Der große Schreck von Langzeit-Vermietern
Vom Messie-Syndrom betroffene Mieter sind meist langfristige Mieter. Dabei ist das alleinige Horten von Gegenständen noch kein Grund zur Kündigung. Wenn Sie von den zwanghaften Müllsammlern betroffen sind, können Sie sie rechtlich nicht ohne Weiteres vor die Tür setzen.

Wie Sie einen Messie erkennen und ab wann Sie rechtliche Schritte zum Schutz Ihres Eigentums gehen, erfahren Sie hier.
Risiken und Nebenwirkungen der Langzeitvermietung - Wenn der Mieter Müll hortet - Über den richtigen Umgang mit Messies
Zahlreiche Vermieter entscheiden sich ihre Wohnungen oder Häuser lieber langfristig zu vermieten als
kurzfristig, an Handwerker, Monteure
oder Arbeiter, die für eine kurze Zeit eine Unterkunft benötigen.
Sie erhoffen sich weniger Arbeit und Aufwand, wenn ein Mieter für eine lange Zeit ihre Unterkunft bewohnt
und ordentlich pflegt.
Doch viele Vermieter trifft der Schlag, wenn sie entdecken, dass ihr Langzeit-Mieter ein Messie ist und die
Wohnung oder das Haus komplett vermüllt.
Mietausfälle vermeiden und in Corona-Zeiten erfolgreich Unterkünfte vermieten.

Was ist ein Messie?
Messies leiden unter dem „Messie-Syndrom“, auch Desorganisationsproblematik genannt, und sind in
vielen Fällen seelisch gestört. Sie sind nicht in der Lage ihre Alltagsaufgaben vernünftig zu
organisieren und ihre Unterkunft zu pflegen und sauber zu halten. Der Grund ist eine Wertbeimessungsstörung.
Die führt dazu, dass Messies den Nutzen und Wert von alltäglichen Gegenständen wie Kleidung,
Lebensmittel und Zeitungen anders einschätzen. Sie können nicht zwischen unwichtig und wichtig,
wertlos und wertvoll sowie unbrauchbar und brauchbar unterscheiden.
Meist sind es wertlose Dinge, die sie immer beschaffen, sobald es eine Möglichkeit gibt oder stets sammeln und behalten, aber nie entsorgen. Manche Messies horten wirklich alles und können sich von nichts trennen. Andere sammeln eine bestimmte Art von Gegenständen, beispielsweise Werkzeuge.
Zahlreiche Messies leiden sehr unter ihrem Sammelzwang und ihrer Unordnung und schämen sich dafür.
Daher fällt es ihnen schwer, sich Hilfe zu suchen.
Für die Familien und die Angehörigen eines Messies ist es schwierig, sich mit der vorhandenen
Situation auseinanderzusetzen und zu reagieren.
Häufig grenzen sich Messies von ihrem sozialen Umfeld ab, wenn dieses versucht einzugreifen. Grund ist die
Tatsache, dass Messies sich nicht eingestehen wollen, dass sie überhaupt etwas falsch machen und Hilfe benötigen.
Wie erkenne ich einen Messie?
Folgende Eigenschaften sind typisch für einen Messie:
- Zwanghaftes Sammeln von gebrauchten oder wertlosen Gegenständen
- Unpünktlichkeit und Probleme mit der Einteilung von Zeit
- Unordentlichkeit innerhalb der eigenen Unterkunft
- Schwierigkeiten Prioritäten zu setzen
- Schwierigkeiten geplante Handlungen umzusetzen
- Hygienische Probleme bis hin zur Geruchsbelästigung
- Handlungsunfähigkeit in entscheidenden Situationen im Alltag
- Ignorieren / Aufschieben von normalen sozialen Verpflichtungen
- Hilflosigkeit vor der eigenen Situation und dem Chaos
- Wenig bis kein sozialer Umgang mit anderen Menschen
Wie kann ich einem Messie helfen?
Folgende Hilfen für Messies oder deren Angehörige sind möglich:
- Messie-Coaching durch Experten: Beratung durch Erstellen von Arbeitsplänen und Unterstützung bei der Einhaltung von diesen mit einer Ermutigung beim Aufräumen
- Öffentliche Beratungsangebote: zum Beispiel ein Haushalts-Organisations-Training
- Verhaltenstherapeutische Einzel- oder Gruppen-Behandlung durch einen Psychologen; in einigen Fällen bis hin zu einer medikamentösen Behandlung
- Haushaltshilfe: Sehen Messies oft als unnötig an, da sie die Kontrolle behalten möchten
- Messie-Hilfe-Telefon
Wenn Messies es schaffen sich helfen zu lassen, ist es meist zu spät. Das Messie-Verhalten sorgt in einigen
Fällen zu einer kompletten „Vermüllung“ bzw. Verwahrlosung der Unterkunft. Teilweise sind
einzelne Bereiche, die ganze Wohnung oder das ganze Haus nicht mehr betretbar.
Was können Sie als Vermieter gegen einen Messie-Mieter unternehmen? Können Sie eine Räumung
verlangen oder dem Mieter fristlos kündigen?
Ich bin Vermieter und mein Mieter ist ein Messie! Wie schütze ich mein Eigentum?
Fakt ist: Als Vermieter können Sie nur etwas gegen einen Messie-Mieter unternehmen, wenn sie andere Mieter
oder die Bausubstanz schädigen. Das bedeutet: Ein Mieter kann so viele Dinge in seiner Unterkunft
aufbewahren, wie er möchte – so lange es nicht modert, stinkt oder fault.
Grund dafür ist die Tatsache, dass ein Mieter während der Mietzeit eigentümerähnliche Rechte
an der Wohnung oder dem Haus besitzt. Er kann von diesen nach seinen eigenen Vorstellungen Gebrauch machen.
Rechtlich trifft jeden Mieter nach § 105 Zivilgesetzbuch die allgemeine Obhutspflicht: Sie besagt, dass der
Mieter die Wohnung / das Haus sorgfältig behandeln und Schäden zu vermeiden muss. Er bewohnt eine
fremde Sache, die nicht ihm gehört.
Die Obhutspflicht gilt als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag. Dazu gehört die Pflicht Hausmüll zu
entsorgen, besonders verdorbene Lebensmittel und Speisereste. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach,
sondern hortet den Hausmüll, hat dies unangenehme Gerüche oder Ungeziefer zur Folge.

Sobald Sie als Vermieter entsprechende verdächtige Anzeichen bemerken, handeln Sie umgehend. Bei einem begründeten Verdacht dürfen Sie darauf bestehen, sich die Wohnung / das Haus anzusehen. Sie müssen einen Besuch vorab ankündigen und der Mieter ist verpflichtet Sie in die Unterkunft zu lassen.
Als Vermieter können Sie beim zuständigen Gericht die Aufnahme eines Betreuungsverfahrens anfordern.
Bestätigt sich Ihr Verdacht, sollten Sie den „Problem-Mieter“ unbedingt abmahnen: Sie müssen
den Mieter offiziell auffordern, sein vertragswidriges Verhalten zu unterlassen.
Sie legen dem Mieter nahe, dass er den Hausmüll aus der Unterkunft entfernen muss und entstandene Schäden
beseitigt. Empfehlenswert ist es, dem Mieter eine genaue Frist zu setzen.
Zusätzlich können Sie beim zuständigen Gericht die Aufnahme eines Betreuungsverfahrens anfordern.
Dies ist ratsam, wenn der Mieter augenscheinlich nicht mehr in der Lage ist, sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Es ist wichtig dem Gericht den genauen Sachverhalt zu beschreiben und die Notwendigkeit deutlich zu machen. Das
geht mit einer detaillierten Ausführung des Zustandes der Unterkunft oder Beschwerden von weiteren Mietern.
Ist die Abmahnung nicht erfolgreich und ändert sich nichts an dem Verhalten des Messie-Mieters, können
Sie dem Mieter kündigen.
Hilfreich sind bei einem Rechtsstreit Beschwerden von anderen Mietern, beispielsweise über den Gestank im
Flur, oder eine genaue schriftliche Dokumentation der Besichtigung vor der Abmahnung.
Ist die Wohnung oder das Haus durch die vernachlässigte Sorgfaltspflicht des Mieters deutlich gefährdet,
können Sie dem Mieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Nach § 543 BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) kann Ihnen als Vermieter in diesem Fall keine Fortsetzung des Mietverhältnisses zugemutet
werden.
Tipp: Eine gute Möglichkeit, sich vor Messies zu schützen, ist von der Langezeitvermietung auf die Kurzzeitvermietung an Monteure umzusteigen.
Mehr Rechte und höhere Einnahmen sind zwei gute Gründe, auf die Monteurzimmer-Vermietung umzusteigen. Möchten Sie mehr zu diesem Thema erfahren, lesen Sie unsere Ratgeber oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +49 (0)228 - 7487 1780 an. Unser Team berät Sie kostenfrei!
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