Am häufigsten sind Straßenarbeiter von potenziellen gesundheitlichen Risiken durch Lärm und Vibration betroffen. Der Umgang mit den schweren Maschinen zieht im schlimmsten Fall schwere gesundheitliche Folgen nach sich, die bis zur Berufsunfähigkeit führen.
Der Bereich Lärm und Vibration wurde in einer eigenen Verordnung in den Bereich des Arbeitsschutzes eingegliedert, um den Risiken vorzubeugen.
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Alle Städte anzeigenSchutz von Beschäftigten bei Gefährdungen durch Lärm und Vibration
Egal ob taube Hände von Straßenarbeitern oder Schwerhörigkeit bei Bauarbeitern: Häufige oder tägliche Lärm- und Vibrationsbelastungen am Arbeitsplatz können für Beschäftigte schwerwiegende Langzeitfolgen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall ist die Folge eine Berufsunfähigkeit. Es ist wichtig Gesundheitsschäden wie diesen vorzubeugen.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (kurz LärmVibrationsArbSchV) wurde im
Zusammenhang mit dem deutschen Arbeitsschutzgesetz im Jahr 2007 beschlossen und 2010 verändert. Das
Ziel der Verordnung ist ein Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und
Vibration, so dass die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird.
Gesundheitsschäden, wie die Lärmschwerhörigkeit, die zu den häufigsten
Berufskrankheiten gehört sollen vermieden werden.
Gängige Vibrationseinwirkungen sind
- Fahrersitze von Baustellen-Lastkraftwagen
- Fahrersitze von land- und forstwirtschaftlichen Schleppern
- Gabelstapler auf unebenen Fahrbahnen
- Erdbaumaschinen
- Forstmaschinen im Gelände
- Presslufthammer
- Verdichter
Erste Symptome für akute Wirkungen durch Vibrationen
- Schmerzen in der Hand, im Handgelenk, im Ellenbogen- oder Schultergelenk
- Bleiche Finger
- Nachlassen der Greifkraft
- Kribbeln / Stechen in den Fingern
- Taubheitsgefühl in den Fingern
- Verlust des Temperaturempfindens
- Feinmotorische Leistungsbeeinträchtigung
- Eingeschränkter Tastsinn
- Schmerzende Durchblutungsstörungen (durch Feuchtigkeit oder Kälte)
Die Auswirkungen durch Vibrationen reichen von chronischen Wirbelsäulenschäden bis hin zu degenerativen Knochen- und Gelenkschäden oder Durchblutungs- und Nervenschäden.
Inhaltlich schreibt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung einheitliche Regeln für
den Schutz von Beschäftigten vor, die bei der Arbeit mit Belastungen durch Lärm und Vibration
zu tun haben. Das sind zum Beispiel Arbeiter, Handwerker und Monteure auf Baustellen.
Um diese Vorschriften verständlicher für die Praxis zu machen, gibt es für Unternehmen
„Technische Regeln“, die die Bestimmungen näher erläutern. Diese wurden vom
Betriebssicherheitsausschuss festgelegt und werden durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales veröffentlicht.
Gültig ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung in allen Beschäftigungsbereichen.
Lediglich die Branchen Bergbau und Seeschifffahrt sind unter bestimmten Voraussetzungen davon
ausgenommen. Ausnahmen sind auch für die Beschäftigten bei der Bundeswehr durch das
Bundesministerium der Verteidigung möglich.
Die Verordnung müssen nicht nur Arbeitgeber für ihre Beschäftigten einhalten, sondern
auch Hersteller für Maschinen und Geräte.
In folgenden Berufen herrscht eine besonders hohe Lärmbelastung
- Bauarbeiter
- Straßenarbeiter
- Mitarbeiter auf einer Schweinefarm
- Personal im Nachtclub
- LKW-Fahrer
- Mitarbeiter in der Gastronomie
- Personal im Kindergarten
Zu den Auswirkungen dauerhafter Belastungen durch Lärm zählen Hörschäden, eine Lärmschwerhörigkeit, aber auch Stress und Belastungen / Störungen des Herz-Kreislauf-Systems.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung legt Richt- und Grenzwerte für Beschäftigte
fest: Im Bereich Lärm sind es obere und untere Auslösewerte in Bezug auf die Tages-Lärmexpositionspegel
und den Spitzenschalldruckpegel. Im Bereich Vibrationen handelt es sich um Werte für Hand-Arm-,
sowie Ganzkörper-Vibrationen.
Arbeitgeber, deren Beschäftigte Lärm und Vibration ausgesetzt sind, sind verpflichtet diese
Werte am Arbeitsplatz einzuhalten.
Zusätzlich gelten Methoden, die anzuwenden sind, um die genannten Richt- und Grenzwerte zu
ermitteln. Ebenso müssen bestimmte Verhaltensweisen eingehalten werden, die Gefahren durch Lärm
und Vibration verhindern.
Vorsorgeuntersuchungen von Ärzten, eine Schulung der Angestellten oder technische Mittel wie Gehörschutz,
wenn die Grenzwerte überschritten werden zählen zu diesen Maßnahmen.
Externe Informationsquellen zu diesem Thema:
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.