Einfach erklärt: Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)
Verständlicher Überblick zur Muster-Beherbergungsstättenverordnung und ihren wichtigsten Regelungen für Betreiber

von Dennis Josef Meseg | 24.09.2024 | 13 Minuten
Vermieter Informationen

Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) ist ein wichtiger Leitfaden für Unterkünfte mit mehr als 12 Betten. Vermieten Sie ein Zimmer oder eine Wohnung an Arbeiter oder Urlauber? Dann sollten Sie die folgenden Vorschriften kennen. Diese Regeln sind wichtig für Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Gäste. Sie zeigen, wie Sie Ihre Zimmer sicher einrichten und betreiben. Was müssen Sie zum Thema Brandschutz wissen? Was ist bei den Notausgängen wichtig? Es gibt auch spezielle Regeln für Badezimmer. Haben Sie an die regelmäßige Wartung Ihrer Einrichtungen gedacht?

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Was sind Beherbergungsstätten?

Beherbergungsstätten sind Orte, in denen Menschen für eine kurze Zeit übernachten können. Dazu gehören auch Hotels, Pensionen, Monteurzimmer und Ferienwohnungen. Diese Orte bieten eine Unterkunft für Reisende, die vorübergehend einen Schlafplatz brauchen. Oft gibt es dort auch Essen und andere Dienstleistungen.

Für wen gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)?

Die Beherbergungsstättenverordnung gilt für Personen, die Unterkünfte betreiben und damit Geld verdienen.

Diese Unterkünfte sind:

Das Gesetz legt fest, was diese Unterkünfte mindestens haben müssen. So wird sichergestellt, dass die Gäste vor allem sicher wohnen. Das umfasst Regeln für den Bau, die Technik und die Organisation. Die Betreiber der Unterkünfte müssen diese Regeln befolgen.

Welches Ziel verfolgt die Beherbergungsstättenverordnung?

Die Beherbergungsstättenverordnung hat ein wichtiges Hauptziel. Sie will sicherstellen, dass Brände früh erkannt werden und die Gäste schnell gewarnt werden. Das ist wichtig, weil die Gäste sich oft in der neuen Umgebung nicht gut auskennen.

Die Verordnung legt Regeln fest, wie gut Wände und Decken gegen Feuer geschützt sein müssen. Diese Regeln sind strenger als die Regeln für Wohngebäude.

Wände, die Räume voneinander trennen, müssen genauso stark gegen Feuer geschützt sein wie tragende Wände. Das bedeutet, sie müssen feuerbeständig sein. Dies gilt, wenn diese Wände zwischen Räumen einer Unterkunft und anderen Räumen gebaut werden.

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Was regelt die Beherbergungsstättenverordnung?

Die Beherbergungsstättenverordnung, kurz MBeVO, ist ein Regelwerk, das besagt, wie Gebäude oder Teile von Gebäuden für Gäste gesichert sein müssen. Diese Regeln gelten hauptsächlich für Unterkünfte mit mehr als 12 Betten.

Diese Regeln sind wichtig für alle, die größere Unterkünfte betreiben. In verschiedenen Regionen und Ländern kann es leichte Unterschiede in der Umsetzung der Regel geben. Dennoch sind die Grundideen immer gleich. Die Regeln gelten erst, wenn eine Unterkunft 13 oder mehr Betten hat, für kleinere Unterkünfte gilt sie nicht.

Für Unterkünfte in Hochhäusern gibt es besondere Regeln, die im Einzelfall festgelegt werden.

Insgesamt sorgt die Beherbergungsstättenverordnung dafür, dass Gäste sicher sind. Besonders wichtig dabei sind das schnelle Erkennen von Bränden, die rechtzeitige Alarmierung der Gäste und die Feuerfestigkeit der Gebäudeteile.

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16 Paragraphen der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)

Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der 16 Paragraphen der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) mit ihren Kernaussagen:

1. § 1 Anwendungsbereich
- Gilt für Beherbergungsstätten wie Hotels und Pensionen. (mehr)

2. § 2 Begriffsbestimmungen
- Definiert wichtige Begriffe wie "Beherbergungsstätte" und "Fluchtweg". (mehr)

3. § 3 Allgemeine Anforderungen
- Beherbergungsstätten müssen sicher und gesundheitlich einwandfrei sein. (mehr)

4. § 4 Bau- und Raumgestaltung
- Räume müssen sicher gestaltet und für Gäste gut nutzbar sein. (mehr)

5. § 5 Fluchtwege und Notausgänge
- Fluchtwege müssen gut sichtbar, frei und sicher sein. (mehr)

6. § 6 Flure
- Flure müssen breit und ohne Hindernisse sein, um eine sichere Flucht zu ermöglichen. (mehr)

7. § 7 Türen
- Türen in Fluchtwegen müssen leicht zu öffnen und breit genug sein. (mehr)

8. § 8 Rettungswege
- Jeder Raum muss mindestens zwei Rettungswege haben. (mehr)

9. § 9 Alarmierung im Notfall
- Es muss ein System zur schnellen Alarmierung im Notfall vorhanden sein. (mehr)

10. § 10 Feuerlöscheinrichtungen
- Feuerlöscher und Löschwasserversorgung müssen vorhanden und regelmäßig gewartet werden. (mehr)

11. § 11 Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen
- Diese Anlagen müssen sicher und regelmäßig überprüft werden. (mehr)

12. § 12 Lüftungsanlagen
- Lüftungsanlagen müssen sicher und funktionstüchtig sein und dürfen keine Gefahren verbreiten. (mehr)

13. § 13 Rauchabzug
- Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, um Rauch im Brandfall abzuführen. (mehr)

14. § 14 Beleuchtung
- Die Beleuchtung muss ausreichend sein, insbesondere in Fluchtwegen und Notausgängen. (mehr)

15. § 15 Wartung und Instandhaltung
- Alle Sicherheits- und Betriebseinrichtungen müssen regelmäßig gewartet und instand gehalten werden. (mehr)

16. § 16 Übergangs- und Schlussvorschriften
- Enthält Regelungen zu Übergangsfristen und Anwendbarkeit der Verordnung. (mehr)

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Die 16 Paragrafen der Beherbergungsstättenverordnung zusammengefasst

Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) sorgt dafür, dass Gäste sicher und bequem übernachten können. Es gibt 16 Paragrafen, die sich um Brandgefahr, Notausgänge, Toiletten und Zugang für alle Menschen kümmern. Das Ziel ist, dass alle Unterkünfte ähnliche Standards haben. Gäste sollen sich sicher und wohl fühlen. Diese Zusammenfassung zeigt die wichtigsten Inhalte der 16 Paragrafen.

§ 1 Anwendungsbereiche (Paragraf 1)

§ 1 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) regelt den Anwendungsbereich der Verordnung. Er legt fest, welche Beherbergungsstätten unter die Regeln der MBeVO fallen und erklärt wichtige Begriffe für die weiteren Regelungen.

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Wofür die Verordnung gilt:

Die Regeln gelten für Gebäude, in denen Gäste übernachten. Dazu gehören:
  • Hotels: Große Gebäude mit vielen Dienstleistungen.
  • Pensionen: Kleinere Unterkünfte mit weniger Dienstleistungen.
  • Monteurzimmer: Unterkünfte für Monteure, beruflich reisende Handwerker und preisbewusste Privatpersonen
  • Gasthöfe: Unterkünfte, die auch Essen und Trinken anbieten.
  • Jugendherbergen: Unterkünfte für Jugendliche und Gruppen.
  • Wohnheime: Orte, wo Leute länger wohnen können.

§ 2 Begriffsbestimmungen (Paragraf 2)

§ 2 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) gibt eine Liste von Begriffen, die für die Verordnung wichtig sind und erklärt, was sie bedeuten.

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten Die Beherbergungsstättenverordnung Bau und die Renovierung

Hier sind 10 Beispiele für Begriffsbestimmungen:

1. Beherbergungsstätte:
Das ist ein Gebäude oder Teil eines Gebäudes, in dem Menschen vorübergehend übernachten können. Beispiele sind Hotels, Pensionen oder Jugendherbergen.

2. Gast:
Eine Person, die in einer Beherbergungsstätte übernachtet, wird als Gast bezeichnet.

3. Rettungsweg:
Das ist der Weg, den Menschen im Notfall (zum Beispiel bei einem Brand) benutzen, um sicher aus dem Gebäude zu kommen.

4. Brandabschnitt:
Ein Teil des Gebäudes, der durch spezielle Wände oder Decken so abgetrennt ist, dass sich ein Feuer nicht so leicht ausbreiten kann.

5. Versammlungsraum:
Ein Raum in einer Beherbergungsstätte, in dem viele Menschen gleichzeitig zusammenkommen können, zum Beispiel für eine Konferenz oder Feier.

6. Gästezimmer:
Zimmer zum Schlafen für Gäste. Diese Zimmer müssen bestimmten Anforderungen für Ausstattung und Sicherheit entsprechen.

7. Gemeinschaftsräume:
Räume, die alle Gäste zusammen nutzen können, wie z.B. Esszimmer, Aufenthaltsräume oder Besprechungsräume.

8. Feuerwiderstandsklasse:
Wie lange ein Bauteil im Brandfall standhalten kann.

9. Brandschutzkonzept:
Ein Plan, der erklärt, wie Gäste und Gebäude im Brandfall geschützt werden.

10.Flucht- und Rettungswege:
Wege, die im Notfall helfen, dass Personen sicher aus dem Gebäude kommen.

§ 3 Allgemeine Anforderungen (Paragraf 3)

§ 3 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) legt allgemeine Regeln fest, die für alle Beherbergungsstätten gelten.

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten Die Beherbergungsstättenverordnung Tragende Wände

Hier ist eine einfache Erklärung:

1. Sicherheit der Gäste:
- Die Vorschriften sollen die Sicherheit der Gäste garantieren.
- Die Gebäude müssen so gebaut sein, dass Menschen im Notfall schnell rauskommen.

2. Bauweise:
- Die Gebäude müssen stabil und sicher sein.
- Wände, Decken und Böden müssen vor Feuer und Rauch schützen.
- Das Feuer darf sich nicht schnell ausbreiten können.

3. Flucht- und Rettungswege:
- Es muss genug Ausgänge geben, durch die Gäste im Notfall raus können.
- Diese Wege müssen frei und gut markiert sein.

4. Brandschutz:
- Es müssen Dinge getan werden, um Brände zu verhindern.
- Im Falle eines Feuers muss eine schnelle Rettung möglich sein.
- Dazu gehören Rauchmelder, Feuerlöscher und gute Belüftung.

5. Technische Einrichtungen:
- Alle technischen Sachen, wie Heizungen und Aufzüge, müssen sicher sein. - Sie müssen regelmäßig überprüft werden, um Unfälle zu vermeiden.

§ 4 Bau- und Raumgestaltung (Paragraf 4)

§ 4 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) gibt spezielle Regeln für die Bau- und Raumgestaltung von Beherbergungsstätten vor.

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten Die Beherbergungsstättenverordnung Tragende Wände

Hier ist eine einfache Erklärung:

1. Rettungswege:
Es muss mindestens zwei unabhängige Rettungswege geben, durch die die Gäste im Notfall das Gebäude verlassen können. Diese Wege müssen sicher, leicht erreichbar und klar gekennzeichnet sein.

2. Raumaufteilung:
Die Räume in der Beherbergungsstätte müssen so aufgeteilt sein, dass die Gäste sicher und bequem untergebracht sind. Wände, Türen und andere Bauteile müssen dafür sorgen, dass sich ein Feuer nicht schnell ausbreiten kann.

3. Fenster und Belüftung:
Die Räume müssen genug Fenster haben, damit frische Luft hereinkommen kann und es genug Tageslicht gibt. Wenn keine Fenster vorhanden sind, müssen andere Belüftungsmöglichkeiten vorhanden sein, um die Luftqualität zu sichern.

4. Treppen und Flure:
Treppen und Flure müssen breit genug und sicher gestaltet sein, damit alle Gäste im Notfall schnell und sicher fliehen können. Die Treppen müssen rutschfest und gut beleuchtet sein.

5. Barrierefreiheit:
Die Beherbergungsstätte muss so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. Das bedeutet, dass es zum Beispiel Aufzüge und Rampen geben muss, damit jeder Gast sicher und bequem Zugang zu allen Bereichen hat.

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§ 5 Fluchtwege und Notausgänge (Paragraf 5)

§ 5 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) beschreibt die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge in Beherbergungsstätten.

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten Die Beherbergungsstättenverordnung Trennwände

Hier ist eine einfache Erklärung:

1. Zwei Fluchtwege:
Jede Beherbergungsstätte muss mindestens zwei Fluchtwege haben. Das sind Wege, die Menschen im Notfall, zum Beispiel bei einem Brand, nutzen können, um schnell und sicher das Gebäude zu verlassen.

2. Sicherer Ausgang:
Diese Fluchtwege müssen zu einem sicheren Ausgang führen, der ins Freie oder in einen geschützten Bereich führt, wo die Menschen sicher sind.

3. Gut erreichbar:
Die Fluchtwege und Notausgänge müssen leicht erreichbar und ohne Hindernisse zugänglich sein. Das bedeutet, dass sie nicht blockiert oder versperrt sein dürfen.

4. Kennzeichnung:
Alle Fluchtwege und Notausgänge müssen deutlich und gut sichtbar gekennzeichnet sein. Es muss klare Schilder geben, die den Weg zu den Notausgängen zeigen.

5. Beleuchtung:
Die Fluchtwege müssen gut beleuchtet sein, damit sie auch bei Dunkelheit oder Rauch gut zu sehen sind. Wenn der Strom ausfällt, muss es eine Notbeleuchtung geben.

6. Türöffnung:
Türen auf Fluchtwegen und Notausgänge müssen sich leicht und ohne Schlüssel öffnen lassen, damit im Notfall keine Zeit verloren geht.

§ 6 Flure (Paragraf 6)

§ 6 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) erklärt die Regeln für Flure in Hotels und Pensionen.

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten Die Beherbergungsstättenverordnung Flure

Hier ist eine einfache Erklärung:

1. Breite der Flure: Flure müssen breit genug sein, damit Menschen im Notfall schnell rauskommen. Wie breit der Flur genau sein muss, hängt davon ab, wie viele Menschen ihn nutzen.

2. Notausgänge: Flure müssen zu Notausgängen führen und dürfen nicht durch Hindernisse blockiert sein.

3. Türen in Fluren: Türen in Fluren dürfen nicht schwer zu öffnen sein, damit Menschen im Notfall schnell rauskommen.

4. Brandgefahr: In Fluren dürfen keine leicht brennbaren Gegenstände stehen, um die Gefahr bei einem Brand zu verringern.

5. Beleuchtung: Flure müssen gut beleuchtet sein, damit man den Fluchtweg immer sehen kann.

§ 7 Türen (Paragraf 7)

§ 7 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) beschreibt die Anforderungen an Türen in Beherbergungsstätten wie Hotels.

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten Die Beherbergungsstättenverordnung Sicherheitstüre

Hier ist eine einfache Erklärung:

1. Fluchtwegtüren: Türen, die als Fluchtweg dienen, müssen sich leicht öffnen lassen. Man darf sie auch im Notfall ohne Schlüssel oder besondere Kraft öffnen können.

2. Türbreite: Fluchtwegtüren müssen breit genug sein, damit viele Menschen schnell hindurchkommen. Die Mindestbreite hängt von der Anzahl der Personen ab, die die Tür nutzen.

3. Rauchdichtheit: Manche Türen müssen rauchdicht sein. Das bedeutet, dass sie im Brandfall verhindern, dass Rauch durch die Tür dringt und die Flucht behindert.

4. Selbstschließende Türen: In bestimmten Bereichen müssen Türen von selbst schließen, um im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.

§ 8 Rettungswege (Paragraf 8)

§ 8 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) beschreibt die Rettungswege in Unterkünften.

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten Die Beherbergungsstättenverordnung Rettungsweg Fluchtweg

Hier ist eine einfache Erklärung:

1. Anzahl der Rettungswege:
Jedes Zimmer muss zwei Rettungswege haben, damit Menschen sicher fliehen können.

2. Erster Rettungsweg:
Der erste Rettungsweg führt über Flure und Treppenhäuser nach draußen. Er muss immer frei und leicht zugänglich sein.

3. Zweiter Rettungsweg:
Der zweite Rettungsweg kann eine Außentreppe oder ein Fenster zu einem sicheren Ort sein.

4. Kennzeichnung der Fluchtwege:
Die Rettungswege müssen gut markiert sein, damit Menschen im Notfall schnell den Ausgang finden.

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§ 9 Alarmierung im Notfall (Paragraf 9)

§ 9 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) erklärt die Regeln für Alarmsysteme in Beherbergungsstätten. Hier ist die Erklärung in einfacher Sprache:

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten Die Beherbergungsstättenverordnung Einrichtung Anlage zur Alarmierung im Notfall

Hier ist eine einfache Erklärung:

1. Alarmierung: In Beherbergungsstätten muss es ein Alarmsystem geben. Dieses System muss im Notfall, zum Beispiel bei einem Feuer, alle schnell alarmieren.

2. Erreichbarkeit: Die Alarmsysteme müssen leicht erreichbar und gut sichtbar sein, damit man im Notfall schnell Alarm auslösen kann.

3. Verständlichkeit: Der Alarm muss laut und deutlich sein. Jeder im Gebäude muss ihn hören und verstehen können.

4. Verbindung zur Feuerwehr: Das Alarmsystem muss mit der Feuerwehr verbunden sein. Es muss die Feuerwehr sofort benachrichtigen, wenn ein Alarm ausgelöst wird.

§ 10 Feuerlöscheinrichtungen (Paragraf 10)

§ 10 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) beschreibt die Anforderungen an Feuerlöscheinrichtungen in Beherbergungsstätten.

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten Die Beherbergungsstättenverordnung Weitere Artikel

Hier ist eine einfache Erklärung:

1. Feuerlöscher:
In jeder Beherbergungsstätte müssen ausreichend Feuerlöscher vorhanden sein. Diese sollen im Notfall benutzt werden, um ein Feuer zu bekämpfen und zu löschen.

2. Verteilung:
Die Feuerlöscher müssen so im Gebäude verteilt sein, dass sie schnell und einfach erreichbar sind. Es darf nicht weit sein, um einen Feuerlöscher zu finden, wenn man ihn braucht.

3. Kennzeichnung:
Die Orte, an denen sich die Feuerlöscher befinden, müssen deutlich gekennzeichnet sein, damit man sie leicht findet. Es müssen Schilder oder Symbole angebracht sein, die auf die Feuerlöscher hinweisen.

4. Wartung:
Die Feuerlöscher müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden, um sicherzustellen, dass sie im Notfall funktionieren. Das bedeutet, dass sie in einem guten Zustand gehalten werden und jederzeit einsatzbereit sind.

5. Zusätzliche Einrichtungen:
In größeren Beherbergungsstätten oder in solchen mit höherem Risiko können zusätzliche Feuerlöscheinrichtungen erforderlich sein, wie zum Beispiel Wandhydranten oder Sprinkleranlagen.

§ 11 Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen (Paragraph 11)

§ 11 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) beschreibt, was Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen in Beherbergungsstätten können müssen.

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten Die Beherbergungsstättenverordnung Alarmmeldung

Hier ist eine einfache Erklärung:

1. Sicherheit:
Alle Heizungen, Warmwasser- und Lüftungsanlagen müssen sicher sein. Sie dürfen keine Gefahr für die Gäste darstellen, wie Feuer oder giftige Gase.

2. Regelmäßige Wartung:
Fachkräfte müssen regelmäßig nachsehen und pflegen. Das sorgt dafür, dass die Anlagen sicher sind und lange halten.

3. Schutz vor Feuer:
Die Heizungen dürfen kein Feuer verursachen. Sie dürfen nicht zu heiß werden. Brennbare Sachen in der Nähe müssen sicher aufbewahrt werden.

4. Gute Belüftung:
Die Lüftungsanlagen sorgen für frische Luft in allen Räumen. Besonders dort, wo viele Menschen sind oder wo gekocht wird, ist das wichtig.

5. Warmwasser:
Die Warmwasseranlagen müssen genug warmes Wasser liefern, sodass alle Gäste duschen und sich waschen können. Das Wasser darf nicht zu heiß sein, um Verbrennungen zu vermeiden.

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§ 12 Lüftungsanlagen (Paragraf 12)

§ 12 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) beschreibt, wie Lüftungsanlagen in Beherbergungsstätten sein sollen.

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Hier ist eine einfache Erklärung:

Belüftung von Räumen
Räume in Beherbergungsstätten müssen genug frische Luft bekommen. Das kann durch das Öffnen von Fenstern oder durch spezielle Lüftungsanlagen passieren.

Vermeidung von Gefahren:
Lüftungsanlagen dürfen keine gefährlichen Stoffe wie Rauch oder schädliche Gase in andere Teile des Gebäudes leiten.

Wartung und Prüfung:
Lüftungsanlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Das stellt sicher, dass sie richtig funktionieren und sicher sind.

Brandschutz:
Lüftungsanlagen müssen so gebaut sein, dass im Falle eines Feuers kein zusätzliches Feuer oder Rauch verbreitet wird.

§ 13 Rauchabzug (Paragraf 13)

§ 13 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) beschreibt die Anforderungen an den Rauchabzug in Beherbergungsstätten.

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Hier ist eine einfache Erklärung:

Rauchabzug:
In einem Gebäude kann bei einem Brand Rauch entstehen, der gefährlich ist. Um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, müssen Beherbergungsstätten über Rauchabzugsanlagen verfügen. Diese sorgen dafür, dass der Rauch aus dem Gebäude abziehen kann.

Schneller Abzug:
Der Rauch muss schnell aus den Fluren, Treppenhäusern und anderen wichtigen Bereichen entfernt werden, damit die Menschen im Notfall sicher fliehen können und die Feuerwehr leichter arbeiten kann.

Natürlicher und technischer Rauchabzug:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Rauch abzuziehen. Manche Gebäude haben Fenster oder Öffnungen, die sich im Brandfall automatisch öffnen (das nennt man natürlichen Rauchabzug). Andere Gebäude nutzen spezielle technische Anlagen, die den Rauch absaugen.

Wartung und Funktionsfähigkeit:
Die Rauchabzugsanlagen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden, damit sie im Notfall einwandfrei funktionieren. Das ist wichtig, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten.

§ 14 Beleuchtung (Paragraph 14)

§ 14 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) beschreibt die Regeln für die Beleuchtung in Beherbergungsstätten.

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Hier ist eine einfache Erklärung:

Normales Licht:
Alle Orte, wo Menschen sind, müssen gut beleuchtet sein. Das gilt für Flure, Treppenhäuser, Zimmer und andere Räume. So fühlen sich die Gäste sicher und wohl.

Notlicht:
Es muss auch ein Notlicht geben. Dieses Licht schaltet sich ein, wenn der normale Strom ausfällt, zum Beispiel bei einem Brand oder Stromausfall. Das Notlicht zeigt die Fluchtwege und Ausgänge. So können die Menschen sicher aus dem Gebäude kommen.

Fluchtwege markieren:
Fluchtwege und Notausgänge müssen gut beleuchtet und markiert sein. Spezielle Lampen oder Schilder zeigen, wo der Ausgang ist.

Licht warten:
Man muss die Lampen und das Notlicht regelmäßig überprüfen und pflegen. So funktionieren sie im Notfall richtig.

§ 15 Wartung und Instandhaltung (Paragraph 15)

§ 15 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) sagt, wie man Hotels und andere Unterkünfte warten und reparieren muss.

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Hier eine einfache Erklärung:

1. Regelmäßig überprüfen:
Wichtige Sachen in einem Hotel müssen regelmäßig kontrolliert werden. Dazu zählen Feuerlöscher, Rauchabzüge und Lichter. Das heißt, sie werden oft überprüft, damit sie gut funktionieren.

2. Reparaturen:
Wenn etwas kaputt ist oder nicht richtig funktioniert, muss es sofort repariert oder ersetzt werden. Das gilt für alle Sachen, die für die Sicherheit wichtig sind, damit sie im Notfall gut arbeiten.

3. Protokoll schreiben:
Alles, was man kontrolliert oder repariert hat, muss man aufschreiben. Das nennt man ein Protokoll. So weiß man genau, was gemacht wurde und wann es gemacht wurde.

4. Verantwortung des Betreibers:
Der Chef des Hotels oder der Unterkunft ist dafür verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass Wartungen und Reparaturen regelmäßig und richtig gemacht werden. So bleibt es für die Gäste immer sicher.

§ 16 Übergangs- und Schlussvorschriften (Paragraph 15)

§ 16 der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) erklärt, wann und wie die neuen Regeln für Hotels und Pensionen gelten.

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Hier ist eine einfache Erklärung:

Bestehende Hotels und Pensionen:
Wenn ein Hotel oder eine Pension schon vor den neuen Regeln existiert, müssen sie manchmal Dinge ändern. Zum Beispiel müssen sie vielleicht extra Sicherheitsmaßnahmen einführen, um sicher zu bleiben.

Übergangszeit:
Es gibt oft eine bestimmte Zeitspanne. In dieser Zeit können die Betreiber ihre Hotels oder Pensionen an die neuen Regeln anpassen. Diese Zeit nennt man Übergangsfrist.

Wann die Regeln beginnen:
Die neuen Regeln gelten ab einem festgelegten Datum. Ab dann müssen alle neuen Hotels und Pensionen die Regeln vollständig befolgen.

Ausnahmen:
Manchmal gibt es Ausnahmen oder spezielle Regeln. Das bedeutet, dass bestimmte Teile der Regeln nicht für alle gelten oder angepasst werden können.

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Zusätzliche Regeln zur Beherbergungsverordnung

Wie soll der Brandschutz in einem Hotel oder einer Pension sein? Der Brandschutz hängt davon ab, wie das Gebäude gebaut ist und welche Ausstattung es hat. Es gibt dazu Regeln in der Bauordnung von jedem Bundesland. Zusätzlich gibt es noch eine spezielle Bauordnung, die auch wichtig ist.

Die Regeln sind in jedem Bundesland unterschiedlich. In Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt es keine extra Vorschriften für Hotels und Pensionen. Diese Bundesländer nutzen eine Standard-Verordnung für Gebäude, die Gäste unterbringen. Berlin, Hessen und Bremen haben diese Standard-Verordnung genauso übernommen.

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Es gibt extra Regeln für Orte, wo Veranstaltungen stattfinden. Diese Regeln gelten auch für Hotels. Zum Beispiel, wenn das Hotel Räume für Veranstaltungen hat oder Restaurants hat.

Wenn das Hotel in einem hohen Gebäude ist, gelten besondere Regeln für Hochhäuser.

Wenn das Hotel in einem alten Holzgebäude ist, gelten besondere Regeln für Holzhäuser zusätzlich zu den normalen Regeln.

Welche Änderungen weist die neue Beherbergungsstättenverordnung auf?

Die Regeln für Hotels und Pensionen wurden zuletzt im Mai 2014 geändert. Diese Regeln gelten bis heute. Es gibt viele Unterschiede zur alten Version.

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten Die Beherbergungsstättenverordnung Neue Regelungen

Die Änderungen wurden von den Bauministern beschlossen. Danach mussten die Bundesländer die neuen Regeln in ihr eigenes Recht übernehmen. Die neuen Regeln haben die alten Vorschriften stark verändert.

Wichtige Änderungen sind:

  • Paragraf 36, Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MBO gilt nicht.
  • In barrierefreien Hotels muss es Alarm mit Licht und Ton geben.
  • Falscher Alarm soll vermieden werden.
  • Paragraf 11 zu barrierefreien Hotelzimmern ist neu.
  • In Paragraf 12 steht jetzt: Angestellte in Hotels müssen wissen, was sie im Notfall tun und wie sie Menschen mit Behinderung retten. Besonders wichtig sind Hinweise zur Rettung von Rollstuhlfahrern.
  • In Paragraf 13 steht jetzt: Die Anzahl der Betten und die Zimmer, in denen sie sind, müssen in den Bauplänen stehen.

Änderungen bei den Paragrafennummern werden nicht extra genannt. Die Bauministerkonferenz gab eine Meinung zu den Änderungen ab.

Die neue Regelung für Unterkünfte für behinderte Menschen reicht nicht aus. Man muss bis zu 60 Betten nur ein Bett für behinderte Menschen anbieten. Das ist viel zu wenig.

Wenn jemand seine Unterkunft an Geschäftsreisende und Handwerker vermietet, könnte das noch gut klappen. Vermietet jemand die Unterkunft an Schulklassen oder andere Gruppen, könnte das schnell zu einem Problem führen. Durch die Inklusion in Schulen gibt es mehr behinderte Gäste.

Die Regeln für barrierefreie Zimmer basieren auf Prozentsätzen. Laut der Bauministerkonferenz soll man auf die nächsthöhere Bettenzahl aufrunden.

Grund für die Änderungen in den Regeln für Unterkünfte

Die Erklärung für die Überarbeitung der Regeln für Unterkünfte ist einfacher zu verstehen als die Muster-Regeln für Unterkünfte.

Aber diejenigen, die mehr als 12 Gästebetten vermieten, haben mit vielen Gesetzen zu tun. Sie müssen sich an viele Vorschriften halten. Auch verschiedene Regeln spielen eine Rolle. Die Regeln für Unterkünfte sind jetzt kein Problem mehr.

Die Regeln für Hotels und Ferienwohnungen mussten geändert werden. Der Grund ist, dass die letzte Version aus dem Jahr 2000 stammt. Diese Version war nur eine Überarbeitung der ersten Version von 1982.

Im Jahr 2014 mussten wichtige Änderungen gemacht werden. Diese Änderungen sind im neuen Paragrafen 11. Die Bauministerkonferenz stellte fest, dass die alten Regeln strenger geworden sind. Vorher gab es keine offizielle Regel.

Die Muster-Gaststättenverordnung ist aus dem Jahr 1982. Sie musste nicht stark für den Brandschutz geändert werden.

Auch wenn Gäste betrunken sind oder sich nicht auskennen, gibt es in Gaststätten kein großes Brandrisiko. Deshalb beschränkten die Verantwortlichen die Regeln für Hotels und Pensionen auf bauliche Anforderungen.

Kleine Pensionen mit bis zu zwölf Betten sind von den Regeln ausgenommen. Sie sind eher wie Wohnungen. Früher war die Grenze acht Betten. Ferienwohnungen sind auch von den Regeln ausgenommen. Sie sind wie Wohnungen.

Auch Berghütten sind von den Regeln ausgenommen. Sie sind sehr selten. Deswegen braucht man keine spezielle Regel.

Die Überlegungen basieren auf folgenden Punkten:

  • Eine Beherbergungsstätte ist ähnlich wie eine Wohnung.
  • Die Gäste kennen sich meistens nicht gut aus.
  • Gäste reagieren oft langsamer.
  • Es brennt nicht häufiger als in Wohnungen und manchmal sogar seltener.
  • Die Anzahl der Menschen, die gleichzeitig in der Pension sind, ist ähnlich wie in einem Bürogebäude.

Die Bauministerkonferenz sagt: Gastbetten sind Betten in einer Unterkunft wie einer Pension. Diese Betten sind für Gäste da, um darin zu schlafen. Wenn jemand Zimmer an Arbeiter vermietet und mehr als zwölf Betten hat, bietet er diese Art von Betten an. Diese Vermieter müssen bestimmte Regeln befolgen.

Wichtig: Die Anzahl der Gästebetten ist wichtig. Das Gebäude soll nach den Bauvorschriften geprüft werden. Spezielle Gebäude haben mehr als zwölf Gästebetten.

Die Anzahl der Betten sagt, wie viele Übernachtungsgäste kommen können. Diese Gäste können öfter da sein. Es geht um die Anzahl der Betten. In einem Doppel- oder Dreibettzimmer zählt jedes Bett einzeln. Die Anzahl der Räume spielt keine Rolle.

Zusatzbetten werden nicht berücksichtigt.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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