Baustellenverordnung (BaustellV)
Besserer Schutz für Beschäftigte auf Baustellen

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 1 Minuten

Hinter dem Begriff Baustellenverordnung verbergen sich Schutzmaßnahmen, die jeder Bauherr und Angestellte bei der Umsetzung eines Bauvorhabens dringend beachten sollte. Die Verordnung gibt Arbeitern mehr Sicherheit und sichert die Verantwortlichen vor möglichen Schäden und Schadensansprüchen ab.

Baustellenverordnung

Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte, die Sie schon während der Planungsphase bedenken sollten.

Baustellenverordnung: Sicherheit für Bauherren und Angestellte

Täglich sind zahlreiche Beschäftigte im Baubereich einem hohen Gesundheits- und Unfallrisiko ausgesetzt. Im Vergleich zu anderen Branchen kommt es häufiger zu unvorhergesehenen Unfällen und Verletzungen.

Folgende Gefahren sind auf einer Baustelle möglich:

  • Gegenstände fallen vom Dach
  • Personen können in eine Baugrube fallen
  • Ungesicherte Bereiche sind potentielle Stolperfallen
  • Diverse Bau-Maschinen sind eine Gefahrenquelle
  • Strom auf Baustellen kann zu einer Gefahr werden

Seit Juli 1998 gibt es zusätzlich zum Arbeitsschutz für alle Beschäftigten eine besondere Baustellenverordnung. Diese sorgt für eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen.

Der Bauherr trägt für die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen auf der jeweiligen Baustelle die volle Verantwortung. Jedes Bauvorhaben muss durch die Baustellenverordnung vor der eigentlichen Ausführungsphase eine Planungsphase haben.

Baustellenverordnung Bauherr

In der Planungsphase erledigen Bauherren folgende Dinge:

  • Eine Vorankündigung der Baumaßnahme anfertigen und versenden
    • - zwei Wochen vor Baubeginn an die zuständige Arbeitsschutzbehörde
  • Einen Koordinator bestimmen
    - Handelt als Vertreter des Bauherren
    - Stellt den erforderlichen Arbeitsschutz sicher
  • Einen Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellen
    • - sobald Beschäftigte von mehreren Arbeitgebern auf einer Baustelle tätig sind und gefährliche Arbeiten ausführen
    • - Inhalt: Maßnahmen zur Nutzung von Einrichtungen und Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen, gewerkbezogene Gefährdungen, Arbeitsabläufe und Maßnahmen für gefährliche Arbeiten
  • Eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage anfertigen
    • - Wenn mehr als ein Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt ist
    • - Voraussetzung für eine sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten (zum Beispiel Instandsetzungsarbeiten)
    • - Voraussetzung für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage
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Externe Informationsquellen zu diesem Thema:

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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