Pendlerpauschale und Steuererklärung: So sparen Monteure Geld
Monteure haben hohe Ausgaben für Fahrten, Essen und Übernachtungen. Viele dieser Kosten lassen sich steuerlich absetzen. Besonders die Pendlerpauschale hilft dabei, die Steuerlast zu senken.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale gilt für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort. Für jeden Entfernungskilometer gibt es 30 Cent, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent.
Beispielrechnung
| Entfernung | Pauschale pro Kilometer | Gesamtbetrag |
|---|---|---|
| 20 km | 0,30 € | 6,00 € |
| 10 km (ab km 21) | 0,38 € | 3,80 € |
| Gesamt | 9,80 € |
Reisekosten bei wechselnden Einsatzorten
Monteure fahren oft zu verschiedenen Einsatzorten. Diese Fahrten gelten als Reisekosten und sind voll absetzbar.
- Auto: 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
- Öffentliche Verkehrsmittel: Tatsächliche Kosten.
Verpflegungsmehraufwand
Monteure können für längere Abwesenheiten Verpflegungsmehraufwand absetzen:
- 14 € für 8 bis 24 Stunden Abwesenheit.
- 28 € für volle Tage (24 Stunden).
- 14 € für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Einsätzen.
Übernachtungskosten
Übernachtungen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden:
- Mit Rechnung: Tatsächliche Kosten.
- Ohne Rechnung (z. B. Privatunterkunft): Pauschal 20 € pro Nacht.
So setzen Monteure ihre Kosten ab
- Fahrten notieren: Datum, Ziel und Entfernung.
- Belege sammeln: Rechnungen für Übernachtungen, Tickets und Quittungen.
- Angaben in der Steuererklärung machen: Pendlerpauschale und Reisekosten eintragen.
Fazit
Monteure können viele Kosten steuerlich absetzen. Die Pendlerpauschale, Reisekosten und Verpflegungspauschalen helfen dabei, die Steuerlast zu senken. Wer seine Belege ordentlich sammelt, kann bares Geld sparen.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale gilt für die einfache Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort. Pro Kilometer können Sie 30 Cent absetzen. Ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 38 Cent. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
Was ist der Verpflegungsmehraufwand?
Wenn Sie länger als 8 Stunden unterwegs sind, können Sie eine Pauschale für Verpflegung ansetzen:
- 14 Euro bei 8 bis 24 Stunden.
- 28 Euro bei einem vollen Tag (24 Stunden).
- 14 Euro für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen.
Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps, damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.
2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.
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