Einfach erklärt:
Abmahnung wegen Gäste-Internet

Das müssen Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen wissen

von Dennis Josef Meseg | 23.02.2025 | 2 Minuten Einfach erklärt: Abmahnung wegen Gäste-WLAN – Was Vermieter beachten müssen

Immer mehr Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen bieten ihren Gästen kostenloses WLAN an. Doch was passiert, wenn ein Gast das Internet für illegale Zwecke nutzt? Abmahnungen können teuer werden, und viele Vermieter fragen sich, wie sie sich davor schützen können.
Seit der Abschaffung der Störerhaftung im Jahr 2017 sind Vermieter zwar besser geschützt, doch es gibt weiterhin Risiken. Wer sich nicht ausreichend absichert, könnte trotzdem eine Abmahnung erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche technischen & rechtlichen Maßnahmen Ihnen helfen, Ihr Gäste-WLAN sicher anzubieten und das Risiko zu minimieren.

Was ist die Störerhaftung und gilt sie noch?

Früher konnten Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen haftbar gemacht werden, wenn ihre Gäste im Internet illegale Dinge taten. Das nennt man Störerhaftung. Seit 2017 schützt ein Gesetz Vermieter besser. Doch es gibt Ausnahmen. Wenn Gäste illegale Inhalte herunterladen, kann es trotzdem Probleme geben.

Was passiert, wenn Gäste illegale Inhalte herunterladen?

Wenn Gäste über Ihr WLAN illegale Aktivitäten durchführen, können Sie als Anschlussinhaber eine Abmahnung erhalten. Da es oft schwierig ist, die tatsächlichen Nutzer des WLANs zu identifizieren, ist es wichtig, sich abzusichern. Das geht mit klaren Regeln und technischen Maßnahmen.

Wie schütze ich mich vor Abmahnungen?

  • Sicheres WLAN: Nutzen Sie ein starkes Passwort und ändern Sie es regelmäßig.
  • Router-Einstellungen: WPA3 oder WPA2-Verschlüsselung aktivieren.
  • Gastnetzwerk: Separates WLAN für Gäste einrichten.
  • Filtersoftware: Blockierung illegaler Inhalte.
  • Nutzungsbedingungen: Gäste schriftlich bestätigen lassen, dass sie das Internet nur legal nutzen.
  • Netzwerk überwachen: Geräte im WLAN regelmäßig prüfen.
  • Hotspot-Systeme: Professionelle Lösungen bieten zusätzliche Sicherheit.

Kann ich die Internetnutzung meiner Gäste überwachen?

Nein, Sie dürfen die Internetnutzung Ihrer Gäste nicht einfach überwachen. Das verstößt gegen Datenschutzgesetze. Sie können jedoch Filtersoftware nutzen, um illegale Aktivitäten zu verhindern.

Wie dokumentiere ich die Nutzung des Gäste-WLANs?

Es ist hilfreich, die Gäste und den Zeitraum, in dem sie das WLAN nutzen, zu dokumentieren. Professionelle Hotspot-Systeme speichern diese Daten automatisch.

Was tun, wenn eine Abmahnung kommt?

  • Sofort reagieren: Abmahnung nicht ignorieren.
  • Rechtsanwalt kontaktieren: Abmahnung prüfen lassen.
  • Beweise sichern: Dokumentieren, wer das WLAN genutzt hat.

Muss ich Gästen WLAN anbieten?

Nein, es gibt keine Pflicht, WLAN für Gäste bereitzustellen. Doch ohne WLAN könnten Sie weniger Buchungen erhalten.

Technische Lösungen für sicheres Gäste-WLAN

  • Gastzugang: Viele Router bieten separate Netzwerke.
  • Hotspot-Systeme: Sicherheit durch Content-Filter & Protokollierung.
  • Filtersoftware: Blockierung illegaler Inhalte.
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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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