Einfach erklärt: Die Nutzungsänderung von Wohnraum
Rechtliche Aspekte und wichtige Schritte bei der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen und Monteurzimmer

von Dennis Josef Meseg | 23.09.2024 | 4 Minuten
Vermieter Informationen

In Deutschland ist es sehr beliebt, die private Nutzung von Wohnungen und Zimmer in Monteurzimmer oder Ferienwohnungen zu ändern. So können Sie ungenutzte Wohnungen schnell vermieten und zusätzliches Geld verdienen. Aber wussten Sie, dass Sie dies anmelden müssen? Ohne Erlaubnis kann es hohe Strafen von der Stadt oder Gemeinde geben. Fragen wie "Wann brauchen Sie eine Erlaubnis?" und "Wie vermeiden Sie hohe Strafen?" sind wichtig für alle, die damit anfangen wollen. Die Antworten sind wichtig, um Ihre Wohnung ohne Probleme als Monteurzimmer oder Monteurwohnung zu vermieten.

Nutzungsänderung Wohnraum

Was bedeutet Nutzungsänderung von Wohnraum?

Wenn man eine Wohnung in eine Ferienwohnung oder Monteurwohnung umwandelt, nennt man das Nutzungsänderung. Die Wohnung war ursprünglich für Menschen gedacht, die dort langfristig leben. Jetzt vermietet man sie für kurze Aufenthalte.

Für diese Umwandlung braucht man oft eine Genehmigung von der Stadt oder Gemeinde.

Warum braucht man diese Genehmigung?

Die Genehmigung sichert, dass genug Wohnungen für die Menschen verfügbar sind, die langfristig in der Stadt wohnen wollen. Außerdem soll sie verhindern, dass die Nachbarschaft und die Infrastruktur negative Folgen erleben.

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Zweckentfremdung bei Nutzungsänderung beachten

Bei der Umgestaltung einer Immobilie sollte man die Zweckentfremdung von Wohnraum beachten. Dies ist besonders wichtig bei der Umnutzung in eine Monteur- oder Ferienwohnung. Zweckentfremdung bedeutet, Wohnraum anders zu nutzen als ursprünglich vorgesehen. Auch die durch lokale Vorschriften definierten Zwecke sind dabei zu beachten. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann dies zu rechtlichen Beschränkungen und Konsequenzen führen.

Nutzungsänderung Wohnraum Zweckentfremdung Verbot Baustelle
Es gibt Gesetze, die verhindern, dass Wohnungen zu Büros oder Ferienwohnungen umgebaut werden.


Eine Wohnung wird zweckentfremdet, wenn:

  • Sie sie immer wieder kurzzeitig als Ferienwohnung vermieten oder wie ein Hotelzimmer nutzen.
  • Sie sie für gewerbliche oder berufliche Zwecke nutzen.
  • Sie sie so umbauen, dass sie nicht mehr als Wohnung genutzt werden kann.
  • Sie länger als sechs Monate im Jahr leer steht.

Nicht immer zählt Ihre Vermietung als Zweckentfremdung. Wenn Sie Ihre Wohnung schon vor dem neuen Gesetz für Fremdenbeherbergung genutzt haben, könnte das Gesetz eventuell nicht für Sie gelten.

Wo beantrage ich eine Nutzungsänderung?

Sie müssen die Nutzungsänderung Ihrer Wohnung bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen. In der Regel ist dies das Bauamt der Stadt oder Gemeinde, in der sich Ihre Wohnung befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag brauchen Sie:

  • Antrag auf Nutzungsänderung: Den Antrag finden Sie meistens auf der Website der Bauaufsichtsbehörde.
  • Bauvorlagen: Dazu gehören Grundrisse, Schnitte und Ansichten Ihrer Wohnung.
  • Baubeschreibung: Hier erklären Sie, welche Änderung Sie vornehmen möchten.
  • Nachweise: Zum Beispiel ein Nachweis über Brandschutz oder Parkplätze.

Nutzungsänderung genehmigt

Das Bauamt hat zugestimmt, dass Sie Ihr Vorhaben ändern können. Das heißt, Ihr Plan passt zu den Bau- und Planungsvorschriften. Sie können die Nutzung Ihrer Immobilie ändern. Nach der Genehmigung können Sie offiziell anfangen.

Hier sind ein paar Dinge:

  • Änderungen umsetzen: Sie können jetzt alle notwendigen Arbeiten oder Anpassungen machen. Bereiten Sie die Immobilie für die neue Nutzung vor. Achten Sie, dass alle Arbeiten die Genehmigungsbedingungen beachten.
  • Auflagen einhalten: Die Genehmigung kann besondere Bedingungen haben. Sie müssen diese erfüllen. Das kann zum Beispiel Brandschutz oder Lärmschutz sein.
  • Nutzung nach Genehmigung: Sie können die Immobilie wie genehmigt nutzen. Zum Beispiel als Ferienwohnung, Büro oder eine andere zugelassene Nutzung.
  • Anmeldung bei anderen Behörden: Je nach Nutzung und Vorschriften vor Ort müssen Sie sich vielleicht bei anderen Stellen anmelden. Zum Beispiel beim Gewerbeamt oder der Steuerbehörde.

Wenn das Bauamt der Nutzungsänderung zugestimmt hat, bedeutet das, dass Ihr Vorhaben den geltenden Bau- und Planungsvorschriften entspricht und Sie die Genehmigung erhalten, die Nutzung Ihrer Immobilie entsprechend zu ändern. Nach der Genehmigung können Sie mit den geplanten Änderungen oder der neuen Nutzung offiziell beginnen.

Nutzungsänderung Wohnraum Anmeldung

Die Erlaubnis vom Bauamt ist ein wichtiger Schritt. Sie erlaubt Ihnen, Ihre Immobilie anders zu nutzen. Es ist wichtig, alle Regeln und Bedingungen der Erlaubnis genau zu beachten. Dadurch vermeiden Sie rechtliche Probleme.

Ablehnung der Nutzungsänderung - Was tun?

Das Bauamt kann die Änderung der Nutzung Ihrer Ferienwohnung ablehnen. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Oft gibt es Fehler im Antrag. Diese Fehler können verbessert werden. Manchmal passen aber auch die baulichen Gegebenheiten nicht zur geplanten Nutzung. In jedem Fall ist es wichtig, die Gründe für die Ablehnung genau zu kennen. So können die richtigen Schritte unternommen werden.

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1. Widerspruch einlegen

Prüfen Sie den Brief vom Bauamt sorgfältig. Sind die Gründe für die Ablehnung klar und verständlich? Gibt es möglicherweise Formfehler im Schreiben? Falls ja, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. In Ihrem Widerspruch sollten Sie die Punkte benennen, mit denen Sie nicht einverstanden sind, und Ihre eigenen Argumente ausführlich darlegen.

2. Klage einreichen

Das Bauamt lehnt Ihren Widerspruch ab. In diesem Fall können Sie innerhalb von sechs Monaten Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Die Klage muss schriftlich erfolgen. Erläutern Sie darin, warum die Entscheidung des Bauamts aus Ihrer Sicht falsch ist. Das Gericht wird anschließend überprüfen, ob die Entscheidung korrekt getroffen wurde, und eine entsprechende Entscheidung fällen.

3. Alternativen suchen

Überlegen Sie, was Sie sonst mit der Wohnung machen können. Können Sie sie möbliert vermieten? Können Sie sie selbst nutzen? Achten Sie darauf, was die Bauvorschriften sagen und wie groß die Nachfrage auf dem Markt ist, wenn Sie nach Alternativen suchen.

Die Ablehnung der Nutzungsänderung einer Ferien- oder Gewerbeimmobilie durch das Bauamt ist kein Grund zur Resignation. Man kann auf verschiedene Weise gegen die Entscheidung vorgehen. Man kann auch alternative Lösungen finden. Eine Rechtsberatung kann immer hilfreich sein. Sie hilft, die rechtlichen Schritte zu planen. Sie hilft auch, die Erfolgsaussichten zu beurteilen.

Langfristiges Vermieten kann das Problem lösen.

Wenn die Erlaubnis zur Änderung der Nutzung nicht gegeben wird, denken Vermieter über andere Möglichkeiten nach. Das ist besonders wichtig für Wohnungen für Arbeiter oder Ferienwohnungen.

Wenn eine ungenutzte Eigentumswohnung in einem Wohngebiet vermietet wird, kann langfristiges Vermieten eine Lösung sein.

Personen, die in der Gemeinde wohnen, dürfen normalerweise langfristig mieten. Auch Arbeiter und Monteure können langfristig mieten.

Nutzungsänderung Wohnraum Dauerhafte Vermietung Problem lösen

Firmen arbeiten manchmal lange mit Hausbesitzern in weit entfernten Städten zusammen.
Brauchen Firmen saisonal Arbeiter in einer anderen Stadt? Dann kann eine Monteurwohnung für mehrere Jahre an dieselbe Person oder Firma vermietet werden.
Oft wird so eine Wohnung eher als Dauerwohnung genutzt als bei Mietern, die jede Woche oder jeden Monat wechseln.

Zusammen mit der Behörde nach anderen Möglichkeiten suchen

Es ist gut, nach anderen Möglichkeiten zu suchen. Die zuständige Behörde kann sagen, was erlaubt oder nicht erlaubt ist.

Ein abgelehnter Antrag auf Nutzungsänderung muss den Vermietungsplan nicht immer stoppen. Man kann gegen die Ablehnung widersprechen. Dafür braucht man aber einen Anwalt.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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