Monteurzimmer mit Haustier?
So klappt die Suche nach tierfreundlichen Unterkünften

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 4 Minuten

Beim Reisen mit Haustieren ist es wichtig, Unterkünfte zu wählen, die tierfreundlich sind. Dies erfordert eine vorherige Überprüfung der Haustierpolitik und möglicherweise fallen Zusatzkosten an. Für Haustierbesitzer bedeutet dies, Verantwortung für ihre Tiere zu übernehmen und sicherzustellen, dass sie in der gewählten Unterkunft willkommen sind.

Aufenthalt von Haustieren im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung Hund Handwerker

Tipp: Auf unserem Portal Deutschland-Monteurzimmer.de durchsuchen Sie die Unterkünfte mit Filtern. So finden Sie Unterkünfte in denen "Haustiere auf Anfrage erlaubt" sind.

Auf das Kleingedruckte achten

Ferienwohnungen oder Monteurzimmer buchen Sie nicht selten über Angebote in Katalogen oder über Webseiten. Der Eigentümer besitzt die Möglichkeit, seine Immobilie optimal darzustellen. Gleichzeitig kann er Regeln für den Verbleib dort aufstellen. Dazu gehören mögliche Rauchverbote oder die Erlaubnis zur Benutzung einer Waschmaschine.

Was der Vermieter in seinen vier Wänden nicht duldet, sollte er in seinem Inserat ausdrücklich erwähnen. Bei der Frage, ob Sie Haustiere mitbringen können, finden Sie einen entsprechenden Passus oft erst im Kleingedruckten. Es lohnt sich, die Textzusätze zu lesen.

Haustiere im Monteurzimmer und der Ferienwohnung Kleingedrucktes

Grundsätzlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Mitnahme von Tieren zu akzeptieren. Aus seiner Sicht überwiegen meist die Nachteile: Kommt es zu Lärmstörungen, unangenehmen Gerüchen oder zu Sachbeschädigungen durch Hunde, Katzen und Nager, tritt für den Eigentümer der Immobilie ein zusätzlicher Kostenfaktor auf.

Weitergehend rechnet er damit, dass bei der häufigen Anwesenheit der Vierbeiner die Ausgaben für die Reinigung der Zimmer steigen. Möchte der Gastgeber derlei Risiken ausschließen, ist er befugt, die Mitnahme der Tiere zu untersagen.

sprechen Sie diesen Punkt vor Vertragsunterzeichnung an.

Als Mieter müssen Sie der Hausordnung folgeleisten

Demgegenüber gilt, dass Sie als Mieter keinerlei rechtliche Grundlage besitzen, um auf die Mitnahme Ihres Lieblings zu pochen. Als Gast haben Sie sich den Gepflogenheiten des Hauses anzupassen, in das Sie sich einmieten möchten.

Sie müssen den unterzeichneten Vertrag einhalten, der weitergehende Bestimmungen enthält. Handeln Sie diesen zuwider, droht neben der Verhängung von Bußgeldern die fristlose Kündigung.

Haustiere im Monteurzimmer und der Ferienwohnung Recht haben sich fügen

Viele Vermieter nutzen in Katalogen und auf Webseiten kleine Symbole. Diese sind etwa mit dem Kopf eines Hundes oder einem Pfotenabdruck versehen – sie verdeutlichen, dass die Mitnahme bestimmter Tierarten in dieser Immobilie gestattet ist.

Gibt der beschreibende Text des Angebotes diesbezüglich keine weiteren Auskünfte, erfragen Sie beim Eigentümer des Hauses eine schriftliche Zusage für das Mitführen des Vierbeiners oder eines Vogels.

Allen Seiten dient ein solcher Schritt zur Rechtssicherheit. Nicht unüblich ist es, dass der Vermieter zuvor ein Bild des Tieres sehen möchte, um sich einen ersten groben Eindruck von diesem zu verschaffen.

Der Vermieter besitzt das letzte Wort

Wie gestaltet sich die Rechtslage, wenn der Eigentümer der Wohnung grundsätzlich die Mitnahme der Tiere erlaubt, er im Einzelfall aber die Zusage zum angedachten Mietverhältnis verweigert?

Auch hier gilt die sogenannte Vertragsautonomie – beide Parteien entscheiden für sich, unter welchen Bedingungen sie einen Kontrakt unterzeichnen möchten. Befürwortet der Vermieter allgemein das Mitführen eines Hundes, kann er diesen dennoch im Einzelfall ablehnen.

Als Mieter besitzen Sie auch dabei keine juristische Handhabe, um die eigenmächtige Entscheidung Ihres Gegenübers anzugreifen. Dieser legt die Regeln für das Zusammenleben in seinem Haus fest.

Haustiere im Monteurzimmer und der Ferienwohnung Wörter

Bekannt ist ein solches Vorgehen, wenn etwa der Hund deutlich größer ist, als er beschrieben wurde. Oder wenn die Katze unter Krankheiten leidet. Oft werden Absagen darauf begründet, dass die Sauberkeit des Tieres mit den Anforderungen des Hauses nicht vereinbar wäre.

Bedenken Sie auch, dass sich Ihr Vierbeiner in der neuen Umgebung plötzlich anders als daheim verhalten kann. Ihr Hund, der üblicherweise ruhig ist, neigt in der ihm unliebsamen Ferienwohnung vielleicht zu lautem Bellen. Und Ihre Katze, die sich tagsüber langweilt, reagiert ihre Unlust eventuell mit scharfen Krallen am guten Teppich ab.

Den Kontakt suchen

Als Mieter einer Ferienwohnung oder eines Monteurzimmers sei Ihnen angeraten, möglichst früh mit dem Vermieter in Kontakt zu treten und die Mitnahme des Tieres zu besprechen. Selbst, wenn er diese grundsätzlich erlaubt.

Per Mail oder Telefon schildern Sie dem Gastgeber, um welche Art es sich handelt und welche Größe diese besitzt. Wie gestaltet sich der Umgang mit fremden Menschen oder Tieren? Sind etwaige Problemsituationen bekannt?

Je offener dieser Austausch gelingt, desto eher kann der Eigentümer des Hauses eine klare Position beziehen. Und desto besser lässt sich der Mietvertrag an die Mitnahme des Tieres anpassen.

Haustiere im Monteurzimmer und der Ferienwohnung Kontakt

Für Mieter ist darin noch lange kein Freifahrtschein zu sehen. Sie müssen Ihren Hund oder die Katze in dem geschilderten Zustand erhalten. Treten spontane Erkrankungen beim Vierbeiner auf oder verhält sich dieser auffällig, kann der Vermieter darin einen Grund sehen, den Vertrag zu beenden.

Erneut ist er befugt, etwaige Veränderungen zu seinen Gunsten ausfallen zu lassen. Das kann nach einigen Tagen oder Wochen geschehen, in denen Sie das Zimmer bereits bewohnen. Die Mitnahme des Tieres ist für Sie als Mieter mit einer hohen Verantwortung verbunden.

Die Rechnung kann sich erhöhen

Besteht die Einigung darüber, dass Katze und Hund mit dabei sein dürfen, erwarten Sie nicht, dass sie kostenfrei ihre Residenz beziehen. Ob sie die Nebenkosten in die Höhe treiben, hängt vom Einzelfall ab.

Soll der Hund aber tagsüber in einer geheizten Ferienwohnung bleiben oder mag es die Katze, wenn während ihrer Anwesenheit das Radio läuft, sind Strom und Wärme Faktoren, die Ihnen als Mieter in Rechnung gestellt werden.

Haustiere im Monteurzimmer und der Ferienwohnung  Kätzchen

Umstritten ist die Frage, inwiefern die Reinigungskosten erhöht werden dürfen. Klar ist, dass bei besonders schmutzigen oder haarenden Tieren immer eine anteilige Vergütung durch Sie als Gast fällig ist. Wie es sich bei reinlichen oder kurzhaarigen Hunden und Katzen verhält, wird in der Rechtsprechung noch immer diskutiert.

Unsauberkeiten, die sich eindeutig auf das Tier zurückführen lassen, werden sich problemlos auf die Rechnung aufschlagen lassen.

Die Mitnahme eines Verbeiners erfordert nicht immer eine besonders umfangreiche oder spezielle Reinigung des Zimmers. Regt der Vermieter ohne erkennbare Verschmutzungen die Säuberung mit teuren Mitteln an, können Sie dies anfechten.

Besitzer haften für Schäden

Bereits bei der Frage der Zimmerreinigung wird dem rechtlichen Grundsatz gefolgt, dass Herrchen und Frauchen für die Tiere haften. Weder kann dem Hund die Säuberung seines Schlafplatzes in Rechnung gestellt, noch kann die Katze zur Reinigung des Teppichs aufgefordert werden.

In letzter Konsequenz fällt jedes Verhalten der pelzigen Lieblinge auf Sie als Halter zurück. Sie haben mit besonderer Vorsicht dafür zu sorgen, dass keine unüblichen Beeinträchtigungen der Immobilie auftreten.

Der angeknabberte Schrank oder das zerrissene Sofakissen sind Unannehmlichkeiten, die vielen Vermietern bekannt sind. Entsprechende Klauseln mit zivilrechtlicher Grundlage sind oft im Mietvertrag verankert.

Haustiere im Monteurzimmer und der Ferienwohnung Viele Tiere

Auch eine strafrechtliche Ahndung kommt in Betracht. Etwa, wenn der Hund einen anderen Mitbewohner beißt. Oder wenn er dessen teure Hose zerstört.

Meist handelt es sich um Fälle der Fahrlässigkeit. Sie als Halter des Tieres treten einerseits nicht selbst schädigend auf und andererseits können Sie die Handlung des Vierbeiners so schnell kaum unterbinden.

Verhaltensauffällige Pelzträger werden darum mit einem Maulkorb versehen – auf das Tragen desselben kann der Vermieter bestehen. Insgesamt sollten Sie nichts unternehmen, um das Zusammenleben zwischen Menschen untereinander sowie in Harmonie mit den Tieren zu beeinträchtigen.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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