Kündigung einer Wohnung oder Unterkunft als Mieter
Wenn Sie eine Wohnung kündigen wollen, gibt es wichtige Dinge zu beachten. Das hilft, damit alles gut läuft und Sie keine Probleme bekommen.
Zuerst müssen Sie im Mietvertrag nachsehen, wie lange die Kündigungsfrist ist. Das heißt, wie lange vorher Sie kündigen dürfen.
Wichtig sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) des Vermieters. Diese können anders sein als das Gesetz. Darum müssen Sie genau prüfen, was für Ihren Fall gilt.
Oft gibt es auch Stornogebühren, also Geld, das Sie zahlen müssen, wenn Sie kündigen.
Meistens müssen Sie die Kündigung schriftlich machen, damit es keine Missverständnisse gibt und Sie einen Beweis haben.
Reden Sie frühzeitig mit Ihrem Vermieter. Das kann helfen, Probleme zu vermeiden und manchmal findet man gemeinsam bessere Lösungen.
Achten Sie als Mieter auf diese Dinge:
- Sprechen Sie früh und ehrlich mit Ihrem Vermieter.
- Informieren Sie sich über die Kosten, wenn Sie kündigen.
- Lesen Sie die Regeln für eine Kündigung im Mietvertrag.
- Kündigen Sie immer schriftlich
- Schicken Sie die Kündigung per E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein.
- Erfragen Sie, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Rechte und Pflichten bei der Kündigung durch Mieter einfach erklärt
Wenn man als Mieter eine Ferienwohnung oder ein Zimmer kündigen will, gibt es Regeln. Normalerweise sollen beide Seiten den Vertrag einhalten.
In Deutschland gibt es besondere Regeln für die Kündigung. Diese hängen davon ab, wie man die Wohnung oder das Zimmer gemietet hat.
Oft machen Mieter und Vermieter Mietverträge. Man kann den Vertrag kündigen, wenn es Probleme mit der Wohnung gibt oder wenn man die Miete nicht zahlt.
Verträge sind Versprechen, die man einhalten muss
In Deutschland gilt der alte römische Grundsatz „pacta sunt servanda“ – das bedeutet, dass man Verträge einhalten muss.
Wenn zwei Personen einen Vertrag schließen, sollen beide Seiten ihren Teil des Vertrages erfüllen.
Eine Kündigung ist eine Ausnahme. Sie ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Regeln schützen sowohl den Mieter als auch den Vermieter.
Beide Parteien vertrauen darauf, dass der Vertrag eingehalten wird.
Bei der Vermietung von Ferienwohnungen und Unterkünften für Arbeiter ist das besonders wichtig.
Wenn der Vertrag nicht eingehalten wird,
kann das wertvolle Urlaubszeit oder Arbeitszeit verschwenden.
Die Bedingungen für eine gültige Kündigung hängen von dem jeweiligen Vertrag ab.
Auch die Folgen der Kündigung stehen im Vertrag.
Deshalb muss man zuerst verstehen, um welche Art von Vertrag es sich handelt.
Dabei ist es wichtig, die Art des Vertrages zu kennen, um zu wissen, wie man kündigen kann.
Miet- oder Reisevertrag bei der Anmietung?
Auf den ersten Blick scheint die Frage, um welchen Vertragstyp es sich bei der Anmietung einer Ferienwohnung
handelt, recht einfach zu sein. Ein Mietvertrag drängt sich fast schon auf. Schließlich geht es den
Parteien regelmäßig um die Nutzungsüberlassung einer Wohnung oder eines Zimmers.
So einfach liegt die Sache nicht. Unter Umständen kann es sein, dass kein Miet-, sondern ein Reisevertrag
besteht. Dieser ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 651a ff.
BGB ausführlich geregelt. Es gelten besondere Wertungen, die von denen des allgemeinen Mietrechts
abweichen.
Wann ist es einen Mietvertrag?
Ein Mietvertrag bedeutet, dass man eine Wohnung für den Urlaub mietet. Es geht darum, die Räume zu nutzen. Es dürfen keine zusätzlichen Angebote wie Touristen-Hilfe dabei sein.
Es ist kein richtiger Mietvertrag mehr, wenn extra Leistungen angeboten werden. Zum Beispiel Frühstück, Saubermachen oder Wäschewaschen.
Wann ist es einen Reisevertrag?
Der Gesetzgeber hat Regeln für Reisen gemacht. Diese Regeln nennt man Reiserecht und gelten vor allem für Pauschalreisen.
Eine Pauschalreise ist, wenn man mehrere Dinge zusammen bucht, zum Beispiel Flug und Hotel. Ein Vermieter bietet manchmal
nicht nur eine Unterkunft (zum Beispiel ein Hotelzimmer) an,
sondern auch noch andere Dinge. Wenn er mindestens zwei ähnliche Dinge anbietet, kann das schon als Pauschalreise gelten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) kann einen Reisevertrag auch erkennen, wenn nur eine Reiseleistung geschuldet wird. Der Bundesgerichtshof ist das höchste deutsche Zivilgericht.
Ein Beispiel für diese Kategorie ist, wenn Gäste die Ferien- oder Monteurwohnung nicht direkt beim Eigentümer anmieten. Stattdessen mieten sie über eine Agentur.
Hier tritt ein Dritter zwischen Kunde und Eigentümer. Das reicht für die Rechtsprechung zur Annahme eines
Reisevertrages regelmäßig aus (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2012, Az.: X ZR 157/11).
Ein Reisevertrag liegt vor, wenn Gäste mindestens zwei Reiseleistungen buchen. Auch wenn Sie den Vertragsabschluss mit einer Agentur machen, entsteht ein Reisevertrag.
Die Agentur tritt als Vermittler auf.
Bedingungen für die Wirksamkeit einer Kündigung
Gesetze unterscheiden zwischen zwei Arten von Kündigungen: normale Kündigung und außerordentliche Kündigung.
Normale Kündigungen müssen eine Frist einhalten. Eine außerordentliche Kündigung beendet den Vertrag sofort und erfordert besondere Gründe.
Wenn man eine Ferienwohnung oder Unterkunft für Arbeiter mietet, ist der Vertrag immer befristet. Das bedeutet, man kann nicht normal kündigen.
Nur unter bestimmten Bedingungen kann man außerordentlich kündigen.
Das Gesetz (§
543 Abs. 1 BGB) sagt, dass man immer kündigen kann, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es unfair wäre,
den Vertrag zu behalten. Man muss alle Interessen abwägen und schauen, wer den Grund für die Kündigung verursacht hat.
Das Gesetz (§ 543 Abs. 2
BGB) listet einige wichtige Gründe auf. Ein Mieter kann kündigen, wenn der Vermieter die Ferienwohnung nicht rechtzeitig bereitstellt.
Auch wenn der Mieter die Ferienwohnung stark beschädigt, kann es ein Grund für die Kündigung sein.
Für den Vermieter ist ein wichtiger Grund, wenn der Mieter zu spät zahlt. Zahlt der Mieter zweimal hintereinander nicht pünktlich, kann der Vermieter außerordentlich kündigen.
Es gibt viele weitere wichtige Gründe, die nicht alle im Gesetz stehen. Deshalb gibt es viele Gerichtsurteile, die mehr Gründe klären.
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Stornogebühren
Wenn Sie eine Wohnung mieten und den Vertrag kündigen wollen, müssen Sie trotzdem zahlen. Nur in besonderen Fällen geht das nicht. Die Gründe, die Sie haben, sind oft nicht genug, um den Vertrag zu beenden, auch nicht bei Krankheit.
Wenn der Vermieter die Wohnung an jemand anderen zu denselben Bedingungen vermieten kann, müssen Sie nichts zahlen. Es sei denn, es steht im Vertrag, dass Sie eine Strafe zahlen müssen.
Um sicherzugehen, sollten Vermieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen, wie hoch die Stornogebühren sind. Diese Gebühren dürfen aber nicht unfair hoch sein. Vermieter müssen beide Seiten der Mietvereinbarung berücksichtigen.
In der Praxis hängt die Höhe der Stornogebühren davon ab, wann Sie den Vertrag kündigen. Je später die Kündigung, desto höher die Gebühren. Bei kurzfristigen Kündigungen verlangen Vermieter oft den vollen Mietbetrag abzüglich der gesparten Kosten.
Keine Stornogebühren sind fällig, wenn Sie den Vertrag aus einem besonderen Grund kündigen. Klauseln in den AGB, die solche Gebühren verlangen, sind unfair und ungültig (§ 307 BGB).
Kündigung der Ferienwohnung bei einem Reisevertrag
Unterschied bei einem Reisevertrag
Eine Ferienwohnung ist bei einem Reisevertrag nur ein Teil von mehreren Leistungen. Es ist wichtig zu wissen, ob man die ganze Reise oder nur die Unterkunft ändern möchte.
Besonderheit im Reiserecht: Wechsel der Unterkunft
Beim Reisevertrag kann man die Unterkunft wechseln, wenn ein Problem vorliegt, ohne die ganze Reise zu kündigen. Diese Probleme werden Mängel genannt.
Was ist ein Mangel?
Ein Mangel liegt vor, wenn die Reise nicht wie vereinbart verläuft. Ein Mangel liegt auch vor, wenn es Probleme während der Reise gibt.
Diese Probleme müssen die Reise weniger wertvoll oder nützlich machen. Zum Beispiel: Die Ferienwohnung ist sehr schlecht und nicht wie sie vorher beschrieben wurde.
Diese Fehler können den Wert oder Nutzen der Reise verringern. Ein Beispiel ist, wenn die Ferienwohnung schlecht ist und nicht so aussieht, wie es beschrieben wurde.
Kündigung des ganzen Reisevertrages
Wenn man die ganze Reise kündigen will, muss ein schwerwiegender Mangel vorliegen.
Es muss unzumutbar sein, die Reise fortzusetzen. Vor der Kündigung braucht man eine Frist zur Nachbesserung. Diese Frist entfällt,
wenn Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar ist.
Externe Informationsquellen zu diesem Thema:
Nach § 543 Abs. 1 BGB können beide Seiten den Vertrag sofort beenden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Ein Mieter darf den Vertrag beenden, wenn der Vermieter die Ferienwohnung nicht rechtzeitig oder nur teilweise bereitstellt.
Der Vermieter darf nicht die vollen Kosten in Rechnung stellen. Er muss ersparte Aufwendungen abziehen. Etwas anderes gilt, wenn der Vermieter eine neue Mieter findet. Dann hat der Mieter keine Kosten zu ersetzen.
Eine Besonderheit des Reisevertrages besteht darin, dass ein Wechsel der Unterkunft möglich ist ohne den gesamten Vertrag aufzulösen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Mangels. Mehr lesen..