Sind Sie sicher, wie Sie den Brandschutz in Ihren Monteurzimmern oder Ferienwohnungen richtig umsetzen können? Der Artikel gibt wichtige Informationen und Antworten auf Fragen wie: Welche Maßnahmen zum Brandschutz braucht man je nach Unterkunft? Wie unterscheiden sich die Anforderungen für private und gewerbliche Unterkünfte? Der Brandschutz hängt von der Größe und der Nutzung der Unterkunft ab.
Monteurzimmer, Ferienwohnung oder Sonderbau?
Sie können sich diese einfachen Regeln anschauen, um sich zu orientieren:
Sonderbau
Ein Sonderbau ist normalerweise ein professioneller Betrieb. Er soll eine Unterkunft für Urlaubsgäste oder Arbeiter anbieten.
Hier gibt es mindestens zwölf Betten, das Unternehmen ist bei der Stadt angemeldet und Ziel ist es alle Betten zu belegen.
Ein Sonderbau ist wie ein kleines Hotel.
Ferienwohnung und Monteurzimmer
Wenn Sie weniger als zwölf Betten haben, ist es normalerweise eine private Zimmervermietung. Das bedeutet,
es ist eine normale Ferienwohnung oder ein Zimmer für Arbeiter. Hier gelten weniger strenge Brandschutzregeln. Das spart Ihnen Geld und viel Arbeit.
Es gibt Rauchmelder, die über Funk miteinander kommunizieren. Wenn ein Rauchmelder Alarm gibt, machen alle Rauchmelder Alarm.
Versuchen Sie nicht, die Behörden zu täuschen. Sobald Sie zwölf Betten haben, kommt die Baubehörde manchmal vorbei. Sie prüft, ob Sie alle Regeln einhalten.
Die Mitarbeiter kontrollieren auch technische Geräte. Achten Sie darauf, keine alten Rauchmelder oder ähnliche Geräte zu benutzen.
Wenn das Gebäude als Sonderbau eingestuft wird, bedeutet das mehr Bürokratie für Sie und die Behörden.
Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Wohnungen gut gegen Brände geschützt sind. Das können Sie tun,
indem Sie schwer entflammbare Möbel und Materialien in Ihren Ferienwohnungen benutzen. Das kostet mehr und schränkt Ihre Gestaltungsmöglichkeiten ein.
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Die Größe bestimmt die Regeln
Ebenfalls wichtig: Sprengen Sie die genannten zwölf Betten für Ihre Ferienwohnungen deutlich, verschärfen sich die Regeln.Ein weiterer wichtiger Schnitt entsteht bei 20 Betten. Noch schlimmer wird es ab 60 Betten. Dann darf von einem Hotel gesprochen werden. Informieren Sie sich über die Einhaltung der Brandschutzvorschriften bei jeder Kommune direkt. Gerne kann dies im Beisein eines Anwalts geschehen.
Es gilt: Fragen Sie die Baubehörden und Kommunen vor Ort und holen Sie sich einen kompetenten Anwalt ins Boot. Alles andere ist fahrlässig!
Folgen Sie diesem Ratschlag nicht, ergreifen Sie möglicherweise die falschen Schritte (wenngleich sie gut gemeint waren). Kommt es zu einem Brand,
tragen Sie nicht nur die Schäden, die ohnehin auftreten. Es drohen hohe Strafzahlungen durch die Nichteinhaltung der örtlichen Brandschutzbestimmungen.
Dazu bekommen Sie Schwierigkeiten mit der Versicherung: Diese könnte sich darauf berufen, dass Sie eine Teilschuld tragen, da Sie die erwähnten Vorschriften nicht eingehalten haben. Wenn Sie nicht im Geld schwimmen, kommen spätestens jetzt harte Zeiten auf Sie zu.
Brandschutz im Detail - Gewerblich und Privat
In den folgenden Punkten sehen wir uns an, wie Sie den Brandschutz in der Praxis umsetzen. Dabei betrachten wir sowohl die Vorschriften in privaten Wohnungen – Monteurzimmern und Ferienwohnungen – als auch in gewerblichen Einrichtungen. Die Unterschiede fallen teils gravierend aus. Schließen Sie nicht blind von einer Variante auf die andere.
Private Vermietung und der Brandschutz
Generell gehen Sie davon aus, dass es sich um eine private Ferienwohnung handelt, wenn das Objekt weniger als zwölf Betten bietet. Das ist für Sie von Vorteil. Die Brandschutzvorschriften sind hier deutlich weniger streng.
Entfernen Sie ein Bett, wenn Sie an der Grenze von zwölf Betten liegen. So bieten Sie einen Schlafplatz weniger an. Dadurch sparen Sie extrem viel bürokratischen Aufwand.
Bei 12 und weniger Betten sind verpflichtet, alle Maßnahmen zur Verhinderung eines Feuerausbruchs zu ergreifen, die „in Ihrer Macht stehen“. Was das heißt, ist jedoch nicht definiert.
Im Schadensfall hätten Sie nichts zu befürchten.
Die meisten Maßnahmen gelten für private Vermieter als wirtschaftlich nicht umsetzbar. Die Anwälte drehen Ihnen keinen Strick daraus. Sehr wohl möglich und vorgeschrieben ist die Installation einfacher Maßnahmen – wie in Form von Rauchmeldern.
Gewerbliche Vermietung und der Brandschutz
In gewerblichen Monteurzimmern und Ferienwohnungen ist der Brandschutz komplizierter. Sie müssen oft teure Maßnahmen umsetzen, die sich nicht immer lohnen. Kleine Betriebe können das schwer bezahlen.
Bevor Sie Ihre Räume gewerblich vermieten, sollten Sie prüfen, ob sich das finanziell lohnt. Ein Anwalt, Steuerberater oder Experte kann Ihnen dabei helfen.
Es gibt meist Fördergelder von Kommunen und Bundesländern. Wie viel Sie bekommen, hängt von der Region und den Maßnahmen ab.
Sie müssen der Baubehörde zeigen, dass Sie die Förderung wirklich brauchen. Die Regeln dafür sind unterschiedlich. Es ist schwer, einfach so eine Förderung zu bekommen.
Plane Fluchtwege. Plane entsprechende Schilder für die Fluchtwege. Die Schilder müssen nachts gut sichtbar sein. Das gilt auch, wenn es raucht oder man schlecht sieht. Beleuchtete Schilder sind Pflicht. Warnschilder sind auch Pflicht.
Diese Vorgaben müssen Sie erfüllen, andernfalls drohen Strafzahlungen, eine eventuelle Strafverfolgung und ähnliche unangenehme Begleiterscheinungen.
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Damit das nicht passiert, achten Sie auf landesweit gültige Vorschriften:
- Schaffen Sie Fluchtwege. Schildern Sie diese aus. Diese Beschilderung muss nachts oder bei anderen schlechten Sichtverhältnissen (Rauchbildung) einwandfrei sichtbar sein. Beleuchtete Schilder und Warnhinweise sind Pflicht.
- Installieren Sie zusätzlich Feuerschutztüren, die selbstständig schließen. Diese Türen verhindern, dass sich der Brand schnell ausbreitet. Dies gilt bis die Feuerwehr eintrifft. Achtung: Diese Türen sind nicht günstig. Planen Sie hohe Ausgaben ein, wenn Sie größere Einrichtungen haben.
- Rauchmelder benötigen Sie ebenfalls. Die Anzahl hängt von der Kommune und der Größe der Ferienwohnungen und Monteurzimmer ab. Gelegentlich reicht ein Rauchmelder pro Wohnung. Mitunter ist ein Exemplar pro Zimmer vorgesehen. Informieren Sie sich vor dem Kauf, um nicht zu wenig Rauchmelder zu kaufen.
Auf den Fluren darf nichts im Weg stehen. Schränke, Mülleimer und andere Möbel und Dinge sind verboten.
- Auch, wenn es nett und dekorativ aussieht: Auf Fluren dürfen keine Hindernisse mehr stehen.
Hübsche
Schränkchen, praktische Mülleimer und andere Möbel und Utensilien sind untersagt.
Bilder dürfen Sie weiterhin aufhängen.
Ausnahmen gibt es für Geräte, die Sie temporär dort aufstellen (wie einen Staubsauger, um einen Hausflur zu reinigen). Nach getaner Arbeit muss das Gerät zurück in den Schrank. Hintergrund dieser Maßnahme ist, den Gästen beim Verlassen eines brennenden Hauses den Weg so frei wie möglich zu gestalten. - Alle Etagen müssen barrierefrei erreichbar sein. In den meisten mehrstöckigen Häusern
bedeutet dies, dass Sie einen Fahrstuhl bieten müssen. Andernfalls könnte eine Person im Rollstuhl
das Haus nicht verlassen oder wäre auf Hilfe anderer fliehender Menschen angewiesen (was viel Zeit
kostet).
Diese Regel gilt für Menschen, die körperliche oder geistige Probleme haben. Arbeiter sind selten davon betroffen. Aber oft besuchen Menschen mit Behinderungen eine Ferienwohnung.
Ignorieren Sie diese Anordnungen auf keinen Fall. Das Bauamt prüft regelmäßig und, nach Möglichkeit, unangekündigt. Wenn es in einem Bereich eine kleine Unstimmigkeit gibt, wird dies keine Konsequenzen haben. Ignorieren Sie eine der Vorschriften absichtlich, wird es schnell sehr teuer.
Einige Anforderungen decken sich: Beispielsweise müssen Sie Ihr Personal ebenfalls auf den Brandschutz
aufmerksam machen.
Je nach Größe des Betriebs kann es sein, dass Sie Schulungen über den Brandschutz einplanen
müssen.
Diese sind notwendig, damit auch Servicepersonal im Brandfall weiß, wie sich Ihre Gäste zu verhalten
haben.
Zusätzlich lohnt es sich, einen Brandschutzbeauftragten zu ernennen: Diese Person entlastet Sie von den
genannten Aufgaben, wodurch Sie sich um „das Wesentliche“ kümmern können.
Beachten Sie, dass nicht nur Sie und Ihr Personal dafür zu sorgen haben. Ihre Ferienwohnung oder die Monteurzimmer sollen gegen Brände geschützt sein.
Auch die Gäste tragen ihren Teil bei. Definieren Sie Areale für Raucher.
Diese können Balkone, Innenhöfe oder Terrassen sein. Innerhalb von geschlossenen Räumen untersagen Sie das Rauchen komplett.
Möchten Sie besonders viel Sicherheit, sprechen Sie ein generelles Rauchverbot aus. Zwingen Sie Ihre Gäste damit, vor die Haustür zu gehen.
Beachten Sie, dass dieser Schritt Auswirkungen auf die Zufriedenheit der Gäste haben kann. Auch der Umsatz kann betroffen sein.
Elektrische Geräte mit sichtbarem Defekt sind ebenfalls nicht gestattet. Kurzschlüsse und Kabelbrände können von diesen Geräten ausgehen.
Dadurch wird ein Brand sehr viel wahrscheinlicher.
Der Vollständigkeit halber erwähnen Sie, dass offene Feuerquellen nicht gestattet sind.
Draußen brauchen Sie eine Genehmigung, um ein Feuer zu entfachen, wie vielleicht bei einem Lagerfeuer im Garten. Weiterhin müssen Sie Wege bereitstellen, um ein eventuell ausbrechendes, unkontrolliertes Feuer zu bekämpfen.
Sprechen und Dokumentieren!
Ohne Absprache mit den Behörden geht es nicht! Reden Sie mit den Baubehörden vor Ort. Engagieren Sie einen Anwalt. Lassen Sie sich alles schriftlich geben, was erlaubt oder verboten ist. Sind die Formalitäten geklärt? Kümmern Sie sich um den Brandschutz.
Die Behörde prüft, ob Sie alles richtig gemacht haben. Wenn ja, bekommen Sie die Lizenz. Dann können Sie Wohnungen für Feriengäste und Monteure bereitstellen. Viel Erfolg!
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Je nach Kommune und größe Ihrer Unterkunft, wird Sie die Baubehörde anleiten, Feuerlöscher, Brandschutztüren und Rauchmelder zu installieren. Gibt es mehrere Ein- und Ausgänge, müssen Sie gut sichtbar anzeigen, wie die Mieter im Brandfall fliehen können. Ebenfalls mitunter notwendig ist der Aushang von Schildern und Fluchtplänen. Informieren Sie sich über die Einhaltung der Brandschutzvorschriften bei jeder Kommune direkt. Gerne kann dies im Beisein eines Anwalts geschehen.
Es hat einen kleinen Brand gegeben, den Sie ohne die Feuerwehr löschen konnten? Informieren Sie umgehend den Vermieter. Lüften und verlassen Sie die Räume. Der Vermieter möchte eventuell einen Brandgutachter oder die Polizei einschalten. Fühlen Sie oder Ihre Mitbewohner sich unwohl, suchen Sie bitte sofort einen Arzt auf. Benachrichtigen Sie anschließend Ihre Versicherung und stimmen Sie das weitere Vorgehen mit dieser ab.
Der Sonderbau ist meist ein professionell geführter Betrieb für den ausdrücklichen Zweck, eine Herberge für Feriengäste oder Monteure bereitzustellen. Hier finden sich mindestens zwölf Betten. Zusätzlich haben Sie ein Gewerbe angemeldet und hegen den ausdrücklichen Wunsch, die Bettenanzahl auszulasten. In dem Fall, treten strengere Brandschutzregeln in Kraft. Lesen Sie hier.