Einfach erklärt: Videoüberwachung in Unterkünften
Rechte, Pflichten und praktische Tipps für Vermieter und Gäste von Ferienwohnungen und Monteurzimmern

von Dennis Josef Meseg | 08.01.2025 | 3 Minuten Kameraüberwachung

Die Nutzung von Kameras und Alarmanlagen kann die Sicherheit in Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Monteurzimmer stark verbessern. Welche Systeme sind am besten? Was sollten Sie bei der Installation beachten? Der Artikel erklärt, wie Sie die Gesetze einhalten. Er erklärt, wie Sie den Datenschutz sicherstellen. Lernen Sie, wie moderne Technik Einbrüche verhindern kann. Erfahren Sie, wie Technik Ihre Gäste schützen kann. Warum sollten Sie in Sicherheit investieren? Wie fühlen sich Ihre Mieter wegen der Überwachung? Der Artikel beantwortet diese Fragen. So hilft er Ihnen, Ihre Unterkunft sicherer zu machen.

Vermieter Informationen

Wenn es immer mehr Einbrüche oder Vandalismus auf Ihrem Grundstück gibt, ist das verständlich. Als Eigentümer wollen Sie eine Kameraüberwachung. In Deutschland gibt es jedes Jahr mehr als 100.000 Einbrüche in private Häuser und Wohnungen. Diese Zahl steigt.

Auch Eigentümer, die Zimmer als Ferienwohnungen oder für Arbeiter vermieten, sind betroffen. Dies ist verständlich, denn Einbruch, Vandalismus oder Zerstörung auch durch Mieter können Probleme sein.

Viele Vermieter möchten zur Sicherheit Kameras aufstellen. Doch nur weil sie es wollen, heißt das nicht, dass sie es auch dürfen. Das gilt auch für die Überwachung mit Kameras.

Was ist laut Gesetz erlaubt? Was nicht? Persönlichkeitsrechte und Datenschutz sind dabei wichtig.

Wenn Sie sich vorher gut informieren, passieren hinterher keine unangenehmen Überraschungen. Das erspart Ihnen möglichen Ärger und sogar Rechtsstreitigkeiten mit Ihren Gästen.

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Achten Sie bei Kameras auf Datenschutz

Wenn Sie eine Kamera in einer Unterkunft z.B. für Monteure installieren wollen, sind zwei Rechte wichtig. Es gibt das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz für den Gast. Es gibt auch das Recht auf Sicherheit für Vermieter und Gäste.

Zu entscheiden, welches Recht wichtiger ist, ist schwierig und kann unterschiedlich von Gerichten bewertet werden.

Kameraüberwachung in der Monteurunterkunft oder Ferienwohnungen Privatsphäre Datenschutz

Als Vermieter dürfen Sie Kameraüberwachung zur Sicherheit nutzen (§ 6b Abs. 1 BDSG). Sie können den Eingang, den Flur und die Treppe überwachen.

In Bereichen, die nur Sie nutzen, wie Ihre eigene Wohnung oder einen Kellerraum, dürfen Sie auch eine Kamera verwenden.

Es macht keinen Unterschied, ob die Kamera ins Internet hochlädt oder nur Bilder live zeigt.

Keine Kameras in sensiblen Bereichen wie Zimmer und Bad erlaubt

In den Zimmern der Gäste dürfen Sie niemals Kameras anbringen, um die Privatsphäre zu schützen. Auch in Dusche, Toilette und Küche sind Kameras verboten.

Wenn Gäste ohne Erlaubnis nackt unter der Dusche oder im Bett gefilmt werden, können sie Sie anzeigen.

Auch wenn der Gast zustimmt und Sie ihn vorher informieren, sollten Sie es nicht machen. Es ist gegen das Gesetz.

Der Gast könnte Sie wegen Nötigung verklagen.

Es gibt oft Streit vor Gericht wegen Kameras. Meistens verliert der Vermieter.

Kameras in privaten Zimmern der Gäste sind immer illegal. Wenn man Sie erwischt, müssen Sie die Geräte entfernen.

Wenn Gäste Sachen kaputt machen oder stehlen, sollten Sie eine Kaution verlangen.

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Wo Kameras erlaubt sind, in jedem Fall Hinweisschilder anbringen

Als Eigentümer dürfen Sie Bereiche überwachen, die öffentlich zugänglich sind, wie Monteurzimmer oder Ferienwohnungen, sowie Ihre privaten Räume. Das ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlaubt.

Das gilt für alle Bereiche auf Ihrem Grundstück: Garten, Terrasse und Garage. Das Gesetz verlangt gut sichtbare Schilder, die auf die Videoüberwachung hinweisen.

Vergessen Sie diese Schilder nicht. Sonst könnten Sie verklagt werden.

Halten Sie sich immer an die Gesetze. Das ist wichtig, wenn Sie Kameras auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus verwenden.

Kameraüberwachung in der Monteurunterkunft oder Ferienwohnungen Hinweisschild

Auch der Datenschutz ist wichtig. Für Kameras in Monteurzimmern und Ferienwohnungen müssen Sie wissen: Die Daten dürfen nicht länger als 48 Stunden gespeichert werden. Danach müssen Sie die Aufnahmen löschen.

Benutzen Sie keine schwenkbaren Kameras, die auch Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche filmen könnten.

Laden Sie keine Bilder von fremden Personen auf Ihrem Grundstück ins Internet hoch. Das verletzt ihre Rechte. Gehen Sie stattdessen direkt zur Polizei.

Werten Sie mit erlaubter Videoüberwachung das Objekt auf und beantragen Fördergelder

Lohnt es sich als Eigentümer von Ferien- und Monteurunterkünften, Geld in eine Video- oder Kameraüberwachung zu investieren? Diese Frage lässt sich in jedem Fall bejahen.

Beschränken Sie sich auf die vom Gesetzgeber erlaubten Bereiche. Beachten Sie die Vorgaben von Persönlichkeitsrecht und Datenschutz. Ihre Gäste werden es Ihnen danken. Das Sicherheitsgefühl erhöht sich deutlich. Ihre Mieter auf Zeit fühlen sich bei Ihnen geschützt und vor Gefahren sicher.

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Das macht Sie bei seriösen Feriengästen und Monteuren als Vermieter attraktiv.


Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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