Einfach erklärt: Pendlerpauschale und Steuererklärung - So sparen Monteure Geld

von Dennis Josef Meseg | 05.03.2025 | 2 Minuten Einfach erklärt: Pendlerpauschale und Steuererklärung - So sparen Monteure Geld

Monteure haben oft hohe Kosten für Fahrten, Übernachtungen und Verpflegung. Doch viele dieser Ausgaben lassen sich steuerlich absetzen und so Geld zurückholen. Besonders die Pendlerpauschale und Reisekosten bieten Sparpotenzial. Wer seine Belege ordentlich sammelt und in der Steuererklärung angibt, kann erhebliche Beträge zurückerhalten. Auch Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten spielen eine Rolle. Dieser Artikel zeigt, welche Kosten Monteure steuerlich geltend machen können und gibt Tipps für die richtige Dokumentation. So bleibt am Ende des Jahres mehr vom verdienten Geld übrig!

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Pendlerpauschale und Steuererklärung: So sparen Monteure Geld

Monteure haben hohe Ausgaben für Fahrten, Essen und Übernachtungen. Viele dieser Kosten lassen sich steuerlich absetzen. Besonders die Pendlerpauschale hilft dabei, die Steuerlast zu senken.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale gilt für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort. Für jeden Entfernungskilometer gibt es 30 Cent, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent.

Beispielrechnung

Entfernung Pauschale pro Kilometer Gesamtbetrag
20 km 0,30 € 6,00 €
10 km (ab km 21) 0,38 € 3,80 €
Gesamt 9,80 €

Reisekosten bei wechselnden Einsatzorten

Monteure fahren oft zu verschiedenen Einsatzorten. Diese Fahrten gelten als Reisekosten und sind voll absetzbar.

  • Auto: 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Tatsächliche Kosten.

Verpflegungsmehraufwand

Monteure können für längere Abwesenheiten Verpflegungsmehraufwand absetzen:

  • 14 € für 8 bis 24 Stunden Abwesenheit.
  • 28 € für volle Tage (24 Stunden).
  • 14 € für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Einsätzen.

Übernachtungskosten

Übernachtungen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden:

  • Mit Rechnung: Tatsächliche Kosten.
  • Ohne Rechnung (z. B. Privatunterkunft): Pauschal 20 € pro Nacht.

So setzen Monteure ihre Kosten ab

  1. Fahrten notieren: Datum, Ziel und Entfernung.
  2. Belege sammeln: Rechnungen für Übernachtungen, Tickets und Quittungen.
  3. Angaben in der Steuererklärung machen: Pendlerpauschale und Reisekosten eintragen.
Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale gilt für die einfache Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort. Pro Kilometer können Sie 30 Cent absetzen. Ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 38 Cent. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.

Was ist der Verpflegungsmehraufwand?

Wenn Sie länger als 8 Stunden unterwegs sind, können Sie eine Pauschale für Verpflegung ansetzen:

  • 14 Euro bei 8 bis 24 Stunden.
  • 28 Euro bei einem vollen Tag (24 Stunden).
  • 14 Euro für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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