Kurz vorab: Basiswissen zum Baurecht/ bzw. der Bauvorschriften
Das Baurecht erlassen die einzelnen Bundesländer. Ehe wir die Mindestgröße einer Wohnung und Inhalte des Brandschutzes besprechen, verdeutlichen wir dieses Problem kurz. Es gibt erhebliche Unterschiede im Baurecht zwischen den Bundesländern. Was in einem Bundesland zulässig ist, muss nicht in einem anderen Bundesland gelten.
Das Baurecht ist Ländersache und Sache von Städten und Kommunen
Es gibt noch ein weiteres Problem: Es kann auch innerhalb eines Bundeslandes weitere Unterschiede geben. Das passiert, wenn einzelne Städte oder Kommunen ebenfalls ihre eigenen Regeln machen.
Für Sie als Vermieter von Monteurzimmern zum Beispiel bedeutet das Folgendes: Sie sollten genau wissen, welche Gesetze für Ihre Ferienwohnung speziell in Ihrem Bundesland und Ihrer Stadt oder Kommune gelten.

Bei Verstößen gegen diese Regeln kann es hohe Strafen geben. Diese Strafen können Geldstrafen sein oder auch der Verlust der Erlaubnis, Zimmer oder Wohnungen zu vermieten.
Wenn Sie sich unsicher sind, schauen Sie, ob es Gerichtsurteile zu einem ähnlichen Fall gibt. Viele Baugesetze basieren auf diesen Urteilen. Prüfen Sie,
ob diese Urteile auf Ihre Situation passen.
Nur so können Sie herausfinden, ob die meisten Urteile zum geltenden Baurecht passen. Sie gelten nicht automatisch in einem anderen Bundesland.
Es ist eine gute Idee, einen Fachanwalt bei ungeklärten Fragen um Hilfe zu bitten.
Mit einem starken Partner erfolgreich im Internet werben.

Mögliche Strafen im Falle des Rechtsbruchs
Die Bauvorschriften sind in einigen Bundesländern in den letzten Jahren strenger geworden. Das betrifft vor allem die
Vermietung von Monteurzimmer und -wohnungen, die öfter vermietet werden
und somit unter die gewerbliche Vermietung fallen.
Sie müssen Ihren Gast schützten. Damit der Gast in Ihrer Unterkunft sicher ist, gibt es besondere Regeln für sein Wohl und sein Leben.
Wenn Vermieter diese Regeln nicht einhalten, greift das Gesetz streng durch. Die einzelnen Bundesländer machen eigene Gesetze für die Strafen – diese Strafen müssen aber fair sein.

Wenn Sie die Bauvorschriften nicht einhalten, müssen Sie meist eine Geldstrafe zahlen. Diese Strafe kann bis zu 1.000 Euro betragen, je nachdem, wie schlimm der Verstoß ist.
In manchen Bundesländern können die Strafen höher sein. Das passiert aber nur bei sehr ernsten Verstößen.
Als privater Vermieter von z.B. Monteurzimmern oder Ferienwohnungen bekommen Sie nur selten solche Strafen. Trotzdem ist es besser, die Gesetze zu befolgen. Das ist wichtig, um Ärger
zu vermeiden und auch für die Sicherheit Ihrer Gäste.
Wenn Sie die Sicherheit stark oder oft gefährden, kann Ihnen die Erlaubnis zur Vermietung weggenommen werden. Das steht in vielen Bauvorschriften.
Es passiert selten, dass jemand diese Erlaubnis verliert. In Deutschland gibt es nur wenige solcher Fälle. Meistens passiert das nur, wenn Vermieter trotz mehrmaliger Aufforderung nicht die nötigen Änderungen vorgenommen haben und dadurch die Mieter weiterhin gefährdet sind.
Die Erlaubnis zur Vermietung wegzunehmen ist eine ernste Strafe und wird nur in sehr schlimmen Fällen genutzt.
Vier wichtige Punkte aus der Verordnung die für Vermieter interessant sind
Etwa zwei Drittel der Verstöße der Gesetze sind wegen der Zimmergröße. Die Zimmer müssen den Gesetzen entsprechen.
In den Bauvorschriften der Bundesländer steht, wie groß Einzelzimmer und Doppelzimmer sein müssen.
Diese Anforderungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
In den letzten Jahren haben die Gerichte versucht, eine einheitliche Regelung zu machen. Diese Regelung könnte in Zukunft in allen Bauvorschriften der Bundesländer stehen und überall gelten.
Zimmergrößen
Die Mindestgröße für Einzelzimmer
Ein Einzelzimmer muss mindestens acht Quadratmeter groß sein. Das ist der Platz, den man in dem Zimmer hat, ohne Badezimmer.
- Das Badezimmer gehört nicht zur Größe des Wohnraums und wird extra betrachtet.
- Eine Kochnische kann im Zimmer sein, wenn es keine Gemeinschaftsküche im Haus gibt.
- In der Beschreibung des Zimmers und im Mietvertrag steht genau, wie groß das Zimmer ist und was dazu zählt.

Wenn das Zimmer kleiner als acht Quadratmeter ist, kann der Mieter die Miete senken lassen. Das hat ein Gericht 2007 entschieden. Es ist egal, was im Mietvertrag steht oder wie das Zimmer beschrieben wurde. Wenn das Zimmer kleiner ist, muss die Miete angepasst werden. Es ist gut, vorher einen Anwalt zu fragen.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Die Mindestgröße für Doppelzimmer
Die Regeln für Einzelzimmer gelten auch für Zimmer, in denen zwei Personen wohnen. Das Zimmer sollte hier mindestens 12 Quadratmeter groß sein.
Immer mehr Experten für Miet- und Baurecht meinen, dass ein Doppelzimmer mindestens 15 Quadratmeter groß sein sollte.
Es gibt noch keine endgültige Entscheidung darüber. Ein Urteil wird in den nächsten Jahren erwartet.
Vermieter sollten dies aufmerksam verfolgen, da sie möglicherweise die Wohnräume anpassen müssen.

Wenn sie dies nicht tun, könnten Mieter das Recht haben, weniger Miete zu zahlen. Das gilt auch, wenn sie sich dadurch nicht schlechter fühlen oder eingeschränkt sind.
Für Vermieter ist es besser, die Zimmer im Zweifel zu vergrößern. Entfernen Sie Barrieren und Schrägen, wenn möglich, und sorgen Sie für ungestörtes Wohnen.
Denn neben der Mietminderung könnten auch Strafen durch die Baubehörde drohen. Dies ist ein finanzielles Risiko, das man durch sorgfältige Planung vermeiden kann.
Feuer- und Brandschutz
Wie sind die Regelungen auf den Einzelfall umzulegen? Zuerst klären Sie, ob Sie die Immobilie privat oder gewerblich vermieten.
Der Feuer- und Brandschutz bei der privaten Vermietung
Vermieten Sie privat und haben weniger als 12 Betten, sind die Bestimmungen zum Brandschutz mild.
In diesen Fällen nehmen Sie als Eigentümer Maßnahmen zur Verhinderung eines Feuers wahr. Installieren Sie Feuermelder,
stellen Sie ausreichend Feuerlöscher und in der Küche eine Brandschutzdecke zur Verfügung.
Rechtlich kann man von Ihnen aber keine konkreten Maßnahmen verlangen. Diese gelten wirtschaftlich als unzumutbar.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Der Feuer- und Brandschutz bei der gewerblichen Vermietung
Wenn Ihre Unterkunft ein Gewerbe ist, gibt es strengere Vorschriften. Vermieter müssen manchmal teure Maßnahmen treffen,
um die Vorschriften zu erfüllen. Es gibt aber finanzielle Hilfen von Städten, Kommunen und Bundesländern.
Wenn Ihre Monteurunterkunft oder Ferienimmobilie weniger als 12 Betten hat, bekommen Sie keine finanzielle Hilfe -
außer in besonderen Fällen. Die Anforderungen sind hoch.

Ab 12 Betten müssen Sie bestimmte Brandschutzregeln einhalten:
- Es müssen Fluchtwege vorhanden sein und gut sichtbar sein.
- Feuerschutztüren müssen sich von selbst schließen.
- Rauchmelder müssen an Decken und Wänden sein.
- Flure und Treppenhäuser müssen frei von Hindernissen sein, damit Gäste im Notfall sicher flüchten können.
- Alle Etagen müssen barrierefrei sein, damit auch Menschen mit Behinderungen gut rauskommen.
Das Bauamt prüft regelmäßig, ob alles in Ordnung ist.
Ab 12 Betten müssen Sie auch das Personal
über die Brand- und Feuerschutzregeln
informieren. Sie können auch jemanden beauftragen, sich um den Brandschutz zu kümmern.
In großen Hotels gibt es Schulungen, damit das Personal im Notfall weiß, was zu tun ist.
Die Gäste können auch helfen, Feuer zu vermeiden:
- Das Rauchen ist nur in bestimmten Bereichen erlaubt oder draußen.
- Offene Feuer und kaputte elektrische Geräte sind verboten.
Genehmigung der zuständigen Behörde
Um Zimmer oder Ferienwohnungen an Urlauber und Berufsreisende zu vermieten, brauchen Sie Genehmigungen von Behörden. Die Regeln sind in jedem Bundesland und jeder Stadt anders. Hier sind einige wichtige Punkte:
- In Städten wie Bremen, Berlin oder Hamburg brauchen Sie eine Erlaubnis von den örtlichen Behörden
- Auch wenn es kein Verbot gibt, kann eine Genehmigung nötig sein, wenn die Wohnung vorher nicht vermietet wurde. In Häusern mit mehreren Wohnungen kann die Zustimmung der anderen Eigentümer nötig sein.
- Manche Städte haben ein Gesetz zum Schutz von Wohnraum. Um das zu umgehen, können Sie beim Bauamt eine Genehmigung für die Nutzung als Ferienwohnung beantragen.
- Wenn Sie Mieter sind und Ihre Wohnung an Urlauber vermieten wollen, müssen Sie Ihren Vermieter fragen und seine Erlaubnis bekommen.
- In manchen Orten müssen Sie ein Gewerbe anmelden, wenn Sie die Wohnung vermieten, besonders wenn es regelmäßig ist.
Die genauen Regeln hängen von Ihren örtlichen Behörden ab. Es ist wichtig, sich direkt bei ihnen zu informieren, um alle nötigen Genehmigungen zu bekommen.
§ 13a der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
§ 13a der Baunutzungsverordnung sagt, was man beachten muss, wenn man die Nutzung von Gebäuden ändern will. Das ist wichtig, wenn man Zimmer oder Wohnungen vermieten möchte. Manchmal braucht man eine Erlaubnis von der Stadt oder Gemeinde. Die genauen Regeln sind unterschiedlich und hängen von der Stadt oder Gemeinde ab. Es ist deshalb gut, sich bei den örtlichen Behörden oder bei Fachleuten zu erkundigen. So bekommt man alle wichtigen Informationen und die nötigen Erlaubnisse.
Auf einen Blick:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Raumgrößen stets einhalten müssen. Hierbei sollte es keine nennenswerten Probleme geben. Legen Sie als Vermieter die acht Quadratmeter für das Einzelzimmer und die 12 Quadratmeter für das Doppelzimmer eher großzügig aus.
Die Baubehörde stellt bei Nachmessungen fest, wenn ein Raum zu klein ist. Es drohen Ordnungsgelder und das nachträgliche Anpassen der Zimmer.
Diesen Aufwand sollten Sie im Vorfeld vermeiden, um keine Risiken einzugehen.
Gleiches gilt für die Maßnahmen des Brandschutzes. Es ist nicht einfach für Laien, die zulässigen Normen zu finden.
Suchen Sie den Kontakt zur Baubehörde und lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten.
Je klarer nach dem Austausch erkennbar ist, welche Schritte Sie zur Vermeidung eines Feuers treffen müssen, desto schneller setzen Sie diese um.
Sie müssen alle Auflagen erfüllen, bevor das Haus die Genehmigung für den Beherbergungsbetrieb erhält. Gelingt das nicht, erhalten Sie keine Lizenz.
Der Ausbruch eines Feuers ist die schlimmste Entwicklung. Es bedroht die Gesundheit und das Leben der Menschen. Zudem entstehen wirtschaftliche Schäden in großem Ausmaß.
Versuchen Sie als umsichtiger Vermieter, diese Gefahr immer zu umgehen. Nehmen Sie alle Möglichkeiten des Brandschutzes wahr.
Um Zimmer oder Ferienwohnungen zu vermieten, braucht man verschiedene Erlaubnisse von den Behörden. Diese Erlaubnisse sind unterschiedlich in den verschiedenen Bundesländern und Städten,
wie zum Beispiel in Bremen, Berlin oder Hamburg. Auch wenn es kein eindeutiges Verbot gibt, kann eine Erlaubnis notwendig sein. Das ist vor allem bei der ersten Vermietung wichtig.
In Häusern mit mehreren Wohnungen braucht man oft die Zustimmung der anderen Eigentümer. Manche Städte haben spezielle Gesetze zum Schutz von Wohnraum. Mit einer Erlaubnis vom Bauamt
kann man diese Gesetze umgehen. Mieter brauchen die Zustimmung ihres Vermieters. In einigen Orten muss man ein Gewerbe anmelden. Die örtlichen Behörden geben Informationen über die
genauen Regeln.
§ 13a der Baunutzungsverordnung erklärt die Änderungen der Nutzung von Gebäuden. Manchmal braucht man eine Baugenehmigung.