Vermieten Sie derzeit ein Monteurzimmer oder ein Feriendomizil und möchten die Räumlichkeiten fortan selbst nutzen? Bei uns erfahren Sie alles Wissenswerte rund ums Thema Selbstnutzung von Immobilien.

Was ist Eigennutzung?
Die Selbstnutzung der Ferienwohnung des
Monteurzimmers hat zur Folge, dass Sie als Eigentümer die Immobilie für Ihren
wohnlichen Bedarf nutzen. Der Begriff sollte nicht mit dem Eigenbedarf verwechselt werden. Wenn Sie Eigenbedarf
geltend
machen, kündigen Sie Ihren Mietern, um die Räumlichkeiten zu bewohnen oder Verwandte darin wohnen zu lassen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Räumlichkeiten selbst nutzen, wenn Sie Eigenbedarf anmelden. Grundsätzlich
wird nicht
zwischen der Nutzung von Häusern und Wohnungen unterschieden.
Ebenso ist es unerheblich, ob Sie eine bestehende Immobilie
wie ein Monteurzimmer bewohnen möchten oder vorhaben,
eine Immobilie zur Selbstnutzung zu erwerben.

Gibt es Unterschiede bei Teilnutzung und Komplettnutzung?
Sie können Ihre Immobilie entweder ganz oder nur zum Teil nutzen. Möchten Sie einen Teil Ihrer Immobilie
beispielsweise gewerblich nutzen, fallen Förderungsbeträge weg. Im Umkehrschluss können Sie die Renovierung der
jeweilig teilgenutzten Räume von der Steuer absetzen.
Eine Komplettnutzung hat andere steuerliche Implikationen. Dieses Modell ermöglicht Ihnen einen Förderungsbetrag
von bis zu 75.000 Euro.

Muss ich bei der Steuer etwas beachten?
Es gibt verschiedene steuerliche Bedingungen für eigengenutzte und vermietete Immobilien. Wenn Sie Ihre
Immobilie
vermieten, profitieren Sie steuerlich davon.
So können Sie beispielsweise Renovierungsarbeiten und Sanierungen von der
Steuer absetzen. Die Arbeiten gelten dann als Werbungskosten.
Diese Steuerentlastungen fallen bei einer Selbstnutzung weg.
Es ist empfehlenswert, Arbeiten an der Immobilie erst durchzuführen, wenn Sie diese nicht mehr selbst nutzen. Umgekehrt können Sie die baulichen Maßnahmen auch in die Wege leiten, während sie die Immobilie noch vermieten.
Welche Vorteile bietet mir die Selbstnutzung?
Im Jahr 2006 wurde die Eigenheimzulage für Immobilienbesitzer in Deutschland abgeschafft. Dennoch hat es weiterhin Vorteile, wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen. Haben Sie beispielsweise bislang zur Miete gewohnt, entfallen die monatlichen Mietkosten.

Wenn die Immobilie noch nicht abgezahlt ist, sollten Sie die Höhe der Mietausgaben und die Höhe der verbleibenden
Kreditkosten vergleichen. Liegen diese unter den Mietkosten, lohnt es sich, in die Ferienimmobilie
einzuziehen.
Darüber hinaus stehen Ihnen eventuell Fördergelder zu, die für die Sanierung und Modernisierung Ihrer Immobilie
aufgewendet werden können. Je nachdem, erhalten Sie bis zu 75.000 Euro für Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Diese
sind
niedrig verzinst. Eventuell können Sie eine Zinsaussetzung erwirken.
Eine solche Förderung können Sie für fünf Jahre
beantragen.
Inserieren Sie Ihre Ferienwohnung provisionsfrei auf Deutschland-Monteurzimmer.de.
Volle Kostenkontrolle. Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison.
Welche Nachteile hat die Eigennutzung?
Die private Nutzung der Räumlichkeiten bedeutet einen Verlust an Mieteinnahmen. Dies ist nur ein Nachteil, wenn diese Ihre bisherigen Mietkosten übersteigen.
Seit 2006 gibt es einen Vorteil weniger. Konnten Immobilieneigentümer bis dato noch von einer Eigenheimzulage profitieren, existiert diese heutzutage nicht mehr.
Fazit
Die Nutzung der Immobilie für den eigenen Bedarf ist sowohl mit Vorteilen als auch mit Nachteilen verbunden.
Auf der einen Seite entfallen Mietkosten, die Sie leisten müssen. Außerdem besteht die Chance auf eine
Förderung.
Auf der anderen Seite verlieren Sie steuerliche Vorteile. Renovierungsmaßnahmen am Gebäude können bei
Selbstnutzung
nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.

Bevor Sie Ihre Immobilie selbst nutzen, sollten Sie die Vor- und Nachteile gegenüberstellen und anhand dessen entscheiden.
Weitere Ratgeber