Den groben Rahmen der Regeln verstehen
Haben Sie als Vermieter die Hausordnung um Ruhezeiten ergänzt? Dann ist es wichtig zu wissen, wie man diese
Regeln im Alltag umsetzt. Wie kann man sicherstellen, dass sich jeder an die Regeln hält?
Viele Vermieter wissen nicht, welche Rechte sie haben. Sie können verhindern, dass nachts oder während der
Mittagszeit laute Geräusche gemacht werden.
Es ist eine gute Idee, ruhig zu bleiben und mit dem Mieter zu reden, der den Lärm macht. Ein klärendes Gespräch
kann oft helfen, die Lautstärke des Radios oder einer hitzigen Diskussion zu senken.
Was tun, wenn der Lärm nicht aufhört? Solche Streitigkeiten sind oft kompliziert. Es ist schwer nachzuweisen,
wie laut es tatsächlich war und wie stark andere Bewohner sich gestört fühlten.
Es bringt wenig, sofort mit rechtlichen Schritten zu drohen. Die gesetzlichen Regeln lassen viel Raum für
Interpretation. Je nach Situation kann man sie strenger oder lockerer auslegen. Wenn keine Einigung erzielt
wird, sollten Sie die Polizei rufen. Diese kann den Lärm schnell beenden.
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Die Gesetze sind nicht klar
Für Sie als Vermieter wird es ein wenig schwierig. Es ist oft mühsam herauszufinden, wann Ruhezeiten für eine Ferienwohnung
oder ein Monteurzimmer gelten.
Achten Sie auf das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) . Es sagt, was Lärm ist und wann es zu viel Lärm gibt.
Man muss Geräusche tagsüber akzeptieren. Wo Menschen leben und arbeiten, ist es nicht ruhig.
Abends und morgens stellt sich die Frage, wann es ruhig sein soll. Das gilt auch für die Mittagszeit.

Die Bundesgesetze werden von den Gesetzen der Bundesländer genauer festgelegt. Auch die Gemeinde und die Stadt haben ihre eigenen Regeln. Manchmal gibt es sogar Regeln für einzelne Straßen.
Immobilien sind in verschiedenen Gegenden. Diese haben oft unterschiedliche Regeln. Das kann zu seltsamen Situationen führen. Zwei Nachbarn können verschiedene Ruhezeiten haben.
Es gibt Unterschiede zwischen Wohnhäusern und Hotels. Wollen Sie als Vermieter Klarheit schaffen? Dann sprechen Sie am besten mit der Bauverwaltung der Stadt.
Wohnanlage oder Feriensiedlung?
Welche Zeiten zum Ruhen vorgegeben werden, hängt von den Regeln ab. Eine Frage ist, ob es sich um eine Wohnanlage
handelt.
Hier darf man mittags meistens auch etwas lauter sein.
Wer Rasen mähen muss, kann das meistens machen. Das gilt auch für andere laute Arbeiten. Wichtig ist, dass es
nicht regelmäßig passiert.
In Wohnsiedlungen gibt es strengere Nacht-Ruhezeiten.
Wer früh aufstehen muss, will nicht beim Schlafen gestört werden. Friedliches Zusammenleben unter Nachbarn ist
hier besonders wichtig.

Anders sieht die Rechtslage in Arealen aus, die vorwiegend für Urlauber gedacht sind. Hier wird davon
ausgegangen,
dass viele Menschen nach den harten Monaten der Arbeit etwas zügelloser leben möchten. Sie wollen nicht penibel
auf die Uhr schauen.
Sofern das nicht übertrieben wird, kann dort das Radio ein wenig lauter aufgedreht werden.
Kinder brauchen beim Spielen und Herumtoben nicht schüchtern sein, der Hund darf bellen.
Als Vermieter sollten Sie beim Festlegen der Ruhezeiten verschiedene Faktoren berücksichtigen. Handelt es sich
um eine Ferienwohnung in ruhiger Gegend?
Oder ist die Immobilie ein Monteurzimmer in einer Wohnsiedlung?
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Lärmbelästigung durch Ferienwohnung - Wenn es mal lauter wird
Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern
sind sich weitgehend einig:
An sich ist es nicht schwierig, eine Hausordnung für die angebotene Unterkunft zu erstellen. Schnell zeigt sich,
welche Regeln und Verbote wichtig sind.
Der Mieter darf die Waschmaschine auf der Etage nutzen. Er darf auch im Hof des Gebäudes rauchen. Nimmt er
jedoch Haustiere mit in sein Domizil,
riskiert er die sofortige Beendigung des
Mietverhältnisses.
Innerhalb geltender Gesetze kann der Hausverwalter, Eigentümer der Wohnung oder der Vermieter – eigene Regeln
aufstellen. Das gelingt nicht immer mühelos. Es lohnt sich aber für Sie.
Probleme entstehen bei den Regeln für Lärm. Die Festlegung von Zeiten für Geräusche hängt von verschiedenen
Dingen ab.
Als Vermieter können Sie festlegen, was Sie möchten. Alles, was Sie in den Vertrag schreiben, muss der
Mieter akzeptieren, wenn er diesen unterschreibt.
Denken Sie daran, dass es bei Lärm Grenzen gibt. Sie dürfen nichts festlegen, was gegen das Gesetz verstößt.
Lärm kann oft auch außerhalb des Hauses gehört werden, in dem er entsteht.
Hier droht Ärger mit dem Nachbarn. Und eines ist sicher: Das wollen Sie bestimmt nicht!
Kinder und Ruhezeiten
Es gibt ein Problem, wenn die Hausordnung Kinder besonders nennt. Anwälte sagen, dass das nicht erlaubt ist.
Kinder können nicht so gut wie Erwachsene auf ihr Verhalten achten.
In den letzten Jahren haben viele Gerichte die Rechte von Familien gestärkt. Vermieter und Nachbarn müssen den
Lärm von spielenden Kindern meistens akzeptieren.
Langes und lautes Schreien ist aber eine Ausnahme.

Nennen Sie Kinder nicht, wenn Sie die Hausordnung schreiben. Sprechen Sie die Eltern an und bitten Sie sie, laute
Geräusche zu vermeiden.
Am Ende sind nicht die Kinder für den Lärm verantwortlich, sondern die Eltern.
Bei Babys ist die Lage schwieriger. Man darf ihnen Lärm nicht vorwerfen oder verbieten. Jeder muss das Schreien
eines Babys ertragen, auch in der Nacht.
Wiederholte Vertragsbrüche bestrafen
Sie als Vermieter haben mehr Macht. Sie können entscheiden, wie laut es in Ihrer Ferienwohnung oder im
Monteurzimmer sein darf. Wenn es Streit gibt, zeigen Sie auf den Vertrag, den der Mieter unterschrieben hat.
Einmaliger Lärm führt selten zu rechtlichen Problemen. Vor allem, wenn der Gast nur ein bisschen gegen die
Regeln des guten Zusammenlebens verstößt.
Es ist wichtig, gut abzuwägen, was man tun sollte. Der laute Mieter sollte auch vernünftig sein und Einsicht
zeigen.

Wenn keine Besserung eintritt und der Lärm oft und zu laut ist, dann gilt das als Vertragsbruch. Sie können dann
den Mietvertrag kündigen. In schlimmen Fällen sogar sofort.
Man muss auch überlegen, dass durch den Lärm der Vermieter Geld verlieren könnte. Zum Beispiel, weil andere
Gäste sich gestört fühlen und früher abreisen. Der laute Mieter könnte dafür haften.
Am Ende appelliert man an die Vernunft aller Beteiligten. Wer öfter mal ein Auge zudrückt, hat meist auch
Einsicht von der anderen Person zu erwarten.
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