Einfach erklärt: Der Endpreis bei der Preisangabe
für Ferienwohnung und Monteurzimmer richtig ausweisen

von Dennis Josef Meseg> | 11.10.2024 | 5 Minuten
Vermieter Informationen

Dieser Ratgeber behandelt den Endpreis von Monteurzimmern und Ferienwohnungen. Vermieter erfahren hier, wie sie ihre Preise klar und transparent ausweisen können. Ein transparenter Endpreis hilft Gästen, die Kosten besser zu verstehen. Dies schafft Vertrauen. Es fördert die Zufriedenheit. Wir erklären die rechtlichen Vorgaben. Außerdem geben wir praktische Tipps für die Umsetzung. So stellen Vermieter sicher, dass alle Informationen korrekt sind. Mit diesen Hinweisen gelingt es, einen fairen und klaren Preis für die Unterkunft zu kommunizieren.

Endpreise Monteurzimmer Ferienwohnung

Vermieten Sie freie Zimmer an Monteure oder Geschäftsreisende? Dann ist die richtige Preisangabe wichtig.

Steht in Ihrer Werbung oder auf der Rechnung ein falscher Endpreis für die Übernachtungen, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Achten Sie daher auf korrekte Preisangaben. Wie erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Vermietung von Unterkünften lohnt sich

Unterkunft erfolgreich im Internet an Berufsreisende und Feriengäste vermieten.

* Berechnung mit einem Preis von 25 € pro Nacht bei 5 Personen an 21 Tagen pro Monat.
Verdienen Sie 2.625 €
pro Monat *
Jetzt Unterkunft vermieten

Preise für die Zimmervermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen

Als Vermieter oder Betreiber von Monteurzimmern, Ferienwohnungen, Hotels oder Pensionen legen Sie selbst fest, wie viel die Zimmer kosten. Sie können die Preise für Ihre Zimmer oder Wohnungen frei gestalten.

Egal, ob Sie an Privatpersonen oder an Geschäftsreisende vermieten, Sie müssen immer den Endpreis pro Nacht angeben. Dies gilt für Ihre Website, Unterkunftsportale und die Rechnung.

Die Preisangabenverordnung (PAngVO) schreibt vor, dass keine Netto-Preise in der Werbung verwendet werden dürfen, damit die Preise vergleichbar bleiben.

Wenn Sie diese Regel nicht befolgen, verstoßen Sie gegen das Wettbewerbsrecht. Dies kann zu einer Abmahnung oder einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro führen. Das gilt auch für private Beherbergungsbetriebe wie Ferienwohnungen und Ferienhäuser.

Endpreis richtig ausweisen bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen

Verbraucherschützer und Konkurrenten können Sie abmahnen, wenn Sie gegen die Regeln verstoßen. So hat ein Gericht entschieden. Besonders Neulinge machen hierbei oft Fehler und bekommen eine Abmahnung wegen unehrlicher Werbung.

Vermeiden Sie Aussagen wie „ab der zweiten Monatshälfte kostet das Zimmer 10 Euro weniger“. Solche Sätze können falsch verstanden werden.

Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro.

Was ist der Endpreis und was ist darin enthalten?

Der Endpreis ist der Gesamtbetrag, den Ihre Gäste z.B. Handwerkern oder Firmen zahlen. Er umfasst alle Kosten für die Unterkunft. Die korrekte Angabe des Endpreises ist notwendig, damit Kunden verschiedene Angebote vergleichen können.

Der Endpreis enthält alle zusätzlichen Pauschalkosten. Auch die allgemeinen Betriebskosten der Unterkunft sind darin enthalten. Gäste können diese Kosten nicht senken oder ändern.

Zu den pauschalen Nebenkosten gehören Kosten für Strom, Heizung und Wasser. Auch die Grundreinigung und die Endreinigung können im Endpreis enthalten sein. Saubere Handtücher und Bettwäsche sind in der Regel ebenfalls dabei.

Endpreis richtig ausweisen bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen - Inhalt Endpreis

Zu Ihren im Endpreis enthaltenen Nebenkosten gehört auch die Grundreinigung der Unterkunft. Handwerker, die am Wochenende nach Hause fahren, putzen oft nicht selbst.

Viele Vermieter übernehmen das an Wochenenden. Wie oft Sie reinigen, legen Sie selbst fest. Der Vertrag bestimmt, wie oft die Reinigung erfolgt. Wenn der Gast darüber hinaus zusätzliche Reinigungen benötigt, können Sie diese selbstverständlich auch zusätzlich berechnen.

Der Endpreis muss auch die Kosten für Abwasser- und Müllentsorgung sowie Versicherungen und Verwaltungskosten der Unterkunft enthalten. Auch der Kauf von Möbeln, deren Abnutzung und Steuern müssen bereits einberechnet sein.

Endpreis richtig ausweisen bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen - Nebenkosten Heizung ablesen

Kosten für Berufshaftpflicht, Berufsverbände und Werbung sind ebenfalls schon enthalten. Das Gleiche gilt für Wartung, Gebäudesicherheit, Gebühren für Messgeräte und GEMA und Rundfunkgebühren.

Telefone im Zimmer, die beruflich Reisende nutzen, gelten als zusätzliche Dienstleistung. Diese können nach Verbrauch berechnet werden.

Ein Internetzugang sollte aber im Endpreis enthalten sein.

Was separat ausgewiesen werden darf

Einige Dinge sind nicht im Endpreis enthalten. Dazu gehören Kosten, die vom Verbrauch abhängen, und Zusatzleistungen (Wahlleistungen), die man extra buchen kann.

Zusatzleistungen sind extra Dienste, die man buchen kann, aber nicht muss. Sie haben wenig mit der normalen Vermietung zu tun. Diese Zusatzleistungen / Wahlleistungen können z.B. zusätzliche Reinigungen, Parkplätze, die Nutzung eines Grillplatzes oder Ähnliches sein.

Wenn es separate Zähler gibt, können die Kosten pro Gast, Zimmer oder Wohneinheit genau berechnet werden. Möchten Sie diese Methode bei Vermietung an Monteure nutzen? Schreiben Sie dann „Nebenkosten nach Verbrauch“ in die Werbung.

Endpreis richtig ausweisen bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen - Serviceleistungen Zusatzleistungen

Möchte der Vermieter, dass der Gast die Endreinigung selbst macht, muss er darüber informieren. Laut einem Gerichtsurteil muss klar gesagt werden, dass die Endreinigung nicht im Zimmerpreis ist.

Der Gast kann die Endreinigung auch gegen Aufpreis buchen. In der Preisinfo steht dann „Endreinigung kostet x € extra“.

Zusatzleistungen sollten extra aufgelistet werden. So weiß der Gast, welche Extras es gibt. Sie erscheinen dann auch als Zusatzkosten auf der Rechnung.

Frühstück kann ein Extra-Service ein, weil nicht viele Monteure diesen Service nutzen.

Endpreis richtig ausweisen bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen - Lunchpaket

Bei manchen Vermietern ist Frühstück im Endpreis bereits enthalten. Bucht der Gast "Monteurzimmer mit Frühstück“, muss er dafür zahlen, auch wenn er diesen Service nicht nutzt.

Frühstück anbieten ist also keine Pflicht. Viele Gäste wünschen es trotzdem.

Monteurunterkünfte haben oft eine kleine Küche oder auch eine Gemeinschaftsküche. Der Gast kann dort kochen und das Geschirr benutzen. Dies ist im Zimmerpreis bereits enthalten.

Gibt es keine Geschäfte in der Nähe oder hat der Gast keine Zeit zum Einkaufen? Manchmal bieten Vermieter auch einen kostenpflichtigen Einkaufservice an.

Möchte der Gast Seife oder Shampoo, sollte er den Vermieter vor Ort fragen. Wäscht der Gast selbst Wäsche und benutzt die Waschmaschine in der Unterkunft, steht dies auf der Rechnung.

Endpreis richtig ausweisen bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen - Shampoo und Seife Handwerker

Der Monteur oder Handwerker könnte sich bei Ihnen als Vermieter auch ein Fahrzeug leihen, wenn er vor Ort eines benötigt. Dies würde dann ebenfalls als Extra auf der Rechnung erscheinen.

Parkplatznutzung ist oft im Endpreis enthalten. Stehen Garagen zur Verfügung, kosten diese dann meistens etwas extra.

Möchte der Monteur z.B. sein Werkzeug sicher aufbewahren, können Sie abschließbare Schränke oder Lagerräume vermieten und zusätzlich berechnen.
Bieten Sie Ihre Ferienwohnung schon ab 5,53 € pro Monat an
Volle Kostenkontrolle
Provisionsfrei vermieten
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison

Kurtaxe und Bettensteuer bei der Vermietung von Unterkünften

Es gibt Unterschiede in der Kurtaxe und Bettensteuer. Touristen und Geschäftsreisende werden unterschiedlich behandelt.

Touristen und Monteure zahlen die Kurtaxe zusätzlich auf den Übernachtungspreis. Der Deutschen Tourismusverband (DTV) empfiehlt diese Vorgehensweise.

Endpreis richtig ausweisen bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen - Kurtaxe Bettensteuer Stadtverwaltung

In Urlaubsorten zahlen alle Erholungsgäste die Kurtaxe. Handwerker müssen die Kurtaxe nicht in jeder Stadt oder Kommune zahlen. In vielen Städten und Kommunen reicht ein Nachweis über den "zwingend" erforderlichen beruflichen Aufenthalt, um von der Kurtaxe befreit zu werden.

Seit einigen Jahren gibt es in einigen deutschen Städten zusätzlich die Bettensteuer. Diese Steuer betrifft vor allem große Städte wie München, Hamburg, Berlin und Köln.

Vermieter müssen die Bettensteuer in den betroffenen Städten immer abführen. Entweder der Vermieter bezahlt die Steuer selber oder legt sie auf die Gäste um.

Wenn Sie die Bettensteuer auf Ihre Gäste umlegen, müssen Sie den Endpreis entsprechend anpassen. Das OLG Köln hat dies am 14.03.2014 entschieden. Die Abgabe ist dann Teil des Gesamtpreises.

Für Handwerker und Monteure gibt es auch hier oft Ausnahmen. Meist reicht eine Arbeitgeber-Bescheinigung für die Befreiung von der Bettensteuer aus. Diese legt der Monteur dann dem Vermieter vor.

Wenn das Wort "zwingend" in der Bescheinigung fehlt, kann es manchmal Probleme geben. Schreiben Sie, dass die Übernachtungen beruflich zwingend erforderlich sind. Es ist ratsam, sich vorher bei der jeweiligen Stadt oder dem Vermieter zu erkundigen.

Abweichende Preisangaben verursachen Probleme

Geben Sie die Preise bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen genau an. Manche Vermieter verzichten aus Platzgründen auf Details im Internet. Sie nutzen Hinweise wie "Preise ab x €" oder "Preise auf Anfrage".

Endpreis richtig ausweisen bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen - Streit Mieter Vermieter

Um Probleme zu vermeiden, ergänzen Sie Anzeigen mit einer URL oder Telefonnummer. So kann der Monteur den Preis erfragen. "Preise von x bis y €" sind möglich, wenn Sie auf Ihre Webseite hinweisen. Alternativ können Sie die Kontaktdaten der Touristeninformation angeben.

Ein konkretes Angebot im Monteurzimmer-Portal muss umfassend sein. Beschreiben Sie alle Services und Zimmerpreise genau. Der Internet-Eintrag soll Nebenkosten wie Endreinigung und Bettwäsche enthalten. Weisen Sie auch auf gesetzliche Ausnahmen hin.

Unterkunft vermieten

Mit einem starken Partner erfolgreich im Internet werben.

Eintrag vermieten
Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
Waren diese Informationen hilfreich?
Startseite
Merkliste
Kundenkonto