Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Der wichtige Schutz bei Gefährdung durch Lärm und Vibration

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 2 Minuten

Am häufigsten sind Straßenarbeiter von potenziellen gesundheitlichen Risiken durch Lärm und Vibration betroffen. Der Umgang mit den schweren Maschinen zieht im schlimmsten Fall schwere gesundheitliche Folgen nach sich, die bis zur Berufsunfähigkeit führen.

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Der Bereich Lärm und Vibration wurde in einer eigenen Verordnung in den Bereich des Arbeitsschutzes eingegliedert, um den Risiken vorzubeugen.

Schutz von Beschäftigten bei Gefährdungen durch Lärm und Vibration

Egal ob taube Hände von Straßenarbeitern oder Schwerhörigkeit bei Bauarbeitern: Häufige oder tägliche Lärm- und Vibrationsbelastungen am Arbeitsplatz können für Beschäftigte schwerwiegende Langzeitfolgen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall ist die Folge eine Berufsunfähigkeit. Es ist wichtig Gesundheitsschäden wie diesen vorzubeugen.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (kurz LärmVibrationsArbSchV) wurde im Zusammenhang mit dem deutschen Arbeitsschutzgesetz im Jahr 2007 beschlossen und 2010 verändert. Das Ziel der Verordnung ist ein Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibration, so dass die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird.

Gesundheitsschäden, wie die Lärmschwerhörigkeit, die zu den häufigsten Berufskrankheiten gehört sollen vermieden werden.

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Presslufthammer

Gängige Vibrationseinwirkungen sind

  • Fahrersitze von Baustellen-Lastkraftwagen
  • Fahrersitze von land- und forstwirtschaftlichen Schleppern
  • Gabelstapler auf unebenen Fahrbahnen
  • Erdbaumaschinen
  • Forstmaschinen im Gelände
  • Presslufthammer
  • Verdichter

Erste Symptome für akute Wirkungen durch Vibrationen

  • Schmerzen in der Hand, im Handgelenk, im Ellenbogen- oder Schultergelenk
  • Bleiche Finger
  • Nachlassen der Greifkraft
  • Kribbeln / Stechen in den Fingern
  • Taubheitsgefühl in den Fingern
  • Verlust des Temperaturempfindens
  • Feinmotorische Leistungsbeeinträchtigung
  • Eingeschränkter Tastsinn
  • Schmerzende Durchblutungsstörungen (durch Feuchtigkeit oder Kälte)
Die Auswirkungen durch Vibrationen reichen von chronischen Wirbelsäulenschäden bis hin zu degenerativen Knochen- und Gelenkschäden oder Durchblutungs- und Nervenschäden.

Inhaltlich schreibt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung einheitliche Regeln für den Schutz von Beschäftigten vor, die bei der Arbeit mit Belastungen durch Lärm und Vibration zu tun haben. Das sind zum Beispiel Arbeiter, Handwerker und Monteure auf Baustellen.

Um diese Vorschriften verständlicher für die Praxis zu machen, gibt es für Unternehmen „Technische Regeln“, die die Bestimmungen näher erläutern. Diese wurden vom Betriebssicherheitsausschuss festgelegt und werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Gültig ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung in allen Beschäftigungsbereichen. Lediglich die Branchen Bergbau und Seeschifffahrt sind unter bestimmten Voraussetzungen davon ausgenommen. Ausnahmen sind auch für die Beschäftigten bei der Bundeswehr durch das Bundesministerium der Verteidigung möglich.

Die Verordnung müssen nicht nur Arbeitgeber für ihre Beschäftigten einhalten, sondern auch Hersteller für Maschinen und Geräte.

In folgenden Berufen herrscht eine besonders hohe Lärmbelastung

  • Bauarbeiter
  • Straßenarbeiter
  • Mitarbeiter auf einer Schweinefarm
  • Personal im Nachtclub
  • LKW-Fahrer
  • Mitarbeiter in der Gastronomie
  • Personal im Kindergarten
Zu den Auswirkungen dauerhafter Belastungen durch Lärm zählen Hörschäden, eine Lärmschwerhörigkeit, aber auch Stress und Belastungen / Störungen des Herz-Kreislauf-Systems.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung legt Richt- und Grenzwerte für Beschäftigte fest: Im Bereich Lärm sind es obere und untere Auslösewerte in Bezug auf die Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel. Im Bereich Vibrationen handelt es sich um Werte für Hand-Arm-, sowie Ganzkörper-Vibrationen.

Arbeitgeber, deren Beschäftigte Lärm und Vibration ausgesetzt sind, sind verpflichtet diese Werte am Arbeitsplatz einzuhalten.

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Schallpegelmesser

Zusätzlich gelten Methoden, die anzuwenden sind, um die genannten Richt- und Grenzwerte zu ermitteln. Ebenso müssen bestimmte Verhaltensweisen eingehalten werden, die Gefahren durch Lärm und Vibration verhindern.

Vorsorgeuntersuchungen von Ärzten, eine Schulung der Angestellten oder technische Mittel wie Gehörschutz, wenn die Grenzwerte überschritten werden zählen zu diesen Maßnahmen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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