Wann darf ich ein Zimmer vermieten?
Wenn Sie ein Monteurzimmer aus eigenem Immobilienbesitz vermieten möchten, können
Sie dies jederzeit ohne besondere Erlaubnis tun. In dem Fall handelt es sich um Nebeneinnahmen, die Sie in Ihrer
Steuererklärung angeben.
Vermieten Sie Immobilien mit der Absicht zur Einkommenserzielung, müssen Sie eine Gewerbeanmeldung vorweisen.
Ansonsten berücksichtigen Sie in puncto Einnahmen, dass Sie diese auf bestimmte staatliche Leistungen anrechnen
können. Hier sind die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu Zuverdienstgrenzen zu beachten.
Teilweise kann die Untervermietung eines Zimmers möglich sein, dann sind Sie als Vermieter selbst Hauptmieter der Wohnung oder des Hauses. Bieten Sie hier ein Monteurzimmer an, muss das Einverständnis des eigentlichen Vermieters oder des Hausbesitzers vorliegen.
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Ausstattung des Monteurzimmers
Ein Monteurzimmer vermieten Sie nicht längerfristig, daher zieht auch kein Mieter mit Möbeln und kompletter
Haushaltsausstattung hier ein. Den Wohnraum statten Sie mit dem Nötigsten aus, was je nach Größe des angebotenen
Monteurzimmers unterschiedlich ist.
Sehr kleine Räume versehen Sie mit Bett, Tisch und Schrank, eventuell mit separater Ecke für das Waschbecken.
Größere Wohnräume rüsten Sie vielleicht mit einem eigenen Bad und mit Schrankwand und Couch aus.
Zum Standard gehört mittlerweile die Zimmerausstattung mit Fernseher und Internetanschluss. Wenn Sie das nicht bieten, fallen Sie als
Vermieter häufig gleich zu Beginn durch das Raster der Suchenden.
Die Möbel sind aufgrund des häufigen Mieterwechsels einem stärkeren Verschleiß ausgesetzt. Das bedeutet, dass Sie als Vermieter ein besonderes Augenmerk auf den Zustand der Möblierung legen.
Die Möbel sind aufgrund des häufigen Mieterwechsels einem stärkeren Verschleiß ausgesetzt. Das bedeutet, dass Sie
als Vermieter ein besonderes Augenmerk auf den Zustand der Möblierung legen.
Auch wenn jedem Mieter eines Monteurzimmers bewusst ist, dass er nicht der erste hier ist – in abgenutzten
Möbeln wohnen möchte niemand, auch nicht tageweise. Die Kosten für einen Möbelneukauf können Sie im Rahmen der
Steuerklärung als Werbungskosten geltend machen. Gewerbetreibende, die Monteurzimmer vermieten, setzen die
Ausgaben als Betriebsausgaben an.
Anbieten des Monteurszimmers
Ihre Kinder sind aus dem Haus oder es stellt sich heraus, dass Sie ein Zimmer nicht wie vorgesehen nutzen – warum
sollte dieser Wohnraum leer stehen? Eventuell steht ein komplettes Wohnhaus mit mehreren kleinen Wohnungen leer?
Dieses wollen Sie nun wieder nutzen? Das Anbieten des Zimmers oder der Wohnungen an Monteure ist eine gute
Möglichkeit, mit Ihrer Immobilie Geld zu verdienen und diese weiterhin zu nutzen.
Monteurzimmer erfolgreich vermieten:
Angebote schalten Sie in entsprechenden Branchenverzeichnissen. Auch das Einstellen einer Anzeige oder im Immobilienteil der lokalen Tageszeitung ist sinnvoll. Gehen mehrere Anfragen ein, sortieren Sie diese bereits vorab. Nicht mit jedem Interessenten vereinbaren Sie eine Wohnungsbesichtigung, denn letzten Endes entscheidet auch die Sympathie.
Vorab klären Sie, welche Leistungen im Angebot enthalten sind. Geht es nur um die Vermietung des Monteurzimmers? Oder bieten Sie weitere Serviceleistungen an wie Wäscheservice oder Brötchenservice? Der Leistungsumfang gehört bereits in die Anzeige. Zumindest sollte dort ein Verweis auf mögliche Zusatzleistungen zu finden sein.
Wichtig: Handelt es sich um ein abwählbares Angebot von Zusatzservices, führen Sie diese separat als Kosten auf. Ist das nicht der Fall, gehören sie in den Endpreis und werden von Ihnen nicht extra aufgeschlüsselt.
Welche Pflichten habe ich als Vermieter?
Auch wenn es nur ein Monteurszimmer und keine ganze Wohnung ist: Ihre Pflichten als Vermieter sind gesetzlich geregelt und nicht von der Wohnungsgröße abhängig. So besteht zum einen die Pflicht zur Instandhaltung.
- Kleinreparaturen können Sie oft auf den Mieter übertragen, was Sie im besten Fall im Mietvertrag regeln. Oft
werden als Wertgrenze 75 Euro angenommen, auch 100 Euro als Obergrenze für die gesamten Reparaturkosten sind
noch akzeptabel.
Hat Ihr Mieter einen Defekt verschuldet, muss er unabhängig von den Kosten für die Reparatur aufkommen. Sind Strom-, Wasser- oder Gasleitungen defekt, ist die Reparatur Ihre Sache als Vermieter. - Treten Schäden im Zimmer auf, die aus Baumängeln entstanden sind, müssen Sie diese als Vermieter beheben. Zeigt sich Schimmel, müssen Sie beweisen, dass die Schuld für das Auftreten des Problems beim Mieter liegt. Das dürfte zumindest bei einem Monteurzimmer, welches Sie nur für kurze Zeiträume vermieten, schwer einem einzelnen Mieter anzulasten sein.
- Als Vermieter sorgen Sie für die Verkehrssicherheit. Das heißt, Sie müssen zum Beispiel bei Glätte die Zufahrts- und Gehwege vor dem Haus streuen.
- Eine funktionierende Heizung ist immer Ihre Sache als Vermieter!
- Bei längerer Mietdauer ist eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, dies gilt aber nur, wenn Ihr Mieter seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden möchte.
- Als Vermieter müssen Sie die Kaution für das Monteurzimmer zinsbringend anlegen. Dieser Punkt entfällt nur bei kurzzeitiger Vermietung.
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Die Abrechnung der Nebenkosten
Es gibt keine Verpflichtung, den Umgang mit den Nebenkosten per Mietvertrag zu regeln. Vereinbaren Sie dort aber eine Umlage der Kosten auf den Mieter, müssen Sie als Vermieter die Strom-, Wasser- und Heizungskosten offenlegen und eine Nebenkostenabrechnung erstellen.
Die tatsächlich entstandenen Kosten müssen Sie nachweisen. Für Sie empfiehlt es sich, dass Sie entsprechende
Zähler installieren und diese gemeinsam mit dem neuen Mieter am Tag seines Einzugs sowie Tag des Auszugs
ablesen.
Vermieten Sie das Zimmer tageweise, reicht die pauschale Berechnung der Nebenkosten – allerdings in
nachvollziehbarer und realistischer Höhe!
Steuerliche Behandlung der Einnahmen aus der Vermietung von Monteurszimmern
Der Gesetzgeber besteuert die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, welche Sie in Ihrer
Einkommenssteuererklärung im entsprechenden Formular angeben müssen.
Hier stehen Ihre Mieteinnahmen möglichen Ausgaben gegenüber, die Sie dann als Werbungskosten
steuermindernd ansetzen können. Steuerlich relevant sind die folgenden Einnahmen aus der
Vermietung:
- Mietzahlungen für den Wohnraum
- Entgelte für überlassene Nebenräume (wenn z. B. der Keller mitgenutzt werden kann)
- Umlagen für Müllabfuhr oder Nebenkosten
- Entgeltzahlungen für Grund und Boden
Verlangen Sie für das Monteurzimmer eine Kaution, gilt diese nicht als Mieteinnahme im steuerlichen Sinne. Der Grund: Der Mieter hat Anspruch auf die Auszahlung der Kaution bei seinem Auszug.
Die Ausnahme von dieser Regelung ist, dass die Kaution als Einnahme gilt, wenn Sie diese zur Reparatur von Schäden, die der Mieter verschuldet hat, nutzen. Die Einnahme müssen Sie für das Steuerjahr angeben, in dem sie genutzt wurde, hier gilt das sogenannte Zuflussprinzip.
Die Besteuerung entfällt aus Gründen der Vereinfachung, wenn Ihre Einnahmen aus der Vermietung eine maximale Höhe von 520 Euro im Jahr nicht überschreiten. Zweite Voraussetzung: Ihre Vermietung erfolgt nur kurzzeitig, was aber in der Regel bei einem Monteurzimmer der Fall sein dürfte.
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Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Steuerminderung durch Ansetzen von Werbekosten
Die Einkommenssteuer wird auf den Gewinn ermittelt, der bei Ihrer Vermietung von Monteurzimmern übrig bleibt. Um
Ihren Gewinn zu ermitteln, rechnen Sie Einnahmen minus Ausgaben – die Ausgaben werden steuerrechtlich als
Werbungskosten bezeichnet. Sie sind in der Lage, den steuerpflichtigen Gewinn zu mindern.
Wichtig: Die Werbungskosten müssen Sie in dem Jahr ansetzen, in dem Sie diese ausgegeben haben.
Hier gilt das Abflussprinzip.
Als Werbungskosten können Sie die Abschreibungen auf das Gebäude berechnen. Dabei rechnen Sie den Anteil für das
Monteurzimmer aus dem gesamten Wert für das Gebäude heraus.
Die Abschreibung erfolgt nicht komplett im Jahr der Zahlung (bei Herstellungskosten für ein Gebäude), sondern
wird von Ihnen über einen längeren Zeitraum vorgenommen.
Auch Gartenanlagen und Photovoltaikanlagen können Sie abschreiben. Dies setzt die Nutzung durch Ihren Mieter des
Monteurszimmers voraus. Sind diese Dinge nicht Bestandteil des Mietgegenstandes, besteht keine Möglichkeit zur
Abschreibung.
Weitere Werbungskosten sind sogenannte Erhaltungsaufwendungen. Dazu zählen Reparaturkosten. Auch hier gilt: Bewohnen Sie das Gebäude ansonsten auch selbst und vermieten nur ein Zimmer oder nur die Einliegerwohnung, müssen Sie die entstandenen Kosten auf diesen Gebäudeteil herausrechnen.
Versicherungstechnische Aspekte bei Monteurzimmern
Eine Wohngebäudeversicherung ist für alle Besitzer von Immobilien selbstverständlich. Befindet sich das Zimmer oder Gebäude in einem Hochwassergebiet, schließen Sie eine Elementarversicherung ab.
Daneben ist die Hausratversicherung wichtig – sie schützt im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung das Innere des
Hauses. Ein möbliertes Zimmer schützen Sie über die Hausratversicherung.
Normalerweise trägt der Mieter diese Versicherung und schließt sie selbst ab. Doch wer nur wenige Tage im
Monteurzimmer bleibt, wird keine extra Versicherung tragen wollen.
Empfehlenswert ist, dass Sie als Vermieter eine Hausratversicherung abschließen. Die Kosten übertragen Sie
anteilig auf den jeweiligen Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.
Eine Hauseigentümerversicherung sowie eine Rechtschutzversicherung komplettieren Ihren Versicherungsschutz und sorgen dafür, dass Sie rundum abgesichert sind.
Lesen Sie unseren Artikel über Versicherungen für Vermieter.
Fazit: Geld verdienen mit Monteurzimmern?
Die beste Geldanlagemöglichkeit sind immer noch Immobilien und deren Vermietung. Wenn Sie ein Monteurzimmer
vermieten möchten, können Sie durchaus Geld damit verdienen.
Wichtig ist es, dass Sie die rechtlichen Gegebenheiten kennen. Ihre Rechte und Pflichten sollten Sie kennen und
auch wissen, ab wann eine Gewerbeanmeldung nötig ist. Zudem lassen Sie den steuerrechtlichen Aspekt nicht
unberücksichtigt, denn bei derartigen Mehreinkünften schaut das Finanzamt gern genauer hin.
Das Vermieten von Monteurzimmern ist im Vergleich zu anderen Vermietungen häufig mit einem größeren Aufwand
verbunden. Vor allem, wenn Sie die Vermietung nur tageweise vornehmen.
Der Aufwand bezieht sich hier auf die Erledigung der Formalitäten und auf die korrekte Abrechnung der
Nebenkosten. Der Einfachheit halber ist es möglich, Pauschalen für Miete und Nebenkosten zu verlangen.
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