Für Vermieter Kurz und Knapp

DSGVO-konforme Datenverarbeitung
Für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen einfach erklärt

von Dennis Josef Meseg | 14.08.2026 | 13 Minuten  |  Bei Google bevorzugen Bei Google bevorzugen
Vermieter prüft digitale Buchungsdaten in einer Monteurwohnung
Buchungs- und Gästedaten dürfen nur zweckgebunden verarbeitet und müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Erheben Sie nur Daten, die Sie für Anfrage, Buchung, Aufenthalt, Abrechnung oder gesetzliche Pflichten tatsächlich benötigen.

Bei der Vermietung von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Ferienunterkünften werden regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet. Bereits eine Anfrage kann Namen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Rechnungsdaten und Angaben zum Aufenthalt enthalten.

Vermieter müssen nachvollziehbar festlegen, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht und wann die Informationen gelöscht werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung wirkt auf den ersten Blick kompliziert. Im Vermietungsalltag kommt es vor allem auf dokumentierte, sichere und verständliche Abläufe an.

Der wichtigste Grundsatz

So wenige Daten wie möglich und nur so lange wie erforderlich

Fragen Sie nur notwendige Informationen ab, verwenden Sie diese ausschließlich für festgelegte Zwecke und berücksichtigen Sie gesetzliche Aufbewahrungsfristen sowie anschließende Löschpflichten.

Daten sicher speichern

Schützen Sie digitale Konten mit sicheren Zugangsdaten und bewahren Sie Papierunterlagen vor dem Zugriff unbefugter Personen auf.

Gäste transparent informieren

Erklären Sie verständlich, welche Daten Sie verarbeiten, weshalb dies geschieht, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte bestehen.

Werden externe Buchungs-, Zahlungs-, Reinigungs- oder Softwareanbieter eingesetzt, müssen Verantwortlichkeiten und erforderliche Datenschutzvereinbarungen geprüft werden.

Bei einer möglichen Datenpanne sollten Sie den Vorfall sofort sichern, dokumentieren und prüfen, ob Informations- oder Meldepflichten bestehen. Abwarten kann das Risiko für Gäste und Vermieter vergrößern.

Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie notwendige Daten bestimmen, Unterlagen schützen, Gäste informieren und angemessene Lösch- sowie Notfallabläufe für Ihren Vermietungsbetrieb einrichten.

Kurz und Knapp

Datenschutz beginnt damit nicht erst bei einer Datenschutzerklärung. Er betrifft den gesamten Weg der Gästedaten: vom ersten Kontakt über Buchung und Rechnung bis zur späteren Löschung oder Archivierung.

Wenn Sie Ihren Datenschutz jetzt prüfen möchten

1

Datenerhebung

Fragen Sie nur Angaben ab, die Sie für einen konkreten Zweck benötigen.

2

Rechtsgrundlage

Klären Sie, warum die jeweilige Verarbeitung zulässig ist.

3

Zugriff

Beschränken Sie Gästedaten auf Personen und Systeme, die sie tatsächlich benötigen.

4

Speicherung

Trennen Sie laufende Gästedaten von aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen.

5

Notfall

Legen Sie fest, wer bei einem Datenschutzvorfall prüft, dokumentiert und gegebenenfalls meldet.

Vier Fragen vor jeder Verarbeitung von Gästedaten

1. Brauche ich die Daten?

Erfassen Sie nur Angaben, die für einen konkreten Zweck erforderlich sind.

2. Darf ich sie verarbeiten?

Ordnen Sie der Verarbeitung eine passende Rechtsgrundlage zu.

3. Wer darf darauf zugreifen?

Beschränken Sie Zugriffe auf Personen, die die Daten tatsächlich benötigen.

4. Wann werden sie gelöscht?

Trennen Sie nicht mehr benötigte Gästedaten von aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen.

Für Vermieter

1. Welche Gästedaten Sie erfassen dürfen und wirklich benötigen

Personenbezogene Daten sollten nicht vorsorglich gesammelt werden. Nach den Grundsätzen der Zweckbindung und Datenminimierung dürfen Vermieter nur solche Angaben erfassen, die für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang tatsächlich erforderlich sind.1

Bei einer Monteurzimmer-Buchung in Berlin gilt deshalb dieselbe Grundregel wie an jedem anderen Standort: Nicht alles, was für spätere Fälle vielleicht einmal nützlich sein könnte, gehört automatisch in eine Gästedatei.

Typische Daten bei Anfrage, Buchung und Abrechnung

Welche Angaben benötigt werden, hängt vom Buchungsweg, der Art des Gastes und dem jeweiligen Zweck ab.

Häufig benötigte Angaben

  • Name des Gastes oder des zuständigen Ansprechpartners,
  • erforderliche Kontaktmöglichkeiten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse,
  • Aufenthaltszeitraum und gebuchte Unterkunft,
  • notwendige Rechnungs- und Zahlungsdaten sowie
  • bei Firmenbuchungen erforderliche Firmen- und Rechnungsangaben.

Eine vollständige Privatadresse, das Geburtsdatum, eine Ausweisnummer oder andere zusätzliche persönliche Angaben sind dagegen nicht bei jeder Anfrage automatisch notwendig. Sie sollten nur erfasst werden, wenn sie für einen konkreten Vorgang benötigt werden oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

Prüfen Sie jede zusätzliche Angabe mit einer einfachen Frage

Können Sie nachvollziehbar erklären, warum Sie eine Information für Anfrage, Buchung, Aufenthalt, Abrechnung, Gästemeldung oder eine andere gesetzliche Pflicht benötigen? Wenn nicht, sollten Sie die Angabe nicht vorsorglich erfassen.

Ordnen Sie dem Zweck die passende Rechtsgrundlage zu

Dass eine Information für einen Vermieter praktisch wäre, reicht für ihre Verarbeitung nicht aus. Zusätzlich muss eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO bestehen.2

Mobil: Tabelle seitlich wischen.

Rechtsgrundlage Typische Bedeutung bei der Vermietung
Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Angaben, die für eine Anfrage, Buchung, Kommunikation zum Vertrag oder die Durchführung des Aufenthalts erforderlich sind.
Gesetzliche Verpflichtung
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben verarbeitet oder aufbewahrt werden müssen.
Berechtigtes Interesse
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Kann für bestimmte betriebliche Zwecke infrage kommen. Erforderlich ist eine Prüfung, ob entgegenstehende Rechte und Interessen der betroffenen Person überwiegen.
Einwilligung
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
Kann bei zusätzlichen freiwilligen Verarbeitungen relevant sein, wenn keine andere passende Rechtsgrundlage besteht. Sie muss insbesondere freiwillig und widerrufbar sein.

Einwilligung nicht pauschal für jede Buchung verwenden

Für Angaben, die zur Bearbeitung einer Buchungsanfrage oder zur Durchführung eines Beherbergungsvertrags erforderlich sind, wird nicht automatisch eine zusätzliche Einwilligung benötigt. Entscheidend sind immer Zweck und passende Rechtsgrundlage.

Bei Firmen- und Teambuchungen Datenbedarf getrennt prüfen

Bei Firmenbuchungen können andere Angaben benötigt werden als bei einer einzelnen privaten Buchung. Werden beispielsweise mehrere Monteurunterkünfte in Köln für Firmen und Montageteams organisiert, können Firmenname, Ansprechpartner und Rechnungsdaten für die Abwicklung erforderlich sein.

Daraus folgt jedoch nicht, dass automatisch umfangreiche Daten von jedem einzelnen Monteur gespeichert werden müssen. Auch bei Teambuchungen gilt: nur so viele personenbezogene Daten wie für den jeweiligen Zweck notwendig.

Für Vermieter

2. Gästedaten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen und gezielt weitergeben

Nach der Erhebung dürfen Gästedaten nicht beliebig für andere Zwecke weiterverwendet werden. Die Verarbeitung muss grundsätzlich zu dem Zweck passen, für den die Informationen erhoben wurden.1

Wofür Gästedaten während einer Buchung typischerweise benötigt werden

Anfrage und Kommunikation

Bearbeitung und Beantwortung einer Buchungsanfrage sowie Kontakt rund um Buchung und Anreise.

Aufenthalt organisieren

Organisation des Aufenthalts und Übermittlung erforderlicher Informationen zur gebuchten Unterkunft.

Abrechnung

Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung.

Änderungen abstimmen

Abstimmung bei Verlängerungen, Stornierungen oder später Anreise.

Besonders bei mehreren gleichzeitig laufenden Buchungen hilft eine klare Zuordnung. Wer beispielsweise eine Monteurwohnung in Hamburg für berufliche Einsätze vermietet, sollte nachvollziehbar festlegen, welche Angaben für Anfrage, Vertrag, Rechnung und Kommunikation benötigt werden.

Vor jeder Weitergabe drei Punkte prüfen

1

Empfänger

Wer benötigt die Daten?

2

Zweck

Wofür benötigt diese Stelle die Informationen?

3

Umfang

Welche Angaben sind dafür tatsächlich erforderlich?

Je nach Situation kann eine Übermittlung beispielsweise im Zusammenhang mit Buchhaltung, Steuerberatung, Zahlungsabwicklung, gesetzlichen Meldungen oder Behördenanfragen zulässig oder erforderlich sein.

Praxisregel: Geben Sie nur diejenigen Informationen weiter, die der jeweilige Empfänger für seine konkrete Aufgabe benötigt.

Weitere Grundlagen für Vermieter erläutert der DMZ-Ratgeber zu den rechtlichen Informationen für Vermieter von Monteurzimmern.

Bei externen Dienstleistern die datenschutzrechtliche Rolle klären

Ein externer Dienstleister ist nicht automatisch ein Auftragsverarbeiter. Verarbeitet ein Anbieter personenbezogene Daten jedoch im Auftrag und nach Weisung des Vermieters, kann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich sein.4

Prüfen Sie deshalb bei Buchungssoftware, Cloud-Diensten, externen Büroservices oder vergleichbaren Anbietern insbesondere:

  • welche personenbezogenen Daten der Dienstleister erhält,
  • für welchen Zweck er sie verarbeitet,
  • welche datenschutzrechtliche Rolle er übernimmt und
  • welche Vereinbarungen dafür erforderlich sind.

Für Vermieter

3. Gästedaten sicher speichern und nicht länger als nötig behalten

Verantwortliche müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen.5 Für kleinere Vermietungsbetriebe bedeutet das nicht zwangsläufig komplizierte Technik. Entscheidend sind vor allem klare Ablageorte, geschützte Zugänge und nachvollziehbare Zuständigkeiten.

Digitale und schriftliche Unterlagen getrennt absichern

Digitale Unterlagen

Buchungslisten, Rechnungen, E-Mails und Gästedaten sollten nur für berechtigte Personen zugänglich sein. Dazu gehören beispielsweise sichere Passwörter, getrennte Benutzerzugänge, aktuelle Systeme und eingeschränkte Berechtigungen.

Papierunterlagen

Meldescheine, Rechnungen und Buchungsnotizen sollten nicht offen herumliegen. Geschützte Ablagen verhindern, dass Gäste, Reinigungskräfte oder andere unbefugte Personen darauf zugreifen.

Verstreute Datenkopien vermeiden

Problematisch wird es insbesondere, wenn dieselben Buchungsdaten gleichzeitig auf privaten Smartphones, in mehreren Tabellen, Messenger-Chats, E-Mail-Postfächern und Cloud-Ordnern gespeichert werden. Je weniger unkontrollierte Kopien existieren, desto leichter lassen sich Zugriffe und spätere Löschungen organisieren.

Eine zentrale Ablage erleichtert die Kontrolle

Eine zentrale Ablage kann deshalb gerade bei mehreren Objekten sinnvoll sein. Einen Überblick zu möglichen Systemen bietet der Ratgeber zur Software für die Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen.

Zugriffe nach Aufgaben statt nach Bequemlichkeit vergeben

Nicht jede Person, die im Vermietungsbetrieb mitarbeitet, benötigt Zugriff auf sämtliche Gästedaten. Bei einer Monteurunterkunft in Düsseldorf für Firmen und Handwerker können beispielsweise Vermieter, Bürokräfte oder Vertretungen an einer Buchung beteiligt sein.

Trotzdem sollte jede Person nur auf die Angaben zugreifen können, die sie für ihre jeweilige Aufgabe benötigt.

Vor dem Löschen zwischen Gästedaten und Geschäftsunterlagen unterscheiden

Personenbezogene Daten sollten grundsätzlich nicht länger aufbewahrt werden, als es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.1 Gleichzeitig können Rechnungen, Buchungsbelege und andere Geschäftsunterlagen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.

Deshalb sollte ein Löschkonzept nicht einfach vorgeben, nach einer pauschalen Zahl von Monaten sämtliche Unterlagen zu entfernen. Sinnvoller ist eine Unterscheidung nach Datenart und Zweck.

Für jede Datenart fünf Punkte festlegen

1

Zweck

Warum werden die Daten gespeichert?

2

Ablageort

Wo befinden sie sich?

3

Zugriff

Wer darf sie sehen oder bearbeiten?

4

Aufbewahrung

Besteht eine gesetzliche Pflicht?

5

Löschung

Wann werden sie gelöscht oder anonymisiert?

Welche steuerlichen und geschäftlichen Unterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen, erklärt der DMZ-Ratgeber zu den Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen.

Für Vermieter

4. Gästen verständlich erklären, was mit ihren Daten geschieht

Gäste und andere betroffene Personen müssen nachvollziehen können, wer ihre Daten verarbeitet, warum dies geschieht und welche Rechte ihnen zustehen. Werden personenbezogene Daten unmittelbar beim Gast oder aus anderen Quellen erhoben, sind insbesondere die Informationspflichten nach Art. 13 beziehungsweise Art. 14 DSGVO zu beachten.3

Diese Informationen sollten Gäste leicht finden können

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen,
  • Zwecke der Datenverarbeitung,
  • jeweilige Rechtsgrundlagen,
  • gegebenenfalls Empfänger oder Kategorien von Empfängern,
  • Speicherdauer oder Kriterien für deren Festlegung,
  • relevante Rechte der betroffenen Personen und
  • weitere im jeweiligen Fall gesetzlich erforderliche Angaben.

Datenschutzinformation am tatsächlichen Erhebungspunkt bereitstellen

Die Datenschutzinformation sollte leicht zugänglich sein. Je nach Buchungsweg kann das beispielsweise bei der Anfrage, im Buchungsprozess, in einer Buchungsbestätigung oder auf der eigenen Website erfolgen.

Wichtig ist nicht allein die formale Vollständigkeit. Gäste und Firmenkunden sollten auch sprachlich verstehen können, warum ihre Angaben benötigt werden, wer sie erhält und wie lange sie gespeichert werden.

Gute Datenschutzinformationen beantworten konkrete Nutzerfragen

Ein langer juristischer Text schafft wenig Transparenz, wenn ein Gast die für ihn wesentlichen Informationen darin nicht findet. Strukturieren Sie Datenschutzhinweise deshalb übersichtlich und ordnen Sie Informationen nach konkreten Verarbeitungsvorgängen.

Für Vermieter

5. Bei einer Datenpanne sofort sichern, bewerten und dokumentieren

Eine Datenschutzverletzung kann beispielsweise vorliegen, wenn personenbezogene Daten versehentlich offengelegt werden, verloren gehen oder Unbefugte darauf zugreifen können. Ein solcher Vorfall sollte unverzüglich gesichert, geprüft und dokumentiert werden.

Die 72-Stunden-Regel ist keine Wartezeit

Führt eine Datenschutzverletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, muss sie grundsätzlich der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die Meldung erfolgt unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden.6 Die Prüfung sollte deshalb unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls beginnen.

Nur wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich nicht zu einem solchen Risiko führt, entfällt die Meldepflicht nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO.

Besteht voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen, kann zusätzlich eine unverzügliche Benachrichtigung der betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO erforderlich sein.7

Typische Datenpannen im Vermietungsalltag

Eine Buchungsbestätigung wird an einen falschen Empfänger geschickt.

Ein Meldeschein liegt offen in der Unterkunft oder im Büro.

Ein Smartphone, Laptop oder USB-Stick mit Gästedaten geht verloren.

Eine E-Mail wird versehentlich mit offenem Empfängerverteiler versendet.

Buchungsunterlagen sind für unbefugte Personen zugänglich.

So gehen Sie bei einem möglichen Datenschutzvorfall vor

1

Weitere Offenlegung stoppen

Sichern Sie Accounts, Dateien, Geräte oder falsch versendete Informationen soweit möglich.

2

Betroffene Daten feststellen

Prüfen Sie, welche Informationen und wie viele Personen betroffen sind.

3

Risiko bewerten

Beurteilen Sie, welche möglichen Folgen für die betroffenen Personen entstehen können.

4

Vorfall dokumentieren

Halten Sie Ursache, Umfang, Folgen und bereits ergriffene Maßnahmen fest.

5

Meldepflicht prüfen

Entscheiden Sie anhand des Risikos, ob Art. 33 DSGVO eine Meldung verlangt.

6

Betroffene informieren

Prüfen Sie bei voraussichtlich hohem Risiko zusätzlich die Anforderungen nach Art. 34 DSGVO.

Vorbereiten statt improvisieren: Legen Sie schon vor einem Vorfall fest, wer Datenschutzverletzungen prüft, wo diese dokumentiert werden und wer gegebenenfalls die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde oder betroffene Personen informiert.

Für Vermieter

6. Datenschutz als festen Ablauf in Ihrem Vermietungsbetrieb verankern

Vermieter und Gast besprechen den sicheren Umgang mit Buchungsdaten einer Monteurunterkunft
Klare Datenschutzabläufe machen den Umgang mit Gästedaten nachvollziehbarer.

Datenschutz lässt sich im Alltag leichter einhalten, wenn er nicht für jede Buchung neu entschieden werden muss. Sinnvoll sind deshalb wenige feste Prozesse für Datenerhebung, Zugriff, Weitergabe, Archivierung und Löschung.

Das ist besonders bei Monteuren, Firmenkunden und Projektverantwortlichen hilfreich, wenn Unterkünfte regelmäßig für mehrere Personen gebucht werden und verschiedene Mitarbeiter an Anfrage, Rechnung oder Check-in beteiligt sind.

Gehen Sie Ihren aktuellen Buchungsablauf einmal vollständig durch

Praxis-Check

Sechs Punkte für Ihren laufenden Vermietungsbetrieb

  • Formulare prüfen: Werden wirklich nur notwendige Gästedaten abgefragt?
  • Rechtsgrundlagen zuordnen: Ist für jeden wichtigen Verarbeitungsvorgang klar, warum die Daten verarbeitet werden dürfen?
  • Zugriffe kontrollieren: Sind Daten auf private Geräte, Messenger oder unnötige Kopien verteilt?
  • Datenschutzinformationen kontrollieren: Finden Gäste die für sie wichtigen Hinweise dort, wo ihre Daten erhoben werden?
  • Löschregeln festlegen: Ist für jede Datenart klar, wann sie gelöscht oder archiviert wird?
  • Notfallablauf vorbereiten: Ist geregelt, wer bei einer möglichen Datenpanne handelt?

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur DSGVO bei der Vermietung von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Ferienunterkünften. Welche Rechtsgrundlage, Pflicht oder Aufbewahrungsdauer im Einzelfall gilt, kann vom konkreten Verarbeitungsvorgang und weiteren gesetzlichen Vorgaben abhängen. Bei rechtlich komplexen Einzelfällen sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

Rechtliche Vertiefung

Rechtliche Grundlagen zur Vertiefung

Wenn Sie einzelne Anforderungen genauer nachvollziehen möchten, sind insbesondere folgende Vorschriften relevant:

  1. Art. 5 DSGVO – Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung.
  2. Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und mögliche Rechtsgrundlagen.
  3. Art. 13 und Art. 14 DSGVO – Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.
  4. Art. 28 DSGVO – Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Auftragsverarbeiter.
  5. Art. 32 DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
  6. Art. 33 DSGVO – Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde.
  7. Art. 34 DSGVO – Benachrichtigung betroffener Personen bei voraussichtlich hohem Risiko.
  8. § 20 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Verwendung und Ablichten von Personalausweisen; die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen bleiben zusätzlich zu beachten.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Vermieter sollten nur die Daten abfragen, die sie für Anfrage, Buchung, Aufenthalt, Abrechnung oder eine gesetzliche Pflicht tatsächlich benötigen. Zusätzlich muss für die jeweilige Verarbeitung eine passende Rechtsgrundlage bestehen.

    Bei einer normalen Buchung können beispielsweise Name, erforderliche Kontaktdaten, Aufenthaltszeitraum, gebuchte Unterkunft sowie notwendige Rechnungs- und Zahlungsdaten benötigt werden. Bei Firmenbuchungen kommen je nach Abwicklung Firma, Ansprechpartner und Rechnungsangaben hinzu.

    Prüffrage: Können Sie konkret erklären, wofür Sie eine Information benötigen? Wenn die Angabe weder für Buchung, Aufenthalt, Abrechnung noch für eine gesetzliche Pflicht erforderlich ist, sollte sie nicht vorsorglich erhoben werden.

    Gerade bei Team- und Firmenbuchungen muss deshalb nicht automatisch von jedem einzelnen Monteur dieselbe umfangreiche Datenmenge gespeichert werden.

    Zusätzliche Angaben wie Geburtsdatum, Ausweisnummer oder andere persönliche Informationen sollten nur erhoben werden, wenn sie für den konkreten Vorgang erforderlich sind oder eine gesetzliche Grundlage besteht.

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Nein. Eine Einwilligung ist nicht automatisch für jede Verarbeitung von Gästedaten erforderlich. Daten, die für eine Anfrage oder die Durchführung eines Beherbergungsvertrags notwendig sind, können beispielsweise auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gestützt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitungen können auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO beruhen.

    Einwilligung häufig nicht erforderlich

    • Buchungsanfrage bearbeiten
    • Vertrag durchführen
    • Rechnung erstellen
    • gesetzliche Pflichten erfüllen
    • erforderliche Kommunikation führen

    Einwilligung kann relevant sein

    • freiwillige zusätzliche Verarbeitung
    • bestimmte werbliche Maßnahmen
    • Verarbeitung ohne andere passende Rechtsgrundlage
    • bestimmte Ausweiskopien

    Auch ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO kann in bestimmten Fällen infrage kommen, setzt jedoch eine Interessenabwägung voraus.

    Wird tatsächlich eine Einwilligung verwendet, muss diese insbesondere freiwillig, informiert und nachweisbar erfolgen und grundsätzlich widerrufbar sein. Eine pauschale Einwilligung für sämtliche Gästedaten ist deshalb keine sinnvolle Standardlösung.

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Eine Ausweiskopie sollte nicht routinemäßig von jedem Gast verlangt werden. § 20 Personalausweisgesetz erlaubt das Ablichten eines Personalausweises durch andere Personen nur mit Zustimmung des Ausweisinhabers. Die Ablichtung muss außerdem eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein. Zusätzlich gelten die allgemeinen Datenschutzanforderungen.

    Wichtig: Die Zustimmung zur Kopie beantwortet noch nicht automatisch die datenschutzrechtliche Frage, ob die Speicherung für den konkreten Zweck erforderlich und zulässig ist.

    Ist lediglich eine Identitätsprüfung erforderlich, kann es datensparsamer sein, den Ausweis anzusehen, statt vorsorglich eine vollständige Kopie zu speichern.

    Gesetzliche Meldepflichten sind davon getrennt zu betrachten. Weitere Informationen bietet der DMZ-Ratgeber zum Meldeschein für Monteurzimmer und Ferienwohnungen.

    Unterscheiden Sie deshalb zwischen notwendiger Identitätsprüfung, gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und einer darüber hinausgehenden dauerhaften Ausweiskopie.

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Für alle Gästedaten gilt nicht dieselbe Speicherfrist. Entscheidend ist, warum die jeweilige Information noch benötigt wird und ob für bestimmte Geschäftsunterlagen gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

    Mobil: Tabelle seitlich wischen.

    Daten oder UnterlagenPraxis-Einordnung
    Buchungsanfrage ohne Abschlusslöschen, wenn kein erforderlicher Zweck mehr besteht
    Laufende Buchungfür Vertrag, Aufenthalt und notwendige Kommunikation vorhalten
    Rechnung oder Buchungsbeleggesetzliche Aufbewahrungspflichten prüfen
    Freiwillige interne Notizennicht ohne fortbestehenden Zweck dauerhaft speichern
    Alte Gästelistenlöschen oder anonymisieren, wenn weder Zweck noch Pflicht bestehen

    Trennen Sie deshalb operative Gästedaten von Unterlagen, die weiterhin aus gesetzlichen Gründen archiviert werden müssen. Ein sinnvoller Löschprozess legt für jede Datenart fest, wo sie gespeichert wird, wer darauf zugreifen darf, warum sie noch benötigt wird und wann sie entfernt werden kann.

    Die aktuell für unterschiedliche Geschäftsunterlagen geltenden Fristen erläutert der DMZ-Ratgeber zu den Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen.

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Gästedaten sollten möglichst zentral, zugriffsgeschützt und nur für berechtigte Personen erreichbar sein. Art. 32 DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, deren Umfang sich nach der jeweiligen Verarbeitung und dem bestehenden Risiko richtet.

    Digital

    Sichere Passwörter, aktuelle Systeme, getrennte Zugänge und eingeschränkte Berechtigungen verwenden.

    Papier

    Meldescheine, Rechnungen und Buchungsunterlagen geschützt aufbewahren und nicht offen liegen lassen.

    Team

    Nur Personen mit einem tatsächlichen Arbeitsbedarf erhalten Zugriff auf Gästedaten.

    Besonders schwer kontrollierbar sind verstreute Kopien auf privaten Smartphones, in Messenger-Chats, mehreren Tabellen oder ungeschützten Cloud-Speichern.

    Praktischer erster Schritt: Legen Sie einen Hauptablageort fest und kontrollieren Sie anschließend, welche Personen, Geräte und Systeme weiterhin Zugriff besitzen.

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Eine Weitergabe kann zulässig oder erforderlich sein, ist aber nicht beliebig möglich. Auch für die Übermittlung personenbezogener Daten muss ein konkreter Zweck und eine passende Rechtsgrundlage bestehen.

    Das kann beispielsweise bei steuerlichen Pflichten, der Rechnungsbearbeitung, Zahlungsabwicklung oder gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen der Fall sein.

    Prüfen Sie vor der Weitergabe: Wer braucht die Daten, wofür werden sie benötigt und welche einzelnen Angaben sind dafür tatsächlich erforderlich?

    Bei externen Dienstleistern sollte außerdem geprüft werden, welche datenschutzrechtliche Rolle sie übernehmen. Nicht jeder Steuerberater, Zahlungsdienstleister, Softwareanbieter oder Büroservice ist automatisch ein Auftragsverarbeiter.

    Verarbeitet ein Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Vermieters, kann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich sein.

    Für die Vorbereitung steuerlicher Unterlagen hilft zusätzlich die DMZ-Checkliste zu den Unterlagen für den Steuerberater.

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Eine Buchungsbestätigung sollte nur die personenbezogenen Angaben enthalten, die der Empfänger für Buchung und Aufenthalt tatsächlich benötigt. Unnötige Gästedaten gehören weder in den Nachrichtentext noch in Anhänge.

    Vor dem Versand kurz kontrollieren

    • Ist die Empfängeradresse korrekt?
    • Enthält die Nachricht nur notwendige Gästedaten?
    • Sind Angaben anderer Personen wirklich erforderlich?
    • Enthalten Anhänge zusätzliche Gästelisten oder persönliche Daten?
    • Werden mehrere Empfänger unnötig über einen offenen Verteiler sichtbar?

    Bei Firmenbuchungen ist besondere Sorgfalt sinnvoll, weil häufig mehrere Ansprechpartner beteiligt sind. Eine vollständige Gästeliste sollte nicht automatisch an einen großen Verteiler geschickt werden.

    Hinweise zum inhaltlichen Aufbau einer Bestätigung finden Vermieter im Ratgeber zur Buchungsbestätigung für Monteurzimmer und Ferienwohnungen.

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Gäste sollten erkennen können, wer ihre Daten verarbeitet, warum dies geschieht und welche Rechte ihnen zustehen. Je nachdem, ob die Daten unmittelbar bei der betroffenen Person oder aus einer anderen Quelle erhoben werden, sind insbesondere Art. 13 oder Art. 14 DSGVO relevant.

    Typische Bestandteile

    • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen,
    • Zwecke der Verarbeitung,
    • jeweilige Rechtsgrundlagen,
    • gegebenenfalls Empfänger oder Empfängerkategorien,
    • Speicherdauer oder Kriterien für ihre Festlegung,
    • relevante Rechte der betroffenen Personen sowie
    • weitere im konkreten Fall vorgeschriebene Informationen.

    Die Datenschutzinformation sollte dort leicht erreichbar sein, wo Daten erhoben werden, etwa bei der Anfrage, im Buchungsprozess, in einer Buchungsbestätigung oder auf der eigenen Website.

    Nutzerführung ist dabei Teil der Transparenz: Gäste und Firmenkunden sollten die für sie wichtigen Angaben finden können, ohne sie in einem langen juristischen Text suchen zu müssen.

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Sichern, prüfen und dokumentieren Sie den Vorfall unverzüglich. Eine falsch versendete Rechnung, Buchungsbestätigung oder Gästeliste kann eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten darstellen.

    Entscheidend ist das Risiko: Führt die Datenschutzverletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, besteht grundsätzlich eine Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO. Nur wenn voraussichtlich kein entsprechendes Risiko besteht, entfällt diese Meldepflicht.
    1Offenlegung stoppen

    Weitere Weitergabe soweit möglich verhindern.

    2Empfänger kontaktieren

    Gegebenenfalls um Löschung der Nachricht und Anhänge bitten.

    3Umfang feststellen

    Betroffene Daten und Personen bestimmen.

    4Risiko bewerten

    Mögliche Folgen für Betroffene prüfen.

    5Dokumentieren

    Vorfall und ergriffene Maßnahmen festhalten.

    6Meldepflicht prüfen

    Art. 33 DSGVO berücksichtigen.

    7Betroffene prüfen

    Bei voraussichtlich hohem Risiko zusätzlich Art. 34 DSGVO berücksichtigen.

    Ist eine Meldung erforderlich, muss sie unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen. Die Frist ist daher keine Zeitspanne, die Vermieter zunächst abwarten sollten.

    Ein vorab festgelegter Notfallprozess erleichtert eine schnelle Risikobewertung und verhindert unnötige Verzögerungen.

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Eine pauschale oder vorsorgliche Überwachung des Surfverhaltens von Gästen sollte nicht erfolgen. Ob und in welchem Umfang technische Nutzungsdaten verarbeitet werden dürfen, hängt vom konkreten Zweck, der technischen Ausgestaltung und einer passenden Rechtsgrundlage ab.

    Mobil: Tabelle seitlich wischen.

    Datensparsame OrganisationBesonders prüfbedürftig
    getrenntes Gastnetz einrichtenunnötige personenbezogene Protokollierung
    Zugangsdaten sicher vergebendauerhafte Zuordnung des Surfverhaltens zu einzelnen Gästen
    Zugänge bei Bedarf wechselnSpeicherung von Inhalten aufgerufener Webseiten
    nur erforderliche technische Daten verarbeitenÜberwachung ohne nachvollziehbaren Zweck und Rechtsgrundlage

    Ein stabiles WLAN ist für viele Monteure ein wichtiger Ausstattungsfaktor. Daraus folgt jedoch nicht, dass Vermieter vorsorglich Nutzungsprofile einzelner Gäste anlegen sollten.

    In der Praxis sind ein getrenntes Gastnetz, eine sichere Konfiguration und eine möglichst geringe Verarbeitung personenbezogener Nutzungsdaten meist die datensparsamere Lösung.

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Legen Sie einen Hauptablageort und eine feste Löschroutine fest. Datenschutzprobleme entstehen häufig dadurch, dass dieselben Buchungsdaten gleichzeitig in E-Mails, Messenger-Chats, Papierordnern, Tabellen, Rechnungsprogrammen und privaten Geräten gespeichert sind.

    Ein einfacher Ablage- und Löschprozess

    • Hauptablageort für Buchungsdaten festlegen.
    • Zugriff auf erforderliche Personen beschränken.
    • Private Geräte möglichst aus dem Prozess heraushalten.
    • Nicht mehr benötigte Anfragen regelmäßig löschen.
    • Aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen getrennt archivieren.
    • Messenger, E-Mails und Nebenablagen auf unnötige Datenkopien kontrollieren.

    Besonders bei mehreren Monteurwohnungen oder häufig wechselnden Teams sollte klar geregelt sein, wer für Ablage, Archivierung und Löschung verantwortlich ist.

    Ein pauschaler Löschzeitraum für sämtliche Daten ist dabei nicht sinnvoll. Maßgeblich sind der jeweilige Speicherzweck und gegebenenfalls bestehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

  • Für VermieterDatenschutz in der Vermietung

    Viele Datenschutzprobleme entstehen nicht durch komplizierte Sonderfälle, sondern durch fehlende Regeln im normalen Buchungsalltag. Dazu gehören zu umfangreiche Datenerhebung, unklare Zugriffe und eine fehlende Löschroutine.

    Typische Fehler

    • mehr Daten als erforderlich abfragen,
    • Einwilligungen pauschal verwenden,
    • Ausweise routinemäßig kopieren,
    • offene E-Mail-Verteiler nutzen,
    • Papierunterlagen offen liegen lassen,
    • alte Daten ohne Zweck dauerhaft speichern,
    • Buchungsdaten auf private Geräte verteilen.

    Besser organisieren

    • Datenminimierung als Standard festlegen,
    • Rechtsgrundlage je Zweck bestimmen,
    • Datenschutzinformationen bereitstellen,
    • eine geschützte Hauptablage nutzen,
    • Zugriffsrechte begrenzen,
    • Lösch- und Archivierungsregeln definieren,
    • Notfallprozess für Datenpannen vorbereiten.

    Bei Firmen- und Teambuchungen sollten Vermieter zusätzlich unterscheiden, welche Daten tatsächlich für Buchung und Rechnung erforderlich sind und welche lediglich aus Gewohnheit gesammelt werden.

    Praktischer Kontrollpunkt: Gehen Sie den Weg einer realen Buchung vom ersten Kontakt bis zur späteren Archivierung einmal vollständig durch. Dabei werden unnötige Datensammlungen und unklare Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als bei einer rein theoretischen Datenschutzprüfung.

Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps, damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.

2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte. Vorgaben und Bewertungen können sich ändern und je nach Bundesland, Kommune, Objektart und Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an einen Fachanwalt, Steuerberater oder die zuständige Behörde.

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Gesellschaftsformen für Vermieter | Welche Rechtsform ist für Vermieter sinnvoll?
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Sie vermieten bereits ein oder mehrere Monteurzimmer – oder planen den Einstieg? Spätestens bei mehr Umsatz, mehreren Objekten oder einem Partner stellt sich die Frage nach der passenden Rechtsform. Unser Ratgeber zeigt Ihnen verständlich, welche Gesellschaftsform zu Ihrem Vermietungsmodell passt und worauf Sie bei Haftung, Steuern und Bürokratie achten sollten.

Die Buchungsbestätigung für Ferienwohnung & Monteurzimmer - inkl. kostenloser Vorlage
Die Buchungsbestätigung für Ferienwohnung & Monteurzimmer - inkl. kostenloser Vorlage

Eine klare Buchungsbestätigung schützt Sie als Vermieter vor Missverständnissen, unnötigen Rückfragen und Streit über Preise oder Stornierungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Angaben zwingend hineingehören, wie Sie Stornobedingungen sauber formulieren und welche Rechte & Pflichten nach einer verbindlichen Buchung gelten.

10 Fehler, die Sie ... als Vermieter bei der Vermietung Ihrer Unterkunft vermeiden sollten
10 Fehler, die Sie ... als Vermieter bei der Vermietung Ihrer Unterkunft vermeiden sollten

Bei der Vermietung von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Ferienwohnungen können schon kleine Fehler teuer werden. Unklare Buchungsabsprachen, falsch ausgewiesene Preise, fehlende Genehmigungen oder ungeeignete Stornoregeln führen schnell zu Streit, finanziellen Verlusten oder rechtlichen Problemen. In diesem Ratgeber erfahren Vermieter, welche zehn Fehler besonders häufig vorkommen und wie sie ihre Vermietung verständlich, professionell und rechtssicherer organisieren.

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