Welche Daten dürfen Vermieter erheben?
Vermieter dürfen nur Daten sammeln, die für den Mietvertrag nötig sind. Dazu gehören:
- Name,
- Adresse,
- Telefonnummer und
- E-Mail-Adresse der Gäste.
Wie müssen Daten verarbeitet werden?
Daten der Gäste dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. Zum Beispiel:
- Kontaktaufnahme wegen der Buchung,
- Rechnungsstellung oder
- Informationen zur Unterkunft.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur erlaubt, wenn der Gast zugestimmt hat. Dies gilt zum Beispiel für Steuerberater oder Behörden.
Wie müssen Daten gespeichert werden?
Speichern Sie Daten sicher. Nutzen Sie verschlüsselte Computerprogramme oder Passwortgeschützte Ordner. Papierunterlagen sollten Sie in einem abschließbaren Schrank aufbewahren. Vermeiden Sie, Daten länger als nötig zu speichern. Löschen Sie alte Buchungsunterlagen regelmäßig.
Was müssen Vermieter den Gästen mitteilen?
Gäste haben das Recht zu wissen, wie ihre Daten verwendet werden. Eine kurze Erklärung reicht oft aus. Diese sollte enthalten:
- Welche Daten Sie speichern,
- warum Sie diese Daten speichern und
- wie lange die Speicherung erfolgt.
Eine einfache Datenschutzerklärung können Sie zum Beispiel bei der Buchung beifügen oder auf Ihrer Website bereitstellen.
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Was tun bei einer Datenpanne?
Wenn Daten verloren gehen oder gestohlen werden, müssen Sie handeln. Informieren Sie die betroffenen Gäste sofort. Auch die zuständige Datenschutzbehörde muss in der Regel informiert werden.

Warum ist Datenschutz wichtig?
Mit einem guten Umgang mit Daten zeigen Sie Ihren Gästen, dass Sie vertrauenswürdig sind. Außerdem schützen Sie sich vor Strafen und rechtlichen Problemen. Die Einhaltung der DSGVO ist nicht schwer, wenn Sie die Regeln kennen.
Fazit
Datenschutz muss kein Problem sein. Mit einfachen Maßnahmen und klaren Regeln schaffen Vermieter eine sichere Umgebung für ihre Gäste. Beginnen Sie jetzt, die DSGVO umzusetzen, und sorgen Sie für Vertrauen und Sicherheit in Ihrem Betrieb.