Die Anmeldung eines Gewerbes für Vermieter von Monteurzimmern und anderen Unterkünften ist wichtig. Die Anmeldung eines Gewerbes sorgt für rechtliche und steuerliche Klarheit. Der Ratgeber erklärt, wann und wie du dich anmelden musst. Dazu gehören Informationen zu den Kosten und den nötigen Papieren. Dieser Ratgeber erklärt steuerliche Vorteile, wie die Regelung für Kleinunternehmer.
Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen als Gewerbe anmelden
Wenn Sie Zimmer professionell vermieten, haben Sie das ganze Jahr über Gäste.
Leere Zimmer kosten Geld. Das gilt nicht nur für Hotels und Pensionen. Sind Sie unsicher, ob Sie als Vermieter von Handwerkerzimmern oder Ferienwohnungen
ein Gewerbe anmelden müssen? Oft verlangt dies die Stadtverwaltung. Aber wann?
Es ist nicht immer klar, ob eine Gewerbeanmeldung nötig ist. Das hängt von Ihren eigenen Umständen ab.
Für Einnahmen bis 24.500€ pro Jahr kann man überlegen, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Bei höheren Einnahmen müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Sie müssen Gewerbesteuer zahlen und haben eine gewerbliche Tätigkeit.
In Ihrer Einkommenssteuererklärung müssen Sie dann auch das Formular für Gewerbetreibende ausfüllen.
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Ein Gewerbe hat bestimmte Eigenschaften:
- Gewinnerzielungsabsicht: Absicht, Gewinne zu erzielen
- Erkennung der Tätigkeit nach Außen für Dritte
- Dauerhaftigkeit der Tätigkeit: keine einmalige oder gelegentliche Vermietung
- Selbstständige Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet
Eine Anmeldung für ein Gewerbe ist nicht so schlimm, wie Sie denken. Diese Anmeldung zeigt nur,
dass Sie durch die Vermietung einer Unterkunft Geld verdienen. Es gibt erst mal keine weiteren Pflichten.
Das Gewerbeamt informiert dann das Finanzamt über Ihre Anmeldung.
Das ist kein Nachteil für Sie. Einkünfte aus Vermietung müssen Sie sowieso in der Steuererklärung angeben.
Fest steht: Sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Die Vermietung einer Unterkunft für Monteure: Ist das private Vermögensverwaltung?
Laut § 14 der Abgabenordnung (AO)
ist es keine gewerbliche Tätigkeit. Private Vermögensverwaltung bedeutet, dass jemand sein Eigentum nutzt, um es
zu vermieten oder zu verpachten.
Ein gewerbliches Unternehmen gibt es laut Abgabenordnung, wenn jemand selbstständig und dauerhaft arbeitet
und dadurch wirtschaftliche Vorteile hat. Diese Vorteile müssen größer sein als bei normaler
Vermögensverwaltung.
Das Gesetz sagt nicht genau, wo die Grenze liegt. Um zu bestimmen, ob es sich um private Vermögensverwaltung
oder gewerbliche Tätigkeit handelt, kommt es auf die genauen Umstände an. Diese müssen im Einzelfall geprüft
werden.
TIPP: Im Zweifelsfall empfehlen wir jedem Vermieter eine steuerliche oder juristische Beratung, um Zweifel und Unsicherheiten auszuschließen.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Wenn Sie Umsatzsteuer zahlen müssen, sollten Sie die Umsatzsteuer separat in Ihren Rechnungen angeben.
Das hilft Ihnen später, die Vorsteuer beim Finanzamt zurückzubekommen.
Die Anmeldung Ihrer Monteurzimmer-Vermietung als Gewerbe kostet zwischen 10 und 60 Euro. Der Preis hängt von
Ihrer Stadt oder Kommune ab.
Sie bezahlen diesen Betrag nur einmal.
Für die Anmeldung füllen Sie einen Antrag aus und bringen ihn zusammen mit Ihrem gültigen Personalausweis zum
Amt.
Wenn Sie aus dem Ausland kommen, brauchen Sie einen gültigen Reisepass, eine Meldebescheinigung und eine
Aufenthaltsgenehmigung.
Ein Mitarbeiter des Amts überprüft dann alle Ihre Unterlagen und Ausweise. Danach bezahlen Sie die Gebühr und
bekommen Ihren Gewerbeschein.
Erzielen Sie Umsätze von weniger als 22.000 Euro jährlich, profitieren Sie von der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung. Sie haben weniger Verwaltungsaufwand. Sie weisen die Umsatzsteuer auf Ihren ausgestellten Rechnungen nicht aus.
Wichtig: Die Grenze von 22.000 € bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Diese Grenze hat nichts mit der Einkommensgrenze von 24.500 € zu tun, die oben in diesem Ratgeber beschrieben wurde.
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Was Sie bei der gewerblichen Vermietung an Monteure beachten sollten
Wenn Sie ein Zimmer in Ihrem Haus nur ab und zu und für kurze Zeit vermieten, sind Sie ein Privat-Vermieter. Sie bieten keine Extras wie Frühstück oder Zimmerreinigung an.
Auch eine Gemeinschaftsküche gibt es nicht. Ihre Mieteinnahmen müssen Sie in der Steuererklärung angeben, aber Sie müssen sich nicht zusätzlich beim Gewerbeamt anmelden.
Wenn Sie Wohnungen regelmäßig an Monteure vermieten und dabei Geld verdienen wollen, brauchen Sie einen Gewerbeschein.
Sie müssen das beim Gewerbeamt melden, sonst droht eine Strafe von bis zu 1.000 Euro.
Zu den
Auch wenn andere Firmen diese Extras für Sie anbieten, zählt das als Gewerbe. Vermieten Sie nur ein Zimmer an Monteure in einem Haus mit mehreren ähnlich genutzten Räumen, ist das auch gewerbliche Vermietung.
In manchen Orten müssen Sie melden, wenn Sie den Wohnraum anders nutzen. Einzelzimmer müssen mindestens 8 m², Doppelzimmer mindestens 12 m² groß sein. Als gewerblicher Vermieter müssen Sie auch die Brandschutzregeln einhalten.
In großen Städten wie München, Berlin und Hamburg braucht jeder gewerbliche Vermieter zusätzlich eine Genehmigung. Ohne diese Genehmigung droht eine hohe Geldstrafe.
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Sie haben als Vermieter einen Freibetrag von 24.500 Euro. Liegen Ihre jährlichen Einnahmen über diesem Betrag? Dann sind Sie gewerbesteuerpflichtig. In diesem Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Ein Gewerbe müssen Sie beim Gewerbeamt anmelden.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein.
Das Gewerbeamt übermittelt dann Ihre Daten an das zuständige Finanzamt.