Einfach erklärt: Ferienwohnung anmelden
Ferienwohnung anmelden leicht gemacht - So geht's stressfrei!

von Dennis Josef Meseg | 26.02.2025 | 4 Minuten Ferienwohnung bei Stadt oder Gemeinde anmelden

Vermieten Sie Ihre Ferienwohnung an Monteure? Dann müssen Sie das bei Ihrer Gemeinde anmelden. Welche Unterlagen Sie dafür brauchen und welche Vorschriften es gibt, erfahren Sie dort. Manchmal müssen Sie auch etwas umbauen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um alles, damit es keine Probleme gibt.

Vermieter Informationen

Wann muss ich eine Ferienwohnung anmelden?

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung vermieten möchten, müssen Sie oft ein Gewerbe anmelden. Sprechen Sie vorher mit den Behörden. So vermeiden Sie Probleme.

  • Melden Sie Ihre Ferienwohnung immer beim Einwohnermeldeamt an.
    Manchmal ist auch das Ordnungsamt zuständig.
  • Es ist wichtig, wenn Sie eine Abgabe für den Aufenthalt zahlen müssen.
    Das gilt auch, wenn Sie woanders wohnen. Ihre Gäste müssen die Kurtaxe bezahlen.
  • In großen Städten mit speziellen Regeln brauchen Sie eine Genehmigung.
    Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, was erlaubt ist.
  • Manchmal ist kurzzeitiges Vermieten an Monteure und Feriengäste verboten.
    In solchen Fällen wird Ihre Anfrage wahrscheinlich abgelehnt. Da die Regeln überall unterschiedlich sind, fragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde nach, welche Genehmigungen Sie brauchen.
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So melden Sie Ihre Ferienwohnung an:

Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten möchten, gibt es einige Dinge, die Sie beachten müssen. Die Regeln können je nach Ort unterschiedlich sein. Hier sind die wichtigsten Schritte in einfacher Sprache:

1. Bei der Gemeinde nachfragen:

  • Gehen Sie zur Gemeindeverwaltung, zum Beispiel ins Einwohnermeldeamt oder Ordnungsamt. Hier bekommen Sie Informationen, welche Behörde zuständig ist und welche Dokumente Sie brauchen.
  • Fragen Sie nach den Regeln für Ferienwohnungen in Ihrer Gegend. In einigen Orten gibt es besondere Vorschriften oder Verbote.

2. Zweckentfremdungsverbot prüfen:

  • In vielen Städten gibt es Regeln, die verhindern sollen, dass Wohnungen nur für Feriengäste vermietet werden. Das nennt man "Zweckentfremdungsverbot".
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob es bei Ihnen solche Regeln gibt und ob Sie eine Ausnahmegenehmigung brauchen.

3. Möglicherweise als Beherbergungsbetrieb anmelden:

  • Vermieten Sie die Wohnung ausschließlich an Feriengäste? Dann könnte es sein, dass Sie die Wohnung bei der Gemeinde als "Beherbergungsbetrieb" anmelden müssen.
  • Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, was genau dafür nötig ist.

4. Eventuell ein Gewerbe anmelden:

  • Verdienen Sie mehr als 24.500 Euro im Jahr mit der Vermietung? Dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
  • Gehen Sie dafür zum Gewerbeamt und erkundigen Sie sich über Ihre Steuerpflichten.

5. Zweitwohnsitz anmelden, wenn Sie die Wohnung selbst nutzen:

  • Wenn Sie die Ferienwohnung auch selbst nutzen, müssen Sie sie möglicherweise als Zweitwohnsitz anmelden.
  • Dann müssen Sie auch eine Steuer bezahlen, die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer. Die Höhe dieser Steuer kann unterschiedlich sein, je nachdem, wo die Wohnung liegt.

6. Weitere wichtige Dinge beachten:

  • Beachten Sie Hygienevorschriften und andere Regeln, wie z.B. den Rundfunkbeitrag. Informieren Sie sich auch über mögliche Renovierungsauflagen.
  • Wenn Sie Umbauten an der Wohnung vorhaben, fragen Sie bei der Gemeinde, ob Sie dafür eine Genehmigung brauchen.

Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig! So können Sie alles richtig machen und Ihre Ferienwohnung ohne Probleme vermieten.

Gewerbeanmeldung für Ferienwohnung erforderlich?

Ob Sie Ihre Ferienwohnung als Gewerbe anmelden müssen, hängt von einigen Dingen ab:

Einnahmen:

Wenn Sie mehr als 24.500 Euro im Jahr durch Vermietung verdienen, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Nutzungsart:

Vermieten Sie nur manchmal und nutzen die Wohnung meistens selbst? Dann brauchen Sie oft keine Anmeldung.
Vermieten Sie regelmäßig, um damit Geld zu verdienen, müssen Sie wahrscheinlich ein Gewerbe anmelden.

Regionale Unterschiede:

Jede Stadt kann eigene Regeln für die Gewerbeanmeldung haben. Fragen Sie beim Gewerbeamt oder der Stadtverwaltung nach, was bei Ihnen gilt.

Gewinnerzielungsabsicht:

Vermieten Sie die Wohnung, um Gewinn zu machen und verlangen marktübliche Preise? Dann müssen Sie meist ein Gewerbe anmelden.

Zweifel?

Sind Sie unsicher? Fragen Sie einen Steuerberater oder Anwalt. Die Experten können Ihnen genau sagen, was Sie tun müssen. So vermeiden Sie Probleme und können Ihre Ferienwohnung ohne Sorgen vermieten.

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Welche Unterlagen brauche ich, um eine Ferienwohnung anzumelden?

Um eine Ferienwohnung anzumelden, benötigen Sie mehrere Dokumente. Diese Dokumente können unterschiedlich sein, je nachdem, was die Behörde verlangt.

Hier sind die wichtigsten Dokumente, die ich in der Regel brauche:


  • Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiger Ausweis zur Identifikation des Vermieters.

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular: Dieses Formular erhalten Sie in der Regel beim Einwohnermeldeamt oder auf der Website der Gemeinde.

  • Nachweis über die Eigentumsverhältnisse: Ein Grundbuchauszug oder ein Kaufvertrag, der belegt, dass Sie der Eigentümer der Ferienwohnung sind.

  • Genehmigungen und Nachweise: Falls erforderlich, Nachweise über die Einhaltung von Hygienevorschriften oder andere spezifische Genehmigungen, wie z.B. eine Sondergenehmigung bei einem Zweckentfremdungsverbot.

  • Gewerbeanmeldung (falls erforderlich): Wenn die Vermietung der Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt notwendig. Hierfür sind zusätzliche Unterlagen wie ein Handelsregisterauszug erforderlich, falls die Wohnung im Handelsregister eingetragen ist.

  • Anmeldung beim Finanzamt: Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt in der Regel automatisch, wenn ein Gewerbe angemeldet wird. Es kann jedoch sinnvoll sein, sich vorab über steuerliche Aspekte zu informieren.

  • Mögliche zusätzliche Unterlagen: Abhängig von der Gemeinde können weitere Dokumente erforderlich sein, wie z.B. eine Bestätigung der Eigentümergemeinschaft, wenn die Wohnung Teil eines Mehrfamilienhauses ist.

Es ist ratsam, sich vor der Anmeldung bei der zuständigen Behörde zu informieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen bereitgestellt werden.

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Welche Gebühren fallen bei der Anmeldung an?

Die Kosten für die Anmeldung einer Ferienwohnung können je nach Region und Art der Anmeldung variieren. Hier sind die wichtigsten Gebühren, die typischerweise anfallen:

  • Gewerbeanmeldung: Wenn die Vermietung als gewerblich eingestuft wird, müssen Vermieter ein Gewerbe anmelden. Die Gebühren dafür liegen in der Regel zwischen 15 und 65 Euro, abhängig von der Gemeinde und dem spezifischen Verfahren. Weitere Infos zur Gewerbeanmeldung und mehr finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema: Gewerbeanmeldung.
  • Rundfunkbeitrag: Für eine Ferienwohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Weitere Infos zu der Höhe des Beitrag und mehr finden Sie in unserem Ratgeber zum Rundfunkbeitrag.
  • Zweitwohnsitzsteuer: Wenn die Ferienwohnung als Zweitwohnsitz registriert wird, kann eine Zweitwohnsitzsteuer anfallen. Diese Steuer variiert stark je nach Gemeinde und kann zwischen 5% und 20% der Nettokaltmiete betragen.

Es ist ratsam, sich direkt bei den zuständigen Behörden über die genauen Gebühren und Anforderungen zu informieren, da diese je nach Standort unterschiedlich sein können.

Ferienwohnung anmelden leicht gemacht: Das Wichtigste in Kürze

Wer eine Ferienwohnung vermieten möchte, muss einiges beachten. Neben den Regeln zur Steuer und Wohnsitzanmeldung ist vor allem wichtig, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.

Hier die wichtigsten Schritte:

  1. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde: Dort erfahren Sie, ob Ihre Vermietung als gewerblich gilt und welche Regeln Sie beachten müssen. Oft finden Sie bei der Touristeninformation auch Kontakte zu Experten, die Ihnen weiterhelfen können.
  2. Gewerbeanmeldung: Liegen Ihre Mieteinnahmen über 24.500 Euro pro Jahr, müssen Sie in der Regel ein Gewerbe anmelden. Unter dieser Grenze ist das nicht unbedingt nötig. Sprechen Sie aber auf jeden Fall mit Ihrer Gemeinde, um sicherzugehen.
  3. Touristenabgaben: Fragen Sie beim Tourismusamt nach, ob für Ihre Ferienwohnung Touristenabgaben anfallen und welche Regeln für die Vermietung gelten.
  4. Ausstattung und Vermarktung: Statten Sie Ihre Ferienwohnung mit allem Nötigen aus (Handtücher, Bettwäsche etc.) und machen Sie sich an die Vermarktung.

Mit diesen Tipps sind Sie bestens vorbereitet und können bald Ihre ersten Gäste begrüßen!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, so dass Sie hoffentlich bald Vorbereitungen für Ihre ersten Feriengäste treffen können.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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