Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die durch den Betrieb einer Immobilie entstehen. Diese dürfen nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind.
Beispiele für umlagefähige Betriebskosten:
Wichtig: Reparatur- oder Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig!
Betriebskostenverordnung (BetrKV) – Was bedeutet das?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten Vermieter an Mieter weitergeben dürfen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Langzeitmieten und kurzfristiger Vermietung.
Unterschiede zwischen langfristiger und kurzfristiger Vermietung:
Vermietungsart | Regelung der Betriebskosten |
---|---|
Langfristige Vermietung (z. B. Monteure über Monate) | Separate Abrechnung der Betriebskosten möglich |
Kurzfristige Vermietung (z. B. Ferienwohnung, Monteurzimmer für wenige Tage) | Betriebskosten sind meist im Mietpreis enthalten |
Wie können Betriebskosten umgelegt werden?
Langfristige Vermietung
Kurzfristige Vermietung
Welche Betriebskosten kann ich umlegen?
Kostenart | Umlage bei Kurzzeitvermietung? | Umlage bei Langzeitvermietung? |
---|---|---|
Grundsteuer | ❌ In Miete enthalten | ✅ Umlage möglich |
Heizkosten | ❌ In Miete enthalten | ✅ Umlage möglich |
Wasser & Abwasser | ❌ In Miete enthalten | ✅ Umlage möglich |
Müllentsorgung | ❌ In Miete enthalten | ✅ Umlage möglich |
Hausmeister | ❌ In Miete enthalten | ✅ Umlage möglich |
Wichtig: Reparaturen, Modernisierungen oder Anschaffungskosten (z. B. neue Heizungsanlage) sind nicht umlagefähig.
Fazit
Die Betriebskostenverordnung regelt, welche Kosten Vermieter auf Mieter umlegen dürfen. Während bei langfristigen Mietverhältnissen eine separate Betriebskostenabrechnung möglich ist, werden die Kosten bei kurzfristiger Vermietung meist in den Mietpreis eingerechnet.
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Häufig gestellte Fragen zu dem Thema:
Was versteht man unter der Betriebskostenverordnung (BetrKV)?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die festlegt, welche Kostenarten als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Sie dient als Grundlage für die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen und definiert klar, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht.
Was regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV)?
Die Betriebskostenverordnung bestimmt, welche Kosten Vermieter auf ihre Mieter umlegen dürfen. Dazu gehören z. B. Wasser, Heizung und Müllentsorgung.
- Langfristige Vermietung (z. B. an Monteure für mehrere Monate): Die Betriebskosten können separat abgerechnet werden, wenn das im Mietvertrag steht.
- Kurzfristige Vermietung (z. B. Ferienwohnungen oder Monteurzimmer für wenige Tage oder Wochen): Die Betriebskosten sind im Mietpreis enthalten. Eine separate Abrechnung gibt es nicht.
Welche Kosten zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten?
Umlagefähige Betriebskosten sind regelmäßig anfallende Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie entstehen. Dazu gehören unter anderem:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Heizkosten
- Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung
- Gartenpflege
- Beleuchtung gemeinschaftlicher Bereiche
- Schornsteinreinigung
- Gebäudeversicherungen
Eine vollständige Auflistung findet sich in §2 der BetrKV.
Müssen Betriebskosten im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden?
Ja, damit Sie als Vermieter Betriebskosten auf den Mieter umlegen können, muss dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, sind die Betriebskosten in der Regel mit der Miete abgegolten.
Wie oft muss eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden?
Die Betriebskostenabrechnung muss jährlich erstellt und dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr geltend machen.
Können Instandhaltungs- und Reparaturkosten als Betriebskosten umgelegt werden?
Nein, Kosten für Instandhaltung und Reparaturen zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und dürfen daher nicht auf den Mieter umgelegt werden. Diese Kosten sind vom Vermieter zu tragen.
Was passiert, wenn der Mieter die Betriebskostenabrechnung anzweifelt?
Wenn ein Mieter Zweifel an der Betriebskostenabrechnung hat, kann er eine Einsicht in die Belege verlangen. Vermieter sind verpflichtet, die Berechnungsgrundlage und Einzelpositionen nachvollziehbar offenzulegen. Sollte der Streit bestehen bleiben, kann der Mieter eine Prüfung durch eine Mieterschutzorganisation oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.