Haftpflichtversicherung für Vermieter
von Monteurzimmern und Ferienwohnungen

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 4 Minuten
Vermieter Informationen

Als Vermieter von Monteurzimmern haben Sie besondere Sorgfaltspflichten Ihrem Mieter gegenüber. Ob Ihre Privathaftpflicht ausreicht, um mögliche Schadenersatzansprüche zu decken, zeigt ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Versicherungen für Vermieter Private Haftpflichtversicherung

In leistungsstarken Tarifen sind Schäden, die auf Ihrem Grundstück oder in dem vermieteten Zimmer entstehen, häufig abgedeckt. Anderenfalls empfiehlt sich eine Ergänzung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes.

Private Haftpflicht und Vermietung: Das müssen Vermieter wissen

Wenn Sie regelmäßig Zimmer an Monteure vermieten, sind Sie als Eigentümer einer Immobilie prinzipiell verantwortlich, dass einem Dritten durch die Vermietung kein Schaden entsteht. Entsteht ein Schaden, können Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden.

Private Haftpflichtversicherung bei Privatvermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Verpflichtung zur Zahlung

Was bedeutet das für Sie als Vermieter? Übernimmt Ihre private Haftpflicht Schäden aus der Vermietung der Zimmer?

Ein Blick auf die Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflicht schafft Klarheit. Wenn Sie sich unsicher sind und nicht wissen, ob Sie Ihre private Haftpflicht um eine Vermieterhaftpflicht erweitern müssen, hilft eine Rückfrage bei Ihrem Versicherer.

Die Experten kennen die Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflicht und geben Auskunft, ob Ihr Versicherungsschutz für die Vermietung von Monteurzimmern ausreicht.

Unterkunft erfolgreich vermieten

Inserieren Sie Ihre Unterkunft provisionsfrei auf Deutschland-Monteurzimmer.de.
Volle Kostenkontrolle. Hohe Auslastung über das ganze Jahr.

Das BGB verpflichtet den Vermieter zum Schadenersatz

Die Schadenersatzpflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Paragraph 823 Abs. 1 besagt, dass jeder gesetzlich verpflichtet ist, für einen von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang zu haften. Damit gibt es für die Höhe des Schadenersatzes keine Begrenzung nach oben.

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie verpflichtet, einem Dritten einen Schaden zu ersetzen, sofern dieser auf Ihrem Grundstück einen Schaden erleidet.

Voraussetzung für diese unbeschränkte Haftung ist, dass Sie den Schaden durch eine Fahrlässigkeit verursacht haben.

In der Regel greift hier eine Begrenzung auf grobe Fahrlässigkeit. Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind, wenn zum Beispiel die Zufahrt nicht von Schnee geräumt ist und sich jemand durch einen Sturz ein Bein bricht.

Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für den entstehenden Personenschaden. Sie könnten in diesem Fall zur Übernahme der Krankheits- und Behandlungskosten und zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet werden.

Private Haftpflichtversicherung bei Privatvermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Unfall Schnee

Es kann sein, dass ein Dritter innerhalb des vermieteten Zimmers zu Schaden kommt. Wenn der Mieter durch Einrichtungen des Zimmers wie die Heizung, die Badewanne oder die Steckdosen in irgendeiner Form einen gesundheitlichen Schaden erleidet oder ihm ein Sachschaden entsteht, könnte er diesen Ihnen gegenüber als Vermieter geltend machen.

Auch wenn ein Teil der Deckenverkleidung herabstürzt und das Eigentum oder die Gesundheit Ihres Mieters verletzt, könnte sich daraus eine Pflicht auf Schadenersatz ergeben. In beiden Fällen trifft Sie die Pflicht, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Natürlich kann nicht nur der Mieter in dem vermieteten Zimmer zu Schaden kommen.

Empfängt Ihr Mieter Besuch und entsteht dem Besuch ein Schaden, steht die Frage nach Schadenersatz und der Verpflichtung zur Übernahme der Kosten im Raum.

Das Bürgerliche Gesetzbuch steckt einen weiten juristischen Rahmen, aus dem Sie als Vermieter von Monteurzimmer zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sein könnten. Welche Art von Versicherungsschutz gilt für die unterschiedlichen Fragestellungen?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als wichtiger Baustein

Ein wesentlicher Versicherungsschutz für jeden Vermieter ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Sie kommt für Schäden auf, die ein Dritter auf Ihrem Grundstück erleidet und Ihnen gegenüber geltend macht.

Typische Schäden für die Haus- und Grundsbesitzerhaftpflicht ergeben sich aus Ihrer Verkehrssicherungspflicht. Rutscht ein Besucher auf einem laub-, schnee- oder eisbedeckten Weg aus, weil Sie weder Laub, noch Eis und Schnee beseitigt haben, sind Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen.

Private Haftpflichtversicherung bei Privatvermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Nasses Laub

Sie haben fahrlässig nicht dafür gesorgt, dass Mieter oder Besucher Ihr Grundstück gefahrlos betreten, indem Sie die Zugangs- und Gehwege von Laub, Eis und Schnee beseitigt haben.

Normalerweise wird in diesem Fall von grober Fahrlässigkeit ausgegangen. Die Witterungsverhältnisse dürften eindeutig darauf schließen lassen, dass nasses Laub oder sichtbarer Schnee und Eis zu beseitigen sind.

Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht umgehen Sie dieses Risiko. Sie kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die Ihnen gegenüber als Eigentümer einer vermieteten Immobilie geltend gemacht werden.

Stürzt jemand auf Ihrem Grundstück, könnte er Sie als Vermieter für die anfallenden Behandlungskosten zur Verantwortung ziehen und die Übernahme verlangen. Hinzukommen kann die Zahlung von Schmerzensgeld.

Der Versicherer trägt die Kosten für die Abwehr einer unberechtigten Schadenersatzforderung, sofern Sie einen Gerichtsprozess anstrengen müssen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hat eine Funktion als passive Rechtsschutzversicherung.

Vor diesem Hintergrund kommt der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten Wohnungen und Zimmern eine große Bedeutung zu.

Die Wohnungshaftpflicht für Vermieter als Ergänzung

Eine sinnvolle Erweiterung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht stellt die Wohnungshaftpflicht für Vermieter dar. Sie erstreckt sich auf Schäden, die Ihrem Mieter oder Besucher der vermieteten Räume an seinem Leben oder Eigentum entstehen, sofern sie durch die Mietsache verursacht wurden.

Private Haftpflichtversicherung bei Privatvermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Verletzung Kopf

Um einen typischen Schaden handelt es sich, wenn eine Türverkleidung herunterstürzt und Ihren Mieter verletzt. An einer unsachgemäß angeschlossenen Steckdose könnte sich Ihr Mieter einen elektrischen Schlag zuziehen. Ein falsch angelegter Wasserschlauch in der Küche könnte zu einer Beschädigung seines Küchentischs führen.

Aus solchen Schadensereignissen entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz, den der Mieter Ihnen gegenüber geltend machen könnte. Natürlich ist es kein Problem, kleinere Schäden aus eigener Tasche zu zahlen.

Bei einem gesundheitlichen Schaden sieht das anders aus. Werden Sie zur Zahlung von Krankheits- und Behandlungskosten oder von Schmerzensgeld verpflichtet, kann aus dieser Schadenersatzforderung der finanzielle Ruin folgen.

Außerdem gilt für die Wohnungshaftpflicht die gleiche Maßgabe wie für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Durch den passiven Rechtsschutz deckt die Versicherung die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren ab, wenn Sie einen gegen Sie vorgebrachten unberechtigten Schadensersatzanspruch gerichtlich abwehren lassen müssen.

Eine Wohnungshaftpflicht für Vermieter könnte eine empfehlenswerte Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes sein.

Wie schützen Sie sich als Vermieter vor solchen Fällen? Und sind die beiden Versicherungen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und Wohnungshaftpflicht in jedem Fall erforderlich?

Vermietung von Unterkünften lohnt sich

Unterkunft erfolgreich im Internet an Berufsreisende und Feriengäste vermieten.

* Entspricht den durchschnittlichen Kosten einer Unterkunft pro Woche bei voller Belegung.
Verdiene 1320 €
pro Woche *
Jetzt Vermieter werden

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen bringt Klarheit

Bevor Sie sich zum Abschluss der Versicherungen entscheiden, werfen Sie zunächst einen Blick in Ihre private Haftpflichtversicherung.

In vielen Fällen ist dort geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Vermietung von Monteurzimmern im Versicherungsschutz abgedeckt ist. Leider gibt es hier keine einheitliche Empfehlung, da die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften zum Teil voneinander abweichen.

Private Haftpflichtversicherung bei Privatvermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Versicherung Vertrag prüfen

So kann es sein, dass in einer preiswerten privaten Haftpflicht jegliche Untervermietung von Zimmern vollständig ausgenommen ist. In Toptarifen ist ein gewisser Versicherungsschutz dagegen gegeben.

Viele Gesellschaften bieten mit ihren sogenannten Premiumtarifen einen sehr weitreichenden Schutz, dessen Umfang sich im ersten Augenblick nicht vollständig erschließt. Schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen für Ihre Privathaftpflicht an und prüfen Sie, ob dort ein Versicherungsschutz für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Wohnungshaftpflicht als Vermieter besteht.

Sollte sich aus den Versicherungsbedingungen nicht einwandfrei erschließen, in welcher Höhe und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht, hilft eine Nachfrage bei Ihrem Versicherer. Die Mitarbeiter informieren Sie ausführlich über den bestehenden Versicherungsschutz in Ihrem besonderen Fall.

Sofern kein Versicherungsschutz im Rahmen Ihrer heutigen Privathaftpflicht besteht, fragen Sie nach, ob eine Erweiterung Ihrer Absicherung gegen eine Anhebung der Versicherungsprämie möglich ist.

Häufig bieten die Versicherer einen modular aufgebauten Versicherungsschutz an. Sie können einzelne Leistungspakete gegen eine geringe Erhöhung der Versicherungsprämie als Ergänzung Ihres heutigen Versicherungsschutzes abschließen.

Erweiterungen sind sinnvoll und meist recht preiswert. Kommt diese Option nicht zum Tragen, empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich für eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und für die Wohnungshaftpflicht.

Private Haftpflichtversicherung bei Privatvermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Tarifvergleich Versicherungstarife vergleichen

Der Tarifvergleich zeigt Ihnen, welcher Versicherer eine gute und günstige Absicherung für Sie als Vermieter bietet und zur Ergänzung Ihrer privaten Haftpflicht zu empfehlen ist.

In der Regel können Sie die Kosten für Versicherungen, die Ihrer besonderen Absicherung als Vermieter von Monteurzimmern gelten, von der Steuer absetzen. Geben Sie die Versicherungsbeiträge bei der jährlichen Steuererklärung als Ausgaben für die Vermietung und Verpachtung von Wohneigentum an.

Erkennt das Finanzamt diese Kosten an, reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Fazit: Eine genaue Prüfung des Versicherungsschutzes ist empfehlenswert

Als Vermieter von Monteurzimmern haben Sie besondere Pflichten gegenüber Ihren Mietern und deren Besuchern. Vor allem sind Sie durch das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet, für einen Schaden aufzukommen, der Ihrem Mieter oder einer dritten Person auf Ihrem Grundstück oder innerhalb des vermieteten Zimmers entsteht.

Private Haftpflichtversicherung bei Privatvermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Fazit Ergebnis Ergo

In der Privathaftpflichtversicherung kann die Übernahme von Personen-, Sach- und Vermögensschäden für die Vermietung von Zimmern vorgesehen sein.

Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig und entscheiden Sie sich bei Bedarf für eine Ergänzung Ihres heutigen Versicherungsschutzes, um bei Schadenersatzforderungen umfassend versichert zu sein.

Monteurzimmer vermieten

Mit einem starken Partner erfolgreich im Internet werben.

Eintrag vermieten
Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
Startseite
Merkliste
Kundenkonto