Für Vermieter von Monteurzimmern und
Ferienwohnungen kann darin eine Maßnahme
liegen, die Buchungszahlen
zu erhöhen. Je attraktiver Sie die Immobilie präsentieren, desto eher locken Sie Gäste
an. Es lohnt sich, nach dem Winter zu Wischmob sowie Eimer zu greifen und die Räumlichkeiten in
einen Zustand zu versetzen, den Mieter gerne vorfinden.
Unseren einfachen 5-Schritte-Plan finden
Sie hier.

Keine einmalige Maßnahme
Es versteht sich von selbst, dass jede Unterkunft, die Touristen, Geschäftsreisende und Monteure
beherbergen muss, dauerhaft einen sauberen Charakter aufweisen sollte. Eine Reinigung nehmen Sie nicht
einmal pro Jahr vor, sondern sie wird nach der Abreise jedes Gastes absolviert.
Insbesondere intime Wohnbereiche wie das Bad, die Toilette und das Schlafzimmer erfordern eine intensive
Säuberung.
Anderenfalls entsteht ein unhygienischer Eindruck der Immobilie. Ein solcher vergrault nicht alleine potenzielle Mieter, sondern löst auch juristische und gesundheitliche Folgen aus. Derartige Zustände sind dringend zu vermeiden – im Interesse aller Beteiligten.
Von solchen allgemeinen Reinigungsarbeiten unterscheidet sich der Frühjahrsputz.
Bei ihm geht es nicht nur darum, die Spuren der
Benutzung vorheriger Gäste zu beseitigen. Vielmehr
bringen Sie die Wohnung und das sie umgebende Haus in einen grundlegend sauberen Zustand.
Die Maßnahmen erfordern neben der Säuberung immer auch Handgriffe
der Sanierung. Etwa, wenn
Sie ein kleines Loch in der Wand schliessen, einen defekten Schrank auswechseln oder neues Geschirr
besorgen müssen. Schritte, die Sie nur selten durchführen. Die Sie – sobald sie auf dem
Plan stehen – mit aller Sorgfalt und einem hohen Aufwand an Zeit absolvieren.
Nach einem langen Winter präsentiert sich die Immobilie häufig in einem unschönen Zustand.
Die Gäste verbringen während der kalten Monate mehr Zeit in der Wohnung. Diese wird jedoch
seltener gelüftet. Etwaiger Zigarettenrauch
und der abgestandene Atem lassen sich noch nach Wochen
wahrnehmen.
Der Flur und die Räume werden häufiger mit nassen oder dreckigen Schuhen betreten. Der Teppich
und das Parkett wirken verunreinigt, fleckig, verlieren an Glanz und Farbe. Es zeigt sich: Mit einer
normalen Reinigung erzielen Sie sich hier keine Fortschritte mehr. Wenn Sie künftig hohe
Buchungszahlen erreichen möchten, führen Sie einen Frühjahrsputz durch.
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Mit Zeit, Arbeitskraft und Kosten verbunden
Ein Frühjahrsputz verschlingt ein hohes Maß an Zeit. Vom Entstauben bis zum Fensterputzen
fallen hierbei unterschiedliche Arbeiten an. Wenn Sie sich ihnen in aller Sorgfalt widmen, benötigen
Sie alleine für jedes Zimmer einen halben bis einen
ganzen Tag. Umso schwieriger wird das
Unterfangen, wenn Sie gleich mehrere Ferienwohnungen putzen müssen.
Wenn diese über dazugehörige Anbauten verfügen oder sich in einem verwalteten
Mehrparteienhaus befinden, erhöht sich die Arbeitsleistung drastisch. Hier benötigen Sie ein
Zeitpensum, das viele nicht besitzen – sie haben oft Wichtigeres zu erledigen.
Sinnvoll ist es, eine Reinigungskraft zu beauftragen. Sicherlich ist damit eine finanzielle Ausgabe
verbunden, doch wenn Sie professionelle Kräfte engagieren, sparen Sie erheblich an Zeit.
Aufeinander abgestimmte Arbeitskräfte verstehen sich nahezu ohne Kommandos, da jeder der
Beteiligten weiß, welche Maßnahmen wann zu ergreifen sind. Besonders in größeren
Immobilien lohnt es sich, nicht selbst zu Wassereimer und Wischmob zu greifen, sondern die Aufgaben zu
delegieren.
Sind Sie als Vermieter im Eigentum
der Ferienwohnung, nicht aber des umgebenden Hauses, können Sie
Reinigungstätigkeiten bei der Hausverwaltung oder bei der Eigentümergesellschaft erfragen und
kostengünstiger beanspruchen.

Wenn Sie über ein Mehrparteienhaus verfügen, in dem Sie unterschiedliche Wohnungen vermieten,
nutzen Sie am besten einen Hausmeisterservice. Dieser ist bemüht, alle Arbeiten der Wartung, der
Sanierung und der Reinigung zu erfüllen. Der Vorteil daran: Meist vergüten Sie sämtliche
Tätigkeiten pauschal. Der Frühjahrsputz löst somit keine weiteren Kosten aus.
Zumal ein umsichtiger Hausmeister ohnehin versucht, alle Verunreinigungen und Defekte so gering wie möglich
zu halten. Treten derartige Mängel
auf, werden sie im Regelfall sofort behoben. Darin liegt eine Möglichkeit,
die Immobilie für Gäste attraktiv zu gestalten und hohe Auslastungszahlen zu erreichen.
Die Ausgaben sind umlagefähig
Egal, ob Sie als Vermieter die Wohnung putzen oder ob Sie die Arbeit einem externen Dienstleister überlassen:
Stets fallen Kosten an. Zu denken sei an die zu verwendenden Hilfsmittel, ohne die eine Reinigung nur
schwerlich zu erreichen ist. Aber auch die Arbeitskräfte und die aufzuwendende Zeit müssen Sie
bezahlen.
Ganz zu schweigen von dem Teppich oder dem Schrank, den Sie reparieren oder ersetzen. Hier stellt sich
die Frage, wer die anfallenden Kosten zu tragen
hat. Lassen sich diese auf die Mieter umlegen?
In einem normalen Mietverhältnis gilt, dass Sie derartige Auslagen an alle Mieter übertragen können.
Der anteilige Aufschlag zur ohnehin zu tragenden Mietsumme
errechnet sich meist anhand der Grundfläche
der Wohnung.
Wer eine größere Immobilie bezieht, muss mit höheren Zuzahlungen rechnen – wer ein
kleines Zimmer bewohnt, wird bei dieser gesonderten Forderung entlastet.
Bei Ferienwohnungen, Monteurzimmern und
Unterkünften für Geschäftsreisende sind diese
Grundregeln kaum anwendbar. Nicht immer wissen Sie als Vermieter, mit welchen Auslastungszahlen Sie
rechnen dürfen – auf wie viele Mietverhältnisse Sie die Kosten der Frühjahrsreinigung
umlegen können.
Es kann Ihnen ebenso wenig zugemutet werden, die Ausgaben alleine zu tragen.
Als Vermieter entscheiden Sie, ob Sie die Pauschale als Sonderzahlung für jede Wohnung anbieten – oder ob Sie den Mietpreis an sich schon durch die anfallende Zusatzleistung der Reinigung erhöhen.
Hilfreich ist es, den Frühjahrsputz ebenso wie alle anfallenden Arbeiten der Wartung und Sanierung,
des Winterdienstes sowie der Instandhaltung pauschal über ein Jahr zusammenzufassen und diese auf
die zu erwartende Zahl der Buchungen
umzulegen.
Insofern können Sie eigenständig entscheiden, ob Sie die Pauschale als Sonderzahlung für
jede Wohnung anbieten – oder Sie den, anhand der Quadratmeterzahl und der Ausstattung eines
Zimmers zu errechnenden, Mietpreis an sich durch die anfallende Zusatzleistung der Reinigung erhöhen.
Beide Wege sind rechtlich zulässig und finden sich in der Praxis der Gastbetriebe. Als
Vermieter müssen
Sie nicht fürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Der erste Schritt: Entfernen, was entfernt werden kann
Nach allen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an den Frühjahrsputz geht es nun darum,
welche Maßnahmen Sie konkret ergreifen. Nicht jedem Vermieter ist bewusst, was da an Mühen
auf ihn zukommt. Oder welche Reihenfolge er einzuhalten hat.
Wenn Sie sich ungeschickt verhalten, begehen Sie oft vermeidbare Fehler.
Sie müssen Tätigkeiten
wiederholen, an eine Zeitersparnis ist kaum mehr zu denken.
Es lohnt sich, vorab einen Plan aller Arbeiten zu erstellen und sich früh für eine sinnvolle
Reihenfolge zu entscheiden.

Im ersten Schritt gilt es, aus der Wohnung zu entfernen, was Sie für den Frühjahrsputz dort
nicht benötigen. Heißt also, dass Sie das Bettzeug, das Geschirr, die Gardinen und sogar
Mobiliar in den Garten schaffen können. Was einer Reinigung bedarf, säubern Sie dort.
Die Vorhänge gehören ebenso wie das Bettzeug – auch solches, das über Monate nicht
benutzt wurde – in die Waschmaschine.
Das Waschen und Trocknen der Textilien nimmt die eine oder
andere Stunde in Anspruch und sollte zu einem frühen Zeitpunkt absolviert werden. Der weitere
Vorteil: Die Räumlichkeiten sind leerer, schwer zugängliche Stellen lassen sich erreichen.
Ebenso können Sie Teppiche, Läufer sowie kleinere Schuhschränke und dergleichen aus der
Wohnung entfernen und außerhalb säubern. Sie stören zunächst den Zugang zu allen Flächen
und Wänden, die zur Reinigung vorgesehen sind.
Zugegeben, solche Vorarbeiten verschlingen einiges an Kraft und Zeit. Dennoch fördern sie den
gesamten Ablauf. Zumal Sie bei der Betrachtung jedes Einrichtungsstückes erwägen, ob sich
dieses weiterhin in der Immobilie befinden soll. Beheben Sie kleinere Mängel – liegen größere
Schäden vor, wird aussortiert oder ersetzt.
Die Wohnung soll sich an jenes Klientel richten, dass Sie als Vermieter erreichen möchten.
Der zweite Schritt: Mängel beheben
Der Frühjahrsputz widmet sich nicht alleine der Sauberkeit in der Wohnung. Sie nutzen Ihn zugleich
dafür, Schäden aufzuspüren und zu beheben. Sind die in der Immobilie befindlichen Bücher
und Zeitungen, das Essgeschirr und die Pflanzen noch so ansehnlich, dass sie zum hübschen
Gesamtbild der Einrichtung beitragen – oder
wirken sie abgegriffen und unschön?
Im letztgenannten Falle ist die Trennung eine bessere Alternative. Insbesondere Gegenstände ohne
hohen wirtschaftlichen Wert lassen sich mühelos aussortieren oder ersetzen. Verbleiben sie in den Räumlichkeiten,
können sie dort unattraktiv wirken.

Gleiches gilt für die Schränke und das gesamte Mobiliar. Hier prüfen Sie, ob Fehler oder
offensichtliche Schäden vorliegen. Solche können nicht alleine die Funktion beeinträchtigen.
Herausbrechende Schranktüren sind geeignet, Personen zu verletzen. Von der Wand fallende Regale
gelten ebenso als gefährlich. Ein Risiko, das Sie als Vermieter sowohl im eigenen als auch im
fremden Interesse vermeiden müssen. Können
Sie die vorhandenen Mängel nicht reparieren
oder wäre der Aufwand zu hoch, tauschen Sie die Stücke aus.
Auch hier bleibt es dabei, dass Sie die anfallenden Kosten auf die Mieter umlegen können.
Wenngleich das bei großen Zukäufen eher langfristig über mehrere Jahre geschehen sollte.
Zugleich empfiehlt sich ein Blick auf Wände und Decken. Erkennen Sie hier kleine Löcher, die
von einem ehemals dort angebrachten Bild stammen? Ist die Farbe auf der Tapete fleckig und vergilbt?
In solchen Fällen lohnt es sich, den Frühjahrsputz sogleich mit einer kleinen Renovierung zu
verbinden. Vorhandene Löcher verschließen Sie innerhalb weniger Minuten. Der neue Anstrich für
eine Wand treibt weder Kosten noch Mühen erheblich in die Höhe.
Der Effekt solcher Maßnahmen lässt das Gesamtbild der Immobilie aber in neuem Glanz zurück.
Mit wenig Aufwand bieten Sie Ihren Gästen eine attraktive Wohnung an.
Der dritte Schritt: Es wird feucht
Haben Sie die Immobilie von allen bewegbaren Gegenständen befreit, kommen erstmals Wasser und Flüssigseife
zum Einsatz. Zunächst wischen Sie an den verbliebenen Schränken und sonstigen
Einrichtungsgegenständen Staub. Sparen Sie die oberen Kanten des Türrahmens, die Lamellen der
Heizung und ähnlich schwer zugängliche Stellen nicht aus.
Wenn Sie nahe an Wänden und Decken arbeiten, riskieren Sie, die Farbe mit dem nassen Lappen zu
verunreinigen oder offensichtliche Flecken auszulösen. Sorgfalt sollten Sie bei jeder Tätigkeit
anwenden, um lästige Nacharbeiten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Ebenso geht es an die Fenster. Die Glasscheiben putzen Sie außen und innen gründlich.
In einem
langen Winter bilden sich von beiden Seiten erhebliche Ablagerungen, die das einfallende Licht trüben.
Der Frühjahrsputz dient immer auch dazu, die Sonne in die Wohnung zu lassen.
Gleiches gilt für frische Luft. Während des Putzens und der sonstigen Arbeitsschritte sollten
die Fenster geöffnet sein, um gründlich zu lüften. Auf diese Weise beseitigen Sie nicht
alleine unangenehme Gerüche. Etwaige feuchte Stellen an Decken und Wänden trocknen, sodass
dort kein Schimmel entstehen kann.
Ein besonderes Augenmerk widmen Sie allen glatten und wasserfesten Flächen. Hierbei rücken
sowohl der Dielenboden im Wohnzimmer als auch die Fliesen in Bad und Küche in
den Fokus. Mit Flüssigseife,
Wasser und Schwamm rücken Sie hartnäckigen Flecken zu Leibe.
Zugleich achten Sie nach dem Putzen darauf, insbesondere den Sanitärbereich zu desinfizieren.
Steckt sich ein Mieter hier später aufgrund unhygienischer Zustände mit Krankheiten an, drohen
rechtliche Konsequenzen. Die reichen bis zum Entzug der Lizenz zum Vermieten.
Ein sorgfältiger Frühjahrsputz räumt solche Gefahren aus und hinterlässt die
Immobilie in einem angenehmen und wohnlichen Zustand für die Gäste.
Der vierte Schritt: Das Mobiliar ist an der Reihe
Sind alle Wände, Decken und Böden erstmalig gereinigt, behandeln Sie sämtliche in der Wohnung verbliebenen Einrichtungsgegenstände.
Meist rücken dabei der Herd, der Kühlschrank, die Kleiderschränke und die Sitzecke in den
Fokus.
Sind Küchengeräte noch vergleichsweise
einfach zu reinigen, können hochwertige Stuhlbezüge
oder das aus Leder gefertigte Sofa eine echte Herausforderung sein.
Hier ist nicht alleine entscheidend, dass Sie diese säubern. Dem „Wie?“ und dem „Womit?“
kommt eine tragende Rolle zu.

Grundsätzlich gilt, dass Sie solche Arbeiten einem Fachmann überlassen sollten. Wenn Sie teure
Stoffe oder das Leder mit einem falschen Reinigungsmittel behandeln, lösen Sie Flecken oder
ernsthafte Beschädigungen aus. Aggressive Chemikalien tragen vordergründig zur Säuberung
bei, können das Bezugsmaterial aber zugleich beschädigen oder es ruinieren.
Es lohnt sich, solche prekären Aufgaben lieber einem Dienstleister anzuvertrauen, der sich mit der
Materie auskennt. Auch damit sind weitere – und bei Profis hohe – Kosten verbunden. Wenn Sie
die Sitzecke komplett austauschen, müsste deutlich tiefer in die Tasche greifen. Wer sparen will,
kommt oftmals um sinnvolle Investitionen nicht herum.
Ähnliches gilt für die aus Holz gefertigten Möbel. Diese überdauern erst unbeschadet
viele Jahre, wenn Sie sie regelmäßig gegen alle äußeren Einflüsse schützen.
Ein im Abstand weniger Jahre vorgenommener Anstrich mit einer Lasur hilft, den Zustand des natürlichen
Rohstoffes zu bewahren. Nehmen Sie diese Maßnahme nicht oder zu selten vor, drohen
Mängel.
So kann sich der Bewohner einen Splitter einreißen oder erhebliche Verletzungen beim Zusammensturz
eines Schrankes erlangen. Neben der Sauberkeit und dem attraktiven Äußeren der Möbel
muss immer ihre Funktionsfähigkeit gesichert sein. Anderenfalls drohen rechtliche Ansprüche
gegen Sie als Vermieter, weil Sie es unterlassen haben, einen ordnungsgemäßen Zustand der
Einrichtung zu gewährleisten.
Der fünfte Schritt: Einräumen und Dekorieren

Es mag sein, dass durch die Arbeiten noch der eine oder andere Fleck auf dem Fußboden landet.
Dergleichen lässt sich mühelos beheben. Notfalls wischen Sie das Parkett noch einmal abschließend,
wobei dieser Aufwand in der Regel nicht mehr notwendig sein dürfte.
Es gilt, das zunächst aus dem Monteurzimmer geräumte Mobiliar zurückzuschaffen. Vorhänge
und Gardinen hängen Sie an ihren Platz, Geschirr und Bettzeug verstauen Sie in den Schränken.
Verlegen Sie die sorgsam ausgeklopften und gesaugten Teppiche. Sie sollten nun in farbenfrohem Glanz
erstrahlen.
Bei den Möbeln hinterfragen Sie, ob eine Neuausrichtung der Sitzecke sinnvoll wäre oder ob sich
der Fernseher künftig an einer anderen Wand befindet.
Vielleicht reduzieren Sie auf diese Weise den verbauten Platz. Oder Sie bessern das Zimmer durch einen
solchen Schritt optisch auf. Meist sind es
kleine Details, die über das Wohlbefinden des Bewohners in diesen Räumlichkeiten entscheiden.
Es lohnt, solche Maßnahmen nicht übereilt anzugehen, sondern sich Zeit zu nehmen.
Ein Aufwand, den viele Gäste zu schätzen wissen – und den Sie mit einem erneuten Bezug ihres Wunschzimmers gerne unterstützen.
Wer über Details spricht, kommt um einen Blick auf die Dekoration nicht herum.
Die Bücher im Regal, die Bilder an der Wand, die Accessoires in der Wohnung, die Pflanzen auf dem
Balkon – passt das alles zum Klientel, die Sie erreichen wollen? Falls die Antwort negativ ausfällt,
dekorieren Sie neu.
Zumal solche kleinen Gegenstände keine hohen Kosten auslösen, der mit ihnen verbundenen Effekt
aber zu einem wohnlichen Gefühl beiträgt. Befindet sich die Immobilie am Wasser, schmücken
Sie mit maritimen Muscheln und Gräsern. Nahe des Waldes bieten sich Tierhorn und Tannenzapfen zur
Zierde an.
Ein letzter Feinschliff, der den Frühjahrsputz optimal abrundet.