Rundfunkgebühren bei Unterkünften, Wohnungen und Zimmern für Monteure und Handwerker
Eins steht fest: Ohne Fernseher oder Radio ist die Vermietung Ihres Monteurzimmers oder der Ferienwohnung undenkbar. Diese Standardausstattung ist mit Gebührenpflichten verbunden, die Sie als Vermieter zu zahlen haben. Wie sehen die Regelungen für mehrere Geräte aus? Und welches Gebühreninstitut ist zuständig?

Wir zeigen Ihnen, welche Gebühren Sie für Ihre Monteurzimmer in jedem Fall anmelden müssen, um den Ärger mit hohen Nachzahlungen zu vermeiden.
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Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für TV- und Radiogeräte in Monteurzimmern / GEZ und GEMA für Sie als Vermieter
Schon lange gehören ein TV-Gerät und ein Radio zur Standard-Ausstattung in jedem Monteurzimmer oder in jeder Monteurwohnung. Egal ob top-modern oder älter – voll funktionsfähig sollten sie in jedem Fall sein.
Besonders den Fernseher nutzen die meisten Monteure und Handwerker viel, um den stressigen Arbeitstag entspannt ausklingen zu lassen.
Neben den Anschaffungskosten für Radio und TV-Gerät kommen auf Sie als Vermieter noch weitere Kosten zu, die Sie laufend zahlen: Der Rundfunkbeitrag an die GEZ und die GEMA-Gebühren.
Seit Anfang 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag, den Sie für alle TV- und Radiogeräte in einer Monteurunterkunft
an die GEZ zahlen müssen. Dieser löste die vorherige Rundfunkgebühr der GEZ ab.
Aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice geworden.
Es ist egal wie viele Geräte oder welche sich in Ihrer Unterkunft befinden. Pro Monteurunterkunft ist eine monatliche Grund-Pauschale von
17,50 Euro (seit April 2015) für alle Geräte fällig. Der sogenannte Rundfunkbeitrag. Das bedeutet eine
Entlastung für alle Vermieter von Monteurunterkünften.

Für Sie als Vermieter von Ferienwohnungen, Hotel-/Gäste- oder Monteurzimmern gilt, dass Sie diese bei der
Beitragsberechnung berücksichtigen.
Das erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jede weitere
Wohnung oder jedes weitere Zimmer müssen Sie ein Drittel des monatlichen Betrages zahlen - also 5,83 Euro
(seit April 2015).
Als Betriebsstätte gilt jede ortsfeste Raumeinheit, die Sie nicht ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen.
Nichtzahlen des Rundfunkbeitrages gilt mit der Gebührenreform als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Sie als Vermieter von Monteur- oder Ferienunterkünften sind zusätzlich gegenüber
Verwertungsgesellschaften privater Urheberrechte wie zum Beispiel GEMA und VG Media zahlungspflichtig - wenn
Sie Ihren Gästen ein Radio oder einen Fernseher zur Verfügung stellen.
So gilt die Verbreitung von Sendesignalen über aufgestellte Radio- und TV-Geräte in
Monteurunterkünften als eine gebührenpflichtige öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich
geschützten Werken.
Als Vermieter geben Sie für folgende fünf Verwertungsgesellschaften eine Auskunft über die Anzahl der gebührenpflichtigen Unterkünfte:
- GEMA
- VG Media
- GVL
- VG Wort
- ZWF
Eine aktuelle Preisliste für Vermieter von Monteurzimmern, Monteurwohnungen oder Ferienimmobilien finden Sie hier auf der Webseite vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Preisliste für Vermieter).
Ist Ihnen als Vermieter diese Zahlungspflicht bisher unbekannt, müssen Sie der GEMA umgehend die Anzahl der
Monteurunterkünfte melden. Dafür wenden Sie sich an die Bezirksstellen und Bezirksverwaltungen der GEMA im
jeweiligen Bundesland als Ansprechpartner.
Haben Sie das noch nicht getan, ist die GEMA berechtigt von Ihnen rückwirkend Lizenzgebühren für mehrere Jahre
zu fordern. Wird Ihnen als Vermieter nachgewiesen, dass Sie eine Unterkünfte bis dahin vorsätzlich nicht
gemeldet haben, kann die GEMA für die letzten drei Jahre einen Schadenersatz verlangen. Dieser ist doppelt so
hoch wie die generelle GEMA-Gebühr.
Weitere Informationen und eine Anmeldung finden Sie hier auf der Webseite vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Weitere RatgeberAls Vermieter müssen Sie eine monatliche Grund-Pauschale pro Unterkunft von 17,50 Euro für alle Geräte zahlen. Der sogenannte Rundfunkbeitrag. An welche Gesellschaften Sie eine Auskunft zu übersenden haben und welche Kosten auf Sie zukommen, lesen Sie hier.
Bei der Vermietung von Unterkünften wie Ferienwohnungen oder Monteurzimmern, übernimmt der Vermieter den Rundfunkbeitrag. Wenn Sie einen Preis für Ihre Ferienwohnung kalkulieren, achten Sie darauf den Rundfunkbeitrag zu berechnen.