Auf einen Blick
Die Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen kann gewerblich sein, muss es
aber nicht.
Ob Sie Ihre Vermietungstätigkeit als Gewerbe anmelden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum
Beispiel:
Anzahl der Zimmer/Wohnungen: Je mehr Wohneinheiten Sie vermieten, desto eher ist die Vermietung
gewerblich.
Dauer der Vermietung: Eine kurzzeitige Vermietung an wechselnde Gäste deutet eher auf ein Gewerbe hin
als eine langfristige Vermietung.
Ausstattung und Leistungen: Bieten Sie zusätzliche Leistungen an, wie z.B. Reinigung, Frühstück oder
Wäscheservice, spricht dies für eine gewerbliche Vermietung.
Gewinnerzielungsabsicht: Auch wenn Sie nur wenige Zimmer vermieten, kann die Vermietung gewerblich
sein, wenn Sie damit dauerhaft Gewinne erzielen wollen.
Konsequenzen einer gewerblichen Vermietung:
Gewerbeanmeldung: Sie müssen ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen.
Umsatzsteuer: Möglicherweise müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Buchführungspflicht: Sie sind zur Buchführung verpflichtet.
Tipp: Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Vermietungstätigkeit gewerblich ist, sollten Sie sich von einem
Steuerberater oder der IHK beraten lassen.
Das Gewerberecht bei der gewerblichen Vermietung
Zuerst ist wichtig zu wissen, ob Ihre Vermietung ein gewerblicher Beherbergungsbetrieb ist. Oder dient die Vermietung nur der Verwaltung und dem Erhalt Ihres privaten Vermögens?
Bei einem gewerblichen Geschäft müssen Sie viele Gesetze befolgen. Zum Beispiel zu Steuern, Buchführung und das Nichtraucher-Gesetz. Es kann schwierig sein, den Überblick zu behalten. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
So wissen Sie schnell und einfach Bescheid.
Wenn Sie Ihre Immobilie nur zur Vermögensverwaltung vermieten, gelten andere Regeln. Es gibt auch Regeln, die für beide Vermietungsarten gelten.
Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Regeln für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen.
Checkliste: Wann ist eine Gewerbeanmeldung nötig?
- ✅ Sie vermieten regelmäßig oder dauerhaft
- ✅ Sie bieten mehr als eine Unterkunft an
- ✅ Sie möchten mit der Vermietung Gewinne erzielen
- ✅ Sie übernehmen Zusatzleistungen wie Reinigung, Wäsche oder Frühstück
- ✅ Die Unterkunft ist nicht Teil Ihres selbstgenutzten Wohnraums
- ✅ Sie werben aktiv oder betreiben eine eigene Website
- ✅ Die Tätigkeit ist auf Wiederholung und Dauer ausgelegt
Hinweis: Treffen mehrere Punkte zu, ist eine Gewerbeanmeldung wahrscheinlich erforderlich. Im Zweifel hilft das zuständige Gewerbeamt.
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Überblick über wichtige Regeln des Gewerberechts für die gewerbliche Vermietung - Praktisch zusammengefasst
Die Gewerbesteuer
Man muss Gewerbesteuer zahlen, wenn die Vermietung folgende Bedingungen erfüllt:
- Sie wird selbständig betrieben.
- Sie wird dauerhaft als Geschäftstätigkeit ausgeführt.
- Sie zielt darauf ab, Gewinn zu machen.
- Sie findet auf dem allgemeinen Markt statt.
- Sie geht über eine normale private Verwaltung von Besitz hinaus.
Ein Vermieter muss Gewerbesteuer zahlen, wenn er eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Grenze liegt bei 24.500 Euro Umsatz im Jahr. Der Gewerbesteuersatz der jeweiligen Städte und Kommunen kann zwischen 7% und 17% des Gewinns betragen.
Buchführungs- und Bilanzierungspflicht ab 2024
Seit 2024 gelten neue Grenzen für die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Wer als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft im Jahr mehr als 800.000 Euro Umsatz und mehr als 80.000 Euro Gewinn erzielt, muss Bücher führen und eine Bilanz erstellen. Vorher lag die Gewinn-Grenze bei 60.000 Euro. Wer unter diesen Schwellen bleibt, darf meist eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben. Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs gilt die Pflicht zur Bilanzierung unabhängig vom Umsatz oder Gewinn.
Die Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer)
Kurz vorab: In Deutschland gibt es keinen Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Man benutzt die Begriffe oft gleich.
Der offizielle Begriff in Deutschland ist Umsatzsteuer.
Mehrwertsteuer ist ein Umgangswort, das man aber auch oft auf Rechnungen und Quittungen sieht (Abkürzung: MwSt.).
Der Begriff "Mehrwertsteuer" zeigt aber das Prinzip: Firmen zahlen nur Steuer auf den Wert, den sie selbst hinzugefügt haben.
Die Steuer, die sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen (Vorsteuer), können sie vom Finanzamt zurückfordern.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Vermieter müssen in Deutschland grundsätzlich Umsatzsteuer berechnen – es sei denn, sie nutzen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Diese gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegt. In diesem Fall dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, müssen aber auch keine an das Finanzamt abführen. Wichtig: Die Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung treffen Sie bei der Gewerbeanmeldung oder beim Finanzamt. Ein späterer Wechsel ist nur eingeschränkt möglich.
Seit dem 1. Januar 2010 gibt es einen ermäßigten Steuersatz für Vermieter von 7%.
Der ermäßigte Steuersatz gilt für Hotels, Pensionen, Gästehäuser, Gästezimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und
Jugendherbergen.
Leistungen, die nicht direkt zur Vermietung gehören, haben diesen Steuersatz nicht.
Leistungen mit 7% Umsatzsteuer
- Übernachtung
- Stromanschluss
- Zimmer mit TV, Radio, Telefon und Safe
- Weckdienst
- Zimmerreinigung
- Bereitstellung von Hygieneartikeln, Schuhputz- und Nähzeug
- Nutzung des Schwimmbads
- Mitbringen von Tieren
- Schuhputzautomaten
Leistungen mit 19% Umsatzsteuer
- Verpflegung
- Minibar
- Nutzung von Internet, Telefon und (Pay)-TV
- Reinigen und Bügeln von Kleidung
- Wellnessangebote
- Sportangebote
- Eintrittskarten
- Freizeitangebote
- Parkgebühren
Wichtig: Diese zusätzlichen Leistungen müssen nur dann mit 19% berechnet werden, wenn sie nicht schon im Übernachtungspreis enthalten sind.
Umsatzsteuer-Vereinfachung bei Pauschalangeboten
Um es leichter zu machen, kann alles bei Pauschalangeboten zusammen mit 19% besteuert werden. Dies gilt für:
- Übernachtung
- Frühstück
- Nutzung von Kommunikationsnetzen
- Reinigen und Bügeln von Kleidung
- Schuhputzservice
- Transport von Bahnhof oder Flughafen zur Unterkunft
- Gepäcktransport außerhalb der Unterkunft
- Fitnessgeräte
- Parkplätze
Mietdauer von Wohn- und Schlafraum in der Kurzzeitvermietung
Das Mieten von Wohn- und Schlafraum für eine kurze Zeit wird gesetzlich geregelt. Normalerweise dauert diese Mietung weniger als 6 Monate.
Wann ist keine gaststättenrechtliche Erlaubnis notwendig?
Sie benötigen keine Gaststättenkonzession, wenn Sie lediglich Speisen verkaufen.
Auch der ausschließliche Verkauf alkoholfreier Getränke bedarf keiner Erlaubnis.
Vermieten Sie Zimmer und bieten Ihren Gästen Speisen und Getränke an,
benötigen Sie ebenfalls keine Gaststättenkonzession.
Zu beachten ist, dass der Ausschank von Alkohol im Gaststättengesetz geregelt ist.
Wenn Sie Alkohol ausschenken möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Erlaubnis.
Nichtraucherschutzgesetz
Das Nichtraucherschutzgesetz sagt, dass man in Hotels und Restaurants, wo es Essen und Trinken gibt, nicht rauchen darf. Es sei denn, es gibt einen extra Raum. Dieser muss komplett geschlossen sein und als Raucherraum gekennzeichnet sein. Dann darf dort geraucht werden.
Hinweis:
Bei Ferienwohnungen und Monteurzimmern sieht das anders aus, da sich der Gast hier meistens selber verpflegt.
Genauere Informationen zu diesem Thema im Bezug auf Monteurzimmer und Ferienwohnungen finden Sie hier:
Einfach erklärt: Rauchverbot | Tipps und rechtliche Hilfen
für eine rauchfreie Unterkunft in Ferienwohnungen und Zimmern für Arbeiter
Anlagen-Prüfverordnung (AnlPrüfVO) für technische Anlagen und Einrichtungen
Hotels mit mehr als 12 Betten müssen ihre technischen Anlagen überprüfen lassen.
Besonders wichtig sind der Brandschutz
und die Belüftung in
Räumen mit künstlicher Lüftung oder Klimaanlage.
Diese Regel gilt nicht für Anlagen in Eigentumswohnungen oder Häuser mit bis zu zwei
Wohnungen.
Als Bauherr wählen Sie eine Fachperson aus. Diese prüft Ihre Anlagen. Aber die Bauaufsichtsbehörde kann Ihre Wahl ablehnen. Sie macht das, wenn sie denkt, dass die Fachperson nicht geeignet ist.
Findet die Fachperson Mängel, muss sie die Bauaufsichtsbehörde informieren. Das gilt, wenn diese nicht schnell behoben werden.
Wer erforderliche Prüfungen oder Wartungen absichtlich nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Gesetzliche Unfallversicherung – Automatische Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Wenn man ein Hotel, eine Pension oder Ähnliches betreibt, ist man automatisch Mitglied in der
„Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN)“.
Das gilt auch für den Ehepartner, wenn er mitarbeitet, und für die Mitarbeiter. Diese
Versicherung hilft bei Unfällen bei der
Arbeit und bei Krankheiten
durch die Arbeit.
Der Besitzer muss innerhalb einer Woche nach dem Start des Geschäfts sagen, welche Art von Geschäft es ist.
Außerdem muss er erklären, wie viele Menschen versichert sind und wann das Geschäft geöffnet wurde.
Jedes Unternehmen ist automatisch Mitglied in der Berufsgenossenschaft. Das gilt auch, wenn es keine Mitarbeiter
gibt.
Man zahlt Beiträge zur Berufsgenossenschaft nur, wenn Mitarbeiter für Geld arbeiten. Diese Versicherung kann
man nicht kündigen.
Barrierefreier Zugang nach den Bauvorschriften des Landes
Hotels und Pensionen müssen den Eingang barrierefrei machen. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen, alte Menschen und Personen mit kleinen Kindern ohne Hilfe hineinkommen können. In Berlin gilt das zum Beispiel für Hotels und Pensionen.
Stornogebühr für Buchungen
Ein Hotel oder eine Pension kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen, dass man Stornogebühren zahlen muss. Dies gilt, wenn man eine Buchung storniert. Dies gilt aber nur, wenn der Mieter bei der Buchung davon wusste.
Haftung und Versicherungen
Ein Hotel oder eine Pension hat viele Risiken. Darum sollten die Betreiber gute Versicherungen haben. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist besonders wichtig. Wenn das Hotel oder die Pension nur in bestimmten Zeiten geöffnet ist, kann eine Versicherung für Betriebsunterbrechung sinnvoll sein.
Jugendschutzgesetz
Geschäfte müssen die Regeln des Jugendschutzgesetzes gut sichtbar aushängen. Diese Regeln stehen in den Paragrafen 4 bis 13 des Gesetzes.
Den aktuellen Aushang zum Jugendschutz können Sie hier bei der IHK Köln kostenlos ausdrucken. Man muss keinen Aushang kaufen und sich auch nirgends kostenpflichtig eintragen.
Geldspielautomaten
Hotels und Pensionen dürfen höchstens zwei Geldspielautomaten haben. Ist unklar ob man jetzt zwei oder drei Geräte haben darf. Vielleicht so formulieren,
falls das der Fall sein sollte: Ausnahmen gelten, wenn es dadurch sicherer wird. In diesem Fall sind bis zu drei Geräte erlaubt.
Der Betreiber braucht eine Erlaubnis für Spielhallen. Er muss die Regeln für Spielautomaten und Jugendschutz
einhalten.
Man muss die Geräte so aufstellen, dass immer sichtbar ist, dass Kinder und Jugendliche dort nicht spielen.
Man darf Geldspielautomaten nur betreiben, wenn das zuständige Ordnungsamt die Erlaubnis gibt.
Durchsetzung des Haus- und Pfandrechts für Gastwirte
Ein Gastwirt muss in seinem Betrieb für Ruhe und Ordnung sorgen. Gäste, die zu laut sind, müssen zur Ruhe
ermahnt werden.
Wenn ein Gast seine Rechnung nicht bezahlt, soll der Gastwirt versuchen,
den Namen und die Adresse des Gastes herauszufinden. Ob er die Polizei ruft, entscheidet der Gastwirt
selbst.
Bei schweren Störungen kann der Gastwirt die Polizei rufen. Bis die Polizei kommt,
darf der Gastwirt den störenden Gast selbst festhalten. Dabei darf er aber nur so viel Gewalt anwenden, wie
nötig ist.
Der Gastwirt kann einem Gast verbieten, in sein Lokal zu kommen. Dieses Verbot sollte schriftlich
und mit Begründung und Dauer des Verbots per Einschreiben geschickt werden.
Der Gastwirt hat auch das Recht, Dinge des Gastes als Pfand zu behalten, wenn der Gast nicht zahlt.
Der Gastwirt muss diese Dinge erst herausgeben, wenn der Gast bezahlt hat.
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Was bedeutet Kleinunternehmerregelung?
Als Kleinunternehmer gelten Sie, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer berechnen und auch nicht an das Finanzamt abführen. Dafür dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.
Auf der Rechnung muss ein Hinweis stehen, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Auch als Kleinunternehmer müssen Sie dem Finanzamt eine elektronische Steuererklärung senden. Nur in Ausnahmefällen dürfen Sie sie in Papierform abgeben – dafür ist ein Antrag nötig.
- Name und Adresse des Kleinunternehmers und des Kunden
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
- Datum der Rechnung und eine Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung
- Datum der Leistung
- Hinweis, dass die Rechnung zwei Jahre aufbewahrt werden muss
Ein Kleinunternehmer muss innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen, wenn der Kunde ein Unternehmer ist.
Betreiber einer Liebhaberei
Ein Betreiber einer Liebhaberei ist jemand, der kein Geld verdienen will, wenn er vermietet.
Sollten Sie über längere Zeit keine Gewinne mit Ihrem Gewerbe erzielen, prüft das Finanzamt Ihr Gewerbe auf Liebhaberei. Es untersucht,
ob Ihr Gewerbe geeignet ist, Gewinne zu erwirtschaften. Außerdem prüft es, ob Sie als Inhaber oder Inhaberin die nötigen Voraussetzungen haben, um Gewinne zu erzielen.
Untervermietung der eigenen Wohnung
Wenn du deine Wohnung zum Beispiel an Touristen vermietest, nennt man das Untervermietung. Du musst dafür
die Erlaubnis deines Vermieters haben.
Eine allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung reicht oft nicht für die Vermietung an Touristen. Wenn du
ohne Erlaubnis untervermietest, kann dir der Vermieter kündigen. Du bist auch verantwortlich, wenn deine
Gäste Schäden verursachen oder laut sind.
In Berlin, Hamburg,
Köln und München darfst du
nicht ohne Erlaubnis vom Bezirksamt untervermieten.
Wenn du ohne Erlaubnis untervermietest, kannst du bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen.
Genehmigungslose Untervermietungen gelten als Zweckentfremdung.
Du solltest einen Negativtest beim Amt für Wohnen und Migration beantragen,
um zu zeigen, dass du keine Erlaubnis brauchst.
Ausnahme: In Berlin darfst du einen kleinen Teil deiner Wohnung, zum Beispiel ein Zimmer, ohne
Erlaubnis vermieten.
Die Behörden können das jederzeit überprüfen.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Vertrag für Unterkunft
Ein Vertrag, um jemandem ein Zimmer zu geben, wird schriftlich oder mündlich gemacht. Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag wird in der Regel nach dem deutschen Gesetz (BGB) gemacht. Der Vertrag ist gültig, wenn ein Zimmer bestellt und die Bestellung bestätigt wird. Beide Seiten müssen sich an den Vertrag halten.
Kosten und Preisliste
Die Preisliste muss immer die Endreinigung enthalten. Hotels und private Vermieter müssen laut Gesetz (§ 7 Absatz 3 PAngV) eine Preisliste im Zimmer oder am Eingang haben. Die Preisliste muss die Zimmerpreise inklusive Reinigung und eventuell den Preis für Frühstück zeigen.
Rundfunkbeiträge
Rundfunkbeiträge hängen von verschiedenen Dingen ab. Zum Beispiel von der Anzahl der Geschäfte und der Mitarbeiter, den Zimmern und den genutzten Fahrzeugen. Kleine Firmen mit 0 bis 8 Mitarbeitern zahlen monatlich 5,83 Euro. Hotel- und Zimmervermieter müssen die Zimmeranzahl berücksichtigen.
Zur Berechnung kann der Rundfunkbeitragsrechner unter www.rundfunkbeitrag.de genutzt werden.
Man kann gegen den Rundfunkbeitrag Widerspruch einlegen. Wenn ein Betrieb länger als drei Monate geschlossen ist, muss kein Beitrag gezahlt werden. Private Vermieter zahlen den Rundfunkbeitrag nur für private Zwecke, nicht für gewerbliche.
Einfache Informationen zur Nutzung von Musik und TV in Ferienwohnungen
1. Gebühren für Musik und TV: Wer Musik in einer Ferienwohnung abspielt, muss extra Geld bezahlen. Das
Geld geht an VG Media oder GEMA.
GEMA verteilt das Geld auch an andere Organisationen.
2. Wer muss zahlen: Alle, die Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotels oder Gästezimmer vermieten,
müssen diese Gebühren zahlen. Das gilt für private und professionelle Vermieter.
3. Unklare Rechtslage: Die Regeln sind manchmal unterschiedlich. Oft muss das Gericht entscheiden,
ob Gebühren bezahlt werden müssen.
4. Anmeldung bei GEMA: Man muss die Nutzung von Musik auf der Webseite www.gema.de anmelden.
Meldung an die Landesbehörde
1. Meldung der Gästezahlen: Wenn eine Unterkunft mehr als 10 Gäste aufnehmen kann, muss der Vermieter die Gästezahlen melden. Die Meldung erfolgt an das zuständige Statistikamt des Bundeslandes. Das steht im Beherbergungsstatistikgesetz (§3 Abs. 1 BherbStatG).2. Ausnahmen für Neugründer: Neue Unternehmen müssen im ersten Jahr keine Daten weitergeben. In den nächsten zwei Jahren sind sie davon befreit, wenn der Umsatz im letzten Jahr weniger als 500.000 Euro war.
Pflicht zur Auskunft an das Landesamt nach dem Beherbergungsstatistikgesetz
Alle Vermieter müssen dem statistischen Landesamt Auskunft geben. Dies gilt, wenn ihre Unterkunft mehr als 10
Gäste gleichzeitig aufnehmen kann (§3 Abs. 1 BherbStatG).
Die Pflicht zur Auskunft entfällt im Jahr der Betriebseröffnung. Diese Ausnahme gilt jedoch nur,
wenn die Besitzer Existenzgründer nach dem Einkommensteuergesetz sind. In den folgenden zwei
Jahren muss keine Auskunft gegeben werden. Dies gilt nur, wenn die Einnahmen im letzten Geschäftsjahr weniger
als 500.000 Euro betragen haben.
Polizeiliche Meldepflichten nach Bundesmeldegesetz
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Meldepflicht in Deutschland nur noch für ausländische Gäste. Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen müssen dann keine Meldescheine mehr von deutschen Staatsbürgern einholen. Für Gäste aus dem Ausland bleibt die Pflicht zur Anmeldung bestehen. Diese Änderung entlastet viele Gastgeber im Alltag und reduziert den bürokratischen Aufwand deutlich.
Kultursteuer
In Deutschland gibt es in vielen Städten eine Kultursteuer. Diese Steuer heißt auch Kulturförderabgabe oder Bettensteuer. Städte wie Köln, Hamburg, Berlin und München haben diese Steuer. Die Steuer bezahlt man oft, wenn man in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft übernachtet. Das Geld wird benutzt, um zum Beispiel Museen, Theater oder Konzerte zu unterstützen. Vor einer Reise sollte man sich informieren, wie hoch die Steuer ist, da es in verschiedenen Städten unterschiedlich sein kann.
Ordnungsrecht: Gewerbeanzeigenpflicht trifft alle
Alle, die Ferienwohnungen oder Ferienhäuser vermieten, müssen dies dem örtlichen Gewerbeamt melden. Das müssen alle tun, egal ob sie damit Geld verdienen oder nicht. Das Gewerbeamt informiert dann das Finanzamt. Das Finanzamt prüft jeden Fall.
Ausnahmen und Fristen
Wenn man nur selten vermietet, muss man sich nicht anmelden. Vermieter von kommerziellen Betrieben müssen sich mindestens vier Wochen vor dem Beginn des Betriebes anmelden.
Strafen bei Nicht-Anmeldung
Das Ordnungsamt informiert auch andere Behörden, zum Beispiel die Lebensmittelaufsicht und die Behörden, die Schwarzarbeit bekämpfen. Vermieter, die ihre Ferienwohnung nicht melden, können eine Geldstrafe von bis zu 1000 Euro bekommen.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – muss beachtet werden.
Das BDSG schützt Menschen, wenn ihre persönlichen Daten benutzt werden. Dazu gehören Name, Adresse, Titel,
Telefonnummer, E-Mail-Adresse, PC-Nutzerkennung, Kundennummer und Autokennzeichen.
Daten über Firmen gehören nicht zum BDSG. Vermieter von Wohnungen müssen das Gesetz immer beachten. Der
Vermieter und alle seine Mitarbeiter müssen Daten geheim halten.
Wenn ein Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter hat, muss es einen Datenschutzbeauftragten haben. Dieser
überprüft, ob das Unternehmen die Datenschutzregeln beachtet.
Fazit
Vermieter sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Tätigkeit als gewerblich gilt. Eine Gewerbeanmeldung ist oft Pflicht, sobald dauerhaft Einnahmen erzielt werden und Dienstleistungen angeboten sind. Auch steuerliche Meldepflichten dürfen nicht vergessen werden. Im Zweifel hilft das Gespräch mit dem Steuerberater oder dem Gewerbeamt weiter.

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.
Mit einem starken Partner erfolgreich im Internet werben.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema
Wenn Sie dauerhaft oder mit Gewinnerzielungsabsicht vermieten, benötigen Sie eine Steuernummer vom Finanzamt. Diese wird Ihnen nach der Anmeldung automatisch zugeteilt.
Ja, bei gewerblicher Vermietung sind Sie verpflichtet, Ihren Gästen eine Rechnung auszustellen – auf Wunsch auch mit ausgewiesener Umsatzsteuer, sofern Sie nicht Kleinunternehmer sind.
Ja, wenn Sie regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht über DMZ.de vermieten, gilt dies in der Regel als gewerbliche Tätigkeit – mit allen steuerlichen Pflichten.
Versicherungen sind notwendig für Vermieter. Wichtig sind eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie eine Gebäudeversicherung. Für gewerbliche Vermietung kann auch eine Inhalts- oder Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Viele Vermieter starten als Einzelunternehmer. Bei größeren Vermietungen oder Haftungsrisiken kann auch eine GbR oder GmbH sinnvoll sein. Eine Beratung im Bereich Rechtsform ist empfehlenswert.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) werden alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Die Differenz ist der Gewinn. Die Methode ist für Kleinunternehmer ohne Buchführungspflicht zulässig.
Ja, Verluste aus der Vermietung können unter bestimmten Bedingungen mit anderen Einkünften verrechnet werden. Das gilt vor allem, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden kann.
Ein Geschäftskonto ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber ab mehreren Buchungen oder Einnahmequellen sinnvoll. Es erleichtert die Trennung von privaten und betrieblichen Finanzen.
Nur wer ein Gewerbe betreibt und über 24.500 Euro Gewinn im Jahr erzielt, muss Gewerbesteuer zahlen. Reine private Vermietung ist davon ausgenommen.
Ja, Kosten für Werbung, Internetportale, Inserate oder Visitenkarten können als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
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Möchten Sie Zimmer oder Wohnungen vermieten? Dann sollten Sie das Gesetz zum Schutz von Wohnraum kennen. Dieses Gesetz schützt Mieter und erklärt, wie man Wohnungen richtig vermietet. In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Gesetz.

Wenn man eine Wohnung in ein Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung umwandelt, kann man damit zusätzliches Geld verdienen. Aber man muss das anmelden, sonst gibt es hohe Strafen. Oft braucht man dafür auch eine Erlaubnis. Es ist wichtig zu wissen, wann und wie man diese Erlaubnis bekommt.

In Deutschland gibt es ein Gesetz, das „Zweckentfremdungsverbot“ heißt. Es sagt, dass man seine Wohnung nicht ohne Erlaubnis an Touristen vermieten darf. Das gilt zum Beispiel für Ferienwohnungen oder Zimmer für Arbeiter. Was bedeutet das für Vermieter? Sie brauchen eine Erlaubnis, um zu vermieten.

Sie vermieten Monteurzimmer oder Ferienwohnungen und wollen wissen, welche Regeln es zum Thema Rauchen gibt? In diesem Text erfahren Sie, was Sie als Vermieter beachten müssen. Sie bekommen einfache Tipps, wie Sie den Nichtraucherschutz umsetzen können.