Griff zu haben.

Rundfunkbeitrag GEZ GEMA

Rundfunkgebühren bei Unterkünften, Wohnungen und Zimmern für Monteure und Handwerker

Eins steht fest: Ohne Fernseher oder Radio ist die Vermietung Ihres Monteurzimmers oder der Ferienwohnung undenkbar. Diese Standardausstattung ist mit Gebührenpflichten verbunden, die Sie als Vermieter zu zahlen haben. Wie sehen die Regelungen für mehrere Geräte aus? Und welches Gebühreninstitut ist zuständig?

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Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für TV- und Radiogeräte in Monteurzimmern / GEZ und GEMA für Sie als Vermieter

Schon lange gehören ein TV-Gerät und ein Radio zur Standard-Ausstattung in jedem Monteurzimmer oder in jeder Monteurwohnung. Egal ob top-modern oder älter – voll funktionsfähig sollten sie in jedem Fall sein.

Besonders den Fernseher nutzen die meisten Monteure und Handwerker viel, um den stressigen Arbeitstag entspannt ausklingen zu lassen.

Neben den Anschaffungskosten für Radio und TV-Gerät kommen auf Sie als Vermieter noch weitere Kosten zu, die Sie laufend zahlen: Der Rundfunkbeitrag an die GEZ und die GEMA-Gebühren.

Seit Anfang 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag, den Sie für alle TV- und Radiogeräte in einer Monteurunterkunft an die GEZ zahlen müssen. Dieser löste die vorherige Rundfunkgebühr der GEZ ab.

Aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geworden.

Es ist egal wie viele Geräte oder welche sich in Ihrer Unterkunft befinden. Pro Monteurunterkunft ist eine monatliche Grund-Pauschale von 18,36 Euro (Stand: 2024) für alle Geräte fällig. Der sogenannte Rundfunkbeitrag. Das bedeutet eine Entlastung für alle Vermieter von Monteurunterkünften.

Rundfunkbeitrag GEZ GEMA

Für Sie als Vermieter von Ferienwohnungen, Hotel-/Gäste- oder Monteurzimmern gilt, dass Sie diese bei der Beitragsberechnung berücksichtigen.

Das erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jede weitere Wohnung oder jedes weitere Zimmer müssen Sie ein Drittel des monatlichen Betrages zahlen - also 6,12 Euro (Stand: 2024).

Als Betriebsstätte gilt jede ortsfeste Raumeinheit, die Sie nicht ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen.

Nichtzahlen des Rundfunkbeitrages gilt mit der Gebührenreform als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Sie als Vermieter von Monteur- oder Ferienunterkünften sind zusätzlich gegenüber Verwertungsgesellschaften privater Urheberrechte wie zum Beispiel GEMA und VG Media zahlungspflichtig - wenn Sie Ihren Gästen ein Radio oder einen Fernseher zur Verfügung stellen.

So gilt die Verbreitung von Sendesignalen über aufgestellte Radio- und TV-Geräte in Monteurunterkünften als eine gebührenpflichtige öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken.

Als Vermieter geben Sie für folgende fünf Verwertungsgesellschaften eine Auskunft über die Anzahl der gebührenpflichtigen Unterkünfte:

  • GEMA
  • VG Media
  • GVL
  • VG Wort
  • ZWF

Eine aktuelle Preisliste für Vermieter von Monteurzimmern, Monteurwohnungen oder Ferienimmobilien finden Sie hier auf der Webseite vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Preisliste für Vermieter).

Ist Ihnen als Vermieter diese Zahlungspflicht bisher unbekannt, müssen Sie der GEMA umgehend die Anzahl der Monteurunterkünfte melden. Dafür wenden Sie sich an die Bezirksstellen und Bezirksverwaltungen der GEMA im jeweiligen Bundesland als Ansprechpartner.

Haben Sie das noch nicht getan, ist die GEMA berechtigt von Ihnen rückwirkend Lizenzgebühren für mehrere Jahre zu fordern. Wird Ihnen als Vermieter nachgewiesen, dass Sie eine Unterkünfte bis dahin vorsätzlich nicht gemeldet haben, kann die GEMA für die letzten drei Jahre einen Schadenersatz verlangen. Dieser ist doppelt so hoch wie die generelle GEMA-Gebühr.

Weitere Informationen und eine Anmeldung finden Sie hier auf der Webseite vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

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Als Vermieter müssen Sie eine monatliche Grund-Pauschale pro Unterkunft von 18,36 Euro für alle Geräte zahlen. Der sogenannte Rundfunkbeitrag.

Bei der Vermietung von Unterkünften wie Ferienwohnungen oder Monteurzimmern, übernimmt der Vermieter den Rundfunkbeitrag. Wenn Sie einen Preis für Ihre Ferienwohnung kalkulieren, achten Sie darauf den Rundfunkbeitrag zu berechnen.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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