Die Inhaltsversicherung (auch Inventarversicherung genannt) ist nichts anderes als die
Hausratversicherung für Private. Sie richtet sich an Gewerbetreibende und an gewerbliche Vermieter
von Monteurszimmern und Ferienimmobilien.
Die versicherten Risiken gleichen denen der Hausratversicherung. Sie können sie aber durch
Zusatzbausteine erweitern.

Was ist eine Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung ist mit der Hausratversicherung für Privatleute gleichzusetzen, da sie die gleichen Risiken versichert:
- Feuer
- Einbruchdiebstahl
- Leitungswasser und Rohrbruch
- Sturm
- Hagel
Die Inhaltsversicherung ist weiter gefasst und beinhaltet überdies die Montage- und Elektronikversicherung sowie eine technische Versicherung. Teilweise ist die Maschinenversicherung optional zubuchbar. Diese ist für Vermieter weniger relevant. Sinnvoller sind eine Betriebsunterbrechungsversicherung und eine Ausfallversicherung.

Gemeinsam ergeben diese Versicherungen einen umfassenden Schutz für Sie als gewerblichen Vermieter,
wenn Sie vermietetem Wohnraum einen Gewinn erwirtschaften möchten und müssen.
Maßgeblich für die Höhe des zu ersetzenden Schadens ist die Versicherungssumme. Damit
diese ausreichend hoch und damit die Deckungssumme genügend ist, sollten Sie regelmäßig
eine Überprüfung der Werte Ihres Unternehmens vornehmen.
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Was kann versichert werden?
Wie der Name vermuten lässt, umfasst die Inhaltsversicherung oder Inventarversicherung den gesamten
Inhalt eines Unternehmens. Zu versichern sind Elektronikgegenstände ebenso wie das Mobiliar der
Ferienwohnung. Sie können Lager und weitere Betriebseinrichtungen wie das Büro absichern.
Sogar die Vorräte für das Frühstücksbuffet sind in die Versicherung aufnehmbar.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Gegenstände, die in Ihrem Eigentum als Vermieter
sind. Wenn ein geliehener Sessel, der die Ferienunterkunft
komplettiert, zerstört wird, ist das nicht Sache der Inhaltsversicherung. Hier könnte die Haftpflichtversicherung
greifen, die Schäden an geliehenen Sachen abdeckt.
Haben Sie als Vermieter bestimmte Gegenstände unter der Absicht des Kaufs aufgenommen, sind diese
Dinge ebenfalls versichert.
Versichert sind nur Gegenstände, die sie sich an dem angegebenen Versicherungsort befinden. Wenn Sie einen Tisch aus der Mietunterkunft nehmen, in Ihre Privatwohnung stellen und er dort Schaden nimmt, kommt die Inhaltsversicherung nicht dafür auf.
Als Versicherungsnehmer können Sie den Schutz erweitern lassen und vervollständigen die
Inventarversicherung durch den Schutz gegen böswillige Beschädigungen, Aussperrung und Streik.
Das Abhandenkommen von Sachen, deren Beschädigung und Zerstörung sind weitere versicherbare
Punkte.
Werden die Gegenstände, die zum Bestandteil der Inhaltsversicherung zählen, aus der Monteurunterkunft gebracht und an einem anderen Ort beschädigt,
erlischt der Versicherungsschutz (siehe das Beispiel mit dem Tisch).
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Die Inhaltsversicherung umfasst keine Wertgegenstände: Bargeld und Sparbücher,
Briefmarken und Münzen, Wertpapiere und Urkunden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch
unbearbeitete Edelmetalle sowie Gegenstände aus Edelmetallen können Sie nicht versichern.
Mit einer Einschränkung: Dienen die Sachen dem Raumschmuck, sind sie Bestandteil
der Inhaltsversicherung. Sie gehören fest zum Unternehmen bzw. zur vermieteten Wohnung.

Ebenfalls nicht versichern können Sie Akten und Pläne, Karteikarten und Zeichnungen, Geschäftsbücher
sowie Programme und Dateien, die individuell erstellt wurden.
Möchten Sie in Ihrer Ferienwohnung oder im
Monteurzimmer neue Möbel aufstellen, die Sie zwar gekauft, aber noch nicht montiert
haben, sind diese nicht im Versicherungsumfang enthalten. Das gilt generell für alle Dinge, die
sich noch in einem nicht betriebsfertigen oder nutzbaren Zustand befinden.
Ausstellungsstücke und Prototypen sind nicht Inhalt der Inventarversicherung, was sich selbst einem Laien schon aufgrund des Namens erschließt.
Die Versicherer schließen Dinge aus, die bei Antragstellung älter als zehn Jahre sind. Hier wird davon ausgegangen, dass sich deren Zeitwert auf null beläuft. Die Versicherung würde ohnehin nicht in die Leistungspflicht genommen werden.
Die Inhaltsversicherung mit dem Baustein der Elektronikversicherung
Da heute fast alles mit Computern und Technik geregelt wird, kommen Sie als moderner Vermieter von Ferienimmobilien
nicht um den Zusatzbaustein der Elektronikversicherung herum.
Durch den Versicherungsbaustein sind Sie gegen alle Schäden an elektronischen Geräten
abgesichert. Hier gilt wieder, dass individuell für Sie erstellte Programme (selbst oder im Auftrag
erstellt) nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.
Dieser Baustein kommt zum Tragen, wenn zum Beispiel ein Leitungswasserschaden eintritt, der die Computer
im Büro unbrauchbar werden lässt. Die Kosten sind enorm, zumal mit hohen Folgekosten zu
rechnen ist.
Buchungen können Sie nicht mehr einsehen, Berechnungen sind nicht durchführbar. Die
Elektronikversicherung kombinieren Sie im besten Fall mit einer Ausfallversicherung, die den
Zeitraum überbrückt, bis Sie die Technik wieder nutzen können.
Die Einkommensausfälle halten sich in Grenzen, wenngleich Sie als Vermieter den Ärger der
Wiederherstellung eines arbeitsfähigen Zustands Ihres Betriebs hinnehmen. Generell ist die
Elektronikversicherung zu empfehlen und ergänzt die Inventarversicherung sinnvoll.
Denn: Kommt es zu einem Schaden oder zu einer längeren Störung der
elektronischen Anlagen, gehen damit hohe Kosten einher.

Zu empfehlen ist diese Versicherung, wenn Sie, zur Vermietung
der Ferienunterkünfte und Monteurszimmer, auf die Nutzung elektronischer Hilfsmittel und
Computer angewiesen sind.
Wichtiges Detail: Die Inhaltsversicherung deckt Schäden mit ab, die Dritte in
Ihrem Unternehmen erleiden. Wenn ein Angestellter sein Smartphone in die Pfütze, die durch den
Rohrbruch im Büro entstanden ist, fallen lässt, kommt die Inhaltsversicherung auf.
Sie deckt bei Dritten die üblichen Risiken wie Sturm und Hagel, Vandalismus und Raub mit ab, wobei
Voraussetzung ist, dass sich die Gegenstände zum Schadenszeitpunkt in Ihrem Unternehmen befunden
haben.
Im Rahmen der Inhaltsversicherung und speziell der Elektronikversicherung versichern
Sie:
- Schäden, die durch Implosion oder Explosion hervorgerufen wurden.
- Schäden, die durch Brand oder Blitzschlag auftreten.
- Schäden durch Feuchtigkeit und Überschwemmung.
- Schäden durch Über- oder Unterspannung sowie durch Kurzschluss.
- Schäden durch Fehler in der Bedienung oder durch Ungeschicklichkeit.
- Schäden durch Fahrlässigkeit und Sabotage.
- Schäden durch sengende, glimmende oder glühende Gegenstände.
Im Prinzip deckt die Elektronikversicherung alle Schäden ab, die in der Inhaltsversicherung vorhanden sind, doch sie bezieht sich nur auf die elektronische Ausstattung eines Gewerbebetriebs.
Inhaltsversicherung: Versicherungssumme festlegen
Die Höhe der zu zahlenden Prämien richtet sich bei der Inhaltsversicherung wie üblich nach
der vereinbarten Deckungshöhe. Das heißt, die Versicherungssumme muss zuerst festgelegt
werden, erst danach werden die Beiträge berechnet.
Hierbei gilt, dass Sie die Wertsummen der zu versichernden Gegenstände nicht unnötig hoch
ansetzen. Damit würden auch die Beiträge sehr hoch werden.

Eine zu niedrige Berechnung ist ebenfalls falsch. Bei einem Schaden zahlt die Versicherung am Ende nicht
genug, um die beschädigten Gegenstände zu ersetzen.
Der Gesamtwert aller Gegenstände, die versichert werden sollen, ergibt die mögliche
Versicherungssumme. Dieser Gesamtwert wird als Entschädigungswert bezeichnet und kann als Neuwert
oder Zeitwert angegeben werden. Teilweise sprechen die Versicherer vom „gemeinen Wert der
Betriebseinrichtung“.
Die jeweiligen Werte werden zum einen für die Betriebseinrichtung
selbst, zum andern für Gebrauchsgegenstände Dritter berücksichtigt. In der Regel
ermitteln Versicherer den Neuwert der Sachen. Das hat den Vorteil, dass Sie im Schadensfall Gegenstände
in ähnlicher Anzahl und Güte kaufen können wie die, die beschädigt oder zerstört
wurden.
Teilweise sind die beschädigten Gegenstände schon älter, dann liegt deren aktueller Wert
meist unter 40 Prozent des Neuwerts. In diesem Fall ziehen die Versicherer zum Begleichen eines Schadens
den Zeitwert heran.
Der gemeine Wert spielt eine Rolle, wenn ein Gegenstand im Betrieb des Versicherten gar nicht mehr zu
verwenden ist. Der gemeine Wert entspricht dem Verkaufspreis, der üblicherweise für den
betreffenden Gegenstand auf dem freien Markt zu erzielen wäre.
Dynamische Anpassung sinnvoll
Es empfiehlt sich, die Deckungssummen dynamisch anpassen zu lassen. Das hat den Nachteil, dass die Prämien
mit jeder Anpassung ebenfalls steigen. Dafür können Sie sicher sein, dass die Deckungssumme
hoch genug ist, um Neuanschaffungen zu tätigen.
Wenn jemand eine konstante Deckungssumme beibehält, verschiedene Gegenstände gleicher Qualität
inzwischen aber deutlich teurer auf dem Markt erhältlich sind, könnte der Betreffende vom
durch die Versicherung erstatteten Geld keine Sachen in der gleichen Menge kaufen.
Durch die dynamische Anpassung beugen Sie einer Unterversicherung vor, die häufiger im Versicherungsalltag vorkommt.
Tipp: Schließen Sie die Einrede der Unterversicherung in Ihren Versicherungsvertrag mit ein. Dann genießen Sie zum einen Schutz bei Sachschäden, zum anderen Schutz bei allen Kosten, die erstattet werden müssen. Das kann zum Beispiel Reparaturen oder Wiederherstellungen betreffen.
Elementarversicherung abschließen?
Wenn sich Ihr Unternehmen bzw. Ihr Ferienhaus in einer Region befindet, die von Naturkatastrophen bedroht ist, kann der Abschluss einer Elementarschadenversicherung sinnvoll sein. Dieser Versicherungsbestandteil ist als Zusatzbaustein zur Inventarversicherung möglich, ist aber je nach Versicherungsanbieter recht teuer.

Teilweise ist es so, dass solche Risiken nicht mehr versicherbar sind. Wenn Sie sich für den Kauf einer neuen Ferienimmobilie interessieren, treffen Sie Ihre Entscheidung nicht nur nach einer landschaftlich und touristisch reizvollen Lage, sondern nach dem Aspekt der Versicherbarkeit!
Kosten umlegen oder selbst tragen?
Die Kosten für die Inhaltsversicherung können Sie als Vermieter von Ihren Mietern verlangen,
wobei eine anteilige Berechnung der Prämien pro Mieter nötig wird. Die ermittelten Beträge
verlangen Sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung, wobei Sie sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot
halten müssen.
Dieses gilt für alle Versicherungsarten, die für ein Ferienobjekt infrage kommen: Sie dürfen
mit Ihrer Versicherung nicht höher als 20 Prozent über dem aktuellen Marktpreis für
vergleichbare Leistungen liegen. Sollte das der Fall sein, haben Ihre Mieter das Recht, das Geld
einzubehalten und im schlimmsten Fall Schadenersatz zu fordern.

Dabei sind niedrige Prämien auch in Ihrem Interesse: Sie können die Preise für die Vermietung niedriger ansetzen und sich einen Konkurrenzvorteil sichern oder Ihren eigenen Gewinn steigern.
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