Ferienwohnung anmelden
Was ist zu beachten?

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 3 Minuten
Vermieter Informationen

Wann muss ich eine Ferienwohnung anmelden?

Ob stilvolle Stadtwohnung oder romantisches Strandhäuschen: Wer seinen eigenen Wohnraum als Ferienhaus oder -wohnung vermieten möchte, muss mit einigem bürokratischem Aufwand rechnen.

Ferienwohnung bei Stadt oder Gemeinde anmelden

Oft muss für die Vermietung einer Ferienunterkunft ein eigenes Gewerbe angemeldet werden. Dementsprechend ist es unverzichtbar, sich vorher mit den Behörden in Verbindung zu setzen. Andernfalls kann später Ärger drohen.

Als grundsätzliche Faustregel gilt, dass ein Ferienobjekt beim Einwohnermeldeamt anzumelden ist. Je nach Örtlichkeit ist möglicherweise auch das Ordnungsamt zuständig.

Ihre Immobilie muss vor allem dann angemeldet werden, wenn in ihrem Wohnort die Kurtaxe von der Gemeindeverwaltung erhoben wird – und zwar unabhängig davon, wo Sie als Vermieter wohnhaft sind. Denn die Steuer bezieht sich auf kommunaler Ebene ausschließlich auf die Gäste.

Auch dann, wenn Sie in einer Großstadt mit Zweckentfremdungsverbot leben, bleibt Ihnen der Gang zur Gemeinde nicht erspart, da Sie für die Vermietung eines Ferienobjekts eine Sondergenehmigung brauchen.

Es kann aber auch vorkommen, dass die kurzfristige Vermietung an Feriengäste komplett untersagt ist – dann müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Gesuch abgelehnt wird. Da in vielen Städten und Gemeinden verschiedene Bestimmungen bestehen, sollten Sie sich auf jeden Fall bei den lokalen Behörden informieren, welche Genehmigungen vonnöten sind.

Vermietung von Ferienwohnungen lohnt sich

Ferienwohnung erfolgreich im Internet an Feriengäste vermieten.

* Entspricht den durchschnittlichen Kosten einer Ferienwohnung pro Woche bei voller Belegung.
Verdiene 1320 €
pro Woche *
Jetzt Vermieter werden

Die Anmeldung der FeWo als Zweitwohnsitz

Als Besitzer eines Ferienhauses sollten Sie daran denken, dass Sie die Immobilie beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen müssen.

Ferienwohnung bei Stadt oder Gemeinde anmelden - Einwohnermeldeamt

Ob Sie Ihr Ferienobjekt als Zweitwohnsitz registrieren lassen müssen, hängt in diesem Zusammenhang davon ab, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder ausschließlich vermieten möchten.

Wenn Sie das Ferienobjekt lediglich an Gäste vermieten möchten, zählt es nicht als sekundärer Wohnsitz. Sobald Sie aber hin und wieder Zeit in der betroffenen Wohnung verbringen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, das Objekt als Zweitwohnsitz zu registrieren.

In diesem Fall sind Sie dann auch dazu verpflichtet, die Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen.

Gewerbeanmeldung für Ferienwohnung erforderlich?

Die wichtigste und schwierigste Frage, die sich Immobilienbesitzern im Rahmen einer Vermietung an Feriengäste stellt, ist die Frage, ob eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss.

Hierbei gibt es verschiedene Meinungen: Je nach Lokalität geht es um die Dauer der Vermietungen, die Größe der Wohnung und die Anzahl der Betten. Oft ist die Aufforderung der Stadt, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, der Grund für die anschließende Überlegung, ob man aufgrund der Vermietung an Gäste ein Gewerbe anmelden muss.

Eine klare Antwort gibt es nicht – es kommt immer auf die Umstände an.

Im Zweifelsfall hilft nur die steuerliche oder juristische Beratung. In diesem Zusammenhang kommt es vor allem auf die eigene Argumentation an.

Die Gewerbesteuerpflicht entsteht ab einer jährlichen Grenze von mehr als 24.500 Euro. Liegt ein Gewerbeertrag in dieser Höhe vor, ist von einer Gewerbetätigkeit auszugehen. Die Frage danach, ob ein Gewerbe anzumelden ist, stellt sich also ohnehin lediglich für Einkünfte bis zu dieser Grenze – alles, was darüber hinausgeht, macht eine Gewerbeanmeldung ohnehin unverzichtbar.

Allerdings gibt es erst einmal keinen Grund zur Sorge: Immerhin beinhaltet die Pflicht zur Gewerbeanmeldung nur die Anzeige, dass einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgegangen wird. Weitere Verpflichtungen sind zunächst nicht damit verbunden.

Ferienwohnung bei Stadt oder Gemeinde anmelden - Gewerbe

Dass das Gewerbeamt das Finanzamt über Ihre Gewerbeanmeldung informiert, stellt erst einmal ebenfalls keine Zusatzbelastung dar – schließlich müssen Sie als Vermieter die Einkünfte aus der Immobilie ohnehin in der Einkommensteuererklärung angeben.

Im Einzelfall kommt es bei der Frage, ob ein Gewerbe anzumelden ist, daher auf die individuellen Umstände an, weshalb es hilfreich sein kann, juristischen Rat einzuholen.

Die Anmeldung als Gewerbe

Wird die eigene Immobilie nur gelegentlich an Freunde und Bekannte vermietet, ist eine Gewerbeanmeldung nicht nötig. Betreiben Sie die Vermietung allerdings mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, dann handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit wahrscheinlich um ein Gewerbe.

Beziehen Sie gar den überwiegenden Teil Ihrer Einkünfte aus der Vermietung, dann sieht es ganz danach aus, als würden Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen – Zeit, ein Gewerbe anzumelden.

Für die Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt zuständig. Hierbei kann eine Bearbeitungsgebühr zwischen 15 und 65 Euro anfallen.

Damit die Anmeldung vorgenommen werden kann, müssen Sie Ihren Personalausweis, das vollständig ausgefüllte Formular und Ihren Handelsregisterauszug mitbringen. Darüber hinaus können weitere Nachweise und Genehmigungen vonnöten sein.

Danach wird das Gewerbeamt Ihren Antrag prüfen – und Ihnen nach dessen Genehmigung einen Gewerbeschein ausstellen. Außerdem leitet es Ihre Angaben an das Finanzamt weiter, wo Sie Ihre Erträge aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung angeben müssen.

Eintrag vermieten
Ferienwohnung vermieten

Mit einem starken Partner erfolgreich im Internet werben.

Zusammenfassung zur Anmeldung der Ferienwohnung

Abschließend sei festgehalten, dass bei der Anmeldung eines Ferienhauses viele Regeln beachtet werden müssen. Das gilt nicht nur in den Bereichen Steuerpflicht und Wohnsitzanmeldung, sondern vor allem auch in der Frage, ob ein Gewerbe anzumelden ist.

Bei Ihrer zuständigen Touristenbehörde finden Sie nicht selten viele Kontaktdaten oder Informationen eines ortsansässigen Fachmanns, der Ihnen in all Ihren Fragen und Anliegen weiterhelfen kann.

Ferienwohnung bei Stadt oder Gemeinde anmelden - Touristenbehörde
  • Um Ihr Ferienobjekt korrekt zu vermieten, sollten Sie ein paar Handlungsempfehlungen unbedingt beachten. Zuerst empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer zugehörigen Behörde zu erkunden, wie eine gewerbliche von einer nichtgewerblichen Vermietung zu unterscheiden ist. Je nachdem, wie das amtliche Urteil ausfällt, melden Sie Ihre Vermietungsaktivität dann gewerblich an.
  • Sollten Sie weniger als 24.500 Euro pro Jahr einnehmen, so ist grundsätzlich keine Gewerbesteueranmeldung vonnöten. Bei weniger als 17.500 Euro jährlich muss nicht einmal Umsatzsteuer veranschlagt werden.
  • In einem zweiten Schritt empfehlen wir Ihnen den Gang zum Touristikamt: Dort können Sie erfragen, ob die Immobilie als Ferienobjekt genutzt werden darf. Zudem können Sie in Erfahrung bringen, ob Touristenabgaben anfallen.
  • Danach geht es an die tatsächliche Vermietung Ihrer Wohnung. Nachdem Sie das Objekt mit allen wichtigen Utensilien wie Handtüchern, Bettwäsche, Toilettenpapier und Co. ausgestattet haben, geht es an die eigentliche Vermarktung.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, so dass Sie hoffentlich bald Vorbereitungen für Ihre ersten Feriengäste treffen können.

Werde Vermieter von Ferienwohnungen
Provisionsfrei vermieten
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Registrieren, Eintrag erstellen und mit der Vermietung beginnen.
Vermieter werden

Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.

Jetzt Vermieter werden
Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
Startseite
Merkliste
Kundenkonto