Einfach erklärt: Die Gewerbeanmeldung
Schritt für Schritt zum erfolgreichen Start – Was Sie bei der Gewerbeanmeldung als Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern beachten müssen

von Dennis Josef Meseg | 24.04.2025 | 6 Minuten Gewerbeanmeldung

Sie möchten Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung vermieten und fragen sich, ob dafür eine Gewerbeanmeldung notwendig ist? Viele Vermieter sind unsicher, ob ihre Tätigkeit als privat oder gewerblich gilt – und welche steuerlichen Folgen das mit sich bringt. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wann eine Anmeldung beim Gewerbeamt Pflicht ist, welche Unterlagen Sie brauchen, welche Rechtsform sinnvoll ist – und was Sie bei Steuern, Versicherung und Buchhaltung beachten müssen.
Ob Kleinunternehmer oder professioneller Vermieter: Mit diesem Artikel vermeiden Sie typische Fehler und starten rechtssicher in die Vermietung. Mit praktischen Beispielen, Checklisten und Tipps zur optimalen Vorbereitung.

Vermieter Informationen

Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen als Gewerbe anmelden

Wenn Sie Zimmer professionell vermieten, haben Sie das ganze Jahr über Gäste. Leere Zimmer kosten Geld. Das gilt nicht nur für Hotels und Pensionen. Sind Sie unsicher, ob Sie als Vermieter von Handwerkerzimmern oder Ferienwohnungen ein Gewerbe anmelden müssen? Oft verlangt dies die Stadtverwaltung. Aber wann?

Es ist nicht immer klar, ob eine Gewerbeanmeldung nötig ist. Das hängt von Ihren eigenen Umständen ab.
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Ein Gewerbe hat bestimmte Eigenschaften


  • Gewinnerzielungsabsicht: Absicht, Gewinne zu erzielen
  • Erkennung der Tätigkeit nach Außen für Dritte
  • Dauerhaftigkeit der Tätigkeit: keine einmalige oder gelegentliche Vermietung
  • Selbstständige Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet

Das Gewerbeamt informiert dann das Finanzamt über Ihre Anmeldung. Das ist kein Nachteil für Sie. Einkünfte aus Vermietung müssen Sie sowieso in der Steuererklärung angeben.

Fest steht: Sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Abgrenzung: Gewerbliche vs. private Vermietung

Die Vermietung gilt als gewerblich, wenn sie dauerhaft, mit Gewinnerzielungsabsicht und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Kriterien hierfür sind beispielsweise die regelmäßige Vermietung an wechselnde Gäste, das Anbieten von Zusatzleistungen wie Reinigung oder Frühstück sowie eine professionelle Vermarktung der Unterkunft. Bei einer rein gelegentlichen Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht kann es sich hingegen um eine private Vermietung handeln.

Die Vermietung einer Unterkunft für Monteure: Ist das private Vermögensverwaltung?

Laut § 14 der Abgabenordnung (AO) ist es keine gewerbliche Tätigkeit. Private Vermögensverwaltung bedeutet, dass jemand sein Eigentum nutzt, um es zu vermieten oder zu verpachten.

Ein gewerbliches Unternehmen gibt es laut Abgabenordnung, wenn jemand selbstständig und dauerhaft arbeitet und dadurch wirtschaftliche Vorteile hat. Diese Vorteile müssen größer sein als bei normaler Vermögensverwaltung.

Das Gesetz sagt nicht genau, wo die Grenze liegt. Um zu bestimmen, ob es sich um private Vermögensverwaltung oder gewerbliche Tätigkeit handelt, kommt es auf die genauen Umstände an. Diese müssen im Einzelfall geprüft werden.

TIPP: Im Zweifelsfall empfehlen wir jedem Vermieter eine steuerliche oder juristische Beratung, um Zweifel und Unsicherheiten auszuschließen.
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Wenn Sie Umsatzsteuer zahlen müssen, sollten Sie die Umsatzsteuer separat in Ihren Rechnungen angeben. Das hilft Ihnen später, die Vorsteuer beim Finanzamt zurückzubekommen. Die Anmeldung Ihrer Monteurzimmer-Vermietung als Gewerbe kostet zwischen 10 und 60 Euro. Der Preis hängt von Ihrer Stadt oder Kommune ab. Sie bezahlen diesen Betrag nur einmal.

Für die Anmeldung füllen Sie einen Antrag aus und bringen ihn zusammen mit Ihrem gültigen Personalausweis zum Amt. Wenn Sie aus dem Ausland kommen, brauchen Sie einen gültigen Reisepass, eine Meldebescheinigung und eine Aufenthaltsgenehmigung.

Ein Mitarbeiter des Amts überprüft dann alle Ihre Unterlagen und Ausweise. Danach bezahlen Sie die Gebühr und bekommen Ihren Gewerbeschein.

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Was Sie bei der gewerblichen Vermietung an Monteure beachten sollten

Wenn Sie ein Zimmer in Ihrem Haus nur ab und zu und für kurze Zeit vermieten, sind Sie ein Privat-Vermieter. Sie bieten keine Extras wie Frühstück oder Zimmerreinigung an. Auch eine Gemeinschaftsküche gibt es nicht. Ihre Mieteinnahmen müssen Sie in der Steuererklärung angeben, aber Sie müssen sich nicht zusätzlich beim Gewerbeamt anmelden.

Wenn Sie Wohnungen regelmäßig an Monteure vermieten und dabei Geld verdienen wollen, brauchen Sie einen Gewerbeschein. Sie müssen das beim Gewerbeamt melden, sonst droht eine Strafe von bis zu 1.000 Euro.

Zu den Dienstleistungen, die Ihre Vermietungen gewerblich machen können, gehören Bettwäsche, Getränke und der Zugang zu Gemeinschaftsräumen. Aber nur, wenn Sie die Kosten dafür gesondert berechnen und diese nicht bereits im Übernachtungspreis enthalten sind.

Auch wenn andere Firmen diese Extras für Sie anbieten, zählt das als Gewerbe. Vermieten Sie nur ein Zimmer an Monteure in einem Haus mit mehreren ähnlich genutzten Räumen, ist das auch gewerbliche Vermietung.

In einigen Gemeinden besteht eine Meldepflicht, wenn Wohnraum zweckentfremdet wird – etwa durch die Vermietung an Monteure oder Feriengäste. Dabei gilt: Einzelzimmer müssen eine Mindestgröße von 8m², Doppelzimmer von mindestens 12m² aufweisen. Zudem sind gewerbliche Vermieter verpflichtet, alle geltenden Brandschutzvorgaben einzuhalten.


Gewerbeanmeldung Existenzgründung

Fakten, die für Sie interessant sind

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

Muss ich mein Monteurzimmer auch als Privatperson anmelden?

Ja, auch Privatpersonen müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen, wenn die Vermietung regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.

Kann ich mehrere Monteurzimmer unter einem Gewerbe anmelden?

Ja, mehrere Zimmer oder Objekte können unter einem Gewerbe zusammengefasst werden, sofern sie zur gleichen gewerblichen Tätigkeit gehören.

Was passiert, wenn ich ohne Gewerbeanmeldung vermiete?

Eine nicht angemeldete Vermietung kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Es drohen Bußgelder und steuerliche Nachzahlungen.

Gibt es eine Bagatellgrenze für die Gewerbeanmeldung?

Nein, eine Bagatellgrenze existiert nicht. Bereits eine einzelne regelmäßige Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht kann zur Gewerbeanmeldung verpflichten.

Muss ich mein Vermietungsgewerbe auch beim Finanzamt melden?

Ja, nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt. Sie erhalten dann einen steuerlichen Erfassungsbogen zur Einordnung Ihrer Tätigkeit.

Welche Rechtsform eignet sich für die gewerbliche Vermietung?

Für Einzelpersonen reicht meist ein Einzelunternehmen. Bei mehreren Beteiligten kann eine GbR sinnvoll sein. Eine GmbH bietet mehr Haftungsschutz, ist aber aufwendiger.

Brauche ich eine spezielle Versicherung für gewerbliche Vermietung?

Ja, eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Auch eine Inhalts- oder Gebäudeversicherung mit gewerblicher Nutzung sollte geprüft werden.

Muss ich für die Vermietung ein separates Konto führen?

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Ein separates Konto erleichtert die Buchhaltung und die steuerliche Abrechnung erheblich.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

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