Gesetze, Verordnungen & Technische Regeln
am Arbeitsplatz

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 12 Minuten

Sicherheit ist lebenswichtig. Um Arbeitnehmern in Deutschland den bestmöglichen Schutz vor Gefahren zu ermöglichen, wurden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen verfasst.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln

Arbeitgeber sollten sich bestens über die Inhalte informieren, um Gefahrenquellen auszuschalten und für das Wohlergehen der Arbeitnehmer zu sorgen. Für die Ausführenden der Arbeit ist die Kenntnis der Schriften zum Schutz ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit im Arbeitsverhältnis von hoher Bedeutung.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Im Arbeitsschutzgesetz sind alle wichtigen Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Arbeitnehmer geregelt. Der besondere Schutz innerhalb des ArbSchG ist ein Teil des Arbeitsrechtes.

Zum Schutz des Menschen

Das Gesetz umfasst alle vorbeugenden Maßnahmen, die Menschen arbeitsbedingt schützen. Die Gefährdung kann psychisch, geistig, seelisch und sittlich begründet sein. Der Arbeitgeber muss alle schützenden Maßnahmen, die im Arbeitsschutzgesetz geregelt sind treffen.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln Schutz Menschen Handwerker Baustelle

Dazu gehört der gesundheitliche Arbeitsschutz. Er behandelt die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Der Arbeitgeber muss entsprechende Schutzbekleidung und Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Die Bekleidung muss der Norm entsprechenden und unter bestimmten Umständen TÜV-geprüft sein.

Schutz und Erhalt der Gesundheit

Das Arbeitsschutzgesetz bezieht sich des Weiteren auf den gesundheitlichen Schutz bei der Dauer der Arbeitszeit. Diese muss im Rahmen des Gesetzes liegen. Die vorgeschriebenen wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten dürfen nicht maßlos überschritten werden.

Das gilt auch bei Überstunden. Sie dürfen nur gemacht werden, wenn sie auf den geltenden Gesetzen basieren.

Ein besonderer Schutz bei der Arbeitszeitenregelung kommt werdenden Müttern, Kindern, Frauen und Jugendlichen zu. Ihre Arbeitszeiten regelt der soziale Arbeitsschutz.

Eine werdende Mutter kann sich Monate vor der Entbindung von ihrer geltenden Arbeitszeit befreien. Das bedeutet, dass sie nur noch wenige Stunden oder gar nicht mehr arbeiten muss. Trotzdem erhält sie den vollen Lohn oder entsprechende Lohnersatzleistungen.

Verstöße sind strafbar

In Deutschland obliegt das Arbeitsschutzgesetz der staatlichen Gewerbeaufsicht, den technischen Überwachungsvereinen und den Berufsgenossenschaften.

Die Verordnungen und Gesetze sind für Arbeitgeber bindend. Verstöße sind strafbar.

Alle Verordnungen und Gesetze innerhalb des ArbSchG sind für den Arbeitgeber bindend. Eventuelle Verstöße sind strafbar und werden mit Bußgeldern oder Strafmaßnahmen geahndet.

Alle Gesetze sind auch für den Arbeitnehmer bindend. Er ist verpflichtet alle bereitgestellten Schutzmittel und vorbeugenden Maßnahmen zu nutzen. Tut er das nicht, können gegen ihn Strafen verhängt werden.

Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)

Die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) regeln sich in Paragraph 18 des Arbeitsschutzgesetzes und in Anlehnung an die EU-Richtlinie 89/654/EWG. Sie beinhaltet den Schutz des Arbeitnehmers innerhalb seiner Arbeitsstätte.

Der Arbeitgeber ist in der Verantwortung

Basierend auf diesem Gesetz muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die in der Arbeitsstätte Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle verhindern. Dazu gehört eine ordnungsgemäße Beschaffenheit des Bodens um Stürze oder Transportunfälle zu vermeiden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Arbeiten mit Glas oder Wände, Einsätze und Türen aus Glas innerhalb der Betriebsstätte. Sie dürfen nicht splittern bzw. muss das Zersplittern bei Berührung verhindert werden.

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Lärm und Arbeitsklima

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsstättenrichtlinien liegt auf Lärm und Arbeitsklima. Betriebslärm sollte weitgehend verhindert werden.

Ist das nicht möglich, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen für den Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Dazu gehören Ohrstöpsel oder Kopfhörer. In Bezug auf das Arbeitsklima muss die Arbeitsstätte menschengerecht gestaltet sein. Das heißt, dass genügend Frischluft vorhanden sei muss und die Beleuchtungsverhältnisse nicht gesundheitsschädlich sind.

Zudem muss die Arbeitsstätte ohne größere Barrieren zugänglich sein. Das gewährleistet eine schnelle Evakuierung bei einer Gefahr.

Soziale Einrichtungen müssen vorhanden sein

Ein weiteres Augenmerk liegt auf den sozialen Einrichtungen. Hier ist der Arbeitgeber an Mindestauflagen gebunden.

Jeder Arbeitnehmer muss uneingeschränkt eine sanitäre Anlage nutzen können. Unter besonderen Umständen muss die Toilettenanlage nach Geschlechtern getrennt sein. Ferner muss ein Erholungsraum zur Verfügung stehen, damit Mitarbeiter hier Pausen verbringen und Mahlzeiten einnehmen können.

Zudem müssen Maßnahmen zur Ersten Hilfe getroffen werden. Dazu gehört das Vorhandensein eines Notfallkoffers und ein Flucht- und Notausgangsplan.

Besondere Auflagen für Behinderte

Für Behinderte gelten innerhalb der ASR gesonderte Auflagen. Behinderte Arbeitnehmer werden hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit besonders sensibel behandelt.

Um Maßnahmen zum Schutz von behinderten Arbeitnehmern im vollen Umfang durchzuführen, steht ein Ausschuss für Arbeitsstätten zur Beratung bereit. Er ermittelt je nach Schwere der Behinderung, welche vorbeugenden Richtlinien einzuhalten sind.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenrichtlinien sind innerhalb der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Sie behandelt alle Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten an der Arbeitsstätte.

Allerdings gilt sie nicht für mobile Arbeitsstätten, wie bei Arbeitsstätten im öffentlichen Verkehr, in der Seefahrt oder im Reisegewerbe.

Ferner kommt sie nicht zur Anwendung innerhalb der Land- und Forstwirtschaft, wenn der Arbeitsplatz im Freien liegt. Jede Art von Home-Office-Arbeitsplätzen findet in der Arbeitsstättenverordnung ebenfalls keinerlei Berücksichtigung.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln Arbeitsunfall

Die Arbeitsstättenverordnung gilt in ganz Deutschland

Der Umfang der Gesetze und Richtlinien innerhalb der ArbStättV ist umfangreich und amtlich anerkannt. Sie gelten uneingeschränkt in ganz Deutschland.

Ein Schwerpunkt der Verordnung liegt in der Vermeidung von Bränden. So müssen Arbeitgebers alle möglichen Maßnahmen zum Feuerschutz treffen. Dazu gehören Flucht- und Evakuierungspläne, ausreichende Anbringung von Feuermeldern und feuerlöschende Hilfsmittel. Der Arbeitnehmer ist seinerseits verpflichtet, sich an die bereitgestellten Maßnahmen zu halten und diese anzuwenden.

Schutz in gefährlichen Bereichen

Weiterhin wird der Schutz beim Betreten von gefährlichen Bereichen geregelt. Der Arbeitnehmer wird hier vor herabfallenden Gegenständen und vor Absturz geschützt.

Innerhalb dieser Schutzmaßnahme wird geregelt, dass der Arbeitnehmer einen Helm trägt oder gefährliche Bereiche nur bei ruhender Arbeit betritt. Der Schutz vor einem Absturz trifft Dachdecker oder Bauarbeiter. Sie müssen sich beim Betreten eines Daches durch Gurte sichern.

Nutzen sie bei der Arbeitsverrichtung ein Gerüst, muss es vor Inbetriebnahme auf den sachgemäßen Aufbau kontrolliert werden. Alle Gerüste müssen vor der Nutzung auf technische Sicherheit geprüft werden.

Schutz auf Verkehrswegen

Tore, Türen und Verkehrswege finden in der Arbeitsstättenverordnung Berücksichtigung. Verkehrswege müssen über bestimmte Hinweisschilder verfügen und dürfen nur unter bestimmten Auflagen genutzt werden.

Die Verkehrsführung und der Fußgängerbereich sind eindeutig ersichtlich. Tore und Türen mit automatischer Öffnung benötigen eine Warnleuchte. Unter bestimmten Bedingungen muss beim Öffnen und Schließen ein Signal ertönen. Bei herrschendem Publikumsverkehr sind die Schutzmaßnahmen noch höher.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz befasst sich mit der Bereitstellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Zu dieser Gruppe gehören Sicherheitsingenieure und Arbeits- und Betriebsmediziner. Sie unterstützen und beraten die Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Verhütung von Unfällen.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln Arbeitsschutz Maschinen

Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Die einzelnen Aspekte des Arbeitssicherheitsgesetz sind umfangreich und werden individuell auf einzelne Betriebe abgestimmt. So werden Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung aufgestellt, die nur auf einzelne Betriebsverhältnisse angewendet werden können. Arbeitsmediziner prüfen und analysieren die einzelnen Arbeitsbereiche eines Betriebes.

Auf der Basis der Ergebnisse entwickeln sie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Vorbeugungsmaßnahmen.

Zudem kümmern sie sich darum, vorhandene Vorbeugungsmaßnahmen zu intensivieren und weiter zu verbessern. Das ist der Fall, wenn sich innerbetriebliche Veränderungen ergeben. Das kann die Anschaffung einer neuen Maschine sein oder die Veränderung der Mitarbeiterzahlen.

Grundsätzlich verwirklicht das ASiG die höchstmögliche Optimierung beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung.

Alle Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte, die in diesem Bereich tätig sind müssen zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Qualifikationen mitbringen. Diese sind im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt.

Der behördliche Einfluss

Die zuständigen Behörden haben Einfluss auf das ASiG. Sie können Betriebe behördlich und gesetzlich zur Gesetzesumsetzung zwingen.

Diese Maßnahme kommt zur Anwendung, wenn Arbeitgeber ihre Pflichten in der Unfallverhütung und der Arbeitssicherheit nicht nachkommen. Es folgt zunächst eine behördliche Anordnung. Arbeitgeber und Betriebsrat werden zu einer Erörterung geladen. Auf Basis dieser Kommunikation setzt die Behörde eine Frist zur Umsetzung.

Generell sind Verstöße gegen das Arbeitssicherheitsgesetz strafbar. Diese Strafe greift, wenn trotz behördlicher Anordnung keine Sicherheitsmaßnahmen seitens des Arbeitgebers getroffen werden. Die Strafen werden mit Geldbußen bis zu 500,- Euro geahndet. Grob fahrlässige Ordnungswidrigkeiten ziehen Geldbußen von bis zu 25000,- Euro nach sich.

Baustellenverordnung (BaustellV)

Mit der Baustellenverordnung wird die Verordnung zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten des Baugewerbes bezeichnet. Sie ist eine Erweiterung des Arbeitssicherheitsgesetz und richtet sich an Personen, die auf Baustellen beschäftigt sind.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln Baustellenverordnung

Verstöße und Geltungsbereiche der Baustellenverordnung (BaustellV)

Die einzelnen Punkte der BaustellV beruhen auf der Ausführung und der Planung eines Bauvorhabens und regeln deren Koordinierung. Die in der Baustellenverordnung genannten Arbeitgeberpflichten sind bindend. Verstöße gegen die BaustellV sind einer Ordnungswidrigkeit gleichzusetzen und werden entsprechend bestraft.

In erster Linie soll die Baustellenverordnung die Sicherheit und den Arbeitsschutz auf Baustellen gewährleisten. Der Bauarbeiter steht hier im Mittelpunkt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet jeden Bauarbeiter vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu schützen. Das Gebiet und der Einzugsbereich einer Baustelle sind gesetzlich definiert.

Die Bezeichnung „Baustelle“ trifft zu, wenn auf dem Baustellengebiet bestimmte Bauvorhaben durchgeführt werden. Die Bauvorhaben definieren sich in der Errichtung, Veränderung und im Abriss von Gebäuden und baulichen Anlagen.

Erweiterte Maßnahmen für Großbaustellen

Für Großbaustellen gelten laut Baustellenverordnung weitreichendere Maßnahmen. Hier darf die Arbeit erst aufgenommen werden, wenn zuvor die zuständige Behörde informiert ist. Diese Übermittlung heißt Vorankündigung und muss bis spätestens zwei Wochen vor Eröffnung der Baustelle der zuständigen Behörde vorliegen.

Darin enthalten sind neben der Baustellenanschrift und den Namen der Bauherren der zuständige Sicherheitskoordinator und die Anzahl der Beschäftigten. Zusätzlich der Name und die Anschrift einer verantwortlichen dritten Person.

Bereitstellung von Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren

Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt auch die Bereitstellung von Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKos). Diese kommen zum Einsatz, wenn auf der Baustelle Beschäftigte unterschiedlicher Baufirmen tätig sind oder die Arbeiten als besonders gefährlich anzusehen sind.

Die Bereitstellung von Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren können von den Bauherren selber bestellt werden. Wichtig ist nur, dass alle Bauvorhaben aufeinander abgestimmt sind und der erforderliche Plan zur Sicherheit, zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz ausgearbeitet und umgesetzt wird.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

In der Betriebssicherheitsverordnung werden alle Anforderungen für den Personenschutz und die Sicherheit von Beschäftigten geregelt. Diese gelten für benötigte Arbeitsmittel und dienen dem Schutz dritter Personen, die sich im Gefahrenbereich aufhalten.

Sie beziehen sich ausschließlich auf Arbeiten an überwachungsbedürftigen Anlagen. Seit Januar 2015 kommt eine völlige neue Betriebssicherheitsverordnung zur Anwendung, die die Bundesregierung regelt und dessen Umsetzung auf EU-Recht basiert.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln Sicherheitskennzeichen

Unnötige Bürokratien vermeiden

Die Neuverordnung soll in erster Linie unnötige Bürokratien beseitigen und Doppelprüfungen und Doppelregelungen verhindern.

Erreicht werden soll, dass Arbeitgeber bestehende Gesetze leichter umsetzen und sich die Entwicklung besser auf mögliche Unfallszenarien ausrichtet.

Grundlage für die BetrSichV bildet eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Sie regelt, dass Anlagen und Arbeitsmittel nur in Betrieb genommen werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und der zuständigen Behörde vorliegt.

Diese Beurteilung muss vor der Erstinbetriebnahme dokumentiert und erstellt werden. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung kann grundsätzlich nur durch sachkundiges Fachpersonal erfolgen. Jede Art von betrieblichen Veränderungen, insbesondere an den zu überwachenden Anlagen, muss umgehend in die Gefährdungsbeurteilung einfließen und berücksichtigt werden.

Falls erforderlich, muss eine neue Beurteilung erstellt oder die vorhandene Beurteilung aktualisiert werden.

Pflichten des Arbeitgebers

Die Grundregeln der Betriebssicherheitsverordnung sind für alle Bereiche der Anlagen gleich. Allerdings ergeben sich Änderungen für Aufzugsanlagen und Druckanlagen.

Weitreichende Änderungen ergeben sich für Anlagen, die in explosionsgefährdeten Bereichen liegen. Diese beziehen sich in der Hauptsache auf den Arbeitsschutz.

Weitere wichtige Punkte der BetrSichV sind die Pflichten des Arbeitgebers und die Unterweisung der Belegschaft. Das bedeutet, dass alle in der Betriebssicherheitsverordnung geregelten Verordnungen für den Arbeitgeber bindend sind.

Verstöße sind grob fahrlässig, gefährden die Sicherheit von Arbeitern und sind strafbar. Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter zu unterweisen und auf alle Arten von Gefahren hinzuweisen.

Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Die Unfallverhütungsvorschriften sind eine Erweiterung und Konkretisierung von erlassenen Gesetzen und Verordnungen. Das Ziel der UVV liegt in der arbeitsbedingten Sicherheit und soll Gesundheitsgefährdungen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern oder deren Risiko minimieren.

Geregelt werden sämtliche Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Das sind grundlegende Maßnahmen zum Umgang mit Maschinen, Verhaltensweisen am Arbeitsplatz oder die Einhaltung technischer Verfahren.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln Unfallverhütungsvorschriften

Verantwortliche

Verantwortlich für die Unfallverhütungsvorschriften ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es genehmigt jede Verordnung nach genauer Prüfung. Bevor dem zuständigen Ministerium Verordnungen oder Veränderungen vorgelegt werden, finden explizierte Prüfungen statt.

Diese Prüfungen führen ausschließlich Fachgremien durch. Diese Fachgremien werden von der gesetzlichen Unfallversicherung zusammengestellt und beauftragt.

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze und Betriebsräte

In die Unfallverhütungsvorschriften fließen berufsgenossenschaftliche Grundsätze mit ein. Das gilt bei der Prüfung von technischen Hilfsmitteln und bei der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen.

Weitere Mitbestimmungsrechte gelten für Betriebsräte. Diese sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Die Rechte beziehen sich auf sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, wie die Vermeidung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

Die Mitbestimmung von Betriebsräten ist für Arbeitnehmer sehr wichtig. Der Arbeitgeber hat trotz gesetzlicher Bestimmung einige Spielräume, die nicht eindeutig gesetzlich geregelt sind. Hier wird gerne bei den Unfallverhütungsvorschriften gespart.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten eine unterschiedliche Auffassung hinsichtlich der Unfallverhütungsmaßnahmen. Betriebsräte kommen als Schlichter zum Einsatz und können eine entsprechende Umsetzung von Vorschriften verlangen.

Erfolgt immer noch keine eindeutige Auslegung, können Personalräte hinzugezogen werden. Auch sie haben in der Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten ein Mitbestimmungsrecht.

Ein Verstoß kann teuer werden

Sämtliche Überwachungen und Beratungen von Versicherten und Betrieben werden von der gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt. Sie alleine ist das Regelwerk zur Verhinderung von Unfällen und zur Prävention.

Alle vom Bundesministerium erlassenen Vorschriften sind für Unfallversicherungsträger, Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. Verstöße gegen die die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind strafbar. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung steht für den Schutz von Menschen und Umwelt. Sie soll vor Schädigungen schützen, die von Gefahrstoffen ausgeht.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln Gefahrstoffverordnung

Drei maßgebliche Regeln

Das Ziel der Gefahrstoffverordnung sind drei basierende Regelungen. Alle Gefahrenstoffe müssen genau eingestuft und definiert werden. Sie müssen gekennzeichnet und verpackt werden.

Die zweite Regel setzt sich mit dem Schutz für Arbeitnehmer auseinander, die bei ihrer Tätigkeit mit Gefahrstoffen in Berührung kommen.

Die letzte Regelung bezieht sich ausschließlich auf den Hersteller. Für ihn gelten Beschränkungen bei der Herstellung und Verwendung von Gefahrstoffen.

Chemikalien und Biostoffe

Die GefStffV ist an weitere Gesetze gebunden. Es fließen Teile des Chemikaliengesetzes und Teile der Biostoffverordnung mit ein. Beide beziehen sich auf die Verwendung von Biozid-Produkten und Biozid-Wirkstoffen. Weiterhin berücksichtigt die Gefahrstoffverordnung einige Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsgesetzes.

Diese kommen zum Tragen, wenn die Gefahrstoffe von Arbeitnehmern transportiert werden. Sie gilt auch, wenn Beschäftige mit dem Transportbereich der Gefahrstoffe in Berührung kommen oder in unmittelbarer Nähe eine Tätigkeit ausüben.

Die Gefahrstoffverordnung greift, wenn bei der Tätigkeit eine Gefahr für den Arbeitnehmer besteht. Das bedeutet, dass vom Umgang mit Gefahrstoffen eine Gefährdung der Gesundheit ausgeht. Die Gefahrstoffe müssen vom Gesetz her anerkannt und definiert sein. Gilt keine ausdrückliche Sonderbestimmung, sind biologische Arbeitsstoffe nach geltender Biostoffverordnung nicht als Gefahrstoffe anzuerkennen.

Die GefStffV gilt für Unternehmen und Betriebe. Sie findet bei privaten Haushalten keine Anwendung. Weitere Einschränkungen gelten für Unternehmen, dessen Zuständigkeit im Bundesberggesetz geregelt ist.

Was sind Gefahrstoffe?

Zu den Gefahrstoffen zählen alle Stoffe, die explosionsfähig sind. Ferner Stoffe, die während der Herstellung oder Verwendung weitere Gefahrstoffe freisetzen.

Zusätzlich werden Stoffe berücksichtigt, die eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern darstellen. Dazu zählen Stoffe, die das Erbgut verändern, krebserregend sind oder die Fruchtbarkeit gefährden.

Als Gefahrgutstoffe anzusehen sind auch Stoffe, die einem Arbeitsplatzgrenzwert unterliegen.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Alle Gefahrstoffe auf die sich die Gefahrstoffverordnung bezieht, sind definiert und regeln sich innerhalb der Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Diese Regelung analysiert sämtliche Gefahrstoffe, stuft diese ein, kennzeichnet sie und behandelt ihre Herstellung und Zubereitung.

Einstufung und Kennzeichnung für Gefahrstoffe (TRGS)

Wesentlich für die Technischen Regeln für Gefahrstoffe sind die genaue Einstufung und die Kennzeichnung, wenn diese Stoffe für eine Tätigkeit genutzt werden. Ein großes Augenmerk liegt hier auf die Gefährdungsbeurteilung.

Sie stellt einen ordnungsgemäßen Umgang sicher und kann Verhütungsmaßnahmen auf den Weg bringen. Behandelt werden in der Beurteilung die Gefährdung für den Mitarbeiter, die durch Hautkontakt entsteht. Darüber hinaus wird analysiert, welche Folgen für die Atemwege einhergehen. Daraus lassen sich erfolgreich Schutzmaßnahmen erarbeitet.

Ferner setzt sich die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) mit Stoffen auseinander, die verwertet werden und trotzdem gesundheitsgefährdend sein könnten. Beispielsweise Blei.

Lagerung und Transport von Gefahrstoffen

Neben der Tätigkeit mit Gefahrstoffen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe die Lagerung und der Transport von Stoffen geregelt.

Die Lagerung erfolgt in der Regel in ortsbeweglichen Behältern. Es darf beim Transport und der Lagerung von Gefahrstoffen keine Gefahr für die Gesundheit ausgehen. Ein weiterer Schwerpunkt der TRGS basiert auf asbesthaltige Stoffe.

iese können bei der Herstellung von Stoffen entstehen oder verarbeitet werden. Asbest wird oft freigesetzt bei Sanierung von Gebäuden, bei Instandhaltungsarbeiten und Abbrucharbeiten. Auch hier gelten besondere Vorschriften zum Schutz von Bauarbeitern und bei der Entsorgung von asbesthaltigen Stoffen und Materialien.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe kommen zum Tragen beim Arbeiten in kontaminierten Zonen, bei Tätigkeiten innerhalb der Schädlingsbekämpfung und bei der Freisetzung von Holzstaub, bei Arbeiten mit Teer und verschiedenen Pyrolyseprodukten und bei Tätigkeiten bei denen der Arbeitnehmer mit Dieselabgasen in Berührung kommt.

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz trat Mitte 2012 außer Kraft. Es wurde durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz ersetzt.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallgesetz

Zum Schutz der Ressourcen

Die Hauptaufgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Schutzförderung der natürlichen Ressourcen.

Das bedeutet, dass bei der Entstehung und bei Beseitigung von Abfällen die Umwelt und der Mensch geschützt werden. Gleichzeitig greift das Kreislaufwirtschaftsgesetz bei der Vermeidung von Abfällen und gilt für alle anderen Maßnahmen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz kommt nicht zum Tragen bei Abfällen aus der Lebensmittelindustrie, der Futtermittelindustrie und bei Tabak- und Kosmetikerzeugnissen. Es findet auch keine Anwendung im Tiergesundheitsgesetz, im Pflanzenschutzgesetz, im Atomgesetz und im Milch- und Margarinegesetz.

Wie wird Abfall definiert?

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz erklärt den Begriff „Abfall“ völlig neu. Bevor ein Stoff überhaupt als Abfall bezeichnet werden darf, wird er über das Verwertungsverfahren geprüft.

Grundsätzlich wird die Frage gestellt, ob der Stoff sich noch für bestimmte Zwecke verwerten lässt. Ist eine Verwertung möglich, wird geklärt, ob es überhaupt einen Markt für die Art der Verwertung gibt. Die Verwertung von Abfallstoffen ist teuer und aufwendig. Sie lohnt nur, wenn eine Nachfrage besteht und sich das recycelte Produkt vermarkten lässt.

Bevor der Verwertungsprozess gestartet werden kann, müssen bestimmte rechtliche und technische Vorschriften erfüllt sein. Oberste Priorität hat die Unschädlichkeit bei der Verwertung und der späteren Verwendung.

Die fünf Säulen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz stützt sich auf fünf Säulen, die in Rangfolgen unterteilt werden.

An erster Stelle steht die Vermeidung von Abfällen. Ist diese nicht möglich, sollten die Stoffe zur Wiederverwertung vorbereitet und im weiteren Verlauf recycelt werden. Ist kein Recycling möglich, wird der Stoff auf energetische Verwertung hin geprüft.

An letzter Stelle der fünf Säulen steht die Abfallbeseitigung. Sie tritt in Kraft, wenn die vorherigen Säulen nicht zum Tragen kommen und der Stoff in keiner Weise wiederverwendet werden kann.

Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen werden vom Bundesministerium für Verkehr herausgegeben und sind verbindlich. Die Urfassung stammt von 1995 und wird ständig erweitert und überarbeitet.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Flüssiger Verkehrsverlauf mit hoher Sicherheit

Die Grundgedanken der RSA setzen sich mit dem Verkehrsfluss an Baustellen auseinander. Die Bauarbeiter sollen höchstmöglich geschützt werden. Gleichzeitig sollen Autofahrer einen flüssigen Verkehrsverlauf vorfinden.

Erarbeitet wurden die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen von Verkehrsspezialisten. Bevor eine Straßenbaustelle aufgebaut wird, müssen die Regelpläne der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen beachtet werden.

Die Regelpläne sind in unterschiedliche Geltungsbereiche eingeteilt. Zu diesen Geltungsbereichen gehören innerörtliche Straßenbaustellen, Baustellen an Landstraßen und Baustellen an Autobahnen.

Die Unterschiede beziehen sich auf die Nutzung von zugelassenen Verkehrsschildern, Verkehrseinrichtungen und notwendiger Baustelleneinrichtungen.

Generell finden die Richtlinien Anwendung, wenn Straßen und Verkehrsflächen im Zuge von Bauarbeiten gesperrt werden.

Die Wartung und Kontrolle an Straßenbaustellen

Straßenbaustellen sind als Unfallbrennpunkte bekannt. Um eine höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten, schreiben die RSA besondere Regeln für die Wartung und Kontrolle von Straßenbaustellen vor. So werden die zu nutzenden Baustellengeräte, Absicherungen und Straßenausstattungsmaterialien vorgegeben.

Diese müssen von einer besonderen Qualität sein, da ihre Funktion hundertprozentig gewährleistet sein muss. Das gilt bei Warnleuchten. Neben der Qualität muss die Wartung sichergestellt werden. Nur so lassen sich Unfälle vermeiden.

Die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) empfiehlt den Einsatz von qualifiziertem Personal. Es ist in der Bereitstellung, Wartung und Sicherung von Straßenbaustellen geschult.

Die Anerkennung der RSA beginnt mit der Auftragserteilung zu Arbeiten an Straßen. Bei der Angebotsabgabe reicht das Bauunternehmen den sogenannten Arbeitsstellensicherungsplan ein.

Mit dem Arbeitsstellensicherungsplan sollen bei Auftragserteilung mögliche Konflikte verhindert werden. Diese entstehen, wenn eine Baustelle trotz der Vorgaben nicht ordnungsgemäß abgesichert wurde. Der Arbeitsstellensicherungsplan wird auch bei Haftungsfragen hinzugezogen.

Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)

Die Rechtsgrundlage für die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen bildet die Verkehrssicherung nach StVO und RSA 95. Im eigentlichen Sinn sind die MVAS eine Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Grundlagen der (MVAS)

Die MVAS wurde 1999 eingeführt. Damals verbreitete das Bundesministerium für Verkehr die MVAS in Form eines Rundschreibens. Bei der MVAS handelt es sich um einen Erlass.

Dieser Erlass tritt bei der Angebotsabgabe in Kraft. Bewirbt sich ein Straßenbauunternehmen auf eine Ausschreibung oder gibt ein Angebot ab, regelt die MVAS vorab die Sicherung. Das bedeutet, dass das Bauunternehmen mit der Gebotsabgabe nachweisen muss, dass geschultes Personal und eine Qualifikation für die Sicherungsarbeiten vorhanden ist.

Bei fehlenden oder lückenhaften Nachweisen, kann das Bauunternehmen von der Angebotsabgabe ausgeschlossen werden.

Welche Nachweise werden anerkannt?

In den Rahmenbedingungen (MVAS) sind die erforderlichen Nachweise genau definiert. Der Umfang der erforderlichen Sicherheitskenntnisse und der zeitliche Mindestrahmen sind genau festgelegt. Demnach wird laut MVAS eine Schulungsverpflichtung festgesetzt.

Das bedeutet, dass die Mitarbeiter zur Verkehrssicherung besonders geschult sein müssen. Allerdings handelt es sich bei dieser Schulungsverpflichtung nicht um ein geltendes Gesetz. Die Schulungsverpflichtung ist als Schulungsempfehlung anzusehen. Bei fehlender Schulung kommt es nicht zu einer Bestrafung, es wird keine Ordnungswidrigkeit begangen und kein Bußgeld verhängt.

Allerdings kann das Bauunternehmen von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, wenn für die Schulungsmaßnahmen der Nachweis fehlt.

Die Schulungsmaßnahmen der MVAS

Die Schulungsmaßnahmen richten sich an alle Verantwortlichen der Verkehrssicherung, gemäß RSA. Dazu gehören Poliere, Vorarbeiter, Bauleiter oder Schachtmeister.

Die Schulung ist unabhängig von den Zeiten der Sicherungsarbeiten. Sie gilt für die gesamte Dauer von Sicherungsarbeiten an Straßenbaustellen.

Es ist unabhängig, ob es sich um eine Tages- oder Jahresbaustelle handelt. Allerdings sind die Seminare innerhalb der Schulung in verschiedene Bereiche unterteilt, die sich nach dem Einsatzort richten.

Es gibt ein Seminar für innerörtliche Baustellen und Landstraßen und ein Seminar für Autobahnen und alle Straßen. Ein weiteres Seminar innerhalb der MVAS richtet sich an die zuständigen Mitarbeiter der auftragsvergebenden Behörde.

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)

Die Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen regeln die Baumaßnahmen innerhalb des Bundesfernstraßenbereiches. Sie sind ein Teil der RSA und gelten als vorgeschrieben.

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen

Was schreiben die ZTV-SA 97 vor?

Die ZTV-SA 97 bilden die Grundlage bei der Auftragserteilung. Das bedeutet, dass jedes Bauunternehmen, welches ein Angebot einreicht, über die technischen Grundlagen der ZTV-SA 97 verfügen muss. Nur so kann überhaupt eine Auftragserteilung für die Arbeiten auf und an Bundesfernstraßen stattfinden.

Das Bundesministerium für Verkehr sieht zudem eine Erweiterung der ZTV-SA 97 vor, die sich auf andere Straßen und Verkehrsflächen bezieht. Das heißt, dass bei der Angebotsabgabe ein Arbeitsstellensicherungsplan mit abzugeben ist. Dadurch werden eventuell auftretende Haftungsfragen schneller gelöst.

Die Richtlinien der ZTV-SA 97

Die ZTV-SA 97 ist nicht automatisch verbindlich. Eine Verbindlichkeit tritt nur in Kraft, wenn die ZTV-SA 97 als Bestandteil eines Vertrages anzusehen ist.

Die Richtlinien sind im eigentlichen Sinn die technischen Ausführungsvorschriften. Sie befassen sich mit dem Einsatz von Bauzäunen oder Behelfsbrücken. Die ZTV-SA 97 bieten die Planungsgrundlagen und Richtlinien für alle Baustellenanlagen im Straßenbereich.

Dazu zählen Fußverkehrsanlagen oder Regeln für nichtöffentliche Wege. Die Richtlinien der ZTV-SA 97 sind ein fester Bestandteil der Baustellenabsicherung und allen Unfallverhütungsvorschriften innerhalb von Straßenbaustellen. Sie beziehen sich auch auf den Schutz der Straßenbauarbeiter und der Verkehrsteilnehmer.

Geregelt werden mit der ZTV-SA 97 die Baustellenkoordination und die Ausbildung des Personals, welches zur Verkehrssicherung eingesetzt wird. Darüber hinaus schreiben die Richtlinien der ZTV-SA 97 die Qualität aller Elemente vor, die innerhalb der Verkehrssicherung zum Einsatz kommen.

Es gibt innerhalb der ZTV-SA 97 Maßnahmen und Regelvorschläge für die Verkehrsführung und die Umgehung von Baustellen. Diese spielen aber eine untergeordnete Rolle.

Externe Informationsquellen zu diesem Thema:

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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