Polizeiliches Gästebuch
Was muss in ein polizeiliches Gästebuch?

von Deutschland-monteurzimmer.de | 29.08.2023 | 1 Minuten
Vermieter Informationen

Seit dem 01.11.2015 gilt in Deutschland die Meldepflicht. Diese wird im Bundesmeldegesetz §29 & §30 geregelt. Bei der Kurzzeitvermietung (um die es sich bei der Vermietung von Monteurzimmern in der Regel handelt), muss der der Vermieter am Tag der Anreise, zusammen mit dem Mieter einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben lassen.

Bei ausländischen Gästen, müssen die Angaben über eine Einsicht des Passes geprüft werden. Zudem empfielt es sich immer eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses anzufertigen und zusammen mit dem Meldeschein im Polizeilichem Gästebuch abzuheften.

Der Inhalt des Meldescheins wird im §30 (2) des Bundesmeldegesetzes geregelt. In ein Polizeiliches Gästebuch (oft auch Meldeschein genannt) gehören folgende Angaben:

  • Der Name des Mieters
  • Die Anschrift und Kontaktdaten (Telefonnummern) des Mieters
  • Das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit des Mieters
  • Seine Personalausweis- oder Reisepassnummer
  • Der Zeitraum den er gemietet hat
  • Die Anzahl der mitreisenden Personen und deren Staatsangehörigkeit
  • Die Zimmernummer / Adresse des Objekts das er gemietet hat
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So könnte ein Polizeiliches Gästebuch aussehen

Vor-/ Nachname:
Straße / HNr.:
PLZ / Ort:
Tel.:
Mobil:
Geburtsdatum:
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Personalausweisnr.:
Staatsangehörigkeit
Zimmer-/ Objektnr.
Anreisedatum:
Abreisedatum:
Personenzahl:
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Kopie Personalausweis / Reisepass vorhanden
Datum: _________________
Unterschrift des Mieters: ____________________________________________

Aufbewahrungspflichten

Die Aufbewahrungspflicht für Meldescheine beträgt ein Jahr. Danach müssen diese binnen 3 Monaten vernichtet werden. Die Meldescheine sind so aufzubewahren, dass keine unbefugte Person sie einsehen kann.

Langzeitmieter

Langzeitmieter (ab 6 Monaten Mietdauer) müssen sich selbst binnen 2 Wochen bei der jeweiligen Meldebehörde anmelden.

Bei Familien muss nur einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornehmen und dazu die Ausweise aller Familienmitglieder mitbringen (Aufenthaltstitel sind nicht ausreichend). Bei Monteuren (die in der Regel nicht verwandt sind), müssen alle Monteure bei der jeweiligen Meldestelle vorstellig werden, um sich anzumelden.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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