Anerkannte Berufskrankheiten
Die Berufskrankheiten-Verordnung

von Dennis Josef Meseg | 10.10.2025 1 Minuten Berufskrankheiten

Als Arbeitnehmer kennen Sie folgende Situation: Sie sind krank und können nicht Ihrer Arbeit nachkommen. Hier gilt von der Bundesregierung seit Oktober 1997 die sogenannte Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), die zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert wurde.

Sie definiert die anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Gleichzeitig sind Unfallversicherungsträger zu präventiven Maßnahmen gegen Berufskrankheiten verpflichtet.

Zu den Berufskrankheiten zählen laut Bundesregierung Krankheiten, die eine Rechtsverordnung als solche definiert. Zusätzlich sind es Krankheiten, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden.

Für Berufskrankheiten in der BKV ist die Voraussetzung, dass sie durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen gewisse Zielgruppen / Personen durch ihre Arbeit in wesentlich höherem Grad ausgesetzt sind.

Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten besteht aktuell aus 77 Positionen und wird je nach modernen, wissenschaftlichen Erkenntnis-Fortschritt stetig ergänzt. Dafür prüft der Ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jeweils einzeln, ob eine neue Berufskrankheit anerkannt wird.

Die Berufskrankheiten sind in sechs unterschiedliche Bereiche unterteilt

berufskrankheiten-verordnung

Für Unternehmer besteht im Einzelfall die Anzeigepflicht eines Versicherungsfalls: Gibt es Anhaltspunkte, dass ein Versicherter eine Berufskrankheit hat, muss der Unternehmer dies dem Unfallversicherungsträger mitteilen. Besonders schwere Berufskrankheiten wie Krebserkrankungen, Massenerkrankungen oder Todesfälle müssen sie zusätzlich fernmündlich oder per Fax / E-Mail der Berufsgenossenschaft melden.

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Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps, damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.

2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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