Für Vermieter
Datenschutz bei der Vermietung: Darauf kommt es zuerst an
Vermieter sollten nur die Gästedaten erheben, die sie für Anfrage, Buchung, Aufenthalt, Abrechnung oder gesetzliche Pflichten tatsächlich benötigen. Für jede Verarbeitung braucht es einen nachvollziehbaren Zweck und eine passende Rechtsgrundlage. Ebenso wichtig sind geschützte Zugriffe, verständliche Datenschutzinformationen, feste Löschregeln und ein vorbereiteter Ablauf für mögliche Datenpannen.
Nur notwendige Daten
Jede zusätzliche Angabe braucht einen konkreten Zweck.
Rechtsgrundlage klären
Vertrag, Pflicht, Interesse oder Einwilligung passend zuordnen.
Zugriffe begrenzen
Nur Personen und Systeme mit echtem Arbeitsbedarf erhalten Zugriff.
Löschen und archivieren
Operative Gästedaten von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen trennen.
Datenschutz beginnt damit nicht erst bei einer Datenschutzerklärung. Er betrifft den gesamten Weg der Gästedaten: vom ersten Kontakt über Buchung und Rechnung bis zur späteren Löschung oder Archivierung.
Wenn Sie Ihren Datenschutz jetzt prüfen möchten
Datenerhebung
Fragen Sie nur Angaben ab, die Sie für einen konkreten Zweck benötigen.
Rechtsgrundlage
Klären Sie, warum die jeweilige Verarbeitung zulässig ist.
Zugriff
Beschränken Sie Gästedaten auf Personen und Systeme, die sie tatsächlich benötigen.
Speicherung
Trennen Sie laufende Gästedaten von aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen.
Notfall
Legen Sie fest, wer bei einem Datenschutzvorfall prüft, dokumentiert und gegebenenfalls meldet.
Vier Fragen vor jeder Verarbeitung von Gästedaten
1. Brauche ich die Daten?
Erfassen Sie nur Angaben, die für einen konkreten Zweck erforderlich sind.
2. Darf ich sie verarbeiten?
Ordnen Sie der Verarbeitung eine passende Rechtsgrundlage zu.
3. Wer darf darauf zugreifen?
Beschränken Sie Zugriffe auf Personen, die die Daten tatsächlich benötigen.
4. Wann werden sie gelöscht?
Trennen Sie nicht mehr benötigte Gästedaten von aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen.
Für Vermieter
1. Welche Gästedaten Sie erfassen dürfen und wirklich benötigen
Personenbezogene Daten sollten nicht vorsorglich gesammelt werden. Nach den Grundsätzen der Zweckbindung und Datenminimierung dürfen Vermieter nur solche Angaben erfassen, die für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang tatsächlich erforderlich sind.1
Bei einer Monteurzimmer-Buchung in Berlin gilt deshalb dieselbe Grundregel wie an jedem anderen Standort: Nicht alles, was für spätere Fälle vielleicht einmal nützlich sein könnte, gehört automatisch in eine Gästedatei.
Typische Daten bei Anfrage, Buchung und Abrechnung
Welche Angaben benötigt werden, hängt vom Buchungsweg, der Art des Gastes und dem jeweiligen Zweck ab.
Häufig benötigte Angaben
- Name des Gastes oder des zuständigen Ansprechpartners,
- erforderliche Kontaktmöglichkeiten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse,
- Aufenthaltszeitraum und gebuchte Unterkunft,
- notwendige Rechnungs- und Zahlungsdaten sowie
- bei Firmenbuchungen erforderliche Firmen- und Rechnungsangaben.
Eine vollständige Privatadresse, das Geburtsdatum, eine Ausweisnummer oder andere zusätzliche persönliche Angaben sind dagegen nicht bei jeder Anfrage automatisch notwendig. Sie sollten nur erfasst werden, wenn sie für einen konkreten Vorgang benötigt werden oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
Prüfen Sie jede zusätzliche Angabe mit einer einfachen Frage
Können Sie nachvollziehbar erklären, warum Sie eine Information für Anfrage, Buchung, Aufenthalt, Abrechnung, Gästemeldung oder eine andere gesetzliche Pflicht benötigen? Wenn nicht, sollten Sie die Angabe nicht vorsorglich erfassen.
Ordnen Sie dem Zweck die passende Rechtsgrundlage zu
Dass eine Information für einen Vermieter praktisch wäre, reicht für ihre Verarbeitung nicht aus. Zusätzlich muss eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO bestehen.2
Mobil: Tabelle seitlich wischen.
| Rechtsgrundlage | Typische Bedeutung bei der Vermietung |
|---|---|
|
Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
Angaben, die für eine Anfrage, Buchung, Kommunikation zum Vertrag oder die Durchführung des Aufenthalts erforderlich sind. |
|
Gesetzliche Verpflichtung Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO |
Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben verarbeitet oder aufbewahrt werden müssen. |
|
Berechtigtes Interesse Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
Kann für bestimmte betriebliche Zwecke infrage kommen. Erforderlich ist eine Prüfung, ob entgegenstehende Rechte und Interessen der betroffenen Person überwiegen. |
|
Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO |
Kann bei zusätzlichen freiwilligen Verarbeitungen relevant sein, wenn keine andere passende Rechtsgrundlage besteht. Sie muss insbesondere freiwillig und widerrufbar sein. |
Einwilligung nicht pauschal für jede Buchung verwenden
Für Angaben, die zur Bearbeitung einer Buchungsanfrage oder zur Durchführung eines Beherbergungsvertrags erforderlich sind, wird nicht automatisch eine zusätzliche Einwilligung benötigt. Entscheidend sind immer Zweck und passende Rechtsgrundlage.
Bei Firmen- und Teambuchungen Datenbedarf getrennt prüfen
Bei Firmenbuchungen können andere Angaben benötigt werden als bei einer einzelnen privaten Buchung. Werden beispielsweise mehrere Monteurunterkünfte in Köln für Firmen und Montageteams organisiert, können Firmenname, Ansprechpartner und Rechnungsdaten für die Abwicklung erforderlich sein.
Daraus folgt jedoch nicht, dass automatisch umfangreiche Daten von jedem einzelnen Monteur gespeichert werden müssen. Auch bei Teambuchungen gilt: nur so viele personenbezogene Daten wie für den jeweiligen Zweck notwendig.
Für Vermieter
2. Gästedaten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen und gezielt weitergeben
Nach der Erhebung dürfen Gästedaten nicht beliebig für andere Zwecke weiterverwendet werden. Die Verarbeitung muss grundsätzlich zu dem Zweck passen, für den die Informationen erhoben wurden.1
Wofür Gästedaten während einer Buchung typischerweise benötigt werden
Anfrage und Kommunikation
Bearbeitung und Beantwortung einer Buchungsanfrage sowie Kontakt rund um Buchung und Anreise.
Aufenthalt organisieren
Organisation des Aufenthalts und Übermittlung erforderlicher Informationen zur gebuchten Unterkunft.
Abrechnung
Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung.
Änderungen abstimmen
Abstimmung bei Verlängerungen, Stornierungen oder später Anreise.
Besonders bei mehreren gleichzeitig laufenden Buchungen hilft eine klare Zuordnung. Wer beispielsweise eine Monteurwohnung in Hamburg für berufliche Einsätze vermietet, sollte nachvollziehbar festlegen, welche Angaben für Anfrage, Vertrag, Rechnung und Kommunikation benötigt werden.
Vor jeder Weitergabe drei Punkte prüfen
Empfänger
Wer benötigt die Daten?
Zweck
Wofür benötigt diese Stelle die Informationen?
Umfang
Welche Angaben sind dafür tatsächlich erforderlich?
Je nach Situation kann eine Übermittlung beispielsweise im Zusammenhang mit Buchhaltung, Steuerberatung, Zahlungsabwicklung, gesetzlichen Meldungen oder Behördenanfragen zulässig oder erforderlich sein.
Praxisregel: Geben Sie nur diejenigen Informationen weiter, die der jeweilige Empfänger für seine konkrete Aufgabe benötigt.
Weitere Grundlagen für Vermieter erläutert der DMZ-Ratgeber zu den rechtlichen Informationen für Vermieter von Monteurzimmern.
Bei externen Dienstleistern die datenschutzrechtliche Rolle klären
Ein externer Dienstleister ist nicht automatisch ein Auftragsverarbeiter. Verarbeitet ein Anbieter personenbezogene Daten jedoch im Auftrag und nach Weisung des Vermieters, kann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich sein.4
Prüfen Sie deshalb bei Buchungssoftware, Cloud-Diensten, externen Büroservices oder vergleichbaren Anbietern insbesondere:
- welche personenbezogenen Daten der Dienstleister erhält,
- für welchen Zweck er sie verarbeitet,
- welche datenschutzrechtliche Rolle er übernimmt und
- welche Vereinbarungen dafür erforderlich sind.
Für Vermieter
3. Gästedaten sicher speichern und nicht länger als nötig behalten
Verantwortliche müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen.5 Für kleinere Vermietungsbetriebe bedeutet das nicht zwangsläufig komplizierte Technik. Entscheidend sind vor allem klare Ablageorte, geschützte Zugänge und nachvollziehbare Zuständigkeiten.
Digitale und schriftliche Unterlagen getrennt absichern
Digitale Unterlagen
Buchungslisten, Rechnungen, E-Mails und Gästedaten sollten nur für berechtigte Personen zugänglich sein. Dazu gehören beispielsweise sichere Passwörter, getrennte Benutzerzugänge, aktuelle Systeme und eingeschränkte Berechtigungen.
Papierunterlagen
Meldescheine, Rechnungen und Buchungsnotizen sollten nicht offen herumliegen. Geschützte Ablagen verhindern, dass Gäste, Reinigungskräfte oder andere unbefugte Personen darauf zugreifen.
Verstreute Datenkopien vermeiden
Problematisch wird es insbesondere, wenn dieselben Buchungsdaten gleichzeitig auf privaten Smartphones, in mehreren Tabellen, Messenger-Chats, E-Mail-Postfächern und Cloud-Ordnern gespeichert werden. Je weniger unkontrollierte Kopien existieren, desto leichter lassen sich Zugriffe und spätere Löschungen organisieren.
Eine zentrale Ablage erleichtert die Kontrolle
Eine zentrale Ablage kann deshalb gerade bei mehreren Objekten sinnvoll sein. Einen Überblick zu möglichen Systemen bietet der Ratgeber zur Software für die Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen.
Zugriffe nach Aufgaben statt nach Bequemlichkeit vergeben
Nicht jede Person, die im Vermietungsbetrieb mitarbeitet, benötigt Zugriff auf sämtliche Gästedaten. Bei einer Monteurunterkunft in Düsseldorf für Firmen und Handwerker können beispielsweise Vermieter, Bürokräfte oder Vertretungen an einer Buchung beteiligt sein.
Trotzdem sollte jede Person nur auf die Angaben zugreifen können, die sie für ihre jeweilige Aufgabe benötigt.
Vor dem Löschen zwischen Gästedaten und Geschäftsunterlagen unterscheiden
Personenbezogene Daten sollten grundsätzlich nicht länger aufbewahrt werden, als es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.1 Gleichzeitig können Rechnungen, Buchungsbelege und andere Geschäftsunterlagen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.
Deshalb sollte ein Löschkonzept nicht einfach vorgeben, nach einer pauschalen Zahl von Monaten sämtliche Unterlagen zu entfernen. Sinnvoller ist eine Unterscheidung nach Datenart und Zweck.
Für jede Datenart fünf Punkte festlegen
Zweck
Warum werden die Daten gespeichert?
Ablageort
Wo befinden sie sich?
Zugriff
Wer darf sie sehen oder bearbeiten?
Aufbewahrung
Besteht eine gesetzliche Pflicht?
Löschung
Wann werden sie gelöscht oder anonymisiert?
Welche steuerlichen und geschäftlichen Unterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen, erklärt der DMZ-Ratgeber zu den Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen.
Für Vermieter
4. Gästen verständlich erklären, was mit ihren Daten geschieht
Gäste und andere betroffene Personen müssen nachvollziehen können, wer ihre Daten verarbeitet, warum dies geschieht und welche Rechte ihnen zustehen. Werden personenbezogene Daten unmittelbar beim Gast oder aus anderen Quellen erhoben, sind insbesondere die Informationspflichten nach Art. 13 beziehungsweise Art. 14 DSGVO zu beachten.3
Diese Informationen sollten Gäste leicht finden können
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen,
- Zwecke der Datenverarbeitung,
- jeweilige Rechtsgrundlagen,
- gegebenenfalls Empfänger oder Kategorien von Empfängern,
- Speicherdauer oder Kriterien für deren Festlegung,
- relevante Rechte der betroffenen Personen und
- weitere im jeweiligen Fall gesetzlich erforderliche Angaben.
Datenschutzinformation am tatsächlichen Erhebungspunkt bereitstellen
Die Datenschutzinformation sollte leicht zugänglich sein. Je nach Buchungsweg kann das beispielsweise bei der Anfrage, im Buchungsprozess, in einer Buchungsbestätigung oder auf der eigenen Website erfolgen.
Wichtig ist nicht allein die formale Vollständigkeit. Gäste und Firmenkunden sollten auch sprachlich verstehen können, warum ihre Angaben benötigt werden, wer sie erhält und wie lange sie gespeichert werden.
Gute Datenschutzinformationen beantworten konkrete Nutzerfragen
Ein langer juristischer Text schafft wenig Transparenz, wenn ein Gast die für ihn wesentlichen Informationen darin nicht findet. Strukturieren Sie Datenschutzhinweise deshalb übersichtlich und ordnen Sie Informationen nach konkreten Verarbeitungsvorgängen.
Für Vermieter
5. Bei einer Datenpanne sofort sichern, bewerten und dokumentieren
Eine Datenschutzverletzung kann beispielsweise vorliegen, wenn personenbezogene Daten versehentlich offengelegt werden, verloren gehen oder Unbefugte darauf zugreifen können. Ein solcher Vorfall sollte unverzüglich gesichert, geprüft und dokumentiert werden.
Die 72-Stunden-Regel ist keine Wartezeit
Führt eine Datenschutzverletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, muss sie grundsätzlich der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die Meldung erfolgt unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden.6 Die Prüfung sollte deshalb unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls beginnen.
Nur wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich nicht zu einem solchen Risiko führt, entfällt die Meldepflicht nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO.
Besteht voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen, kann zusätzlich eine unverzügliche Benachrichtigung der betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO erforderlich sein.7
Typische Datenpannen im Vermietungsalltag
Eine Buchungsbestätigung wird an einen falschen Empfänger geschickt.
Ein Meldeschein liegt offen in der Unterkunft oder im Büro.
Ein Smartphone, Laptop oder USB-Stick mit Gästedaten geht verloren.
Eine E-Mail wird versehentlich mit offenem Empfängerverteiler versendet.
Buchungsunterlagen sind für unbefugte Personen zugänglich.
So gehen Sie bei einem möglichen Datenschutzvorfall vor
Weitere Offenlegung stoppen
Sichern Sie Accounts, Dateien, Geräte oder falsch versendete Informationen soweit möglich.
Betroffene Daten feststellen
Prüfen Sie, welche Informationen und wie viele Personen betroffen sind.
Risiko bewerten
Beurteilen Sie, welche möglichen Folgen für die betroffenen Personen entstehen können.
Vorfall dokumentieren
Halten Sie Ursache, Umfang, Folgen und bereits ergriffene Maßnahmen fest.
Meldepflicht prüfen
Entscheiden Sie anhand des Risikos, ob Art. 33 DSGVO eine Meldung verlangt.
Betroffene informieren
Prüfen Sie bei voraussichtlich hohem Risiko zusätzlich die Anforderungen nach Art. 34 DSGVO.
Vorbereiten statt improvisieren: Legen Sie schon vor einem Vorfall fest, wer Datenschutzverletzungen prüft, wo diese dokumentiert werden und wer gegebenenfalls die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde oder betroffene Personen informiert.
Für Vermieter
6. Datenschutz als festen Ablauf in Ihrem Vermietungsbetrieb verankern
Datenschutz lässt sich im Alltag leichter einhalten, wenn er nicht für jede Buchung neu entschieden werden muss. Sinnvoll sind deshalb wenige feste Prozesse für Datenerhebung, Zugriff, Weitergabe, Archivierung und Löschung.
Das ist besonders bei Monteuren, Firmenkunden und Projektverantwortlichen hilfreich, wenn Unterkünfte regelmäßig für mehrere Personen gebucht werden und verschiedene Mitarbeiter an Anfrage, Rechnung oder Check-in beteiligt sind.
Gehen Sie Ihren aktuellen Buchungsablauf einmal vollständig durch
Praxis-Check
Sechs Punkte für Ihren laufenden Vermietungsbetrieb
- Formulare prüfen: Werden wirklich nur notwendige Gästedaten abgefragt?
- Rechtsgrundlagen zuordnen: Ist für jeden wichtigen Verarbeitungsvorgang klar, warum die Daten verarbeitet werden dürfen?
- Zugriffe kontrollieren: Sind Daten auf private Geräte, Messenger oder unnötige Kopien verteilt?
- Datenschutzinformationen kontrollieren: Finden Gäste die für sie wichtigen Hinweise dort, wo ihre Daten erhoben werden?
- Löschregeln festlegen: Ist für jede Datenart klar, wann sie gelöscht oder archiviert wird?
- Notfallablauf vorbereiten: Ist geregelt, wer bei einer möglichen Datenpanne handelt?
Fazit
Ein einfacher Prozess ist besser als viele Einzelregeln
Beginnen Sie mit einem überschaubaren Datenschutzprozess: nur erforderliche Daten erfassen, für jeden Zweck eine Rechtsgrundlage kennen, Zugriffe begrenzen, Informationen verständlich bereitstellen, Löschfristen festlegen und einen Verantwortlichen für Datenschutzvorfälle bestimmen. Damit lassen sich viele typische Datenschutzprobleme bereits im normalen Vermietungsalltag vermeiden.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur DSGVO bei der Vermietung von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Ferienunterkünften. Welche Rechtsgrundlage, Pflicht oder Aufbewahrungsdauer im Einzelfall gilt, kann vom konkreten Verarbeitungsvorgang und weiteren gesetzlichen Vorgaben abhängen. Bei rechtlich komplexen Einzelfällen sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.
Rechtliche Vertiefung
Rechtliche Grundlagen zur Vertiefung
Wenn Sie einzelne Anforderungen genauer nachvollziehen möchten, sind insbesondere folgende Vorschriften relevant:
- Art. 5 DSGVO – Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung.
- Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und mögliche Rechtsgrundlagen.
- Art. 13 und Art. 14 DSGVO – Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.
- Art. 28 DSGVO – Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Auftragsverarbeiter.
- Art. 32 DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
- Art. 33 DSGVO – Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde.
- Art. 34 DSGVO – Benachrichtigung betroffener Personen bei voraussichtlich hohem Risiko.
- § 20 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Verwendung und Ablichten von Personalausweisen; die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen bleiben zusätzlich zu beachten.
Häufig gestellte Fragen zu dem Thema
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Vermieter sollten nur die Daten abfragen, die sie für Anfrage, Buchung, Aufenthalt, Abrechnung oder eine gesetzliche Pflicht tatsächlich benötigen. Zusätzlich muss für die jeweilige Verarbeitung eine passende Rechtsgrundlage bestehen.
Bei einer normalen Buchung können beispielsweise Name, erforderliche Kontaktdaten, Aufenthaltszeitraum, gebuchte Unterkunft sowie notwendige Rechnungs- und Zahlungsdaten benötigt werden. Bei Firmenbuchungen kommen je nach Abwicklung Firma, Ansprechpartner und Rechnungsangaben hinzu.
Prüffrage: Können Sie konkret erklären, wofür Sie eine Information benötigen? Wenn die Angabe weder für Buchung, Aufenthalt, Abrechnung noch für eine gesetzliche Pflicht erforderlich ist, sollte sie nicht vorsorglich erhoben werden.Gerade bei Team- und Firmenbuchungen muss deshalb nicht automatisch von jedem einzelnen Monteur dieselbe umfangreiche Datenmenge gespeichert werden.
Zusätzliche Angaben wie Geburtsdatum, Ausweisnummer oder andere persönliche Informationen sollten nur erhoben werden, wenn sie für den konkreten Vorgang erforderlich sind oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Nein. Eine Einwilligung ist nicht automatisch für jede Verarbeitung von Gästedaten erforderlich. Daten, die für eine Anfrage oder die Durchführung eines Beherbergungsvertrags notwendig sind, können beispielsweise auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gestützt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitungen können auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO beruhen.
Einwilligung häufig nicht erforderlich
- Buchungsanfrage bearbeiten
- Vertrag durchführen
- Rechnung erstellen
- gesetzliche Pflichten erfüllen
- erforderliche Kommunikation führen
Einwilligung kann relevant sein
- freiwillige zusätzliche Verarbeitung
- bestimmte werbliche Maßnahmen
- Verarbeitung ohne andere passende Rechtsgrundlage
- bestimmte Ausweiskopien
Auch ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO kann in bestimmten Fällen infrage kommen, setzt jedoch eine Interessenabwägung voraus.
Wird tatsächlich eine Einwilligung verwendet, muss diese insbesondere freiwillig, informiert und nachweisbar erfolgen und grundsätzlich widerrufbar sein. Eine pauschale Einwilligung für sämtliche Gästedaten ist deshalb keine sinnvolle Standardlösung.
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Eine Ausweiskopie sollte nicht routinemäßig von jedem Gast verlangt werden. § 20 Personalausweisgesetz erlaubt das Ablichten eines Personalausweises durch andere Personen nur mit Zustimmung des Ausweisinhabers. Die Ablichtung muss außerdem eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein. Zusätzlich gelten die allgemeinen Datenschutzanforderungen.
Wichtig: Die Zustimmung zur Kopie beantwortet noch nicht automatisch die datenschutzrechtliche Frage, ob die Speicherung für den konkreten Zweck erforderlich und zulässig ist.Ist lediglich eine Identitätsprüfung erforderlich, kann es datensparsamer sein, den Ausweis anzusehen, statt vorsorglich eine vollständige Kopie zu speichern.
Gesetzliche Meldepflichten sind davon getrennt zu betrachten. Weitere Informationen bietet der DMZ-Ratgeber zum Meldeschein für Monteurzimmer und Ferienwohnungen.
Unterscheiden Sie deshalb zwischen notwendiger Identitätsprüfung, gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und einer darüber hinausgehenden dauerhaften Ausweiskopie.
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Für alle Gästedaten gilt nicht dieselbe Speicherfrist. Entscheidend ist, warum die jeweilige Information noch benötigt wird und ob für bestimmte Geschäftsunterlagen gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Mobil: Tabelle seitlich wischen.
Daten oder Unterlagen Praxis-Einordnung Buchungsanfrage ohne Abschluss löschen, wenn kein erforderlicher Zweck mehr besteht Laufende Buchung für Vertrag, Aufenthalt und notwendige Kommunikation vorhalten Rechnung oder Buchungsbeleg gesetzliche Aufbewahrungspflichten prüfen Freiwillige interne Notizen nicht ohne fortbestehenden Zweck dauerhaft speichern Alte Gästelisten löschen oder anonymisieren, wenn weder Zweck noch Pflicht bestehen Trennen Sie deshalb operative Gästedaten von Unterlagen, die weiterhin aus gesetzlichen Gründen archiviert werden müssen. Ein sinnvoller Löschprozess legt für jede Datenart fest, wo sie gespeichert wird, wer darauf zugreifen darf, warum sie noch benötigt wird und wann sie entfernt werden kann.
Die aktuell für unterschiedliche Geschäftsunterlagen geltenden Fristen erläutert der DMZ-Ratgeber zu den Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen.
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Gästedaten sollten möglichst zentral, zugriffsgeschützt und nur für berechtigte Personen erreichbar sein. Art. 32 DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, deren Umfang sich nach der jeweiligen Verarbeitung und dem bestehenden Risiko richtet.
Digital
Sichere Passwörter, aktuelle Systeme, getrennte Zugänge und eingeschränkte Berechtigungen verwenden.
Papier
Meldescheine, Rechnungen und Buchungsunterlagen geschützt aufbewahren und nicht offen liegen lassen.
Team
Nur Personen mit einem tatsächlichen Arbeitsbedarf erhalten Zugriff auf Gästedaten.
Besonders schwer kontrollierbar sind verstreute Kopien auf privaten Smartphones, in Messenger-Chats, mehreren Tabellen oder ungeschützten Cloud-Speichern.
Praktischer erster Schritt: Legen Sie einen Hauptablageort fest und kontrollieren Sie anschließend, welche Personen, Geräte und Systeme weiterhin Zugriff besitzen.
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Eine Weitergabe kann zulässig oder erforderlich sein, ist aber nicht beliebig möglich. Auch für die Übermittlung personenbezogener Daten muss ein konkreter Zweck und eine passende Rechtsgrundlage bestehen.
Das kann beispielsweise bei steuerlichen Pflichten, der Rechnungsbearbeitung, Zahlungsabwicklung oder gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen der Fall sein.
Prüfen Sie vor der Weitergabe: Wer braucht die Daten, wofür werden sie benötigt und welche einzelnen Angaben sind dafür tatsächlich erforderlich?Bei externen Dienstleistern sollte außerdem geprüft werden, welche datenschutzrechtliche Rolle sie übernehmen. Nicht jeder Steuerberater, Zahlungsdienstleister, Softwareanbieter oder Büroservice ist automatisch ein Auftragsverarbeiter.
Verarbeitet ein Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Vermieters, kann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich sein.
Für die Vorbereitung steuerlicher Unterlagen hilft zusätzlich die DMZ-Checkliste zu den Unterlagen für den Steuerberater.
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Eine Buchungsbestätigung sollte nur die personenbezogenen Angaben enthalten, die der Empfänger für Buchung und Aufenthalt tatsächlich benötigt. Unnötige Gästedaten gehören weder in den Nachrichtentext noch in Anhänge.
Vor dem Versand kurz kontrollieren
- Ist die Empfängeradresse korrekt?
- Enthält die Nachricht nur notwendige Gästedaten?
- Sind Angaben anderer Personen wirklich erforderlich?
- Enthalten Anhänge zusätzliche Gästelisten oder persönliche Daten?
- Werden mehrere Empfänger unnötig über einen offenen Verteiler sichtbar?
Bei Firmenbuchungen ist besondere Sorgfalt sinnvoll, weil häufig mehrere Ansprechpartner beteiligt sind. Eine vollständige Gästeliste sollte nicht automatisch an einen großen Verteiler geschickt werden.
Hinweise zum inhaltlichen Aufbau einer Bestätigung finden Vermieter im Ratgeber zur Buchungsbestätigung für Monteurzimmer und Ferienwohnungen.
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Gäste sollten erkennen können, wer ihre Daten verarbeitet, warum dies geschieht und welche Rechte ihnen zustehen. Je nachdem, ob die Daten unmittelbar bei der betroffenen Person oder aus einer anderen Quelle erhoben werden, sind insbesondere Art. 13 oder Art. 14 DSGVO relevant.
Typische Bestandteile
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen,
- Zwecke der Verarbeitung,
- jeweilige Rechtsgrundlagen,
- gegebenenfalls Empfänger oder Empfängerkategorien,
- Speicherdauer oder Kriterien für ihre Festlegung,
- relevante Rechte der betroffenen Personen sowie
- weitere im konkreten Fall vorgeschriebene Informationen.
Die Datenschutzinformation sollte dort leicht erreichbar sein, wo Daten erhoben werden, etwa bei der Anfrage, im Buchungsprozess, in einer Buchungsbestätigung oder auf der eigenen Website.
Nutzerführung ist dabei Teil der Transparenz: Gäste und Firmenkunden sollten die für sie wichtigen Angaben finden können, ohne sie in einem langen juristischen Text suchen zu müssen.
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Sichern, prüfen und dokumentieren Sie den Vorfall unverzüglich. Eine falsch versendete Rechnung, Buchungsbestätigung oder Gästeliste kann eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten darstellen.
Entscheidend ist das Risiko: Führt die Datenschutzverletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, besteht grundsätzlich eine Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO. Nur wenn voraussichtlich kein entsprechendes Risiko besteht, entfällt diese Meldepflicht.1Offenlegung stoppenWeitere Weitergabe soweit möglich verhindern.
2Empfänger kontaktierenGegebenenfalls um Löschung der Nachricht und Anhänge bitten.
3Umfang feststellenBetroffene Daten und Personen bestimmen.
4Risiko bewertenMögliche Folgen für Betroffene prüfen.
5DokumentierenVorfall und ergriffene Maßnahmen festhalten.
6Meldepflicht prüfenArt. 33 DSGVO berücksichtigen.
7Betroffene prüfenBei voraussichtlich hohem Risiko zusätzlich Art. 34 DSGVO berücksichtigen.
Ist eine Meldung erforderlich, muss sie unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen. Die Frist ist daher keine Zeitspanne, die Vermieter zunächst abwarten sollten.
Ein vorab festgelegter Notfallprozess erleichtert eine schnelle Risikobewertung und verhindert unnötige Verzögerungen.
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Eine pauschale oder vorsorgliche Überwachung des Surfverhaltens von Gästen sollte nicht erfolgen. Ob und in welchem Umfang technische Nutzungsdaten verarbeitet werden dürfen, hängt vom konkreten Zweck, der technischen Ausgestaltung und einer passenden Rechtsgrundlage ab.
Mobil: Tabelle seitlich wischen.
Datensparsame Organisation Besonders prüfbedürftig getrenntes Gastnetz einrichten unnötige personenbezogene Protokollierung Zugangsdaten sicher vergeben dauerhafte Zuordnung des Surfverhaltens zu einzelnen Gästen Zugänge bei Bedarf wechseln Speicherung von Inhalten aufgerufener Webseiten nur erforderliche technische Daten verarbeiten Überwachung ohne nachvollziehbaren Zweck und Rechtsgrundlage Ein stabiles WLAN ist für viele Monteure ein wichtiger Ausstattungsfaktor. Daraus folgt jedoch nicht, dass Vermieter vorsorglich Nutzungsprofile einzelner Gäste anlegen sollten.
In der Praxis sind ein getrenntes Gastnetz, eine sichere Konfiguration und eine möglichst geringe Verarbeitung personenbezogener Nutzungsdaten meist die datensparsamere Lösung.
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Legen Sie einen Hauptablageort und eine feste Löschroutine fest. Datenschutzprobleme entstehen häufig dadurch, dass dieselben Buchungsdaten gleichzeitig in E-Mails, Messenger-Chats, Papierordnern, Tabellen, Rechnungsprogrammen und privaten Geräten gespeichert sind.
Ein einfacher Ablage- und Löschprozess
- Hauptablageort für Buchungsdaten festlegen.
- Zugriff auf erforderliche Personen beschränken.
- Private Geräte möglichst aus dem Prozess heraushalten.
- Nicht mehr benötigte Anfragen regelmäßig löschen.
- Aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen getrennt archivieren.
- Messenger, E-Mails und Nebenablagen auf unnötige Datenkopien kontrollieren.
Besonders bei mehreren Monteurwohnungen oder häufig wechselnden Teams sollte klar geregelt sein, wer für Ablage, Archivierung und Löschung verantwortlich ist.
Ein pauschaler Löschzeitraum für sämtliche Daten ist dabei nicht sinnvoll. Maßgeblich sind der jeweilige Speicherzweck und gegebenenfalls bestehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
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Für VermieterDatenschutz in der Vermietung
Viele Datenschutzprobleme entstehen nicht durch komplizierte Sonderfälle, sondern durch fehlende Regeln im normalen Buchungsalltag. Dazu gehören zu umfangreiche Datenerhebung, unklare Zugriffe und eine fehlende Löschroutine.
Typische Fehler
- mehr Daten als erforderlich abfragen,
- Einwilligungen pauschal verwenden,
- Ausweise routinemäßig kopieren,
- offene E-Mail-Verteiler nutzen,
- Papierunterlagen offen liegen lassen,
- alte Daten ohne Zweck dauerhaft speichern,
- Buchungsdaten auf private Geräte verteilen.
Besser organisieren
- Datenminimierung als Standard festlegen,
- Rechtsgrundlage je Zweck bestimmen,
- Datenschutzinformationen bereitstellen,
- eine geschützte Hauptablage nutzen,
- Zugriffsrechte begrenzen,
- Lösch- und Archivierungsregeln definieren,
- Notfallprozess für Datenpannen vorbereiten.
Bei Firmen- und Teambuchungen sollten Vermieter zusätzlich unterscheiden, welche Daten tatsächlich für Buchung und Rechnung erforderlich sind und welche lediglich aus Gewohnheit gesammelt werden.
Praktischer Kontrollpunkt: Gehen Sie den Weg einer realen Buchung vom ersten Kontakt bis zur späteren Archivierung einmal vollständig durch. Dabei werden unnötige Datensammlungen und unklare Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als bei einer rein theoretischen Datenschutzprüfung.
Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden
weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps,
damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.
2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.
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