Einfach erklärt:
Ruhezeiten und Nachtruhe
Wie Sie Ruhezeiten in Ferienwohnungen, Monteurzimmern und anderen Unterkünften richtig festlegen und Konflikte mit Gästen und Nachbarn vermeiden

von Dennis Josef Meseg | 07.10.2025 2 Minuten Messie als Mieter

Ruhezeiten in Monteurzimmern und Ferienwohnungen schützen das friedliche Miteinander. Klare Regeln helfen, Konflikte mit Nachbarn oder Gästen zu vermeiden. Vermieter sollten Ruhezeiten schriftlich festlegen und Mieter bei Verstößen direkt ansprechen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Zeiten gelten, worauf regional zu achten ist und wie Sie Ruhezeiten rechtssicher umsetzen.

Vermieter Informationen

Rechtslage zu Ruhezeiten: Was gilt für Vermieter?

Die gesetzliche Grundlage für Ruhezeiten ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) . Es legt fest, wann Lärm unzulässig ist. Daraus ergeben sich Ruhezeiten wie die Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) und häufig auch eine Mittagsruhe (13 bis 15 Uhr). Diese Zeiten gelten als allgemein anerkannt. Zusätzlich können Städte eigene Regelungen festlegen – etwa in Köln, München oder Hannover. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kommune nach.

Ruhezeiten in Hausordnung und Vertrag festhalten

Schriftliche Regeln bieten Sicherheit – für Sie und Ihre Gäste. Halten Sie Ruhezeiten daher unbedingt in Ihrer Hausordnung fest und übergeben Sie diese bei Buchung. Noch besser: Integrieren Sie sie zusätzlich in den Mietvertrag oder die AGB. So können Sie bei Lärmbelästigung konsequenter handeln.

Ruhe in Wohngebieten – oder Feriensiedlung?

Unterscheiden Sie bei Ihren Regelungen, ob sich die Unterkunft in einem Wohngebiet oder einer touristischen Zone befindet. In Wohngegenden gelten meist strengere Maßstäbe – etwa bei Musik, Fernsehen oder Gesprächen auf dem Balkon. In reinen Ferienanlagen kann es etwas lockerer zugehen, solange kein Dauerlärm entsteht.

Lärm durch Gäste: Was tun bei Beschwerden?

Wenn es zu laut wird, sollten Sie Gäste zuerst freundlich ansprechen. Oft hilft ein kurzes Gespräch, um die Situation zu klären. Kommt es wiederholt zu Verstößen gegen die Ruhezeiten, können Sie eine schriftliche Abmahnung aussprechen. Bei weiteren Verstößen ist sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses möglich.

Kinderlärm – erlaubt oder verboten?

Gerichte stellen klar: Kinderlärm gehört zum normalen Wohnen dazu. Er darf nicht pauschal verboten werden. Formulierungen wie „Kinder haben sich ruhig zu verhalten“ sollten Sie in der Hausordnung vermeiden. Stattdessen: Gespräch mit den Eltern suchen und um Rücksicht bitten. Auch das Schreien eines Babys müssen Nachbarn akzeptieren.

Technische Maßnahmen zur Lärmvermeidung

Mit einfachen Mitteln können Sie Lärm reduzieren: Teppiche oder Filzgleiter auf Möbeln dämpfen Geräusche. Türdämpfer verhindern lautes Zuschlagen. Auch schalldämmende Vorhänge oder Regeln für die Nutzung von Waschmaschinen helfen, die Wohnqualität zu verbessern. Investitionen in den Schallschutz zahlen sich aus.

Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps, damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.

2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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