Der große Schreck von Langzeit-Vermietern
Mieter mit dem Messie-Syndrom bleiben oft lange Zeit in der Wohnung. Allein das Ansammeln von Gegenständen reicht aber nicht als Kündigungsgrund. Wenn ein Mieter zwanghaft Müll sammelt, können Sie ihn nicht einfach rauswerfen.
Risiken und Nebenwirkungen der Langzeitvermietung
Immer mehr Vermieter ziehen langfristige Mietverträge vor. Sie
vermieten lieber an Handwerker, Monteure oder Arbeiter, die länger bleiben. Die Vermieter hoffen
auf weniger Aufwand. Außerdem möchten sie stabile und pflegliche Mieter.
Doch viele Vermieter sind schockiert, wenn sie feststellen, dass ihr langfristiger Mieter ein Messie ist. Die Wohnung oder das Haus ist dann oft komplett vermüllt.
Was ist ein Messie?
Messies leiden unter dem „Messie-Syndrom“, auch Desorganisationsproblematik genannt.
Sie sind in vielen Fällen seelisch gestört. Sie können ihre Alltagsaufgaben nicht vernünftig organisieren.
Außerdem schaffen sie es nicht, ihre Unterkunft zu pflegen und sauber zu halten. Der Grund ist eine Wertbeimessungsstörung.
Diese Störung führt dazu, dass Messies den Nutzen und Wert von alltäglichen Gegenständen anders sehen. Das betrifft
Kleidung, Lebensmittel und auch Zeitungen. Sie können nicht zwischen unwichtig und wichtig unterscheiden. Sie wissen
nicht, was wertlos oder wertvoll ist. Sie erkennen auch nicht, was unbrauchbar oder brauchbar ist.
Meist beschaffen sie wertlose Dinge, sobald es eine Möglichkeit gibt. Sie sammeln und behalten alles, aber entsorgen
nichts. Manche Messies horten wirklich alles und trennen sich von nichts. Andere sammeln nur bestimmte Gegenstände wie Werkzeuge.
Viele Messies leiden unter ihrem Sammelzwang und der Unordnung. Sie schämen sich dafür. Deshalb fällt es ihnen schwer,
sich Hilfe zu suchen.
Für die Familien und Angehörigen ist die Situation oft schwierig. Sie wissen nicht, wie sie reagieren sollen.
Häufig grenzen sich Messies von ihrem sozialen Umfeld ab. Das passiert oft dann, wenn das Umfeld versucht, einzugreifen.
Messies wollen sich nicht eingestehen, dass sie etwas falsch machen. Sie möchten keine Hilfe annehmen.
Wie merke ich, dass jemand ein Messie ist?
Ein Messie hat oft diese Eigenschaften:
- Er / Sie sammelt viele alte oder wertlose Dinge.
- Er / Sie ist oft unpünktlich und hat Probleme, seine Zeit zu planen.
- In seiner/ ihrer Wohnung ist es sehr unordentlich.
- Er / Sie hat Schwierigkeiten, wichtige Dinge als wichtig zu erkennen.
- Er / Sie schafft es nicht, das zu tun, was er sich vorgenommen hat.
- Es / Sie gibt oft Probleme mit der Sauberkeit, manchmal riecht es auch schlecht.
- Er / Sie weiß nicht, was er in wichtigen Situationen tun soll.
- Er / Sie kümmert sich kaum um andere Menschen oder wichtige Aufgaben.
- Er / Sie fühlt sich hilflos wegen seiner Unordnung.
- Er / Sie hat wenig oder keinen Kontakt mit anderen Menschen.
Wie kann ich einem Messie helfen?
Hier sind einige Möglichkeiten, wie man einem Messie oder deren Angehörigen helfen kann:
- Messie-Coaching von Experten: Experten machen einen Arbeitsplan und helfen, diesen einzuhalten. Sie motivieren auch zum Aufräumen.
- Öffentliche Beratungsangebote: Zum Beispiel ein Training, wie man den Haushalt organisiert.
- Verhaltenstherapie: Ein Psychologe behandelt den Messie. Manchmal gibt es auch zusätzlich Medikamente.
- Haushaltshilfe: Viele Messies wollen keine Haushaltshilfe, weil sie die Kontrolle behalten möchten.
- Messie-Hilfe-Telefon: Eine Telefonnummer, wo man Hilfe bekommt.
Hier gibt es eine Übersicht der Hilfsangebote für Messies und Angehörige .
Meistens holen sich Messies zu spät Hilfe. Dann ist die Wohnung schon sehr unordentlich oder vernachlässigt. Manchmal kann man sogar Teile der Wohnung nicht mehr betreten.
Was können Sie als Vermieter tun, wenn Ihr Mieter ein Messie ist? Können Sie den Mieter auffordern auszuziehen oder ihm sofort kündigen?
Ich bin Vermieter und mein Mieter ist ein Messie! Wie schütze ich mein Eigentum?
Fakt ist: Als Vermieter können Sie nur etwas gegen einen Messie-Mieter unternehmen, wenn dieser andere Mieter oder die Bausubstanz schädigt.
Ein Mieter darf so viele Dinge in seiner Wohnung aufbewahren, wie er möchte. Das gilt, solange es nicht modert, stinkt oder fault.
Ein Grund dafür ist, dass ein Mieter während der Mietzeit fast wie ein Eigentümer über die Wohnung verfügt. Er kann sie nach seinen Vorstellungen nutzen.
Jeder Mieter muss nach § 105 des Zivilgesetzbuches die Wohnung sorgfältig behandeln. Das Gesetz verlangt, Schäden zu vermeiden. Der Mieter lebt in einer Wohnung, die ihm nicht gehört.
Der Mieter ist auch verpflichtet, Hausmüll zu entsorgen. Besonders verdorbene Lebensmittel und Speisereste darf er nicht in der Wohnung horten.
Wenn er das nicht tut, entstehen unangenehme Gerüche oder Ungeziefer.
Bemerken Sie als Vermieter verdächtige Anzeichen? Dann handeln Sie umgehend. Bei einem berechtigten Verdacht dürfen Sie verlangen,
die Wohnung zu besichtigen. Sie müssen den Besuch ankündigen und der Mieter muss Sie in die Wohnung lassen.
Bestätigt sich der Verdacht? Dann mahnen Sie den Mieter ab. Fordern Sie den Mieter auf, sein vertragswidriges Verhalten zu ändern.
Legen Sie dem Mieter nahe, den Hausmüll zu entfernen und entstandene Schäden zu beseitigen. Setzen Sie ihm eine genaue Frist.
Sie können Sie als Vermieter beim Gericht die Aufnahme eines Betreuungsverfahrens anfordern. Dies ist notwendig, wenn der Mieter nicht mehr fähig ist, sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Informieren Sie das Gericht detailliert über den Zustand der Wohnung. Erklären Sie, warum das Betreuungsverfahren notwendig ist.
Wenn die Abmahnung nicht erfolgreich ist, können Sie dem Mieter kündigen. Wichtige Beweise sind Beschwerden von anderen Mietern über den Gestank im Flur. Hilfreich ist auch eine genaue Dokumentation der Besichtigung vor der Abmahnung.
Wenn die Vernachlässigung der Wohnung Ihr Eigentum gefährdet, können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen. Nach § 543 BGB muss dann das Mietverhältnis sofort enden.
Tipp: Es ist sinnvoll, auf Kurzzeitvermietung an Monteure umzusteigen.
Dies schützt Sie besser vor Messie-Mietern.
Mehr Rechte und höhere Einnahmen sind zwei Vorteile der Monteurzimmer-Vermietung.
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Ratgeber für Vermieter
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