Besondere Regeln für die kurzfristige Vermietung als privater und gewerblicher Vermieter/ Vermieterin
Wenn Sie für kurze Zeit eine Wohnung, ein Zimmer oder ein ganzes Haus vermieten, gibt es spezielle Steuerregeln.
Diese Regeln stehen im Einkommensteuergesetz (§21 EStG)
.
Wenn das Zimmer, die Wohnung oder das ganzes Haus dem Besitzer als Eigentum gehören,
zählt das Finanzamt diese Mieteinnahmen als Einnahmen aus Vermögensverwaltung.
Beispiele:
1. Jemand besitzt ein Haus mit einer kleinen Wohnung. Diese Wohnung vermietet er an Urlauber oder
Monteure.
2. Jemand besitzt ein Grundstück und hat ein kleines Gebäude zu Wohnungen umgebaut. Diese vermietet er
ebenfalls an
private Touristen oder Bauarbeiter/ Handwerker.
3. Jemand besitzt eine Wohnung in der Stadt und vermietet einen Teil davon an oben genannte Mieter
Gruppen.

Typisch für solche privaten Vermietungen für kurze Zeit: Man macht wenig bis gar keine Werbung im
Internet oder in Zeitungen.
Interessierte melden sich oft über die Stadt, aus der Familie, über Freunde und Familie. Der Vermieter trifft
den Gast persönlich zur Schlüsselübergabe.
Der Vermieter kümmert sich um die Gäste.
Diese Art der Vermietung ist normalerweise kein Gewerbe.
- Man muss sich nicht bei der Gemeinde anmelden.
- Die Einnahmen sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Wenn die Vermietung professioneller strukturiert ist, gilt sie oft als gewerbliche Vermietung. Dafür braucht man eine hotel-ähnliche organisierte Struktur.
Typische Merkmale für eine gewerbliche Vermietung sind:
- Personal ist immer verfügbar (zum Beispiel ein Portier oder Servicemitarbeiter).
- Die Räume sind immer ohne Voranmeldung vermietbar.
- Es gibt zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung, Wäscheservice oder Verpflegung.
- Die Wohnung liegt in einer typischen Feriengegend.
- Eine Firma übernimmt die Verwaltung und Werbung.
Wenn diese Merkmale zutreffen, ist die Vermietung gewerblich und muss anders besteuert werden.
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Die Pflicht zur Buchführung für gewerbliche Vermieter
Die Pflicht, ordnungsgemäße Bücher zu führen, ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch
(HGB) . Sie gilt nach
Paragraph 238 HGB nur für Kaufleute. Diese müssen
alle Geschäftsvorfälle
ordnungsgemäß erfassen und verbuchen.
Kaufmann im Sinne des HGB ist derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt, wie der Paragraph
1 HGB erklärt.
Wer keinen „in kaufmännischer Weise geführten Geschäftsbetrieb“ führt,
ist nicht buchführungspflichtig.
Kriterien für solch einen Geschäftsbetrieb wären:
- Gewinnerzielungsabsicht
- die Gründung einer Gesellschaft (Personen- oder Kapitalgesellschaft)
- die Nutzung eigener oder angemieteter Räume für Verwaltungstätigkeiten
- die Beschäftigung von Mitarbeitern
Wenn Sie privat eine Wohnung oder ein Zimmer vermieten und keinen Gewinn erzielen wollen. Sie wollen zum Beispiel nur die Kosten für Ihre eigene Wohnung oder Ihr eigenes Haus decken. Zum Beispiel, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Dann üben Sie kein Gewerbe aus. Sie sind kein Unternehmer. Sie müssen also keine Bücher führen.
Anders ist es, wenn eine Firma, die sowieso schon eine Buchführung machen muss, zusätzlich auch Zimmer oder
Wohnungen vermietet. Dann gehören die
Zimmer und Wohnungen zum Vermögen der Firma und müssen richtig erfasst werden.
Beispiel an einer GmbH (GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Eine GmbH, die Bauarbeiten durchführt, ist ein Kaufmann wegen ihrer Rechtsform. Deshalb muss sie eine ordentliche Buchführung machen. Um Gewinne zu machen, braucht sie ein gut organisiertes Geschäft.
Diese GmbH beschäftigt Mitarbeiter für den Bau und die Verwaltung. Sie ist ein Gewerbebetrieb. Sie muss deshalb
Buchführung betreiben.
Die GmbH besitzt ein Wohngebäude. In diesem vermietet sie Wohnungen. Sie bietet Unterkünfte für Bauarbeiter an. Alle Einnahmen
und Ausgaben aus der
Vermietung müssen genau erfasst werden.
Kosten für den Unterhalt der Zimmer und Wohnungen können den Gewinn verringern. Die Buchhaltung zeigt in einer
Bilanz Gewinne und Verluste einfach auf.
Man versteuert sie zusammen. Die GmbH muss dafür Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
zahlen.

Konsequenzen aus der Pflicht zur Buchführung
In Betrieben wird jedes Jahr der Gewinn berechnet. Dazu vergleicht man das Vermögen am Ende des Jahres mit dem
Vermögen am Anfang des Jahres.
Betriebe erstellen dafür eine jährliche Bilanz.
Eine gute Buchhaltung ist notwendig. Dazu gehören klare Regeln, die alle befolgen müssen.

Diese Hilfe kann von gut ausgebildeten Mitarbeitern oder von einem Buchhaltungs- oder Steuerbüro kommen. Auch den Jahresabschluss macht meistens ein Steuerberater.
Aufzeichnungen bei der privaten Vermietung ohne Buchführungspflicht
In der Steuererklärung müssen alle Einnahmen aus der Vermietung von Vermietung der Fremdenzimmer und Wohnungen angegeben werden.
Von den Mieteinnahmen darf man zum Beispiel die Werbungskosten abziehen.
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die nötig sind, um Einnahmen zu erzielen und zu sichern. Sie müssen bei der
Einkunftsart abgezogen werden,
bei der sie entstehen. Alle Ausgaben, die für die Vermietung notwendig sind, verringern also die Einnahmen.
Dazu zählen:
- Ausgaben für Werbung und Marketing
- Zahlungen für die Ausstattung der Räume
- Kosten für Möbel (hier muss man die Kosten über die Nutzungsjahre verteilen – das nennt man „Abschreibung“)
- Kosten für Reparaturen, Instandhaltungen und Reinigungen
Es wird vorgeschlagen, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu machen. Dafür können Sie Stift und Papier oder eine Tabelle in Excel benutzen.
Seit dem Steuerjahr 2017 müssen Sie die „Anlage EÜR“ zu Erklärung der
Einkommensteuer immer elektronisch über ELSTER an das Finanzamt schicken, sobald Sie gewerbliche oder
freiberufliche Einnahmen neben der Vermietung erzielen.
Die frühere Vereinfachung, nach der bei Betriebseinnahmen unter 17 500 € eine einfache Aufstellung genügte, gibt es nicht mehr.
Erst wenn Ihr Jahresumsatz 800 000 € oder Ihr Jahresgewinn 80 000 € überschreitet, brauchen Sie eine doppelte Buchführung; bis dahin reicht die EÜR (§ 141 AO).
Eine Aufzählung aller Einnahmen und Kosten genügt aber. Nicht gefordert wird das Führen
eines Kassenbuches. Auch ein separates Bankkonto, über das alle Ein- und Auszahlungen erfolgen, ist
nicht nötig. Um alle Ausgaben lückenlos nachzuweisen, ist das Sammeln aller Belege
erforderlich.
Die Pflicht zur Umsatzsteuer bei der privater und gewerblicher Vermietung
Auch als privater Vermieter führen Sie keine doppelte Buchführung, notieren aber jede Einnahme und Ausgabe – das schafft Klarheit.
Die kurzfristige Vermietung von Zimmern oder Wohnungen an Monteure oder Urlauber gilt als umsatzsteuerpflichtige Leistung. Seit 1. Januar 2025 fällt Umsatzsteuer an, sobald
Ihr Umsatz im Vorjahr mehr als 25.000 € betrug oder im laufenden Jahr voraussichtlich die Marke von 100.000 € übersteigt.
Melden Sie die Aufnahme dieser Tätigkeit binnen eines Monats beim Finanzamt. Während des Jahres geben Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab
und am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung.
Liegt Ihr Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr und bleibt voraussichtlich unter 100.000 € im laufenden Jahr, greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
In diesem Fall stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und führen keine Umsatzsteuer ab.([bundesfinanzministerium.de][1])
Man muss gut nachdenken, ob man ein kleines Unternehmen haben möchte oder nicht. Diese Entscheidung hat großen Einfluss darauf, wie viel Geld man für die Vermietung verlangen kann.
Ein Beispiel zum Rechnen:
Ein Vermieter möchte seine Wohnung an Handwerker vermieten. Er verlangt 50 Euro pro Nacht und bietet das online
an.
Dieser Preis ist inklusive Mehrwertsteuer. Wenn er die Wohnung das ganze Jahr vermietet, hat er einen Umsatz von
18.250 Euro im Jahr.
Mit der Kleinunternehmerregelung bekommt er den vollen Betrag von 50 Euro pro Nacht. Aber er kann
keine Mehrwertsteuer von seinen Ausgaben zurückbekommen.
Wenn er kein Kleinunternehmer ist, muss er von den 50 Euro pro Nacht 7,98 Euro an das Finanzamt zahlen. Er
behält also nur 42,02 Euro. Will er den vollen Betrag von 50 Euro behalten, muss er seinen Preis erhöhen und
59,50 Euro pro Nacht verlangen.
Gerade am Anfang kann es ein Nachteil sein, Kleinunternehmer zu sein. Denn er kann die Mehrwertsteuer für seine
hohen Anfangsinvestitionen nicht zurückbekommen. Wenn sich der Vermieter entscheidet, die Mehrwertsteuer zu
zahlen, kann er die Mehrwertsteuer, die er selbst bezahlt hat, zurückbekommen. Diese Entscheidung muss er jedoch
fünf Jahre lang beibehalten.
Empfehlung für Steuerberatung
Wenn man allgemein etwas vermietet oder verpachtet (egal was), verwaltet man sein eigenes Geld. Dafür muss man keine Buchführung machen. Aber die Steuerregeln dafür sind nicht einfach. In der Einkommensteuererklärung können Lohnsteuervereine nicht helfen. Diese Vereine kümmern sich meistens nur um Einkommen aus Angestelltenjobs.

Es ist gut, mit einem Steuerberater zu sprechen, besonders wenn Sie anfangen, etwas zu vermieten. Viele Berater bieten jedes Jahr Treffen an. Bei diesen Treffen können Sie gemeinsam überlegen, wie Sie Ihre Steuern für das nächste Jahr planen können.
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Was ist die doppelte Buchführung?
Die doppelte Buchführung ist eine Methode, bei der alle Geschäftsvorgänge eines Unternehmens genau und ordentlich in Zahlen aufgeschrieben werden. Diese Zahlen sind wichtig, sowohl für den Geschäftsinhaber als auch für den Staat. Deshalb muss alles vollständig und richtig aufgeschrieben werden. Soweit klar.

Das Aufschreiben von Geldangelegenheiten gibt es schon sehr lange. Bereits im Mittelalter wurde in Italien eine ähnliche Methode verwendet.
Die doppelte Buchführung hat sich seitdem kaum verändert und wird seit über 1.000 Jahren genutzt.
Die doppelte Buchführung bedeutet einfach gesagt, dass jeder Geschäftsfall zweimal aufgeschrieben wird: einmal in einem Konto und einmal in einem anderen Konto.
Ein Beispiel:
Wenn das Unternehmen das Auto mit Bargeld bezahlt, wird dies im Konto "Fuhrpark" und gleichzeitig im Konto
"Kasse" aufgeschrieben.
Ein weiteres Beispiel:
Die Kasse ist in der Buchführung ein Ort, wo Bargeld aufbewahrt wird. Das kann zum Beispiel auch ein einfaches Sparschwein
oder auch eine Geldbörse sein.
Wenn man bei der einfachen Buchführung Bargeld vom Bankkonto abhebt, wird das nicht aufgeschrieben.
Bei der doppelten Buchführung muss man diesen Vorgang sowohl im Kassenkonto als auch im Bankkonto
aufschreiben.
Muss ich als Vermieter von Monteurzimmern eine doppelte Buchführung machen?
In Deutschland müssen alle GmbHs, Vereine, Genossenschaften und Aktiengesellschaften eine doppelte Buchführung machen.
Einzelpersonen/ Einzelunternehmer, Personengesellschaften (z.B. GbR) und öffentliche Körperschaften wie Städte oder Stiftungen müssen keine doppelte Buchführung
machen.
Sie müssen eine doppelte Buchführung machen, wenn Sie im aktuellen Jahr mehr als 500.000 Euro Umsatz haben. Oder wenn Sie im aktuellen Jahr mehr als 50.000 Euro Gewinn machen.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie als Vermieter von Ferienwohnungen eine doppelte Buchführung
machen müssen. Das passiert, wenn Ihr Umsatz im
aktuellen Jahr mehr als 500.000 Euro ist. Oder wenn Ihr Gewinn im aktuellen Jahr mehr als 50.000 Euro ist.
Sie müssen auch eine doppelte Buchführung machen, wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Das müssen Sie tun, wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen. Beispiele für Kapitalgesellschaften sind UG,
AG oder GmbH. Das müssen Sie auch tun, wenn Sie eine Personengesellschaft gründen. Beispiele für
Personengesellschaften sind KG oder OHG. Sie können auch ein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen
lassen.
Dann müssen Sie eine doppelte Buchführung machen, egal wie viel Erfolg Ihre Ferienwohnung oder Ihr
Unternehmen hat. Freiberufler können stattdessen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt
einreichen.
Sie müssen keine doppelte Buchführung mehr machen, wenn Ihre Umsätze und Gewinne in zwei Jahren
hintereinander unter den Mindestgrenzen bleiben.
Die Vor- und Nachteile der doppelten Buchführung
Zahlreiche Unternehmen in Deutschland müssen direkt bei ihrer Gründung einige Unannehmlichkeiten in Kauf
nehmen.
Neben der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer direkt bei Rechnungsstellung beklagen sich viele Unternehmer vor allem über
ihre Buchführungspflicht.
Die doppelte Buchhaltung ist jedoch nicht ausschließlich eine Last. Diese Form der Buchführung hält viele
Vorteile für Sie bereit und wird von zahlreichen Unternehmen und Vereinen freiwillig angewendet.
In der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsfall zweimal gebucht. Die Buchung erfolgt in zwei
unterschiedlichen Konten, die Sie später im Rahmen der Bilanzierung gegenüberstellen.
Auf diese Weise sind sämtliche Unstimmigkeiten sofort ersichtlich. Bei ungleicher Bilanz wissen Sie, dass
sich ein Fehler eingeschlichen hat und Sie die gesamte Buchhaltung überprüfen müssen.

Darüber hinaus erlaubt Ihnen der Vergleich der ermittelten Endbestände aller Bestandskonten mit dem
tatsächlichen Lagerbestand,
Fehlerquellen zu finden. Außerdem können Sie damit einen Diebstahl entdecken. Bei Unstimmigkeiten im Lager
werden Sonderbuchungen erforderlich.
Weiterhin unterscheidet die doppelte Buchführung zwischen Ausgaben und Aufwand sowie Einnahmen und Ertrag.
Während eine Ausgabe oder Einnahme entsteht,
wenn Geld fließt, bilden sich Aufwände im Moment der Verlustbildung. Erträge entstehen im Moment der
Gewinnbildung. Auf diese Weise ist es Ihnen möglich,
asynchrone Zahlungen richtig zu erfassen.
Darunter zählt unter anderem, wenn ein Mieter Ihnen beim Einzug die Miete für die kommenden Monate oder
Jahre entrichtet.
In der kameralistischen Buchführung müssen Sie die gesamten Einnahmen sofort bei Zahlung verrechnen. In der
doppelten Buchführung hingegen, werden die Einnahmen anteilig auf den tatsächlichen Ertragszeitraum
gerechnet.
Andererseits wird der Ertrag auch gebucht, wenn die Einnahme noch nicht auf Ihrem Konto zu verzeichnen ist.
Steht ein Mieter mit seinen Zahlungen bei Ihnen im Rückstand? Dann haben dessen Mietschulden den gleichen
Status wie ein gefülltes Konto.
Die Zinsen für Dezember werden erst am 2. Januar auf dem Girokonto gutgeschrieben. Diese Zahlung ergibt
sich jedoch aus einem Geschäftsfall,
der sich auf den Zeitraum des Vorjahres bezieht. Dadurch müssen die Erträge auch dem Vorjahr zugerechnet
werden.
In der Praxis wird dafür das temporäre Konto "sonstige Vermögensgegenstände" einige Tage als Puffer genutzt.
Auf diese Weise ist eine genaue Einschätzung der Geschäftsprozesse möglich.
Mit diesen Vorteilen geht ein gewisser Mehraufwand einher. Dennoch ist die doppelte Buchführung die
richtige Wahl, wenn Sie großen Wert auf eine fehlerfreie Durchführung legen. Auch der Zeitpunkt des Erfolgs
spielt eine wichtige Rolle. Die Finanzen dienen zudem als Entscheidungsgrundlage.
In diesen Fällen lohnt es sich die doppelte Buchführung einzusetzen, wenn diese nicht vom Gesetzgeber
vorgeschrieben sind.
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Wie funktioniert die doppelte Buchführung in einfacher Sprache?
Bei der doppelten Buchführung müssen Sie alle Geschäftsvorfälle genau auflisten und alle finanziellen Mittel klar
zuordnen. Am besten beginnen Sie am Anfang eines Kalenderjahres und eröffnen ein spezielles Girokonto bei einer
Bank. Auf diesem Konto erfassen Sie nur die Kontobewegungen für Ihre Buchhaltung.
Zusätzlich sollten Sie eine Kasse für Bargeld einrichten. Hier bewahren Sie das gesamte Bargeld auf. Oft reicht
dafür eine Spardose oder ein einfacher Geldbeutel.

Wichtig ist, dass Sie den ganzen Besitz des Unternehmens mit dem richtigen Wert erfassen. Diese Werte tragen Sie
in bestimmte Konten der doppelten Buchführung ein.
Für die doppelte Buchführung sind die Konten, Buchungsvorgänge und Buchungssätze zentral. Außerdem sollten Sie
Korrekturbuchungen, die verschiedenen Kontoarten, den Kontenplan, die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung verstehen.
Das Konto
Im Mittelpunkt der doppelten Buchführung stehen die Konten. Ein Konto hat zwei Seiten: "Soll" (links) und "Haben" (rechts). Je nach Kontoart erfasst eine Seite alle Vermögenswerte und die andere Seite deren Herkunft.
Die Begriffe "Soll" und "Haben" stammen ursprünglich aus alten italienischen Bankbilanzen.
Oft denken die Leute, dass auf der Haben-Seite die Besitztümer aufgelistet sind. Das ist jedoch ein
Missverständnis.
Denken Sie einfach an "Soll" als "Links" und "Haben" als "Rechts". Diese Begriffe sind nicht verwirrend.
Das "Soll" (links) wird auch Aktivseite und das "Haben" (rechts) Passivseite genannt.
"Soll" und "Haben" kurz erklärt
Soll
- Position: Die linke Seite eines Kontos.
- Bedeutung: Hier werden Zugänge von Vermögenswerten (Aktiva) oder Abgänge von Schulden (Passiva) verbucht. Wenn zum Beispiel Geld in die Kasse eingezahlt wird, steigt der Kassenbestand, und der Betrag wird im Soll des Kassenkontos eingetragen.
Haben
- Position: Die rechte Seite eines Kontos.
- Bedeutung: Hier werden Abgänge von Vermögenswerten (Aktiva) oder Zugänge von Schulden (Passiva) verbucht. Wenn zum Beispiel Geld aus der Kasse genommen wird, um eine Rechnung zu bezahlen, sinkt der Kassenbestand, und der Betrag wird im Haben des Kassenkontos eingetragen.
Der Buchungsfall
Die Konten zeigen den aktuellen Zustand an. Alle Geschäftsvorgänge werden als Buchungsfälle erfasst.
Bei der doppelten Buchführung müssen Sie jeden Buchungsfall zweimal eintragen: Einmal im Soll und einmal im
Haben.
Ein häufiges Beispiel für einen Buchungsfall ist, wenn ein Gesellschafter Geld aus der Firmenkasse für
private
Zwecke nimmt.
Dabei werden die Konten "Kasse" und "Gesellschafterkonto" genutzt.
Das "Gesellschafterkonto" steigt im Soll um den geliehenen Betrag. Das Konto "Kasse" steigt im Haben um
diesen
Betrag. Wenn der Betrag im Konto "Kasse" verringert wird,
erhöht sich der Wert auf der Haben-Seite.
Jeder Buchungsfall wird immer zweimal eingetragen. Dadurch gibt es Unterschiede zwischen den beiden Seiten. Am Ende des Geschäftsjahres werden die Konten durch "Bilanzierung" abgeschlossen und müssen ausgeglichen werden. Dafür gibt es den "Schlussbestand".
Der Schlussbestand steht auf der Seite mit dem kleineren Betrag und gleicht die Differenz aus. So haben beide Seiten am Ende denselben Wert. Ein häufiger Fehler ist es, ein Konto im "Haben" zu beenden, wenn der Schlussbestand auf der Soll-Seite ist.
Der Buchungssatz
Große Unternehmen verlieren schnell den Überblick über alle Buchungsfälle. Deshalb nehmen sie alle
Buchungsfälle
als Buchungssatz in das Journal auf.
Das Journal listet alle Buchungssätze im Geschäftsjahr.
Moderne doppelte Buchführung erstellt nur diese Liste. Eine Softwarelösung übernimmt meist die korrekte
Kontenaufstellung.
Jeder Buchungssatz enthält:
- Geldbetrag
- korrekte Struktur (Soll an Haben)
- Erklärungstext (Bezeichnung der Konten)
- Datum
Das Konto links vom "an" wird im Soll gebucht. Das Konto rechts im Haben.
Buchung bedeutet nicht, dass Sie etwas von links nach rechts senden. Ersetzen Sie "an" gedanklich mit "und".
Manchmal überträgt der Buchungssatz "a an b" Geld von "b an a".
Vermieter von Monteurzimmern, die doppelt buchen müssen, versehen alle Buchungssätze mit einer Belegnummer.
Diese
Nummer steht auch auf dem Papierbeleg. Gesetzlich ordnen Sie jedem Buchungssatz einen Beleg zu.
Einige Sonderbuchungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Korrekturbuchung
Als Unternehmer schreiben Sie jede Geschäftstransaktion auf, das nennt man doppelte Buchführung.
Manchmal machen Sie Buchungen, die später geändert werden müssen. Zum Beispiel, wenn jemand eine
Ferienwohnung
mietet und sich beschwert, bekommt er sein Geld zurück. Dann machen Sie eine Korrekturbuchung.
Hierbei machen Sie die ursprüngliche Buchung rückgängig und schreiben "Korr." (für Korrektur) dazu. Es gibt
auch
andere Abkürzungen wie "Berichti", "Storn", "Aufl" und "Rückn", die das Finanzamt akzeptiert.

Normalerweise unterscheiden sich die Daten der ursprünglichen Buchung und der Korrekturbuchung.
Das Finanzamt gibt eine Warnung aus, wenn Sie eine nicht erlaubte Abkürzung verwenden.
Das Gesetz erlaubt es nicht, Buchungen im Nachhinein zu ändern oder zu löschen.
Deshalb sind Korrekturbuchungen nötig, wenn Sie einen Fehler machen.
Arten von Konten
Es gibt zwei verschiedene Arten von Konten: Bestandskonten und Erfolgskonten. Erfolgskonten kann man in
Aufwandskonten und Ertragskonten unterteilen.
Bei Bestandskonten kann man Geld hinzufügen oder abziehen. Deshalb nennt man sie "zweiseitige Konten".
Erfolgskonten sind "einseitige Konten", weil man nur auf einer Seite Buchungen macht. Bei Aufwandskonten
bucht
man nur auf die Soll-Seite. Bei Ertragskonten gibt es nur Einträge auf der Haben-Seite. Die andere Seite ist
für
Korrekturen und am Ende des Jahres.
Wenn man Geld von einem Bestandskonto auf ein Ertragskonto bucht, nennt man das eine "Ertragsbuchung". Wenn
man
von einem Aufwandskonto auf ein Bestandskonto bucht, nennt man das eine "Aufwandsbuchung". Buchungen
zwischen
Bestandskonten nennt man "Neutralbuchungen".
Bestandskonten sammeln die Zahlen aus den Vorjahren. Deshalb muss man am Anfang eines neuen Jahres den
Endbetrag
aus dem Vorjahr als Anfangsbetrag eintragen. Erfolgskonten werden zu Beginn des neuen Jahres geleert.
Aktivkonten haben einen positiven Endbetrag auf der Passivseite (Haben). Bei Passivkonten zeigt ein Endbetrag auf der Passivseite einen Verlust an.Es gibt Aktiv- und Passivkonten. Bei Aktivkonten wird der positive Endbetrag auf der Passivseite (Haben) verzeichnet. Bei Passivkonten zeigt ein Endbetrag auf der Passivseite einen Verlust an.
Ein Gewinn wird nur verzeichnet, wenn das Konto passiv abgeschlossen wird und der Endbetrag auf der Aktivseite ist.
Der Kontenplan
Beim Buchen passieren oft große Fehler. Deshalb haben Experten den Kontenplan gemacht. Ein Kontenplan ist
eine
Liste mit vielen Konten. Dieser Plan hilft, Fehler zu vermeiden.
Sie sollten nur die Konten in den Kontenplan schreiben, die Sie im aktuellen Jahr nutzen.
Es gibt viele verschiedene Kontenpläne auf dem Markt. Es gibt spezielle Pläne für Arztpraxen und Bauern.
Auch
gibt es spezielle Pläne für Vermieter. Weil es so viele verschiedene Konten gibt, haben alle Kontenpläne
eigene
Namen und Nummern.
Um Ihrem Steuerberater zu helfen, nutzen Sie den Standardkontenplan "SKR04". Dieser Plan wird in Deutschland
am
meisten verwendet.
Alle Kontenpläne haben sich im Laufe der Zeit entwickelt. Sie wurden nicht von Wirtschaftsexperten gemacht.
Deshalb sind die Pläne oft unübersichtlich.
Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
Am Ende eines Geschäftsjahres fertigen Sie im Rahmen der doppelten Buchführung zwei wichtige Dokumente an. Es
handelt sich um die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Bilanz.
Die GuV stellt alle Endbestände der Erfolgskonten übersichtlich dar. Auf der Aktivseite der Gewinn- und
Verlustrechnung listen Sie sämtliche Endsalden der aktiv beendeten Aktivkonten und passiv beendeten
Passivkonten
auf. Die Passivseite der GuV umfasst alle Endsalden der passiv beendeten Aktivkonten und aktiv beendeten
Passivkonten.
Wenn die Summe aller Endsalden auf der Aktivseite die Summe aller Endsalden auf der Passivseite übersteigt,
weisen Sie einen Jahresgewinn auf der Passivseite aus. Dann beenden Sie das Konto. Schreiben Sie einen
Jahresverlust auf der Aktivseite aus, wenn ein Überschuss auf der Passivseite besteht. Dieser Fall heißt,
dass
Sie die GuV passiv beenden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung spielt eine große Rolle bei der Erstellung der Bilanz. Das Endergebnis
dieses
Kontos buchen Sie zum Abschluss an Eigenkapital. Da das Eigenkapital ein Passivkonto ist, führt eine
Aktivbuchung zu einem Verlust. Eine Passivbuchung führt zum Gewinn.
Die Bilanz selbst ist auch ein Konto. In diesem Fall wird die linke Seite als Aktiva und die rechte Seite
als
Passiva bezeichnet. Links listen Sie sämtliche relevanten Aktivkonten auf. Die rechte Seite führt alle
bedeutenden Passivkonten.
Im Aktiva finden sich die Konten des Anlage- und des Umlaufvermögens. Die Passiva umfasst das Eigen- und
Fremdkapital. Die Bilanz veranschaulicht auf der rechten Seite, woher das Geld des Unternehmens stammt. Auf
der
linken Seite zeigt sie, wie Sie dieses verwenden.
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