Auf einen Blick: Gewerbeanmeldung für Vermieter von Monteurzimmern
- Gewerbeanmeldung nötig? Ja, bei regelmäßiger, gewinnorientierter Vermietung.
- Zuständige Stelle: Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde.
- Erforderliche Unterlagen: Ausweis, ggf. Miet-/Eigentumsnachweis, Anmeldeformular.
- Kosten: Etwa 20–60€, abhängig von der Kommune.
- Steuerliche Folgen: Meldung beim Finanzamt, ggf. Umsatzsteuerpflicht.
- Rechtliche Pflichten: Meldepflicht, baurechtliche Vorgaben, evtl. Genehmigungen.
- Tipp: Beratung durch Steuerberater oder IHK lohnt sich.
Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen als Gewerbe anmelden
Wenn Sie Zimmer professionell vermieten, haben Sie das ganze Jahr über Gäste. Leere Zimmer kosten Geld. Das gilt nicht nur für Hotels und Pensionen. Sind Sie unsicher, ob Sie als Vermieter von Handwerkerzimmern oder Ferienwohnungen ein Gewerbe anmelden müssen? Oft verlangt dies die Stadtverwaltung. Aber wann?
Es ist nicht immer klar, ob eine Gewerbeanmeldung nötig ist. Das hängt von Ihren eigenen Umständen ab.
Für Einnahmen bis 24.500€ pro Jahr kann man überlegen, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Bei höheren Einnahmen müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Sie müssen Gewerbesteuer zahlen und haben eine gewerbliche Tätigkeit. In Ihrer Einkommenssteuererklärung müssen Sie dann auch das Formular für Gewerbetreibende ausfüllen.
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Ein Gewerbe hat bestimmte Eigenschaften
- Gewinnerzielungsabsicht: Absicht, Gewinne zu erzielen
- Erkennung der Tätigkeit nach Außen für Dritte
- Dauerhaftigkeit der Tätigkeit: keine einmalige oder gelegentliche Vermietung
- Selbstständige Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet
Eine Anmeldung für ein Gewerbe ist nicht so schlimm, wie Sie denken. Diese Anmeldung zeigt nur,
dass Sie durch die Vermietung einer Unterkunft Geld verdienen. Es gibt erst mal keine weiteren Pflichten.
Das Gewerbeamt informiert dann das Finanzamt über Ihre Anmeldung. Das ist kein Nachteil für Sie. Einkünfte aus Vermietung müssen Sie sowieso in der Steuererklärung angeben.
Fest steht: Sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Abgrenzung: Gewerbliche vs. private Vermietung
Die Vermietung gilt als gewerblich, wenn sie dauerhaft, mit Gewinnerzielungsabsicht und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Kriterien hierfür sind beispielsweise die regelmäßige Vermietung an wechselnde Gäste, das Anbieten von Zusatzleistungen wie Reinigung oder Frühstück sowie eine professionelle Vermarktung der Unterkunft. Bei einer rein gelegentlichen Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht kann es sich hingegen um eine private Vermietung handeln.
Die Vermietung einer Unterkunft für Monteure: Ist das private Vermögensverwaltung?
Laut § 14 der Abgabenordnung (AO)
ist es keine gewerbliche Tätigkeit. Private Vermögensverwaltung bedeutet, dass jemand sein Eigentum nutzt, um es
zu vermieten oder zu verpachten.
Ein gewerbliches Unternehmen gibt es laut Abgabenordnung, wenn jemand selbstständig und dauerhaft arbeitet
und dadurch wirtschaftliche Vorteile hat. Diese Vorteile müssen größer sein als bei normaler
Vermögensverwaltung.
Das Gesetz sagt nicht genau, wo die Grenze liegt. Um zu bestimmen, ob es sich um private Vermögensverwaltung
oder gewerbliche Tätigkeit handelt, kommt es auf die genauen Umstände an. Diese müssen im Einzelfall geprüft
werden.
TIPP: Im Zweifelsfall empfehlen wir jedem Vermieter eine steuerliche oder juristische Beratung, um Zweifel und Unsicherheiten auszuschließen.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Wenn Sie Umsatzsteuer zahlen müssen, sollten Sie die Umsatzsteuer separat in Ihren Rechnungen angeben.
Das hilft Ihnen später, die Vorsteuer beim Finanzamt zurückzubekommen.
Die Anmeldung Ihrer Monteurzimmer-Vermietung als Gewerbe kostet zwischen 10 und 60 Euro. Der Preis hängt von
Ihrer Stadt oder Kommune ab.
Sie bezahlen diesen Betrag nur einmal.
Für die Anmeldung füllen Sie einen Antrag aus und bringen ihn zusammen mit Ihrem gültigen Personalausweis zum
Amt.
Wenn Sie aus dem Ausland kommen, brauchen Sie einen gültigen Reisepass, eine Meldebescheinigung und eine
Aufenthaltsgenehmigung.
Ein Mitarbeiter des Amts überprüft dann alle Ihre Unterlagen und Ausweise. Danach bezahlen Sie die Gebühr und
bekommen Ihren Gewerbeschein.
Wichtig: Die Grenze von aktuell 25.000 Euro bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer. Sie hat nichts mit der Einkommensgrenze von 24.500 Euro zu tun, die weiter oben im Ratgeber beschrieben wurde.
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Was Sie bei der gewerblichen Vermietung an Monteure beachten sollten
Wenn Sie ein Zimmer in Ihrem Haus nur ab und zu und für kurze Zeit vermieten, sind Sie ein Privat-Vermieter. Sie bieten keine Extras wie Frühstück oder Zimmerreinigung an.
Auch eine Gemeinschaftsküche gibt es nicht. Ihre Mieteinnahmen müssen Sie in der Steuererklärung angeben, aber Sie müssen sich nicht zusätzlich beim Gewerbeamt anmelden.
Wenn Sie Wohnungen regelmäßig an Monteure vermieten und dabei Geld verdienen wollen, brauchen Sie einen Gewerbeschein.
Sie müssen das beim Gewerbeamt melden, sonst droht eine Strafe von bis zu 1.000 Euro.
Zu den
Auch wenn andere Firmen diese Extras für Sie anbieten, zählt das als Gewerbe. Vermieten Sie nur ein Zimmer an Monteure in einem Haus mit mehreren ähnlich genutzten Räumen, ist das auch gewerbliche Vermietung.
In einigen Gemeinden besteht eine Meldepflicht, wenn Wohnraum zweckentfremdet wird – etwa durch die Vermietung an Monteure oder Feriengäste. Dabei gilt: Einzelzimmer müssen eine Mindestgröße von 8m², Doppelzimmer von mindestens 12m² aufweisen. Zudem sind gewerbliche Vermieter verpflichtet, alle geltenden Brandschutzvorgaben einzuhalten.
Praxisbeispiel: Was bleibt vom Umsatz übrig?
Frau Schneider vermietet ganzjährig drei Monteurzimmer in Stadtnähe. Sie ist nicht Kleinunternehmerin und führt daher Umsatzsteuer ab. Die Zimmer sind zu 80% ausgelastet bei 30€ pro Nacht. Nachfolgend sehen Sie eine realistische Beispielrechnung:
Posten | Betrag (jährlich) |
---|---|
Bruttoumsatz (3 Zimmer × 30€ × 365 Tage × 80%) | 26.280€ |
- Umsatzsteuer (19%) | -4.198€ |
= Nettoumsatz | 22.082 |
- Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung, Internet) | -3.600€ |
- Reinigung & Wäsche (externe Dienstleister) | -1.800€ |
- Möblierung, Instandhaltung | -1.200€ |
- Werbung, Website, Buchungsplattformen | -1.000€ |
- Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Gebäude etc.) | -600€ |
- Steuerberater & Buchhaltung | -800€ |
= Gewinn vor Steuern | 13.082€ |
- Einkommensteuer (fiktiv 30%) | -3.925€ |
- Gewerbesteuer (geschätzt, Freibetrag bereits ausgeschöpft) | -400€ |
= Reingewinn (nach Steuern) | 8.757€ |

Fakten, die für Sie interessant sind
Steuerliche Pflichten nach der Gewerbeanmeldung
Nach der Anmeldung Ihres Gewerbes meldet sich das Finanzamt bei Ihnen mit einem steuerlichen Erfassungsbogen. Darin geben Sie u.a. an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) in Anspruch nehmen oder Umsatzsteuer abführen möchten.
- Einkommensteuer: Gewinne aus der Vermietung sind einkommensteuerpflichtig.
- Umsatzsteuer: Bei Einnahmen über 22.000€ im Vorjahr oder 50.000€ im laufenden Jahr fällt Umsatzsteuer an.
- Gewerbesteuer: Wird bei Gewinnen über 24.500€ jährlich fällig (nur bei Gewerbebetrieben, nicht bei reiner Vermögensverwaltung).
Aktuelle Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Demnach darf der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000€ nicht überschreiten, und der Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf voraussichtlich 100.000€ nicht übersteigen. Diese Anpassung bietet Vermietern von Monteurzimmern und Ferienwohnungen mehr Flexibilität bei der Umsatzsteuerbefreiung.
Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Kleinunternehmer und nicht buchführungspflichtige Vermieter können ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Die EÜR ist jährlich zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen und bietet eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung.
Achtung: Zweckentfremdungsverbot beachten
In einigen Städten Deutschlands, wie München, Berlin und Hamburg, gelten Zweckentfremdungsverbote, die die kurzfristige Vermietung von Wohnraum einschränken. Vermieter müssen sich daher vor der Aufnahme der Vermietungstätigkeit über die lokalen Regelungen informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen, um Bußgelder zu vermeiden.
Welche Rechtsform ist sinnvoll?
Die passende Rechtsform hängt davon ab, ob Sie alleine oder mit anderen vermieten und wie hoch Ihr Risiko ist.
Rechtsform | Geeignet für | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|---|
Einzelunternehmen | Einzelvermieter | Einfache Anmeldung, geringe Kosten | Volle persönliche Haftung |
GbR | Mehrere Vermieter | Unkompliziert, keine Kapitalbindung | Gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter |
GmbH | Professionelle Vermietung mit Risiko | Haftungsbeschränkt, seriöses Auftreten | Gründungskosten, Buchführungspflicht |
Fazit
Wenn Sie Monteurzimmer regelmäßig vermieten und dabei Einnahmen erzielen möchten, führt in der Regel kein Weg an der Gewerbeanmeldung vorbei.
Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig, um steuerliche und rechtliche Pflichten korrekt zu erfüllen.
Mit einer frühzeitigen Anmeldung und guter Vorbereitung vermeiden Sie Bußgelder und schaffen eine solide Basis für Ihre Vermietungstätigkeit.
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Häufig gestellte Fragen zu dem Thema
Ja, auch Privatpersonen müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen, wenn die Vermietung regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.
Ja, mehrere Zimmer oder Objekte können unter einem Gewerbe zusammengefasst werden, sofern sie zur gleichen gewerblichen Tätigkeit gehören.
Eine nicht angemeldete Vermietung kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Es drohen Bußgelder und steuerliche Nachzahlungen.
Nein, eine Bagatellgrenze existiert nicht. Bereits eine einzelne regelmäßige Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht kann zur Gewerbeanmeldung verpflichten.
Ja, nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt. Sie erhalten dann einen steuerlichen Erfassungsbogen zur Einordnung Ihrer Tätigkeit.
Für Einzelpersonen reicht meist ein Einzelunternehmen. Bei mehreren Beteiligten kann eine GbR sinnvoll sein. Eine GmbH bietet mehr Haftungsschutz, ist aber aufwendiger.
Ja, eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Auch eine Inhalts- oder Gebäudeversicherung mit gewerblicher Nutzung sollte geprüft werden.
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Ein separates Konto erleichtert die Buchhaltung und die steuerliche Abrechnung erheblich.
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