Die Vermietung von Zimmern für Handwerker bringt die Frage mit sich, ob man GEZ- und GEMA-Gebühren zahlen muss. Dieser Ratgeber erklärt, wann Vermieter Rundfunkgebühren zahlen müssen. Er zeigt auch, wann man Musikgebühren an die GEMA zahlen muss. Der Text beschreibt, wann man diese Gebühren zahlen muss und welche Ausnahmen es geben kann. Auch Ermäßigungen werden erklärt. Der Ratgeber zeigt die Unterschiede zwischen der Anmeldung bei GEZ und GEMA. Er möchte Vermietern helfen, rechtliche Probleme zu vermeiden und ihre Kosten zu kontrollieren.
Rundfunkgebühren für Monteurszimmer, Wohnungen und Zimmer
Wenn man eine Unterkunft an Handwerker oder Monteure vermieten will, braucht man einen Fernseher oder ein Radio. Für diese Geräte muss man Gebühren zahlen. Diese Gebühren werden vom Vermieter gezahlt. Was gilt, wenn man mehrere Geräte hat? Und welche Stelle kümmert sich um die Gebühren?
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Welche Gebühren fallen an?
Als Vermieter von Monteurzimmern müssen Sie die Gebühren für TV- und Radiogeräte, also die GEZ-Gebühren sowie die GEMA-Gebühren, selbst tragen.
Schon lange gehören ein TV-Gerät und ein Radio zur Standard-Ausstattung in jedem Monteurzimmer oder in jeder Monteurwohnung.
Egal ob top-modern oder älter – voll funktionsfähig sollten sie in jedem Fall sein.
Besonders den Fernseher nutzen die meisten Monteure und Handwerker viel. Sie schauen fern, um den stressigen Arbeitstag entspannt ausklingen zu lassen.
Neben den Anschaffungskosten für Radio und TV-Gerät kommen auf Sie als Vermieter noch weitere Kosten zu. Diese müssen Sie laufend zahlen. Dazu gehören der Rundfunkbeitrag an die GEZ und die GEMA-Gebühren. Seit Anfang 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag. Diesen Beitrag müssen Sie für alle TV- und Radiogeräte in einer Monteurunterkunft an die GEZ zahlen. Dieser löste die vorherige Rundfunkgebühr der GEZ ab. Aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geworden. Es ist egal wie viele Geräte oder welche sich in Ihrer Unterkunft befinden. Pro Monteurunterkunft ist eine monatliche Grund-Pauschale von 18,36 Euro (Stand: 2024) für alle Geräte fällig. Der sogenannte Rundfunkbeitrag. Das bedeutet eine Entlastung für alle Vermieter von Monteurunterkünften.
Wenn Sie Ferienwohnungen, Hotelzimmer oder Zimmer für Arbeiter vermieten, müssen Sie dafür Rundfunkbeitrag
zahlen.
Das erste Zimmer oder die erste Wohnung ist kostenlos. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Wohnung
zahlen Sie 6,12 Euro pro Monat (Stand: 2024).
Eine Betriebsstätte ist jeder Raum, den Sie nicht nur privat nutzen. Wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen,
ist das eine Ordnungswidrigkeit und Sie können eine Geldstrafe bekommen.
Wenn Sie Ihren Gästen ein Radio oder einen Fernseher anbieten, müssen Sie auch an bestimmte Organisationen Geld
zahlen. Dazu zählen zum Beispiel die GEMA oder VG Media. Diese Organisationen kümmern sich um die Rechte von
Musikern und anderen Künstlern.
Sie müssen an diese fünf Organisationen die Anzahl Ihrer Unterkünfte melden:
- GEMA
- VG Media
- GVL
- VG Wort
- ZWF
Eine aktuelle Preisliste gibt es auf der Webseite vom „ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice“ .
Wenn Sie bisher nicht wussten, dass Sie zahlen müssen, melden Sie der GEMA die Anzahl Ihrer Unterkünfte sofort.
Gehen Sie dazu zur Bezirksstelle der GEMA im jeweiligen Bundesland. Wenn Sie das nicht gemacht haben, kann die
GEMA Geld für mehrere Jahre nachfordern.
Wenn Sie absichtlich keine Unterkünfte melden, verlangt die GEMA doppeltes Geld als Strafe.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie auf der Webseite vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice .
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Als Vermieter müssen Sie eine monatliche Grund-Pauschale pro Unterkunft von 18,36 Euro für alle Geräte zahlen. Der sogenannte Rundfunkbeitrag.
Bei der Vermietung von Unterkünften wie Ferienwohnungen oder Monteurzimmern, übernimmt der Vermieter den Rundfunkbeitrag. Wenn Sie einen Preis für Ihre Ferienwohnung kalkulieren, achten Sie darauf den Rundfunkbeitrag zu berechnen.