Anzahlung einer Ferienwohnung
Wann ist die Zahlung fällig?

von Deutschland-monteurzimmer.de | 4 Minuten
Vermieter Informationen

Worauf sollten Sie bei der Anzahlung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen achten? Wie hoch sollte eine Anzahlung sein und wann ist sie fällig? Welche Sicherheiten bietet sie für Vermieter und Mieter, und wie unterscheidet sie sich von der Kaution? Wir klären auf, inwieweit Anzahlungen als feste Zusage gelten und wie sie auf den Endpreis angerechnet werden. Besonders interessant: Welche Regelungen gibt es für Stornierungskosten, und was ist im Falle einer Nichtanreise des Mieters zu tun? Informieren Sie sich in unserem Ratgeber.

Anzahlung Reservierung

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer vermieten, sollten Sie auf eine bindende Reservierung bestehen. Gerade bei Gästen aus dem Ausland kann die dadurch gewährte Rechtssicherheit hinfällig sein, wenn die Vertragspartner schlichtweg nicht zu finden sind.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit nicht erschienenen Gästen ist auch im Inland eine unangenehme Situation, die finanziell kaum eine Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen erbringt.

Es hat sich bewährt, als Vermieter eine Anzahlung auf den Reisepreis zu fordern. Unehrliche Buchungen unterbleiben in der Regel automatisch und Ihnen liegt eine Sicherheit in Form der Anzahlung vor.

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Wann wird die Anzahlung bei einer Ferienwohnung fällig?

Die Anzahlung können Sie direkt bei der Buchung einfordern. Da die meisten Reservierungen mittlerweile online eingehen, ist eine Überweisung zweckmäßig und kostengünstig. Wenn weitere Zahlungsmöglichkeiten bestehen, können auch diese für die Anzahlung genutzt werden.

Anzahlung Reservierungen Achtung Gesetz

Bei einigen Diensten fällt pro Buchung eine Gebühr an, sodass sich eine Aufteilung des Gesamtbetrages hier als negativ erweist. Wenn Gäste vor Ort buchen, kann die Anzahlung problemlos in bar entrichtet werden. Wichtig ist, eine entsprechende Quittung auszustellen, sodass beide Seiten einen Nachweis haben.

Wann ist die Anzahlung zulässig?

Eine Anzahlung ist grundsätzlich zulässig und kann von Ihnen als Vermieter verlangt werden. Nicht gestattet ist es, den vollständigen Reisepreis bei der Buchung zu fordern. Damit würde der Mieter das Insolvenzrisiko des Vermieters tragen.

Hier gibt es eine Ausnahme: Wird das Monteurzimmer oder die Ferienwohnung kurzfristig, das heißt höchstens vier Wochen vor dem Mietbeginn gebucht, dürfen Sie den fälligen Gesamtbetrag fordern.

Auf den eigentlichen Zahlungstermin hat die Anzahlung keine Auswirkungen. Das bedeutet: Der Mieter hat nicht das Recht, die Anzahlung während der ersten Tage „abzuwohnen“.

Wenn eine Zahlung zum Buchungsbeginn vertraglich festgehalten wurde, bleibt diese Vereinbarung bestehen. Auch eine Forderung zur Begleichung der gesamten Reisekosten vor Mietbeginn ist weiterhin zulässig. Diese können Sie eine bis drei Wochen vor der Anreise stellen.

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Wie hoch darf die Anzahlung bei einer Ferienwohnung sein?

Auf diese Frage gibt es keine einheitliche Antwort, solange Sie als Vermieter kein Reiseveranstalter sind. Dann würden 20 Prozent des Reisepreises gelten. Für private Anbieter gilt das nicht. Üblich sind hier Anzahlungen in Höhe von zehn bis 30 Prozent der Gesamtkosten.

Ein mittlerer Betrag von 20 Prozent ist in den meisten Fällen angemessen.

Zu hohe Anzahlungen wirken unseriös und verschrecken potentielle Mieter. Bei kurzen Reiszeiträumen, beispielsweise einem Aufenthalt von zwei Tagen, sind zehn Prozent des Reisepreises sehr wenig. Hier müssen Sie im Einzelfall mit Augenmaß entscheiden.

Gilt die Anzahlung als feste Zusage?

Gelegentlich ist zu hören, dass mit der Anzahlung gewissermaßen eine Art „virtuelle Unterschrift“ geleistet wird. Das ist eine Fehlannahme. Eine Buchung gilt, sobald der Mieter eine verbindliche Anfrage gestellt hat und Sie diese als Vermieter positiv beantworten.

Anzahlung Reservierungen Hund Quietscheentchen Endpreis

Es ist nicht so, dass der Mieter erst mit der Anzahlung seine Zusage erteilt. Grundsätzlich müssen Sie alle Zahlungsmodalitäten vertraglich sicher vereinbaren. Insofern stimmt der Mieter der Höhe der Anzahlung bei der Buchung zu, sofern Sie ihm diese eindeutig kommunizieren.

Anrechnung auf den Endpreis

Die Anzahlung verrechnen Sie mit den Gesamtkosten. Wenn ein Mieter 1000 Euro zu zahlen hat und eine Anzahlung von 20 Prozent leistet, verbleiben 800 Euro auf der offenen Rechnung. Von Vermieterseite ist zu beachten, dass es Kosten gibt, die nicht in der Anzahlung enthalten sein dürfen. Diese werden erst beim Bezug der Unterkunft entrichtet.

Dazu zählen:

Unterschied zwischen Anzahlung und Kaution bei einer Unterkunft

Die Anzahlung dürfen Sie nicht mit der Kaution verwechseln, da es sich um zwei unterschiedliche Sicherheiten handelt.

Die Anzahlung ist ein vertraglich geregelter Anteil des Reisepreises, die im Vorfeld entrichtet wird und später in die Gesamtrechnung einfließt.

Die Kaution fordern Sie als Vermieter, um im Fall von Beschädigungen des Mietobjektes darauf zurückzugreifen. Sie wird erst am Tag der Anreise bezahlt und am Tag der Abreise zurückerstattet, wenn bei der Übergabe keine Schäden auffallen.

Die Höhe der Kaution ist abhängig vom Objekt.

Die Höhe der Kaution regeln Sie ebenfalls vertraglich. Hier sind 100 bis 300 Euro üblich, der exakte Betrag richtet sich nach der Größe, dem Inventar und dem Wert des Mietobjektes.

Die Anzahlung als Sicherheit für den Mieter oder Vermieter?

Vom Prinzip her dient die Anzahlung als Rücklage für Sie als Vermieter, falls Ihnen Mieteinnahmen entgehen, weil der Mieter nicht erscheint. In der Praxis betrachten auch viele Gäste die Anzahlung als Sicherheit, dass die Ferienwohnung oder das Monteurzimmer gebucht ist.

Stornierungskosten einer Buchung

Die Anzahlung ist nicht Ihre einzige Sicherheit als Vermieter. In den meisten Fällen von Absagen, besteht das Recht, Stornierungskosten zu fordern. Am sinnvollsten ist es, die Möglichkeiten und Folgen einer Stornierung direkt im Mietvertrag zu regeln.

Anzahlung Reservierungen Sicherheit für beide Vertragsparteien

So besteht in einem solchen Fall Rechtssicherheit für beide Vertragspartner. Empfehlenswert ist es, dem Mieter zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung anzuraten.

Es ist übrigens nicht so, dass Sie den Mieter zum Einzug zwingen können. Wenn er seine Buchung stornieren möchte, ist ihm dieses Recht zu gewähren. Gleichzeitig besteht dann Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung.

Anzahlungen für Ferienwohnungen und Monteurzimmer in Deutschland

Früher war es üblich, eine Unterkunft ohne Anzahlung zu buchen. Damals gab es allerdings noch nicht die Möglichkeiten des Internet. Eine Buchung war immer wesentlich unmittelbarer, weil der Gast persönlich erscheinen oder telefonisch buchen musste.

Heute hat sich das grundlegend geändert, auch viele Monteurzimmer werden mittlerweile über das Internet angeboten und gebucht.

Das bringt viele Vorteile, weil es unkompliziert, schnell und jederzeit möglich ist. Andererseits haben verschiedene Ausprägungen des Betrugs mit der Anonymität im Netz zugenommen. Anzahlungen sind aus diesem Grund in Deutschland mittlerweile Standard. Es zeigt sich, dass ehrliche Gäste damit fast nie ein Problem haben. Schließlich ist das Geld nicht verloren, sondern wird mit dem Reisepreis verrechnet.

Vorteile einer Anzahlung der Unterkunft

Zum Schluss noch einmal alle Vorteile von Anzahlungen bei der Buchung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen im Überblick:

  • Sie bietet Ihnen als Vermieter Sicherheit
  • Wird mit den Gesamtkosten der Reise verrechnet
  • Kann überwiesen oder bar gezahlt werden
  • Wird von Gästen allgemein akzeptiert

Vom Prinzip her dient die Anzahlung als Rücklage für Sie als Vermieter, falls Ihnen Mieteinnahmen entgehen, weil der Mieter nicht erscheint. Die Anzahlung fliest dann in die Summe ein, die Sie dem Vermieter Schulden. Sollte es im Mietvertrag nicht anders geregelt sein, werden in der Regel 80% der Mietkosten fällig, auch wenn Sie nicht anreisen.

Üblich sind hier Anzahlungen in Höhe von 10 bis 30 Prozent der Gesamtkosten. Für Vermieter gelten aber keine einheitlichen Regelungen. Sie können frei entscheiden, wie hoch Sie Ihre Anzahlung ansetzen. Erfahren Sie hier mehr.

Die Anzahlung ist ein vertraglich geregelter Anteil des Reisepreises, die im Vorfeld entrichtet wird und später in die Gesamtrechnung einfließt. Die Kaution fordern Sie als Vermieter, um im Fall von Beschädigungen des Mietobjektes darauf zurückzugreifen. Sie wird erst am Tag der Anreise bezahlt und am Tag der Abreise zurückerstattet, wenn bei der Übergabe keine Schäden auffallen.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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