In der Zeit vor oder nach der Hauptsaison kann es vorkommen, dass Sie spontan entscheiden, den Betrieb zu schließen.
Dies kann nötig sein, um vor der neuen Saison Renovierungen durchzuführen.
Auch wenn ein Storno aus vielen Gründen nötig sein könnte: Wir empfehlen immer,
an der bestätigten Reservierung festzuhalten.
Der Gast hat ein gesetzliches Recht auf die gebuchten Leistungen.
Trotzdem gibt es Wege, einen Unterkunftsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Hier sind einige Tipps dazu.
Inserieren Sie Ihre Ferienwohnung provisionsfrei auf Deutschland-Monteurzimmer.de.
Volle Kostenkontrolle. Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison.
Die Rechtslage (Einfach erklärt)
Wenn jemand ein Zimmer mietet und eine Bestätigung bekommt, haben beide einen verbindlichen Vertrag.
Das bedeutet, beide Seiten müssen sich an den Vertrag halten.
Man kann den Vertrag nicht einfach so beenden, ohne eine Strafe an den Vertragspartner zu zahlen.
Für den Vermieter ist das gut, weil der Mieter zahlen muss, auch wenn er nicht kommt.
Aber der Vermieter muss dem Mieter Geld bezahlen, wenn das Zimmer zum Beispiel nicht rechtzeitig fertig ist.
Muss der Mieter dadurch ein teureres Zimmer buchen, bekommt er die zusätzlichen Kosten vom Vermieter erstattet.
Es ist egal, wie viel Zeit zwischen der Absage und dem geplanten Aufenthalt liegt.
Ausnahmen sind nur außergewöhnliche Ereignisse wie Erdbeben, Überflutungen oder Blitzeinschläge.
Vertragsende in gegenseitigem Einvernehmen
Gesetze sorgen dafür, dass Verträge sicher sind. Man soll darauf vertrauen können, dass Verträge eingehalten werden.

Manchmal will man aber vorzeitig aus einem Vertrag raus. Dafür braucht es das Einverständnis von beiden Seiten. Das geht oft durch Verhandlung mit dem Vertragspartner.
Hier ist, was Sie tun können:
- Schreiben Sie eine E-Mail an Ihren Vertragspartner. Besser wäre Sie rufen ihn an. Erklären Sie, warum Sie den Vertrag beenden möchten.
- Bitten Sie um Verständnis. Sagen Sie, dass Sie den Vertrag erfüllen, wenn der andere darauf besteht.
- Machen Sie Vorschläge. Sie könnten zum Beispiel anbieten, eine gleichwertige Unterkunft zu finden und den Kontakt herzustellen.
- Wenn Sie durch die Vertragsauflösung viel Geld sparen, bieten Sie Ihrem Vertragspartner eine Entschädigung an.
- Entschuldigen Sie sich gleich für mögliche Unannehmlichkeiten. Sagen Sie, wie sehr Sie seine Hilfe schätzen würden.
Unterkunft erfolgreich im Internet an Berufsreisende und Feriengäste vermieten.
* Berechnung mit einem Preis von 25 € pro Nacht bei 5 Personen an 21 Tagen pro Monat.pro Monat *
Musteranschreiben zur Stornierung
Folgenden Text können Sie als Vorlage für ein Mailanschreiben an den Gast verwenden:
Sehr geehrte(r) Herr/Frau […],
Am [Datum] haben Sie einen Beherbergungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag gilt für den Zeitraum vom [Datum Anreisetag] bis zum [Datum Abreisetag]. Die Vereinbarung ist gültig und rechtsverbindlich. Wir bitten Sie jedoch um eine Vertragsauflösung im gegenseitigen Einvernehmen. Der Grund ist: [Begründung einfügen]. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns aus den Verpflichtungen dieses Vertrages entlassen.
Natürlich lassen wir Sie in diesem Fall nicht auf der Straße stehen. Wir besorgen gerne eine gleichwertige Unterkunft für Sie. Den Kontakt zwischen Ihnen und dem Vermieter stellen wir her. Als kleine Anerkennung bieten wir Ihnen einen einmaligen Betrag von [50 € oder andere Summe einfügen] als Wiedergutmachung an. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Lassen Sie uns wissen, ob Sie mit unserem Angebot einverstanden sind.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
[Name]
Wenn der Vertragspartner nicht zustimmt
Natürlich kann das vorkommen. Der Mieter besteht trotz Ihrer Bitte auf der Einhaltung des Vertrags. Alle denkbaren Alternativunterkünfte liegen zu weit von seiner aktuellen Baustelle entfernt. Oder er hält aus Prinzip an der Vereinbarung fest. Er muss Ihnen keine Gründe für seine Weigerung nennen.

Sie sollten nicht weiter intervenieren. Erfüllen Sie den Vertrag ohne Einschränkungen. Auch wenn dies zunächst wirtschaftliche Nachteile bedeutet. Geben Sie dem Gast trotzdem nicht das Gefühl, dass er Ihnen ungelegen kommt.
Auf lange Sicht werden Sie von dieser Zuverlässigkeit profitieren. Sie erarbeiten sich so den Ruf eines treuen Vertragspartners. Jeder kommt dann gerne regelmäßig ins Geschäft.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Buchung wurde durch Gast storniert - Was tun?
Viele Menschen mögen Monteurzimmer und Ferienwohnungen. Diese bieten günstige Übernachtungsmöglichkeiten.
Aber was tun, wenn ein Gast absagt und rechtliche Probleme entstehen?
Können Sie als Vermieter trotzdem Geld verlangen? Die kurze Antwort: Ja, das ist möglich.

Es ist aber wichtig zu wissen, dass es verschiedene Arten von Verträgen gibt. Diese behandeln Stornierungen unterschiedlich. Einige Gäste wollen vielleicht nicht komplett zahlen oder ihre Kosten senken.
Ein Blick in den Vertrag
Meistens gibt es einen Vertrag für die Buchungen. Das Gesetz sagt nicht genau, wie dieser Vertrag aussehen soll.
Aber es gibt Regeln, die besagen, dass Verträge eingehalten werden müssen.
Wenn jemand den Vertrag bricht, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Der Vermieter darf keine anderen Gäste aufnehmen,
weil das Zimmer reserviert war. Dadurch entsteht ihm ein finanzieller Schaden, den der Gast teilweise zahlen muss.

Ein Beherbergungsvertrag kann nicht storniert werden. Das bedeutet, man kann den Vertrag nicht einfach so beenden, zum Beispiel wegen privater oder beruflicher Gründe.
Beide Parteien, also der Vermieter und der Mieter, müssen sich einigen, wenn sie den Vertrag auflösen möchten.
Wenn der Mieter wegen höherer Gewalt oder Unglück in der Familie das Zimmer nicht nutzen kann, muss er trotzdem bezahlen. Es reicht, dass das Zimmer verbindlich reserviert wurde. Das bedeutet, dass ein Vorvertrag entstanden ist.
In den letzten Jahren vermieten Vermieter die Monteurzimmer oft mit zusätzlichen Leistungen. Sie bieten nicht nur das Zimmer an, sondern auch weitere Services, wie zum Beispiel Transportmittel.
Das wirft die Frage auf, ob dies nicht eher als Reisevertrag gilt. Deutsche Gerichte mussten dies oft entscheiden.
Überlegen Sie vor dem Vertrag, ob Sie einen Beherbergungs- oder Reisevertrag brauchen. Denken Sie auch an die gesetzlichen Folgen.
Der Reisevertrag gibt Informationen
Erst prüfen Sie, welche Arten von Verträgen bei der geplanten Vermietung wichtig sind. Dann schauen Sie, was diese Verträge über eine Stornierung durch den Reisenden sagen.
Wenn die Buchung Flug- und Fahrttickets, das Hotelzimmer, Verpflegung vor Ort und geführte Touren enthält, sind Reise-, Miet-,
Dienstleistungs- und Werkverträge wichtig. Der Reisevertrag ist aber am wichtigsten. Er sagt, was zu tun ist, wenn der Reisende die Reise absagt.

§ 651 i des Bürgerlichen Gesetzbuches erklärt die Stornierung
durch den Reisenden. Der Reisende darf die Reise absagen. Eine genaue Frist dafür wird nicht gegeben.
Es ist egal, ob der Reisende fünf Minuten nach der Buchung oder kurz vor der Abreise absagt. Man will hiermit berücksichtigen, dass es auch kurzfristig Gründe geben kann, die Reise nicht anzutreten. Das Gesetz erlaubt die Kündigung jederzeit, sogar nach der Abfahrt.
Laut dem gleichen Paragrafen können Sie vom Reisenden immer Schadenersatz verlangen, wenn er die Reise storniert. Dieser Schaden tritt durch die Kündigung auf.
Auch in diesem Punkt ist das Gesetz streng. Es gibt keine Ausnahmen. Die Pflicht zum Schadenersatz beginnt sofort mit der Stornierung der Reise. Der Betrag wird prozentual berechnet, je nachdem wie viele Tage vor Beginn der Reise die Stornierung erfolgt.
Rechnen Sie mit Beträgen zwischen 4 und 50 Prozent des Gesamtpreises.
Die Buchung ist noch nicht zugegangen
Verträge müssen meistens eingehalten werden. Besonders, wenn man kein Widerrufsrecht hat, wie oft bei Reiseverträgen.
Wer eine Reise bucht, sollte die Folgen kennen.
Man kann einfach von einer Reise zurücktreten. Aber der Vermieter darf immer Geld für seinen Verlust verlangen. Um das Risiko zu vermeiden,
kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Dann muss man die Kosten nicht selbst zahlen. Das ist fair für alle.

Eine andere Möglichkeit, keinen Schaden zahlen zu müssen, ist, den Widerruf zu machen, bevor der Reisevertrag ankommt. Mieter unterschreiben den Vertrag und senden ihn per Post an den Vermieter. Wenn sie aber vorher per Mail oder Telefon verbindlich stornieren, gibt es keinen Schaden.
Das geht nur in den ersten Stunden oder Tagen nach einer schriftlichen Buchung. So kann man eine Reise kündigen, ohne Ersatzansprüche zahlen zu müssen.
Mit einem starken Partner erfolgreich im Internet werben.

Wenn ein Gast seine Buchung stornieren möchte, sollten Sie die Stornierungsbedingungen, die im Mietvertrag festgelegt sind, beachten. Es ist wichtig, klare Richtlinien zu haben, um Missverständnisse zu vermeiden. Weitere Informationen zur Stornierung finden Sie hier: Buchung stornieren als Vermieter.
Die Fristen für die Stornierung von Buchungen können variieren, abhängig von Ihren individuellen Stornierungsbedingungen. Üblicherweise sollten Sie eine Frist im Voraus festlegen, um sowohl Ihnen als auch den Gästen Planungssicherheit zu geben. Details dazu finden Sie hier: Buchung stornieren als Vermieter.
Die Regelungen zur Anzahlung im Falle einer Stornierung sollten in Ihren Stornierungsbedingungen klar definiert sein. Je nach Ihrer Richtlinie kann die Anzahlung teilweise oder vollständig zurückerstattet werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Buchung stornieren als Vermieter.